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Nassauisches.

M Kammer - Verhandlungen.

46. Sitzung.

Wiesbaden, 21. September.

(Schluß.)

Titel IV.

Von der Verwaltung der Ortspolizei.

§. 76.

Die Qrtöpolizei ist nach den bestehenden, und künf­tigen Gesetzen, Verordnungen und Instruktionen zu ver­walten."

Zur Ortspolizei gehören: die Sicherheit?-, Reinlich- keitS-, GesundheitS-, Armen-, Straßen-, Feuer-, Markt-, niedere GcwcrbS-, weltliche Kirchen-, Sitllichkcits-, Ge- markungö-, Bau- und Gesindepolizei, sowie die Aufsicht über Maaß und Gewicht."

Der Ausschuß beantragt die Annahme dieses §.

Hehner will die Aufzählung im zweiten Satze ge­strichen haben.

Müller beantragt nun in dem ersten SatzVer­ordnungen" zu streichen, um dadurch mit einem Schlage allen diesen gesetzwidrigen Reskripten rc. ein Ende zu machen.

Dagegen kämpft besonders Neg.-Commissär Bertram und weist auf die große Unordnung und Regellosigkeit hin, die durch eine solche Aufhebung entstehen würde.

Lang stellt kurz folgendes Amendement:Die Orts­polizei ist nach den bestehenden Verordnungen und künf­tiges Gesetzen zu verwalten."

Diese Amendements werden sämmtlich verworfen und der Entwurf nach dem Aussckußautrage angenommen.

, 8. 77.

In solchen Ortspolizeisachen kann der Bürgermeister mit dem Gemeinderalhe Gebote und Verbote, welche den Gesetzen und höheren Orts ergangenen Verordnungen nicht widersprechen, mit Androhung bestimmter Strafen für den Ucbertretungsfall erlassen."

In Felepolizeisachen hat der Bürgermeister neben dem Gemeinderath das Feldgericht zu vernehmen."

Der Ausschuß beantragt folgenden Zusatz:die Stra­fen können 3 st. oder 5 Tage Arbeit nicht übersteigen." Ferner statt:der Bürgermeister mit dem Gemeinde- rath" zu setzen:der Gemeinderath mit der Gemeinde, resp. Bürgerausschuß."

Gegen das Letzte sind Born und Schmidt, die die gänzliche Unzweckmäßigkeit dieser Einrichtung darlegen.

Ersterer beantragt folgendes Amendement für den zwei­ten Satz:

3n Feldpolizeisachen hat der Bürgermeister sich mit dem Feldgericht zu berathen."

Jung beantrag? zu setzen: Hunter Zustimmung der Gemeinde, resp, des Bürgerausschusses", um dem Ge- mcinderath die Initiative zu lassen.

Müller beantragt wie in §. 76 das Streichen der Worte:und höheren Orts ergangenenen Verfügungen."

Großmann beantragt dafür zu setzen:Verord­nungen und Instruktionen."

Bei der Abstimmung werden die Amendements von Born und Jung abgelehnt und erst das von Müller, und dann auch das von Großmann, womit daS Born'- sche Amendement in Bezug auf den zweiten Satz ver­bunden ist, ebenso der Zusatzantrag des AuoschusscS an­genommen.

§. 78.

Dem Bürgermeister steht die Befugniß zu, gegen die Uebertreter einer Polizeiverordnung Geldstrafen bis zu 3 Gulden und im Falle der Vermögenslosigkeit Arbeits­strafe bis zu 6 Tagen zum Besten der Gemeindekasse zu erkennen."

Ueber jeden Straffall ist ein daS Thatsächliche der bestraften Handlung und den Beschluß enthaltende Auf­zeichnung aufzunehmen."

Der Ausschuß beantragt die Annahme dieses §.

Hehner beantragt zu setzen:dem Bürgermeister mit dem Gemeinderath u. s. w."

Lang beantragt dafür:der Bürgermeister mit zwei Gemeinderäthen, welche von dem Gemeinderathe aus 4 Wochen dazu ernannt werden."

Ueber diese beiden Amendements erhebt sich eine lange Debatte zwischen Keim, Lang, Fresenius, Großmann, Bertram, Wirth und Wimpf.

Bei der Abstimmung wird daS Amendement von Heh­ner verworfen und dasjenige von Lang angenommen.

