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und Mah t verworfen, ebenso der Antrag von Wenken- bach, und der der Commissäre angenommen.

Darauf wird die Sitzung geschloffen.

G 49- Sitzung.

Wiesbaden, den 28. September.

Präsident: Wirth.

Reg.-Commissäre: Vollpracht, Gieße, Bertram.

Nach Verlesung der Petitionen wird sogleich zur Ta­gesordnung übergegangen.

v. Eck erstattet zuerst Bericht über das Domanialbud- get. Der Bericht gibt die muthmaßliche Einnahme kurz an und geht dann zu den Ausgaben über.

I. Verwaltungskosten

a) der Domainendirection. Die angeforderte Summe wird aus den Antrag des Ausschusses ge­nehmigt.

b) Jagd und Fischerei. Die angeforderte Summe beträgt an 53,000 fl. Auf den Antrag des Aus­schusses wird jedoch diese Summe nur theilweise bewilligt.

0 Wildschaden. Die Kosten betragen ca. 16,000 fl. Diese Summe wird auf Antrag des Ausschusses genehmigt.

d) Wildhüter. Es werden angefordert und bewil­ligt 6000 fl'

II. D o m a i n e n s ch u l d e n.

Zur Deckung der Zinsen der Domainenschulden werden angefordert 290,000 fl. und bewilligt;

III, Apanagen, Leibrenten, Quiescenten

g e h a l t e, Pensionen, G n a d e n g e h a l t e.

1) Apanagen.

Für die verwittwete Frau Herzogain 30000 fl.

Für den Prinzen Moritz. . . . 15000 -

Für die Prinzessin Helene . . . 5000 -

Für den Prinz Ricolaus und Prin­

zessin Sophie..... 18000 -

ca. 68000 fl'

Von dieser Summe sind drei Viertel schon ausgezahlt. Der Ausschuß trägt auf Bewilligung des letzten Viertels an. Dieser Antrag wird angenommen.

2) Leibrenten.

Für diese werden zusammen angefordert 24,052 fl. Der Ausschuß trägt darauf an, weil ein rechtlicher An­spruch auf eine Leibrente nicht da sei, diese Summe zu streichen.

3) Quiescentengehalte.

Für diese wird nur eine kleine Summe angefordcrt und bewilligt mit wenigen Strichen.

4) Pensionen

a) Für Hofdiener. Es werden augefordert 65900 fl.

Die Commission beantragt, die Regierung um eine Regulirung der Pensionen zu ersuchen, vorläufig aber eine Reduction eintreten zu lassen in der Art, daß von allen PMvMt M MM A« M â te -JifiÄ über 500 fl. nur auf 500 fl. herabgesetzt werden sollten.

Leisler trägt ein Spezialvotum vor, worin er beantragt, eine genaue Untersuchung über jede einzelne Pension an­zustellen, vorläufig aber Pensionen über 1500 fl. zu sus- pendiren. Er will dadurch verhüten, daß die Kammer in Prozesse gerathe durch eine eilfertige Streichung.

Creuz trägt darauf ein anderes Spezialvotum vor, worin beantragt wird, alle Pensionen zu suspendiren, vor­behaltlich weiterer Rechtsansprüche.

Diesem Anträge' stimmen Justi, Lang und Jung bei. Es erhebt sich eine lebhafte Debatte über diese An­träge, wobei sich Raht, Volpracht, Lang, Leisler, Jung, Creuz, Bertram, Keim betheiligen.

Bei der Abstimmung werden die Anträge von Creuz und von Leisler werden verworfen und die des Aus­schusses, in Bezug auf Leibrenten, Quiescentengehalte und Pensionen, angenommen.

(Schluß folgt.!

Ueber Wiesen - Cultur.

(Fortsetzung).

Ein neues Wiesenculturgesetz sollte daher allgemein folgende Rechtstitel aussprechen:

1) Berufung einer ständigen Commission aus des Wasser- und Wiesenbaues kundigen Männern zur Erforschung möglicher Wiesenverbesserung und deß- fallsiger neuen Anlagen, sowie zur Leitung und Anordnung aller darauf bezüglichen Einrichtungen.

2) Eine dem StaatSministerium untergeordnete Be- fugniß dieser Commission zur Leitung und Thei­lung des Wassers nach hydraulischen Regeln, un­ter Berücksichtigung wohlerworbener Rechte zwi­schen den Wiesenbesitzer, dann den Mühlen-, Hüt- tcn- und Hammerwerken re.

