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Naffaiiischc Zeitung

Freiheit, Wahrheit und Recht! Materielles und geistiges Wohl des deutschen Bölkes!

Wiesbaden, Samstag, den 30. September. W<Q»

%ür das v i ert e O, uartal d. I. pro Oktober bis Dezember wolle man neue Bestellungen auf dieNassauische Zeitung" nebstAllgemeines Kirchen- und Schulblatt" schleunigst machen bei der nächsten Poftanstalt des Her- zogthums für 2 fL 12 kr.

Uebersichten , Grörternngen und

Aktenstücke.

87. Sitzung der constituirenden National-

Versammlung.

Frankfurt, 28. Sept., Vormittags 10% Uhr. Die heutige Sitzung begann mit der Erstanuiig von Berichten des Finanz- und Marineausschusses. Jor­dan aus Berlin und v. Reden interpelliren das Reichs- ministerium in Angelegenheiten der deutschen Kriegs­flotte. Eine frühere Interpellation Jordan's in glei­chein Betreffe beantwortete der Reichsminister v. Schmer­ling dahin, daß zur Prüfung der angekauften Schiffe ein österreichischer Bieeadmiral mit nächstem nach Ham­burg abgehen werde.

Berger aus Wien interpellirt das Reichsministe- rium wegen der rückständigen österreichischen Wahlen und fragt an, welche Stellung die Centralgewalt, den reactionären particularistischen Bestrebungen Oesterreichs gegenüber einzunehmen gedenke zum Schutze, der öster­reichisch-deutschen Provinzen, v. Schmerling wird diese Frage am 2. Oct. erledigen.

Der Justizministcr R. Mohl beantwortet eine In­terpellation Mareck's dahin, daß der Belagerungszu­stand auf Grund des Art. 2 des Gesetzes für die prov. Leutealgcwalt verfügt worden sei, daH ausGruud des §. 94 der Buiideokriegsverfassung das kriegsge­richtliche Verfahren gegen die Jnhaftirten vom 18. Sept, sich stütze.

Nachdem der Justizminister eine ähnliche Inter­pellation Reh's erledigt, stellt Zimmermann aus Span- dow einen Antrag auf Aufhebung des Belagerungs­zustands und des Standrechts der freien Stadt Frank­furt. Ueber die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags wird auf Verlangen des Antragsstellers na­mentlich abgestiinmt und die Dringlichkeit mit 286 ge­gen 110 Stimmen verworfen.

Nachmittags 2 Uhr. Der erste Paragraph des Art. VII des Entwurfs der Grundrechte wurde in der heutigen Sitzung in folgender Fassung zum Beschlusse erhoben: Art. ¥11, §. 25:Das Eigenthum ist un­verletzlich (Antrag des Verfassungs-Ausschusses). Das geistige Eigenthum steht unter dem Schutze der Reichs- gesetzgebung (Plaihner). Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von To­des wegen ganz oder theilweise veräußern (Ausschuß für Volkswirthsschaft). Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, die Durchführung des vorstehend ausge- sprochenen Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grund­eigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln" (Reichensperger mit 174 gegen 159 Stimmen). So­dann §. 26:Beschränkungen des Rechts, Liegen­schaften zu erwerben und über sie zu verfügen, sind für die todte Hand im Wege der Relchsgesetzgebung aus Gründen des össentlichen Wohls zulässig. (Spatz aus Frankenthal mit 190 gegen 133 Stimmen). Eine Enteignung kann .nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen ge­rechte Entschädigung vorgenommen werden.)"

Der Sieg der Revolution und der Ord­nung in Berlin.

Berlin, 27. Sept. So groß und wir können sagen ängstlich die Spannung gewesen, mit welcher wir dem vorgestrigen Vormittag entgegen gesehen, so lauter ist die Freude, welche wir nunmehr mit unserer ganzen frecheitsliebenden und loyalen Bevölkerung theilen. Der Erfolg, wir erkennen freudig, hat unsere Erwartungen übertroffen; der Geniuö des Vaterlandes hat, wie der Vorsitzende unsrer Nationalversammlung treffend bemerkte, versöhnend über und geschwebt, und lebhaft wurden wir durch das vorgestrige Ereigniß an die Annahme der Ka­tholiken -EmancipationS- Bill in England, gerade durch das Ministerium Wellington, erinnert. Der Erlaß un­sers Ministeriums an die Corps entspricht im Wesent­lichen dem Stein'schrn Anträge, und indem die Abge­ordneten für Breölau und Wanzleben selbst ihre Befrie­