Titel V.

Von der Aufsicht des Staats über die Ge­meindeverwaltung.

8. 79.

Verwaltung der Ortspolizei steht unter der un­unterbrochenen Aussicht deS StaatS.

Hinsichtlich der Verwaltung des GemeindevermögenS hat die Staatsregierung das Aussichtsrecht im Allgemei- nen in der Art auSzuüben, daß sic den Gang derselben beobachten, von den Voranschlägen des Gemeindchaus- ha.tcs Qnpcht nehmen, ferner die Gemeinderechnung ab» Horen, die entdeckten Mangel verbessern, die Nachlässig- scn^äßt^b" "^ vorsätzliche Gesetzübertretungen bestra-

Außer diesem erfordern folgende Handlungen vor de­ren Vornahme die Staatsgenehmigung:

1) alle Veräußerungen deö unbeweglichen Gemeinde- vermögens, wenn eS bei den kleineren Gemeinden welche nicht über 1500 Seelen haben, den An­

schlag von 300 fl., bei größeren den Anschlag von 600 fl. übersteigt;

2) die Erwerbung unbeweglicher Güter, insofern deren Anschlag den genannten Betrag übersteigt;

3) alle Verwendung des GrundstockSvermögenü zu lau­fenden Bedürfnissen;

4) die Capitalaufnahmen, wenn die aufzunehmenden Gelder nicht zur Tilgung aufgekündigter Capitalien verwendet werden sollen;

5) Alle Waldausstockungen und außerordentlichen Holz­hiebe ;

6) Alle Abänderungen im Allmendgenuß;

7) Einführung neuer Abgaben zur Gemcindekasse oder Abänderung der bestehenden.

Der Ausschuß legt dar, wie durch die Aenderung in den verschiedenen Paragraphen auch hier die einzelnen Positionen verändert würden.

Jung stellt ein Amendement, wodurch die Aufzählung ganz wegfällt.

Dieses Amendement wird indeß verworfen und der Entwurf mit den bezüglichen Aenderungen angenommen.

G 46. Sitzung.

Wiesbaden, den 23. September.

Hauptinhal t.

In der heutigen Sitzung wurde die Berathung des Gesetzentwurfs über die Rechte der Gcmeinoebürgcr und die Erwerbung des Bürgerrechts begonnen und berathen die §§. 1-8.

Darauf wurde über mehrere Petitionen Bericht er­stattet, worunter besonders die über die Verlegung des Sitzes der Kammer Aulaß zu einer interessanten De­batte gab.

Die nächste Sitzung ist Dienstag, 26. September. Tagesordnung:

1) Bericht über das Domänen-Budget.

2) Bericht über das Budget der Zehutablösungs- Commission und der Landcö-Credil-Kassen-Com- Mission.

3) Bericht über das Gesuch der Hauptleute Eyring und Wittich, die Pensionoverhältniffe derselben betreffen.

4) Fortsetzung der Berathung des Gemeindegcsetzes.

Tagesgeschichte.

DeutschLand.

Frankfurt, 22. Sept. Der Belagerungszu­stand dauert fort, doch mit merkwürdiger Milde. Nie­mand wird im Geringsten belästigt; das Zusammenste- Heu von Gruppen' auf den Straßen ist von Anfang an nicht verboten gewesen; der Aus- und Eingang ist aller Orten ungehemmt. Ganz besonders freut es mich, mittheilen zu können, daß die gesammte Einwoh­nerschaft mit dem Benehmen ihrer Einquartirung, na­mentlich mit dem der Preußen, auf Höchste zufrieden ist. Man findet die preußischen Soldaten gesittet, an­ständig, freundlich, und man kann es gar nicht begrei­fen, daß an anderen Orten so oft eine Mißstimmung gegen sie Hervorbrechen konnte.

Die BlumSJche Reichstagszeitung behauptet, es sei der Aufstand vom 18. nur eine Art Kinderspiel gewe­sen, ohne Plan und Zusammenhang. Ich zweifle nicht, daß die gerichtliche Untersuchung hieraus die richtige Antwort geben wird. Nur wollte ich zu bedenken ge­ben, daß schon ein Blick auf die Anlage der Barrika­den, und die dazu gewählten Punkte den Beweis lie­fern wird, daß ein genauer Plan, eine bedeutende Sachkenntniß und Uebung bei den Leitern vorhanden sein mußte. Der geübteste Ingenieur hätte z. B. keine geeigneteren Punkte zur Befestigung aussuchen können, als die Barrikaden an der Döngesgasse und Hasengasse, die an der Altgasse, die an der Ällerheiligengasse und Bornheimerpforte.