3) Versicherung der ermittelten Theilungsquoten deS Wasserlaufs und dessen Gefälle, von der Kronen­höhe deS WehrS durch geaichte wohl construirte Schlenssen, Setzung von Eichpfählen, sowie durch sorfältige Nivellements auf mehrere im Längen- und Querprofil des Thals gelegene Festpunkte, mit hydrotechnischen Karten.

4) Durch neue Bewässerungs-Anlagen ist den Müh­len und anderen Wasserwerken weder das nöthige Aufschlagwasser zu entziehen, noch ein Rückstau mit Hinterwasser zu verursachen; unter dieser Vor­aussetzung übrigens auch den Müller rc. kein Wi- derspruchörecht gegen derartige Einrichtungen ge­stattet.

5) Besondere Berücksichtigrng der Wiesenbcwäfferung bei Ertheilung neuer Concessionen zu Wasser­werken.

6) Bei überwiegendem Culturinteresse und nach statt gehabter vollständiger Entschädigung unbe­dingte Abgabe der zu den Bewässerungsanlagen als der Gräben, Wehr- und Stauapparaten er­forderlichen Fläche oder Einräumung eines deßfallsigcn Servituts, ohne Rücksicht auf Amts- oder Gcmarkungögränzc, sowie Zahl der Provo­kanten.

7) Bach-Regulirungen im Interesse der Wicsencul- tur nur bei gleichzeitiger Consolidation des ganzen ThalgrundeS oder partiellen Consolidation der getrennten Theile in Verbindung mit zweck­mäßigen Bewässerungs-Anlagen und Uferbau.

8) Einführung der Wiesenconsolidation oder Bewäs­serungseinrichtung eines Districts, sobald sich die Eigenthümer der größeren Hälfte des Grundbe­sitzes dafür erklären.

9) Bei einem Terrain von hinreichendem Gefälle müssen sich zur Vermeidung kostspieligen Umbaus die Wässerungsgräben insoweit der natürlichen Oberfläche anschmiegen, als nicht auffallende Un­ebenheiten der Zu- oder Ableitung des Wassers dessen gleichmäßige Ueberrieselnng oder einer schicklichen Eintheilung entgegenstehen.

10) Der natürliche Wiesenbau sei daher vorherrschend und der Kunstwiesenbau nur bei ungünstigem Terrain als in wohlverstandenem Interesse verwendbar.

11) Die Kosten der Consolidation und Bewässerungs- Einrichtung sind soweit nicht Verwilligungen aus öffentlichen Fonds gemacht werden von den Wiesenbesitzern nach Maßgabe der Betheili­gung resp, des materiellen Vortheils zu tragen.

12) Der Wiesenbau eines Distrikts muß zusammen- ,greifend nach Anleitung eines allgemeinen Plans und nicht nach Gutdünken jedes Einzelnen zux AuSssihrung kommen.

13) Zur gleichmäßigen Cultur und unschädlichen Wiesenwirthschast sei nach Vollzug der Cousoli- dation oder Bewässerungseinrichtung eines Di­strikts, mit Ausnahme frei erreichbarer zu Wiesen nicht geeigneten Stellen, das Fortbestehen oder Vorkommen neuer Umwandlung von Wiesen in Grab- oder Ackerland unstatthaft.

14) Die Ertragsfähigkeit der Höhe oder Bergwiesen ist in Ermangelung des den Wiesen eigenthüm­lichen Vegetations-Elements durch animalische oder mineralische Stoffe zu steigern.

15) Auf den zur Bewässerung eingerichteten Wiesen möglichste Beschränkung, wenn nicht gänzliche Aushebung der Frühlingsund Herbstweide.

16) Zur Herrichtung und Erhaltung der Bewässe­rungs-Anlagen werden angeordnet: Bezirkö-Wie- jenbaumcistcr und verpflichtete Wielenwärter ; erstere stehen ein 'sAr'f^

und letztere für pflichtmäßige Vertheilung des Wassers rc.

