H - 83.
Mgememes
Kirchen- un- Schnlblatt.
Beiblatt der Nassauischm Zeitung.
Wiesbaden.
Donnerstag, den izt. September
1848.
Der Reichstag nnd die Kirche.
I. Aus dem Amte Wallmerod, 20. August.
Der „vaterländische Verein zu Darmstadt" hat eine Adresse an den deutschen Reichstag beschlossen, um diesen zu bitten, „kirchliche Angelegenheiten nicht in Erörterung zu nehmen." Wir billigen diesen Schritt aus ganzer Seele und wünschen, daß er von recht vielen Seiten Nachahmung finden möge, weil das Gegentheil, nämlich die Verhandlung kirchlicher Angelegenheiten im Schooße der Reichöversammlung, ein Verstoß gegen die ausgesprochene und gesetzlich anerkannte Religionsfreiheit sein würde. Der Staat hat sich nun einmal in die innern kirchlichen Angelegenheiten mit Nichten zu mischen; denn die Trennung von Staat und Kirche ist im Princip bereits allgemein anerkannt. Der Kirche kann von Seiten des Staates kein Heil kommen und ist ihr auch noch nie und nirgends von da
geworden.
„Wenn die Könige (d. h. die weltliche Macht) sich mit der Religion befassen, bringen sie dieselbe in Knechtschaft, statt sie zu beschützen," sagt der eben so gelehrte, als fromme Fenelon. Blicket hin auf die Geschichte, und ihr werdet überall und zu allen Zeiten die Wahrheit dieses Ausspruches bestätigt finden. „Mein Reich ist nicht von dieser Welt," spricht der Wefterlöser. Die Kirche ist ein ethischer Staat, ein Reich der Geister; sie wolle lehren und das GotteSreich der Wahrheit und Liebe fördern, nicht herrschen und glänzen — wolle zum leiblichen und geistigen Wohle ihrer Mitglieder beitragen, nicht bloß zu ihrem eigenen. Sie ordne ihre Angelegenheiten durch Synoden und Concilien, nicht aber auf dem deutschen Reichstage, welchem derlei Sachen fern liegen müssen. Confessionelle Fragen und Reformen im Innern der Kirche haben mit politischen Streitigkeiten und Verbesserungen Nichts zu schaffen und würden in unsern Tagen die gefährlichsten Leidenschaften entzünden und einen Brand veranlassen, dessen Verheerungen zu den schrecklichsten gerechnet werden müßten. Auch die vor Kurzem beantragte Aushebung des Cölibats gehört nicht vor den Reichstag; sie ist Sache das jus reformandi zusteht.
Es ist in der That eine traurige Erscheinung auf dem Gebiete der christlichen Kirche, daß der Gc-.st der Sanftmuth, Milde, der Duldung, kurz der christlichen Liebe so wenig ihre Lehrer beseelte und noch beseelt. Mit Recht kann man
einer Kirchenversammlung, der
daß der Geist der Sanftmuth,
diesen Leuten zurufen:
„Schämet euch, ihr streitet um den Glauben,
Und verkennet eure erste Pflicht." .
Diese Worte des seligen Witschel kehrten in die Erinnerung zurück, als uns in diesen Tagen mehrere Artikel der „Rhein- und Moselzeitung" und des „Nass. Zusch""»< 4 Gesichte kamen. Bekanntlich sollte von der geistlichen Behörde zu Limburg eine Riesen-Petition wegen Herstellung angeblichem Rechte rc. der katholischen Kirche, und unterzeichnet von sammt- lichen Angehörigen der katholischen Kirchengemeinden des Her- zogthums Nassau und wahrscheinlich auch der freien Stadt Frankfurt, der Nationalversammlung übergeben werden. Dieß groß g Unternehmen auf dessen Effekt man sich schon 'M Voraus freute, ist nun einem großen, vielleicht dem größten Theile nach
eitelt worden. Mehrere Pfarrer, die das Ungehörige und Unzeitgemäße dieses Treibens einsahen, legten die zu den Unterschriften übersendeten Exemplare der Petition bei Seite, ohne ihre Pfarrangehörigen mit dem Inhalte bekannt zu machen. An andern Orten ward die Unterschrift geradezu abgelehnt ; ja, die bereits unterzeichneten Namen wurden von den Betheiligten wieder weggestrichen. Das hat denn bei manchen ZionSwäch- tern gar böses Blut abgesetzt, und die Urheber dieses frevelhaften Unterfangens sollen die Lehrer der Volksschulen sein.
Der Haß, den manche Geistliche gegen diesen nützlichsten und unentbehrlichsten der Stände schon seit längerer Zeit hegen, ist daher noch größer und grimmiger geworden; auch die Verdächtigungen und Verfolgungen werden sicherlich noch zu- nehmen. Befreiung der Schule als eines Instituts deö Staates von der geistlichen Bevormundung kann nur zu ihrem Heile dienen und wird — so hoffen wir mit freudiger Seele — recht bald eintreten; endlich wird die Stunde der Erlösung schlagen. Faxit hoc Deus !
SedanKen über den Werth nnd die Denutzung der Pressfreiheit — insbefbudere in Dez«A auf die Entwicklung unseres Kirchlichen Mesens.
M. Vom Fuß des Westerwaldes.
ES ist ein großer Irrthum, wenn man wähnt, Denk- und Glaubensfreiheit des Einzelnen könne ohne allgemeine Rede- und Schriftfreiheit bestehen. Allerdings wird es Niemanden beifallen, einen Stummen verantworlich zu machen für das, waS er im Stillen denkt oder glaubt; denn Niemand kann daS wissen. Und allerdings wird nie eine Negierung so thöricht sein, dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, was er für sich im Geheimen zu denken und zu glauben habe und waS nicht; denn solche Gebote reichen über die Gränze aller menschlichen Macht hinaus. Nicht darin also, nicht indem thierischen Stummsein, besteht die Freiheit; frei ist nur daS Denken und Glauben, dem es frei steht, sich zu äußern; und die Mittel dieser Aeußerung sind eben die Rede und die Schrift. Sie verfolgen, heißt nichts anderes, als den Gedanken vor dem Lichte warnen. Der Gedanke aber, der nicht licht werden, d. h. der sich nicht mittheilen, sich nicht äußern darf, der verzehrt sich entweder in sich selbst oder er wird überhaupt nicht mehr gedacht. Und darum sind alle Beschränkungen der Rede und der Schrift zugleich auch mittelbare Beeinträchtigungen der Denk- und Glaubensfreiheit. (Geschichte der Denk- und Glaubensfreiheit im ersten Jahrhundert der Kaiserherrschaft und des Christenthums. Bon Dr. W. A. Schmidt. Berlin. 1847.)
Wenn dieß wahr ist, — und wer möchte in Abrede stet- len, daß eS wahr sei? — dann giebt eS eben kein sicheres Mittel, die Menschheit in der ihrer würdigen Entwickelung aufzuhalten, als den Preßzwang, sowie nichts mehr geeignet ist, den Fortschritt derselben zu befördern, als die unbedingte Frei- Heit der Rede und der Schrift. Nur durch Gedankenmittheilung und Gedankenaustausch kann'S vorwärts gehen, kann daS