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abgehen dürfen? Liegt dieses im Wesen der christlichen Kirche? Hat der Stifter derselben, der den Geist der Wahrheit verheißt, und durch den er gekommen ist, dieses femalö gewollt? Hat er die freie religiöse Gemeinschaft, die er auf der Erde gründen wollte, durch solche Schranken cinengen wollen? Hat er über ihre Verfassung Etwas festgesetzt? Nein, und wir haben so gut, wie die Apostel und die ersten Christen, völlig freie Hand die Verfassung der Kirche nach unserem besten Wissen und Gewissen zu ordnen, fa wir sind verpflichtet, solche Einrichtungen zu treffen, von denen eine vielfahrige Erfahrung bezeugt, daß sie zum Segen der Kirche gereichen. Nur daS persönliche Interesse kann es läugnen, die Herrschsucht kann cS in Abrede stellen. Die Geistlichen sind und bleiben Diener der Gemeinde in Jesu willen (2. Cor. 4, 5), und die Diener der Gemeinde um Jesu willen, der sagte: ich bin unter euch, wie ein Diener (Luc. 22, 27) wollen eS sich nicht gefallen lassen, daß die Gemeinde sie frei wähle, damit auch dadurch daö Veste der Kirche gefördert werde? /^
Ueber die verschiedenen Anforderungen der jetzigen Schulinspectoren an die Bolkslehrer
K. Aus dem Amt Rennerod, den 9. September.
In unserm Ländchen haben wir etliche 50—60 Schulin- spectoren. Diese große Anzahl von solchen Angestellten ist Ursache, daß die Urtheile über die Lehrer so verschiedenartig auS- fallen. Was ein Schulinspector „gut" heißt, nennt der andere höchstens „ziemlich gut," und so können z. B. zwei Lehrer unter verschiedenen Schulinspectoren gleiche Kenntnisse und gleichen Fleiß haben und doch sehr ungleich conduitirt sein.
Aber nicht bloß 4n—dem—Bewcthrilrn sind die Schulinspectoren so verschiedener Ansicht, sondern in ihren Forderungen weichen sie so sehr von einander ab, daß man eS fast für eine Unmöglichkeit halten möchte. Aber eö ist so. Während ein Schulinspector bei gleichgroßer Anzahl von Schülern etwas in der dritten Klasse verlangt, will ein anderer dasselbe schon in der zweiten Klasse erfahren.
Einsender dieses hatte vor einigen Jahren Gelegenheit, einen Schulinspector kennen zu lernen, der bei Prüfungen Außergewöhnliches verlangte. Die Schüler, welche ein Jahr, sch sage ein Jahr, die Schule besucht haben, müssen nach der Forderung dieses Mannes das kleine Lesebuch durch und durch fließend lesen können. Geht das nicht, dann ist daS Lesen schlecht. Auch müssen diese Würmchen vom Schulinspector dictirte lange Sätze niederschreiben und zwar fehlerfrei, wie verlangt wird. Das sind Forderungen! Sodann gehen die Anforderungen dieses Herrn in der Sprache bei der dritten und vierten Klasse ganz inö Weite. Ausführliche Laut-, Silben-, Wort- und Satzlehre werden verlangt, und Aufgaben zu schriftlichen Ausarbeitungen werden gegeben, daß mancher Seminarist in Idstein daran schwitzte, wenn er sie ordentlich lösen wollte.
Muß nun, wenn der Lehrer einigermassen diesen Forderungen genügen will, er sich nicht körperlich und geistig aufopfern? Doch wohl dem Schulinspector! Hätte ein solcher Mann nur ein Jahr lang Schule gehalten, dann würde er erfahren haben, was man von Elementarschülern vernünftigerweise verlangen könnte.
Dagegen gibt es wieder andere Schulinspectoren, welche zu wenig von den Schülern verlangen. Die sind zufrieden, wenn die Schüler der ersten Klaffe ein wenig lautiren, noth- dürstig zählen und einige Denksprüche hersagen können. Ver- hältnißmäßig wird in feder Klasse nicht mehr verlangt. Wenn nur der Lieblingsgegenstand des SchulinspectorS ordentlich rutscht, dann ist das Resultat der Prüfung gut. Die Lehrer unter solchen Inspektoren können nun daS ganze Jahr hindurch in der Schule faulenzen und handeln sonnt gesetzwidrig. Wer ist davon die Ursache? Doch auch der Schulinspector!
