^ 183.
Naffaiiischc Zeitung
Freiheit, Wahrheit und Recht! Materielles und geistiges Wohl des deutschen Bölkes!
Wiesbaden, Samstag, den 30. September. W<Q»
%ür das v i ert e O, uartal d. I. pro Oktober bis Dezember wolle man neue Bestellungen auf die „Nassauische Zeitung" nebst „Allgemeines Kirchen- und Schulblatt" schleunigst machen bei der nächsten Poftanstalt des Her- zogthums für 2 fL 12 kr.
Uebersichten , Grörternngen und
Aktenstücke.
87. Sitzung der constituirenden National-
Versammlung.
Frankfurt, 28. Sept., Vormittags 10% Uhr. Die heutige Sitzung begann mit der Erstanuiig von Berichten des Finanz- und Marineausschusses. Jordan aus Berlin und v. Reden interpelliren das Reichs- ministerium in Angelegenheiten der deutschen Kriegsflotte. Eine frühere Interpellation Jordan's in gleichein Betreffe beantwortete der Reichsminister v. Schmerling dahin, daß zur Prüfung der angekauften Schiffe ein österreichischer Bieeadmiral mit nächstem nach Hamburg abgehen werde.
Berger aus Wien interpellirt das Reichsministe- rium wegen der rückständigen österreichischen Wahlen und fragt an, welche Stellung die Centralgewalt, den reactionären particularistischen Bestrebungen Oesterreichs gegenüber einzunehmen gedenke zum Schutze, der österreichisch-deutschen Provinzen, v. Schmerling wird diese Frage am 2. Oct. erledigen.
Der Justizministcr R. Mohl beantwortet eine Interpellation Mareck's dahin, daß der Belagerungszustand auf Grund des Art. 2 des Gesetzes für die prov. Leutealgcwalt verfügt worden sei, daH ausGruud des §. 94 der Buiideokriegsverfassung das kriegsgerichtliche Verfahren gegen die Jnhaftirten vom 18. Sept, sich stütze.
Nachdem der Justizminister eine ähnliche Interpellation Reh's erledigt, stellt Zimmermann aus Span- dow einen Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustands und des Standrechts der freien Stadt Frankfurt. Ueber die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags wird auf Verlangen des Antragsstellers namentlich abgestiinmt und die Dringlichkeit mit 286 gegen 110 Stimmen verworfen.
Nachmittags 2 Uhr. Der erste Paragraph des Art. VII des Entwurfs der Grundrechte wurde in der heutigen Sitzung in folgender Fassung zum Beschlusse erhoben: Art. ¥11, §. 25: „Das Eigenthum ist unverletzlich (Antrag des Verfassungs-Ausschusses). Das geistige Eigenthum steht unter dem Schutze der Reichs- gesetzgebung (Plaihner). Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern (Ausschuß für Volkswirthsschaft). Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, die Durchführung des vorstehend ausge- sprochenen Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln" (Reichensperger mit 174 gegen 159 Stimmen). Sodann §. 26: „Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, sind für die todte Hand im Wege der Relchsgesetzgebung aus Gründen des össentlichen Wohls zulässig. (Spatz aus Frankenthal mit 190 gegen 133 Stimmen). Eine Enteignung kann .nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen werden.)"
Der Sieg der Revolution und der Ordnung in Berlin.
Berlin, 27. Sept. So groß und wir können sagen ängstlich die Spannung gewesen, mit welcher wir dem vorgestrigen Vormittag entgegen gesehen, so lauter ist die Freude, welche wir nunmehr mit unserer ganzen frecheitsliebenden und loyalen Bevölkerung theilen. Der Erfolg, wir erkennen eâ freudig, hat unsere Erwartungen übertroffen; der Geniuö des Vaterlandes hat, wie der Vorsitzende unsrer Nationalversammlung treffend bemerkte, versöhnend über und geschwebt, und lebhaft wurden wir durch das vorgestrige Ereigniß an die Annahme der Katholiken -EmancipationS- Bill in England, gerade durch das Ministerium Wellington, erinnert. Der Erlaß unsers Ministeriums an die Corps entspricht im Wesentlichen dem Stein'schrn Anträge, und indem die Abgeordneten für Breölau und Wanzleben selbst ihre Befrie
digung ausgesprochen, bleibt und weiter nichts übrig hin- zuzufngen, als daß damit die so ost ihrer Partei gemachten Vorwürfe, wühlerische, die Sache nicht im Auge habende Strebungen allein zu unterstützen, diesmal entkräftet sind. Das Ministerium hat aber auch den guten Rath, nachzugeben und die Vertretung des Volkes in ihrer ganzen Würde und Bedeutung anzuerkennen, den auch wir aus vollster Ueberzeugung ihm gegeben, befolgt und sich damit einen gerechten Anspruch auf daö Vertrauen des Landes erworben. Unsere Armee, das dürfen wir nun mit vollem Recht erwarten, wird mit offener Hingabe an das neue Staatöleben ihre Ehre darin suchen, die theuer errungene Freiheit des Volkes, dem sie ja auch angehört, gegen äußere, wie gegen innere Feinde zu schützen; sie wird von dem Gedanken durchdrungen sein, daß die Krone von der Freiheit untrennbar ist, sie wird mit uns die wahre Bedeutung der Krone darin erkennen, eben ein Schirm und Hort der Freiheit zu sein. Von Geschlecht zu Geschiecht erbend, wird diese erhabene Bedeutung sich dem Kampf der vom Augenblick erregten Partclwidcnschasten gcgenüdcrstellen und die wahre Aufgabe der Monarchie, in welcher die Demokratie zur ungeschmälerten Geltung kommt, also erfüllen.
