V- 168.
Raffauischt Znliinq
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Äolkes!
Wiesbaden, Mittwoch, den 13. September. L8L8.
Für das vierte Quartal d. J. pro October bis December werden neue Bestellungen auf die „Nassauische Leitung" nebst „Allgemeines Kirchen- und Schulblatt" bei allen Postanstalten des Herzogthnms für fl. 2. 12 kr. inci. Poftprovt- sion (ein höherer Pränumerationspreis kann contraetlich nicht angefordert werden) angenommen^ — Außerhalb des Herzogthums beträgt der einvicrteljährige Abonnementspreis fl. 2. 15 kr. bis fl. 2. 30 kr.; in Wiesbaden bei der Expedition am Friedrichsplatz fl. 1. 45 fr.
Man wolle die neuen Bestellungen und da, wo nur bis September abonnirt wurde, für den 1. October bei der nächsten Postanstalt— zeitig machen, damit keine Unterbrechung in der Zusendung eintritt.
Das wöchentlich zweimal zur Nassauischen Zeitung gratis beigegebene Allgemeine Kirchen- und Schulblatt kostet apart vierteljährlich bei der Expedition — 36 kr., bei allen nassauischen Postanstalten inci. Provision — 48 kr.
Inserate, welche bei der großen Verbreitung der „Nassauischen Zeitung" im Lande den beabsichtigten Zweck erreichen, werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet.
Amtlicher Theil.
Frankfurt, 11. September.
Der Abgeordnete der deutschen Nationalversammlung Friedrich Dahlmann, von dem Erzherzoge Reichsverweser mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt, hat erklärt, diesem Auftrage wegen nicht zu beseitigender Hindernisse nicht entsprechen zu können, und sein Mandat zurückgelegt.
Der Reichsverweser hat sohin den zweiten Vicepräsidenten der deutschen Nationalversammlung Friedrich von Hermann aus München zu sich beschieden, um ihn mit der Bildung eines Ministeriums zu beauftragen.
Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.
^KDSitzung der confHtuirenbcn Natronai- Bersammluitg.
Frankfurt, 1 L September. Nach Verlesung des Protokolls vom 9. eröffnet Präsident, daß Dahlmann ihm angezeigt, daß der von ihm versuchten Miuister- combination unüberwindliche Hindernisse sich cntgegen- gestelll und er deßhalb den erhaltenen Auftrag in die Hände des Rcichsvcrwcserö zurückgegeben hätte. Deßgleichen, daß der Minister des Innern, v. Schmerling, ihm mitgetheilt, daß nunmehr der Vicepräsident von Herrmann mit Bildung eines Ministeriums beauftragt worden sei.
Degenkolb berichtet über einige Petitionen, Loi- teriewesen betreffend. Man erklärt sich sofort, dieselben zurückzuwcisen.
Merk berichtet über einen Antrag Kolbs, die schleunige Aufhebung des Getrcideausfuhrvcrbots in Oester» reich betreffend; Antrag: der Centralgewalt aufzuge- ben, sofort die österreichische Regierung dazu aufzu- sordern.
Ein Antrag von Bassermann und 27 Genossen, die Beschleunigung der Verfassungsberathung betreffend, ein anderer von Schoder, zunächst die Paragraphen der Grundrechte, welche das Vereinigungsrecht, das gerichtliche Verfahren und die Befreiung des Grund und Bodens betreffen, zu berathen und seien dieselben mit einigen andern bereits berathenen Paragraphen als Gesetz zu verkünden, werden angekündigt.
Bassermann erhält das Wort zur Begründung der Dringlichkeit seines Antrags, welcher nach einigen Worten M. Mohls für dringlich erklärt wird. Derselbe lautet:
1) Die Nationalversammlung möge ihrer Prastden- ten ermächtigen, nachdem die Abstimmung über den §. 14 der Grundrechte erfolgt sein wird, vordem Beginne der Berathung eines jeden Paragraphen des Entwurfs der Grundrechte die Frage zu stellen, ob die Nationalversammlung auf die Diskussion zu verzichten beschließe. Im bejahenden Falle sollen außer dem Anträge der Mehrheit des Verfassungsausschusses auch die Miudcrheilsgut- achten desselben Ausschusses, so wie die etwa kor- respondirenden Anträge anderer Ausschüsse, wie z. B. des volkswirthschaftlichen, zur Abstimmung gebracht werden.