Die besten Schulinspectoren sind die, welche die goldene Mittelstraße einhalten und dazu rechnet Einsender dieses be
sonders die ihm bekannten Herren Mencke in Neunkirchen, Feller in Rettert und Kirsch in Erbenheim. Eö wäre sehr zu wünschen, daß alle Schulinspectoren sich mit der Methode solcher Männer bekannt machten; denn alsdann würde mehr Einheit in den Urtheilen über die Lehrer, sowie in den An. forderungen an dieselben in unserm Lande Statt finden, r.
X X Bemerkungen zu Bemerkungen.
In Nro. 23 dieser Blätter finden sich „auch noch einige Bemerkungen zu den Ansichten der Volksschullehrer Nassau's." Wiewohl dieselben nun der Art sind, daß es die liebe Zeit verschwenden hieße, wenn man sich auf eine ausführliche Widerlegung etnlaffen lassen wollte; so könnten doch durch sie im Publikum einige Mißverständnisse verbreitet weiden, unter deren Einfluß man die Sache der Schule nicht darf leiden lassen. Einzig deßhalb folgen hier einige kurze Gegenbemerkungen.
ad 1. Den Volköschullehrern Nassau's ist eS bis fetzt noch nicht im Traume eingefallen, Schule und Staat oder Kirche und Staat als ebenbürtige Dinge neben einander zu stellen. Daß dem so sei, wird Jeder finden, der ihre Schrift lieöt und verstehen will und kann. Den Werth der weiteren Erpectoration des Verf. über Begriff, Selbstständigkeit und Verwaltung der Schule aufzuzeigen, überlasse ich Jedem, der Lust hat, sich mit einer Arbeit von solcher Beschaffenheit zu befassen. Um aber für feden Fall dem Vorwurfe eines unbegründeten Urtheils zu begegnen, verweise ich beispielweise nur auf Eins. Der Verfasser schreibt: „Kann man denn nun sagen: der Schule gehört die Verwaltung ihrer Angelegenheiten? Mit Nichten. Es kann diese Forderung nur Sinn haben, wenn dieß heißen soll: den Lehrern gehört die eigentliche Verwaltung der Schulangelegenheiten, nola bene ohne Oberaufsicht des Staates." Ihm ist also eine selbstständige Verwaltung bei dem Vorhanden ein einer Ooeraufsicht nicht denkbar. Wie es nun da z. B. mit unserer selbstständigen Gemeindeverwaltung werben soll, wissen die Götter. Denn dtm Staate wird .doch auch hier so etwaâ wie Oberaufsicht verbleiben sollen. Vielleicht entschließt sich der Vers., im Interesse des oöfyniyi' 'üÄi Besten leineweise Emflcht IN diesem Punkte unsern Volks- abgeordneten zur Beherzigung mitzutheilen.
ad 2. Erstens citirt hier der Verf. aus § 2 unserer Schrift den Satz: „Erziehung und Bildung (d. h. Unterricht), aber sollen sür'ö Leben geschehen." Die beigesetzte Parenthese kommt aber bei uns nicht vor, und der Verf. hat sich durch Einschiebung derselben eine Interpretation unserer Worte erlaubt, gegen die ich hiermit Protest cinlege, weil sie, wie ich aus guter Quelle versichern kann, weit neben dem Ziele vorbeigeht. Zweitens liegt in späteren Worten des Vers. die Ansicht ausgesprochen, die Lehrer hätten verlangt, daß man sie von der Kirche trenne. Aber wo in aller Welt steht denn etwas der Art in unserer Schrift? Auch nicht eine Spur davon wird sich finden. Wir dringen ja für und persönlich mit aller Entschiedenheit auf etwas Entgegengesetztes. Drittens hat der -Verf. unsern § 3 gänzlich mißverstanden. Ich bemerke deßhalb zur Erläuterung, daß wir nicht gesagt haben: zum reinen menschlichen Leben, sondern vielmehr: zum rein*) menschlichen Leben, was aber doch wohl ein Unterschied ist In unsern Worten liegt einfach dieß: Die Volksschule hat vorerst daS specifisch Menschliche zu eutwickeln — im Gegensatz zu den weiterhin erst hinzutretenden besonderen Bestimmtheiten der Bildung, welche durch daS Leben im Staate, in der Gemeinde u. s. w. sich nothwendig ergeben. Die Sache selbst ist für Jeden, der sich nur ein wenig in unsern pädagogischen Schriften umgesehen hat, etwas so Bekanntes, daß ein Mißverständniß nicht aufkommen kann. Wenn es nun bei dem Verf. sich anders verhält, so ist daS nicht unsere Schuld und
*) Die „Bemerkungen" haben die beiden Wörter in eins zusammengezogen, ob durch die Schuld des Vers., kann ich natürlich nicht wissen. Ich aber bitte, uns rein und menschlich als Adverb und Adjectiv getrennt zu lassen.