In Verbindung mit einer umfassenden Wasser- und Wiesen-Polizeiordnung dürfte von solchen Bestimmun­gen das Aufblühen dieses Culturzweiges zu erwarten sein. Uebrigens sollte auch durch populäre dem Bauern zugängliche Mittheilung aller landwirthschast- lichen Verbesserungen und Versuche dahin gewirkt wer­den, daß diese Einrichtungen ohne Anwendung gesetzli­chen Zwanges zur Ausführung kommen; wozu sich das in tiefem Kreise vielverbreitete landwirthschaftliche Wo­chenblatt besonders eignen mögte. Von dem Gesichts­punkt ausgehend, daß sich das Gesetz nach dem herr­schenden Zeitgeist bestimmen und von Maßregeln ab- strahire, welche bei bisheriger Anwendung ihren Zweck verfehlten oder als anderwärts bestehend in Vor­schlag gebracht, hier nicht, immer platzgreifend erscheinen, dürfte auch eine theilweise Desavouirung der in dieser Beziehung in unserem Staate Geltung gehabten gesetz­lichen Vorschriften eintreten. Eine übersichtliche Zu­sammenstellung dieser sämmtlichen gesetzlichen Bestim­mungen ist in dem 11. Band der landwirthschaftlichen Jahrbücher, Seite 411, mitgetheilt und mit interessan­ten Belegen für deren Unzulänglichkeit begleitet, auf deren Grund auch der landwirthschaftliche Verein ein edles Bestreben nach umfassender Legislatur entwickelte.

Das Resultat seiner beßfallsigen mehrjährigen Ma- terialien-Sammlung ist in Nr. 10 des landwirthschaft­lichen Wochenblattes von 1844 abgedruckt und begreift hauptsächlich die Statuten einer Genossenschaft, deren vorherrschendes Princip Wiesenverbesserung ohne Con­solidation ist. So wie der Erfahrung gemäß gesetzlich verfügte Bachregulirungen ohne Wässerungs-Anlagen und gleichzeitige Consolidation zum Hohn beglücken­der Verheißungen für die Wiesencultur, wenn nicht zu sagen ganz erfolglos, dann doch ohne günstigen Eindruck und Antrieb geblieben, würden auch bei dem erwähnten Zustand unserer Wiesenthäler, um deren Verbesserung es sich hauptsächlich handelt die em­pfohlenen Wiesenbau-Gesellschaften ohne Consolidation wenig Heil bringen mit Consolidation aber schon moralisch geboten' weitere Separatgesellschaften über­flüssig machen. Das Bestreben nach ersprießlicher Ver­einbarung sollte daher nicht zersplittert, sondern einzig dahin gerichtet fein, wo man sich eines nachhaltig gün­stigen Erfolgs versichert halten darf. Zweifelsohne werden unsere Volksvertreter die Wichtigkeit^ dieser Frage beherzigen und Hand in Hand mit der Staais- Regierung einer gebieterischen Anforderung der Gegen­wart zu genügen wissen.

Tagesgeschichte.

Deutschland.

Baden. Freiburg, 25.Sept., Mittags. Soeben sind gegen hundert gefangene Freischärler unter starker Militärbedeckung hier eingebracht worden. Bald nachher trafen vier badische Geschütze mit der erforderlichen Mann­schaft auf einem Extrazuge hier ein.

Von der Murg, 25. September. Bei Staufen ist es gestern Nachmittags zur ersten Entscheidung gegen die Freischaaren gekommen. Zwei Bataillone badischer Infanterie mit einer Batterie rückten gegen Heitersheim vor, wo sie auf die erste Schaar der Ausrührer, etwa <00 Mann stark, stießen. Diese zogen sich gegen das Gebirg zurück, bis nach Staufen am Eingang ins Münster­thal. Ein Regiment Preußen, das inzwischen angekommen war, umstellte daö Städtchen und die badischen Truppen begannen nach einer vergeblichen Aufsorderung zur Ueber- gabe den Ort zu beschießen, wodurch mehrere Häuser in Brand gcriethen. Sofort wurde dann der Angriff auf die Aufrührer ausgesührt. Diese haben 81 Todte und 44 Verwundete, während die badischen Truppen nur 2 Dodte und 1 s Verwundete zählen. Heute sind nun die Truppen gegen Müllheim vorgerückt, das in diesem Augen­blick (Abends 4 Uhr) ohne Zweifel in ihren Händen ist, da die Freischaaren keinen Stand halten" können, zumal die zahlreichen unfreiwilligen Theilnehmer jede Gelegen­heit ergreifen, zu entfliehen. Wenn sich die Nachricht bestätigen sollte, daß Frankreich und selbst die Schweiz im wohlverstandenen eigenen Interesse ihre Grenze be­setzen und den Flüchtlingen keine Rückkehr mehr gestatten, so würde dem Freischaarenunwcsen mit einem Male ein Ende gemacht werden.

