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lungen zu geben. Nur das Wesentliche möchte in diesem Blatte Raum finden.

Gemäß der Verordnung vom 16. Juni c. waren 11 Geist­liche und 14 Laien anwesend. Welterod hatte die Wahl eines Abgeordneten verweigert. Nach vollendetem Gebete und einer auf die Wichtigkeit deâ Gegenstandes bezüglichen Rede entle­digte sich die Versammlung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten, der Wahl, ein:S Präsidenten, eines Vicepräsidenten und zweier Secretäre.

Von Seiten der Laien wurde ein Protest gegen die Zu­sammensetzung der derzeitigen Specialchnode, als dem Geiste der Preöbitorial- und Synodal - Versaffung nicht entsprechend, zu Protokoll gegeben. Zum Orte der künftigen Generalsynode wurde Dietz vorgeschlagen und der Antrag, Idstein zu diesem Zwecke zu bestimmen, blieb in der Minorität, weil nicht in der Mitte des Herzogthums gelegen (nach der Meinung deö geistlichen Mitgliedes Kolb dortselbstnicht der beste kirch­liche Sinn sei)." Diese Zumuthung wurde von Schneider ent­schieden zurückgewiesen. Die künftige Generalsynode soll blos eine vorberathende sein, einen Wahlmodug und einen Ge­setzentwurf für die constituirende Generalsynode entwerfen. Der wohlbegründete Antrag der Laien, die Vertreter zu dieser Sy­node frei zu wählen, den Geistlichen in dieser Beziehung kein Vorrecht zu gestatten, wurde nach langer Beschwerde der Geist­lichen endlich dahin moderirt, daß jcdeö Dekanat einen Geist­lichen und 2' Laien zu jener Synode entsendet. Außer den Bestimmungen der Verordnung über die Fähigkeit der Abge­ordneten zur Synode wurde noch bestimmt, daß dieselben 25 Jrhre alt, kirchensteuerpflichtig, unsträflichen Wandels sind und fleißige Theilnahme am Gottesdienste und Abendmahle zeigen. Dieß Glaubensgericht wurde jedoch in der folgenden Sitzung von Seiten der Laien heftig angefochten und, nachdem der Vice- präsident Kirschbaum entschieden gegen dieß Glaubensgericht gesprochen, endlich mit der Bestimmung versehen, daß man hierdurch kein Glaubensgericht beabsichtige. Leider sind nach dieser Erklärung jene Bedingungen, welche dem Heuchlerthum Thor und Thüre öffnen und das Sektenwesen anbahnen, nicht entkräftet und geeignet, einen indirekten Zwang gegen die protestantischen Christen auözuüben. Dieselben Bedingungen sollen auch für die Wahl der Mitglieder zur Specialsynode und zum Kirchenvorstande entscheiden. Die Wahlberechtigten unterliegen viefen SpMâestimmuMen m'Ml! 1

Was das Verhältniß dcö Staates zur Kirche betrifft, so erhielt der von den Laien beharrlich durchgesetzte Antrag, in dieser Beziehung die Grundrechte des deutschen Volks als Grundlage gelten zu lassen, die Majorität. Zwei entkräftete Klauseln, welche übrigens gar nicht zur Abstimmung gekommen, sind, wenn ich nicht irre, dennoch im Protokoll niedergelegt.

Eine längere Debatte entspann sich über die Art und Weise der künftigen Anstellung der Geistlichen. Der Antrag der Laien, wonach die Gemeinde ihren Geistlichen unbedingt frei zu wählen habe, hat ungeachtet 5/4 stündiger, heftig entgegen strebender Bemühungen der Geistlichen, die überwie­gende Majorität erhalten. Dieß Recht der unbedingten freien Wahl findet auch volle Anwendung auf Caplaneien und Vika­riate, insofern letztere über ein Jahr dauern sollten.

Lu dieser summarischen Zeichnung noch Eins: Von eini­gen Mitgliedern, die zu denen gehören, die vor den Märzta­gen das ausschließliche Recht der freien Rede hatten, durfte man mit Recht etwas mehr parlamentarischen Takt erwarten. Es kam mir fast vor, als seien sie mit nicht weniger wunden Flecken behaftet; auch der scheinbare und leiseste Angriff hatte sie in Harnisch gebracht. Die aus den 28. d. anberaumte Sitzung wird den Rest der Aufgabe der Specialsynode erle­digen.A. M."