Wie auswärtige Blätter von gewisser Farbe die Ereignisse vom 18. besprechen, mögen Sie z. B. aus der Hanauer Zeitung ersehen, die recht behaglich ihren Lesern berichtet:Herr Heckscher habe zu Höchst eine Lektion bekommen," unddie bei der in ihrer Scheuß­lichkeit bisher nicht dagewesenen Mordthat, die man an Auerswald und Lichnowsky verübt hat, so zärtlich sagt:Man müsse sich darüber des Urtheils enthal­ten !" Die Einzelheiten der Schandthat, bei deren Er­zählung das härteste Gemüth aufschaudern muß; die Einzelheiten dieser halbstündigen Metzelei sind der Ha­nauerin doch wohl schon mitgetheilt worden, da hier ein Jeder sie kennt.

Großherzogthum Oldenburg. Während in Han­nover endlich die neueste Nummer der Gesetzsammlung die mit der letzten Ständeversammlung vereinbarten Abänderungen des Verfassungsgesetzes enthält, ohne jedoch den Zeitpunkt anzugeben, wann dieselben gesetz­lich wirksam werden (wahrscheinlich weil das proviso­rische Wahlgesetz nicht gleichzeitig verkündet ist), schrei­tet die Berathung des Oldenburger Landtags rüstig vor. Schon ist die erste Abtheilung des Versassungs- entwurfsvon dem Großherzogthum und dessen Re­gierung im Allgemeinen" durchberathen. Besonders erregten die §§. über die Regentschaft und die Erzie­hung des minderjährigen Großhcrzogö lebhafte Debat­ten. Leitend erschien durchweg die konsequente Durch­führung des demokratisch konstitutionellen Princips.

Würtemberg. In Tübingen und Heilbronn haben am 19. Sept., Abends., Ercesse stattgefunden, die jedoch schnell gestillt wurden.

Baier». Nürnberg, 20. September. Drei Kom­pagnien des hiesigen Infanterieregiments werden mor­gen nach Bamberg abgehen, zum Ersatz einer gleichen Anzahl der dasigen Truppen, welche nach den sächsischen Herzögthömern verlegt werden sollen.

Baden. Mannheim, 20. September. Hecker und seine ihn begleitenden Freunde sind am 16. d. in Havre wohlbehalten angekommen. Heute sagt er Eu­ropa Lebewohl und besteigt den DämpferHermann."

Mecklenburg. Neustrelitz, 16. Sept. Heute ist hier, nachdem seit acht Tagen völlige Ruhe herrschte, ein Regiment preußischer Kürassiere,'angeblich zum per­sönlichen Schutze des Großherzogs, eingerückt.

Schleswig.Holstein. Ein Schreiben aus Glück­stadt vom 18. Sept, will aus zuverlässiger Quelle wissen, daß das dänische Cabiuet eingewilligt habe, daß die schleswig-holsteinische Armee nicht getrennt, die neue Regierung mit Zustimmung der Landesvcrsammlung ge­bildet werde und die von der provisorischen Regierung erlassenen Gesetze und Verordnungen in Kraft bleiben sollen.

Am 16. Nachmittags traf in Rendsburg der General Bonin ein, der, wie man sagte, einige Tage in Berlin gewesen sein soll; er hatte eine lange Unter­redung mit der provisorischen Regierung und reiste dann nach Schleswig. An diese Unterredung will man obige Nachricht und noch viele andere Combinationen knüpfen. Die Dänen fassen immer mehr Fuß in Schleswig; ihre Vorposten haben sie bereits bis in die Gegend von Düppel vorgeschoben und daselbst zwei deutsche Offiziere, wenn man den Berichten glaubwürdiger Reisenden trauen darf, auf einem Spazierritt aufgehoben und gefangen weggeführt. (?) Dies wäre allerdings ein Waffenstill- standobrnch, welchen Vergehens sich keine civilisirte Na­tion schuldig macht; allein ganz unglaublich ist es doch nicht, da eine derartige Handlungsweise den Dänen ähnlich sieht.