digung ausgesprochen, bleibt und weiter nichts übrig hin- zuzufngen, als daß damit die so ost ihrer Partei gemach­ten Vorwürfe, wühlerische, die Sache nicht im Auge habende Strebungen allein zu unterstützen, diesmal ent­kräftet sind. Das Ministerium hat aber auch den guten Rath, nachzugeben und die Vertretung des Volkes in ihrer ganzen Würde und Bedeutung anzuerkennen, den auch wir aus vollster Ueberzeugung ihm gegeben, befolgt und sich damit einen gerechten Anspruch auf daö Ver­trauen des Landes erworben. Unsere Armee, das dürfen wir nun mit vollem Recht erwarten, wird mit offener Hingabe an das neue Staatöleben ihre Ehre darin suchen, die theuer errungene Freiheit des Volkes, dem sie ja auch angehört, gegen äußere, wie gegen innere Feinde zu schützen; sie wird von dem Gedanken durchdrungen sein, daß die Krone von der Freiheit untrennbar ist, sie wird mit uns die wahre Bedeutung der Krone darin erkennen, eben ein Schirm und Hort der Freiheit zu sein. Von Geschlecht zu Geschiecht erbend, wird diese erhabene Be­deutung sich dem Kampf der vom Augenblick erregten Partclwidcnschasten gcgenüdcrstellen und die wahre Auf­gabe der Monarchie, in welcher die Demokratie zur un­geschmälerten Geltung kommt, also erfüllen.

Der Erlaß von dem greisen und verdienten Krieger, der jetzt an der Spitze unsers viel bewegten, dem schwer­sten Kampfe ausgesetzten StaatSlebenö steht, muß eine doppelt kräftige Wirkung auf unser tapferes und bewähr­tes Heer üben. Der ehrwürdige Psuel vatirt seinen Ruhm nicht von Barrikadensiegen: sein Name ist mit den schönsten Tagen der deutschen Geschichte eng ver­knüpft, er erinnert und vor Allem an die wahre Ausgabe ^w»p*«6, ver. ÜiorwmipsWtz^tur^ -WOW»' Pt"M ist Befehlshaber in dem eroberten Paris gewesen, und was damals gesäet worden, daS ist nunmehr endlich zwar spät, doch noch nicht zu spät gcerndtct worden. Unsere Hoffnungen fangen jetzt an in Erfüllung zu gehen, die Revolution beginne sich zu consolidiren; wenn das Heer sie wahrhaft und aufrichtig anerkennt, wenn eS nach seiner schon in den früheren Tagen der Gefahr ausgesprochenen Bedeutung nichts anders, als die Schule und die Blüte des freien bewaffneten Volkes ist, dann sind wir in der That unüberwindlich von äußeren Feinden, wie von inneren. Siegreich wird der belehrende und begeisternde Gedanke der Freiheit alle die ehrsüch­tigen Bestrebungen niederhalten, die unter dem Scheine die Krone, zu schützen, nur die eigenen engherzigen Stan- desvorrcchte im Auge haben; aber auch nicht minder werden die fanatischen, irregeleiteten Verführer, welche, den edlen Namen der Demokratie mißbrauchend, alle Bande der Ordnung auflösen wollen, um auf den Trüm­mern des gesellschaftlichen Verbandes wahnsinnige Stre­bungen zu verwirklichen, für immer niedergehaltcn sein. Mit dem vorgestrigen Tage beginnt wahrhaft eine neue Periode unserer Entwickelung; Volk und Krone sind eins, und damit werden wir alle unsere Feinde beschämt haben.

Unblutig und eben darum mit unvergänglichem Ruhme gekrönt, bereitet sich bei und der Steg der Revolution und der Ordnung vor. Ohne Eitelkeit dürfen wir ed aussprechen, daß dieser Preis und vor allen unsern deut­schen Brüdern gebührt. Sie werden hoffentlich rucht ver­fehlen, und hierin nachzueifern; und wie einst in Frank­reich Pfuel den Ruhm Deutschlands nach Außen ver­trat, so wird er hoffentlich streben, setzt den noch größe­ren Ruhm des Vaterlandes mit begründen zu helfen.

(B. N.)

Ueber die Nothwendigkeit einer politi­schen Erziehung.

W W ie sb ad e n, den 28. September.

Wenn wir uns über die Nothwendigkeit einer po­litischen! Erziehung recht klar werden wollen, müssen wir uns zuvor zwei Fragen beantworten: Wie wirkt die Erziehung auf den Menschen? und: Was ist der Staat?

Was die erste Frage betrifft: wie wirkt die Erzie­hung auf den Menschen? so wissen wir, daß er als ein schwaches und hülfloseö Wesen geboren wird; die Anlagen, die er mit zur Welt bringt, selbst die Vernunft, die ihnvon dem Thiere unterscheidet und ihn einer unend­lichen Vervollkommnung fähig macht, müssen erst durch die Erziehung in ihm geweckt und fortgebildet werden. Der Mensch wird also erst zum Mensch er- fzogen.