Bei Günterâthal, eine Stunde südlich von Frei- burg, ist nach der Staufener Affaire ein zersprengter Trupp der Freischaaren, nach kurzer verzweifelter Gegen­wehr , von den Reichstruppen fast gänzlich aufgerieben worden.

De» 25. September sind 2 Bataillone des 27. preuß. Infanterie-Regiments in Mannheim eingerückt und haben einstweilen Quartier bei den Bürgern bezogen; der übrige Theil des genannten Regimentes wird den 26. erwartet. Die bisherige baden'sche Garnison von Mannheim ist nach dem Oberlande marschirt.

Heidelberg, 26. Sept. Struve wurde sammt seiner Frau in Wehr, 2 Stunden nördlich von Säckingen, auf der Flucht nach der Schweiz angehalten und sofort nach Freiburg vor das dortige Kriegsgericht gebracht.

Karlsruhe, 26. Sept. Die Gefangennahme Struve'â bestätigt sich. DieKarlSr. Ztg." berich­tet: So eben vernehmen wir auâ amtlicher Quelle, daß Struve nebst seiner Frau in Wehr bei Schopfheim festgenommen worden und aus dem Transporte nach

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Staufen, 25. Sept. (DaS Gefecht und dessen FolgenZ Wir haben gestern und heute Tage deS Eut- fetzenö verlebt, die Republik von Lörrach hat hier ihr blutiges Grab gefunden. Gestern zwischen 11 bis 12 Uhr rückte Struve unter Vorantragung einer blutrothen Fahne mit etwa 2800 bis 3000 Menschen hier ein, voran vielleicht 800 Mann wohlbewaffnet und wohlorza- nisirt. Die andern waren eine Art irreguläres Korps, unter denen viele Unbewaffnete. Hier mögen auch die meistenUnfreiwilligen" gewesen sein. Die Freischaar war kaum eine Stunde hier, als das Militär vor dem Städtchen erschien, und, da von ungefähr 30 Schüssen begrüßt wurde, sogleich die unterdessen verbarrikadirten Eingänge der Stadt angriff.' Alsbald gingen zwei Häu­ser und zwei Scheunen in Flammen auf, die abgedeckte Brücke wurde unter Kugelregen wieder hergestellt, die Barrikaden zerstört und nach 4 Uhr zogen die Truppen stürmend ein, alle Häuser angreifend, auö welchen aus sie geschossen wurde. Die Freischärler, von denen sich Die größere Mehrzahl schon beim Beginn des Kampfes geflüchtet hatte, eilten nun über die Rebberge nach dem Gebirge zu, lebhaft verfolgt durch die Kartätschen- und Büchsenschüsse unserer Soldaten. Struve entkam mit seiner Frau nach Bolschweil und St. Urich (Richtung gegen Freiburg) in die Gebirge des Schwarzwaldes. Seine Kriegskaffe, etwa 1700 fl. enthaltend, sowie seine Korrespondenz, die sehr wichtige Papiere enthalten soll, sind auf dem Rathhause dahier festgenommen worden. Seitdem ging es hier eben wie in einer eroberten Stadt zu. Der srieoliche Bürger athmet trotz all der schreck­lichen Scenen auf, da er sieht, daß es doch noch eine Macht gibt, welche im Stande ist der öffentlichen Ord­nung und Sicherheit wieder Ansehen zu geben. Heute Morgen wurden wir wieder in Angst und Schrecken ver­setzt. rasselten die Trommeln durch die Straßen, es klangen die Signalhörner und plötzlich ertönten Peleton- feuer, deren Zweck man nicht erkannte. Ein schauder­hafter Anblick klärte mir die Sache auf; da lagen sieben Leichen auf der Straße, ein trauriges Opfer des Bürgerkriegs. Sechs von den Entseelten waren versteckte Freischärler, von denen Einer auö dem Gewahrsam auf friedlich umherstehende Soldaten geschossen hatte. Das Haus war alsbald umzingelt und durchsucht worden. Selbst Flammen schlugen auö demselben hervor, die je­doch alöbald gelöscht wurden. Die Hervorgezogenen wurden auf dem Platze erschossen. Wie viele im Kampfe gefallen, ist noch nicht genau zu ermitteln. Auf Seite deS Militärs ist nur ein Mann geblieben, der heute hier beerdigt wurde; auf der andern Seite hat man obige 7 Erschossene mit eingerechnet bis jetzt etwa 28 Leichen gezählt, unter ihnen einige Bürger von Staufen. Gefangene wurden heute 76 unter starker Militärbeglei­tung nach Freiburg abgeführt. Die Truppen haben