Man will hier wissen, daß der Hofmarschall v. Levetzow vom König von Dänemark nach Petersburg gesandt sei, um beim dortigen Cabinet abermals eine Anleihe zu conkrahiren. Da für die erste Anleihe, wie wir Ihnen längst berichtet, Bornholm verpfändet wor­den, so will man dießmal Fehrmann zum Unterpsande geben. Wann will Dänemark den Pfandschilling retour zahlen?

Flensburg, 17. September. Nachdem der Kö­nig von Dänemark vorgestern Alsen wieder verlassen hatte, wurde an demselben Tage ein Theil der Infan­terie auf fünf Schiffen eingeschifft und nach Dänemark erpedirt. Die frankfurter Infanterie ist noch immer hier, Badenser werden, von Schleswig kommend, mor­gen vier rintrefftnr- 55

Kiel, 18. September. In der heutigen Sitzung der Laudesversammlung stellte Hardesvogt Dr. Meyer einen Antrag: die provisorische Regierung zur Ergrei­fung von außerordentlichen Maßregeln gegen die Um­triebe der dänischen Propaganda im nördlichen Schles­wig aufzufordern, und bezeichnete als solche: Entsen­dung außerordentlicher Regierungöbeamter, Unterstützung derselben durch Militär und Aushebung der Rekruten in den früher wegen der dänischen Okkupation befreiten Distrikten.

Flensburg, 17. Sept. (Börsh.) Nachdem der König von Dänemark vorgestern Alsen wieder verlassen hatte, die bis zu der Zeit auf dem Festlande bei Düppel ausgestellten vielen Vorposten endlich eiugezogeâ waren, wurde an demselben Tage ein Theil der Infanterie auf fünf Schiffen eingeschifft und nach Dänemark erpedirt. Die Frankfurter Infanterie ist noch immer hier, Badenser werden, von Schleswig kommend, morgen hier eintreffen.

Rendsberg, 18. Sept. Die provisorische Regie- gierung veröffentlicht jetzt auf amtlichen Wege in der »Schleßwig-Holsteinischen Zeitung- das von der Landes­versammlung angenommene Staatsgrundgesetz für die Herzogthümer.

Preuße». Berlin, 19. Sept. (Lith. Corr.) Der heute Abend veröffentlichte Armeebefehl des Generals v. Wrangel hat die hiesige Bevölkerung mitten in der tief­sten Ruhe erschreckt. Obgleich erst seit dem amtlichen Erscheinen dieses Befehls die dadurch angekündigte, bisher nicht geahnte Maßregel der Ernennung eines militärischen Chefs der Marken bekannt geworden ist, hat sie sich doch mit Blitzesschnelle durch die ganze Stadt verbreitet, und es ist eine Erregtheit in dem Volke, welches ungeachtet des unfreundlichen Wetters auf den Straßen in Gruppen zusammensteht. Erwägt man, daß die Agitation noch nicht Zeit gehabt hat, sich der Sache zu bemächtigen, und daß kein äußerer Anlaß den Befehl provocirt hat, so kann man weitere Folgen voraussehen. Heute Abend werden die Clubs die Sache wohl zur Hand nehmen. Im Volksclub soll eine an die Nationalversammlung zu richtende Aufforderung beantragt werden, welche dahin geht, daß die Versammlung sich für souverän erkläre und den Soldaten den Gehorsam gegen die Gewalt des Hon. Wrangel, als eine usurpirte, untersage. Noch immer die alten Ministerconjecturen: Pinder, Dönhof, Camphau­sen H., v. Pfuel, Wentzel, Mewissen haben sich bis jetzt noch auf der Liste erhalten. Nichtsdestoweniger geht in diesem Augenblick ein Gerücht, welches auch diese Com­bination als aufgelöst bezeichnet. Sie war die Frucht der Bemühungen des Herrn von Beckerath, und die mü­hevolle Vereinigung dieser Elemente nur auf Grund eines von Herrn von Beckerath entworfenen Programmes ge­lungen, das, wie man sagt, vom König nicht genehmigt worden ist. Es circulirt heute eine Adresse an den