Der Erlaß von dem greisen und verdienten Krieger, der jetzt an der Spitze unsers viel bewegten, dem schwersten Kampfe ausgesetzten StaatSlebenö steht, muß eine doppelt kräftige Wirkung auf unser tapferes und bewährtes Heer üben. Der ehrwürdige Psuel vatirt seinen Ruhm nicht von Barrikadensiegen: sein Name ist mit den schönsten Tagen der deutschen Geschichte eng verknüpft, er erinnert und vor Allem an die wahre Ausgabe ^w»p*«6, ver. ÜiorwmipsWtz^tur^ -WOW»' Pt"M ist Befehlshaber in dem eroberten Paris gewesen, und was damals gesäet worden, daS ist nunmehr endlich zwar spät, doch noch nicht zu spät gcerndtct worden. Unsere Hoffnungen fangen jetzt an in Erfüllung zu gehen, die Revolution beginne sich zu consolidiren; wenn das Heer sie wahrhaft und aufrichtig anerkennt, wenn eS nach seiner schon in den früheren Tagen der Gefahr ausgesprochenen Bedeutung nichts anders, als die Schule und die Blüte des freien bewaffneten Volkes ist, dann sind wir in der That unüberwindlich von äußeren Feinden, wie von inneren. Siegreich wird der belehrende und begeisternde Gedanke der Freiheit alle die ehrsüchtigen Bestrebungen niederhalten, die unter dem Scheine die Krone, zu schützen, nur die eigenen engherzigen Stan- desvorrcchte im Auge haben; aber auch nicht minder werden die fanatischen, irregeleiteten Verführer, welche, den edlen Namen der Demokratie mißbrauchend, alle Bande der Ordnung auflösen wollen, um auf den Trümmern des gesellschaftlichen Verbandes wahnsinnige Strebungen zu verwirklichen, für immer niedergehaltcn sein. Mit dem vorgestrigen Tage beginnt wahrhaft eine neue Periode unserer Entwickelung; Volk und Krone sind eins, und damit werden wir alle unsere Feinde beschämt haben.
Unblutig und eben darum mit unvergänglichem Ruhme gekrönt, bereitet sich bei und der Steg der Revolution und der Ordnung vor. Ohne Eitelkeit dürfen wir ed aussprechen, daß dieser Preis und vor allen unsern deutschen Brüdern gebührt. Sie werden hoffentlich rucht verfehlen, und hierin nachzueifern; und wie einst in Frankreich Pfuel den Ruhm Deutschlands nach Außen vertrat, so wird er hoffentlich streben, setzt den noch größeren Ruhm des Vaterlandes mit begründen zu helfen.
(B. N.)
Ueber die Nothwendigkeit einer politischen Erziehung.
W W ie sb ad e n, den 28. September.
Wenn wir uns über die Nothwendigkeit einer politischen! Erziehung recht klar werden wollen, müssen wir uns zuvor zwei Fragen beantworten: Wie wirkt die Erziehung auf den Menschen? und: Was ist der Staat?
Was die erste Frage betrifft: wie wirkt die Erziehung auf den Menschen? so wissen wir, daß er als ein schwaches und hülfloseö Wesen geboren wird; die Anlagen, die er mit zur Welt bringt, selbst die Vernunft, die ihnvon dem Thiere unterscheidet und ihn einer unendlichen Vervollkommnung fähig macht, müssen erst durch die Erziehung in ihm geweckt und fortgebildet werden. Der Mensch wird also erst zum Mensch er- fzogen.