die allgemeine Einführung dieser heilbringenden Anstalt noch weit in Hintergrund der Schulreformen. Wenn diese Anstalt auch nicht in ihrem ganzen Umfang in die Volksschule kann aus­genommen werden; so muß diese sie doch einigermassen ersetzen, weil von der Einführung dieser die Leistungen jener abhängen. Die Kleinkinderschule, in den Verband der Volksschule ausge­nommen , Vorschule genannt besteht in einem naturge­mäßen Anschauungsunterricht. Dieser ist der wichtigste Unter­richtsgegenstand der Schule; denn durch ihn werden die schlum­mernden Anlagen und Kräfte des kindlichen Geistes geweckt, geübt, gestärkt und harmonisch gebildet, kurz, ihnen eine, ihrer erhabenen Bestimmung angemessene, Richtung gegeben. Dies ist der Zweck der Vorschule und wird erreicht durch naturge­mäße Mittel; diese sind naturgemäßer Stoff und naturgemäße Behandlung desselben.

In diesem Aufsatze werde ich mich bemühen, die Fehler und Mißgriffe, die hierbei gemacht werden, darzustellen; in einem spätern werde ich versuchen, die Einrichtung der Vor­schule zu verwerfen.

Ein Hauptmißgriff ist der, daß man fremdartige Elemente hineinzieht.

Zu diesen gehört:

1) der frühe Leseunterricht. Dieser ist wesentlich von jenem unterschieden, und nimmt eine Thätigkeit des sechsjährigen Kindes in Anspruch. Die von ihm auf seinen jetzigen Standpunkte nicht verlangt werden können. Es hat sich bis zu seinem Eintritt in die Schule mit sinnlichen An­schauungen von Dingen, Thätigkeiten und Eigenschaf­ten beschäftigt. Jetzt stellt man es vor Buchstaben und plagt an demselben mit Mechanismus und Gedächt- werk. Die Folge hiervon ist, daß es seiner AnschauungS- welt entrückt, daß die Aufmerksamkeit erschlafft, Lust und Liebe zum Lernen verdrängt und Sinne- und Verstandes­tod erzeugt wird.

Ferner gehören hierzu:

2) die Erzählungen. Diese nähren mehr die Neugierde als Wißbegierde, verzärteln den Geist, statt ihn zu stärken, erschlaffen die Aufmerksamkeit und stumpfen am Ende ab, und ihr eigener Zweck, sittlich-religiöse Anschauung und Bildung zu fördern, wird keineswegs erreicht. Sie find als Bildung-stoff in dieser Periode^ im erpen^chul-

Ein anderer Hauptmißgriff macht sich in dem Stoff des Anschauungsunterrichts selbst geltend, indem er theils natur­widrig angeordnet ist, indem theils bei der Ertheilung das na­türliche Maß überschritten, theils der Standpunkt und die Kraft des Kindes ausser Acht gelassen wird. Zum Beweise dieser Behauptungen mögen einige allgemein verbreitete Ansichten die­nen. v. Türk behandelt den Stoff nach den 6 Sinnen. Ord­nung ist nicht zu entbehren; aber dies ist der Weg der Natur nicht. Statt durchzunehmen, was das Kind bereits weiß, daran unmerklich zu bessern und Unbekanntes anzuknüpfen, überladet er den Schüler mit Kenntnissen, die ihm noch ferne liegen und auf dem Naturwege sich von selbst anbieten, macht sie mit Begriffserklärungen, also mit Dingen bekannt, die nichts we­niger, als naturgemäß sind.

Wrage (in seiner Bearbeitung von Benzel's Anschauungs­unterricht) läßt Alles in Sätzen besprechen, analysirt und kon- struirt alle Dinge der nächsten Umgebung, und Begriffe zu bil­den. In der ganzen Behandlung macht sich ein Mißgriff des Unterrichts geltend, dem zwar die nächste sinnliche Umgegend zu Grunde liegt, der aller mit der Hälfte seiner Lektionen die kindliche Einfachheit nach Stoff und Form übersteigt und die Kunst deS Aufsatzes erfordert.

K. Reder einige Mißgriffe bei Ertheilnng des Anschauungsunterrichts.

Von dem Laubusbache, den 22, Sept.

Die Nothwendigkeit der Kleinkinderschule liegt außer allem Zweifel. Aber physische und moralische Hindernisse verdrängen

Ueber Ertheilung des Religionsunterrichtes dnrch Schule und Kirche.

F. Vom Abhange des Westerwaldes.

Seit den Märzereigniffen hat sich der Ruf nach Trennung der Schule von der Kirche verstärkt, und wohl wird diese