Die zweite Frage: was ist der Staat? wird wohl am besten dabin beantwortet, daß man ihn als einen Verein zum Zweck der innern und äußern Sicherheit, sowie der geistigen und materiellen Wohlfahrt der Einzelnen wie der Gesammtheit erklärt. Er ist ein nach der Natur des Menschen durchaus nöthige Be­dingung, um den Zweck des Menschengeschlechtes, eine stets fortschreitende Entwickelung und Ausbildung zu erreichen.

Halten wir nach dem Gesagten den Menschen für den Zweck des Staats und glauben wir, daß er nur durch die Erziehung seine Bestimmung erreichen kann, so erfolgt schon daraus, daß sie die erste und höchste Pflicht des Staates sein muß. Aber auch für sein Bestehen und seine ruhige und sichre Entwickelung ist ein bis jetzt vernachlässigter Theil der Erziehung von der größten Wichtigkeit.

Die Vereinigung zu einem Staatsverbande setzt gegenseitige Rechte und Pflichten voraus, die dem Ein­zelnen bekannt sein müssen, wenn der Staat bestehen soll. Je freisinniger seine Einrichtungen sind, desto mehr müssen sie in das Bewußtsein der Bürger über­gegangen sein. Die Freiheit in einem geordneten Staate besteht nur darin, daß sich jeder Einzelne un­gehindert in den Schranken bewegen kann, welche ihm durch die Rechte seiner Mitbürger gezogen. Ueber, schreitet er diese Gränze, so ist Anarchie die Folge, kennt er seine eigene Rechte nicht, so ist dem Absolu­tismus der Weg gebahnt.

Es ist also für einen freien Staat von der größ- ten Wichtigkeit, daß das ganze Volk eine politische ^hy^iwij e»M>e, wd> Uvut^rf IvAVes uns, wenn wir das Verfahren des Absolutismus beachten, das er befolgt, um die Freiheit zu unterdrücken und seine Herrschaft zu befestigen. Zu allen Zeiten ging sein Bestreben dahin, seine Mitbürger, oder vielmehr seine Unterthanen durch alle Mittel von der Theilnahme an den Angelegenhei­ten des Staats fern zu patten und die freie Mei­nungsäußerung zu unterdrücken. Dadurch gelang es ihm eine solche Theilnahmslosigkeit an öffentlichen Angelegen­heiten hervorzurufen, daß das Volk nach und nach politisch völlig unmündig wurde. Durch eine gewalt­same Anstrengung gelang es zwar die Fesseln zu bre­chen, aber die traurigen Folgen eines solchen Verfah­rens kommen jetzt erst recht zu Tage. Die Masse des Volkes weiß gar nicht, was sie verlangen und was ihr der Staat gewähren kann. Jeder Einzelne will zuerst seine eigenen Interessen fördern, von der Aufopferung der eigenen Wünsche zum Besten der Gesammtheit, worin sich ein wahrhaft großes Volk zu erkennen gibt, ist gar keine Spur vorhanden. Ein Beweis von der politischen Schwäche des Volkes ist auch die fortwäh­rende Furcht vor Reaktion. Es gleicht einem Blin­den, der sich vor einer eingebildeten Gefahr retten will und sie dadurch erst hervorruft. Das Volk fühlt, daß eS Führer nöthig hat, hat aber nicht die Fähigkeit, seine wahren von den falschen Freunden zu unterschei­den ; so kommt es denn, daß es sehr häufig von Leuten mißbraucht wird, die nur ihre eigenen Interessen im Auge haben und so muß der Staat beständig zwischen Anarchie und Despotismus hin- und herschwanken.

So lange ein solcher Zustand dauert, ist die Frei­heit nicht gesichert, sie hängt nur von einzelnen Men­schen ab, und siebt und fallt mit diesen.

Es muß also die höchste Pflicht eines freien Staa­tes sein, durch eine geeignete Erziehung die richtigen Begriffe vom Wesen' des Staates und dadurch die Freiheit selbst zum Gemeingut zu machen.

-Nassauisches.

D Kammer - Verhandlungen.

49. Sitzung.

Wiesbaden, 28. September.

(Schluß.)

b) Pensionen für Centraldiener. Es werden angefor­dert und bewilligt 4692 fL

c) an Lokaldiener. Es werden angefordert und be­willigt 11,659 fL

d) Zuschüsse zur Wittwenkasse, der Armen nassauischer Diener. Die kleine Summe von 211 fl. wird be­willigt.