Die zweite Frage: was ist der Staat? wird wohl am besten dabin beantwortet, daß man ihn als einen Verein zum Zweck der innern und äußern Sicherheit, sowie der geistigen und materiellen Wohlfahrt der Einzelnen wie der Gesammtheit erklärt. Er ist ein nach der Natur des Menschen durchaus nöthige Bedingung, um den Zweck des Menschengeschlechtes, eine stets fortschreitende Entwickelung und Ausbildung zu erreichen.
Halten wir nach dem Gesagten den Menschen für den Zweck des Staats und glauben wir, daß er nur durch die Erziehung seine Bestimmung erreichen kann, so erfolgt schon daraus, daß sie die erste und höchste Pflicht des Staates sein muß. Aber auch für sein Bestehen und seine ruhige und sichre Entwickelung ist ein bis jetzt vernachlässigter Theil der Erziehung von der größten Wichtigkeit.
Die Vereinigung zu einem Staatsverbande setzt gegenseitige Rechte und Pflichten voraus, die dem Einzelnen bekannt sein müssen, wenn der Staat bestehen soll. Je freisinniger seine Einrichtungen sind, desto mehr müssen sie in das Bewußtsein der Bürger übergegangen sein. Die Freiheit in einem geordneten Staate besteht nur darin, daß sich jeder Einzelne ungehindert in den Schranken bewegen kann, welche ihm durch die Rechte seiner Mitbürger gezogen. Ueber, schreitet er diese Gränze, so ist Anarchie die Folge, kennt er seine eigene Rechte nicht, so ist dem Absolutismus der Weg gebahnt.
Es ist also für einen freien Staat von der größ- ten Wichtigkeit, daß das ganze Volk eine politische ^hy^iwij e»M>e, wd> Uvut^rf IvAVes uns, wenn wir das Verfahren des Absolutismus beachten, das er befolgt, um die Freiheit zu unterdrücken und seine Herrschaft zu befestigen. Zu allen Zeiten ging sein Bestreben dahin, seine Mitbürger, oder vielmehr seine Unterthanen durch alle Mittel von der Theilnahme an den Angelegenheiten des Staats fern zu patten und die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken. Dadurch gelang es ihm eine solche Theilnahmslosigkeit an öffentlichen Angelegenheiten hervorzurufen, daß das Volk nach und nach politisch völlig unmündig wurde. Durch eine gewaltsame Anstrengung gelang es zwar die Fesseln zu brechen, aber die traurigen Folgen eines solchen Verfahrens kommen jetzt erst recht zu Tage. Die Masse des Volkes weiß gar nicht, was sie verlangen und was ihr der Staat gewähren kann. Jeder Einzelne will zuerst seine eigenen Interessen fördern, von der Aufopferung der eigenen Wünsche zum Besten der Gesammtheit, worin sich ein wahrhaft großes Volk zu erkennen gibt, ist gar keine Spur vorhanden. Ein Beweis von der politischen Schwäche des Volkes ist auch die fortwährende Furcht vor Reaktion. Es gleicht einem Blinden, der sich vor einer eingebildeten Gefahr retten will und sie dadurch erst hervorruft. Das Volk fühlt, daß eS Führer nöthig hat, hat aber nicht die Fähigkeit, seine wahren von den falschen Freunden zu unterscheiden ; so kommt es denn, daß es sehr häufig von Leuten mißbraucht wird, die nur ihre eigenen Interessen im Auge haben und so muß der Staat beständig zwischen Anarchie und Despotismus hin- und herschwanken.
So lange ein solcher Zustand dauert, ist die Freiheit nicht gesichert, sie hängt nur von einzelnen Menschen ab, und siebt und fallt mit diesen.
Es muß also die höchste Pflicht eines freien Staates sein, durch eine geeignete Erziehung die richtigen Begriffe vom Wesen' des Staates und dadurch die Freiheit selbst zum Gemeingut zu machen.
-Nassauisches.
D Kammer - Verhandlungen.
49. Sitzung.
Wiesbaden, 28. September.
(Schluß.)
b) Pensionen für Centraldiener. Es werden angefordert und bewilligt 4692 fL
c) an Lokaldiener. Es werden angefordert und bewilligt 11,659 fL
d) Zuschüsse zur Wittwenkasse, der Armen nassauischer Diener. Die kleine Summe von 211 fl. wird bewilligt.