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Mgemeines

Erchen- und Schulblatt.

Beiblatt der Nassauischen Zeitung.

Wiesbaden. Donnerstag, den 28. September 18^8.

Das Allgemeine Kirchen- und Schulblatt ist eine Gratis-Beilage der Nassauischen Zeitung. Apart kann dasselbe pro viertes Omartal zu 48 kr. durch alle Postanstalten des Herzogthums bezogen werden.

Gedanken über den Werth und die Benutzung der Preßfreiheit insbesondere in Bezug auf die Entwicklung unseres kirchlichen Wesens.

M. Vom Fuß des Westerwaldes.

Fortsetzung des in Nro. 23 begonnenen Aufsatzes.

Die Kirchcngewalt und ihre Uebung habe nicht einen ab­soluten Gemeinwillen, auch nicht das, waö man die Gesetzge­bung der reinen Vernunft nenne, sondern die Autorität der Offenbarung zu ihrer eigenthümlichen Basis und Voraussetzung; die constituirende Gemeinde sei an den biblischen Glaubenö- grund in ihrem positiven und traditionellen Zusammenhang mit der unsichtbaren Kirche gewiesen. Es liege in dem Wesen des Christenthums, daß daö Glaubenöbelcnntniß und die Verfassung, diese Träger der sichtbaren Kirche, nur durch vorauögegebencn und objectiven Inhalt der Offenbarung bestimmt sein könne. Dieses Verhältniß kehre den DcmokratiSmuS um, indem er den VolkSwillen in seiner abstracten Allgemeinheit und Wahrheit zum bestimmenden Gesetze mache und aüerwarts dre tiru-u^e GlaubenSnorm und Rechtsfindung daraus herleite. Seine Ver­treter beriefen sich zwar ebenwohl auf den Inhalt der Offen­barung und der gegebenen Lehre deö Christenthums : allein diese Berufung sei eine Abweichung von der Logik ihres Princips u. s. w.

Alles dieß wäre richtig, wenn DemokratlSmuS das wäre, wofür er hier auSgegeben wird. Meines Bedünkenö aber ist ein doppeltes dabei übersehen worden: 1) daß daS Volk rm edeln und rechten Sinn des Worts nicht blos eine wollende, sondern eine mit Intelligenz und Moral wollende Masse oder Gesammtheit sei; und 2) daß es bei reiner Gel­tendmachung des DemokratlSmuS durchaus nicht erforderlich sei, daß derselbe den Stoff, an welchem er seine Gewalt üben will, sich selbst schaffe oder setze. Den DemokratlSmuS in reiner, abstrakter Willkühr der Masse finden zu wollen, also m Anarchie, kann nicht anders genannt werden, als eine willkuhr- liche Fiction. Wenn gesagt wird, die Kirche als göttliche In- stitution stehe über den Menschen, so mag das in der Ab- ftraction gelten; da sie aber nur an den Menschen sich ver- wirklichen^kann, so muß es dieser überlassen bleiben, nach wel- chem menschlichen, zeitlich passenden Grundsätze äußerlich, in concreto, darstellen wollen; und sie werden u - nünftiaer Weise sich zu der Form bekennen, welche |te für die Realisirung des kirchlichen Charakters alö am tauglichsten er­kannt habem Wird der Gesammtheit überlassen, diese Form ru bestimmen, dann ist dem DemokratlSmuS zum Rechte g - Holsen; er ist ein Formal- kein Materialprinclp. Der Demo- Lw im Sia»-- wM nicht tchimm--,

daS ist etwas GöttlcheS, Gegebenes; er will nur vre Formen bestimmen, unter denen sich die RcchtSldee am sicher­sten auf eine Allen genügende Weise verwirklichen laßt. D

DcmokratiSmuS in der Kirche will nicht bestimmen, ob die Schrift, das Evangelium gelten soll; denn da eS sich um den Aufbau einer evangelisch-christlichen Kirche handelt, so ver­steht sich das von selbst, er will aber, daß die Gesammtheit sich diejenige Formen gebe, unter welchem jeden Einzelnen die Wohlthaten des Materials der christlichen Kirche zukommen. Und wenn der Gesammtwille sich geltend macht durch erwählte Organe, wo also von der Wiükühr einer rohen Masse auch nicht einmal dem Scheine nach die Rede sein kann, da, dünkt mir, möchte das allgemeine Ersprießliche sicherer zu Tage kommen, als wenn man die Entscheidung darüber Einzelnen ohne Wei­teres hingibt. Sonst wäre es ja überhaupt besser, daß man alle Landstände auflösete, Einen Mann an die Spitze stellte mit der Vollmacht, so zu machen, wie er am besten Halte; sic volo sic jubeo! Könnte er nicht allein fertig brin­gen, möchte er sich eine Parthie ihm Gleichgesinnter als Ge­hülfen erwählen; dann ginge alles viel glatter und ruhiger ab, als wenn alle ihre Rechte und Interessen wollen geachtet und vertreten wissen.

Aber, heißt in gedachter Zuschrift weiter, daâ Lehramt hat dock einmal in der Kirche von Urbeginn an seine Berech- tigung,das ©n^Hty^ngemâ^.»mâncreteu .der Lehrstand vermöge der Berufung durch den Geist und der gött- llch ertheilten Vollmachten der Seelsorge und der Kirchenlei­tung." Wohl! die Berechtigung des Lehramtes, ja seine Noth- Wendigkeit als integrirender Theil der christlichen Kirche, seine Berufung zur Seelsorge kann gewiß nicht geleugnet werden, aber weiter dürfen wir doch schwerlich gehen. Daß dem Lehr­stande die Kirchenleitung übertragen worden sei, läßt sich aus der Schrift nicht beweisen. Was den Aposteln aufgetragen wurde, möchte, wenn wir uns nicht auf den Standpunkt der römischen Hierarchie stellen wollen, doch nicht gerade zu auf den jetzigen Gcistlichenstand anzuwenden sein. Damals sollte die Kirche erst werden; die Apostel machten den Grundstock der- selben aus, sic schufen sich die Kirche, und stets wird der Schöpfer über dem Geschöpfe stehen. Der Missionär unter den Wilden ist Apostel mit apostolischer Vollmacht. Bei unâ ist die Kirche, wenigstens sind die Glieder derselben da, welche zu einem Bau sich fügen wollen; da haben alle gleiches Recht; und weil das Lehramt unentbehrlich ist, so beruft die Ge­meine Männer, welche dieß warten; aber ein VorzugSrecht für dieselben resultirt daraus nicht, wenn ihnen nicht von von der Gesammtheit gegeben wird.

(Fortsetzung folgt.)

Die Specialsynode zu St. Goarshausen.

Fndcm ich versuche, Einiges über die am 18. und 21. Sevt. ru St. Goarshausen abgehaltene Specialsynode mitzutheilen, beabsichtige ich durchaus kein vollständiges Bild der Lerhand-