2) Die Nationalversammlung möge den Verfafsuugs- ausschuß zur beschleunigten Vorlage des noch rückständigen Theils der Verfassung auffordern und den Herrn Präsidenten ermächtigen , beziehungsweise ersuchen, diesem Ausschusse die Möglichkeit dazu zu geben, durch Aussèßen der öffentlichen Sitzungen auf einige Tage nach vollendeter Berathung über den Waffenstillstandsvertrag, so
wie durch Einhalten der Regel, wornach wöchentlich nur vier Sitzungen statt finden sollen.
Präsident verliest einige dazu eingegangene Amendements.
Schoder erklärt sich gegen denselben, da er nur die Folge haben würde, daß die Majorität unbedingt über die Diskussion entscheiden und sie nur dann zu-asseu wurde, wenn dieselbe in ihrem Sinne sein würde. (Hört! hört!) Man habe bereits versucht, auf Vorschläge angeblicher Billigkeit ciuzugeheu, die Erfolge seien atlemal zum Nutzen der Majorität ansgebeiitel worden. (Hört, hört!) Empfiehlt sodann seinen Antrag welcher lautet: Die Versammlung wolle beschließen:
1) Sogleich auf die Berathung der das Vereins- und Verfammlungsrecht, die Oeffentlichkeil und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen, so wie das Gcfchworneugencht und die Befreiung des Grund und Bodens betreffenden Grundrechte eni- zugehen und nach erfolgter Beschlußnahme darüber diese Beschlüsse, so wie die über Gleichheit vor dem Gesetze, über Preßfreiheit, unbeschränkte Glaubens- und Gewissensfreiheit, Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung und des Briefgeheim- msseo durch den Verfassuugsausschuß zusammen- fteUen, das Ergebniß aber mildem in Holge Der z . eiten Berathung und Bcfchlnßnahme nöthig werdenden Modifikationen sofort als Gesetz zu verkünden.
2) Hiernach st sofort zur Berathung des Verfassuugs- werkes und der Vorlagen des volkswirthfchast- lichen Ausschusses überzugeheu, die §§. der Grundrechte aber, welche unter 1) nicht begriffen sind, auszusetzen und einer künftigen Bewachung vvrzubehaltcn.
Und stellt sodann zu dem Bassersmanus eventuell das Amendement, daß die Diskussion dann eüumen soll, wenn 100 Abgeordnete sie verlangen. Der Antrag wird ebenfalls für dringlich erklärt.
v. Vincke erklärt sich gegen den Bassermanuschen Antrag, weil er die Feststellung der Verfassung lediglich in die Hände der Ausschüsse lege und der Versammlung nur ein stillschweigendes Veto einräum.n würde. Dem Vorschlag Schobers tritt er ebenfalls entgegen.
Adams stellt den Antrag, die Diskussion über die beiden Anträge bis Freitag auszusetzen. Wird unterstützt. Abstimmung und Gegenprobe geben kein Resultat; cs muß gezählt werden. Stimmengleichheit, 2l1 gegen 211. Nach §. 43 der Geschäftsordnung ist der Antrag verworfen; die Diskussion geht weiter.
Löw aus Magdeburg spricht gegen Bassermann und für Schoder.
v. Künßberg wiederholt seinen bereits früher gestellten, sodann aber zurückgenommenen Antrag: die Ver- fammlung möge, sobald die Vorlage des VcrfassungoauS- schusseö es gestatte, zur Berathung und Beschluß,assung über die definitive Verfassung der Centralgewall, mit Aussetzung der Grundrechte, vorschreiten.
v. Soiron theilt als Vorsitzender des Verfassungö- auöschusseö mit, daß die Kapitel über Reichsgerichte, über das Unterhaus und Staatenhauö zur Vorlage fertig seien, eS also nicht an Material fehle.
Vogt: Alle bisherigen Vorschläge über dte Abkür- zung des VerfassungöwerkS feien von der Linken ausgegangen; er müsse sich wundern, daß jetzt Herr Baffer- mann einen gleichen Antrag gebracht.
Bassermann: 34 habe immer mit Ihnen ge- stimmt.
Vogt: Herr Bassermann sagt, er habe immer mit unS gestimmt, allein am 29. Juli bei der Verhandlung über die Interpellationen habe er geäußert: Man suchi bei dem, waS daS Wichtigste ist, bei der Verfassung, Zeit zu gewinnen, und entschließt sich sogar, die Grundrechte in Bausch und Bogen anzunehmen; diese Ordnung verhindert eö, daß wir das Wichtigste mit der gehörigen Gründlichkeit und Muße berathen. Damals war freilich die Gründung eines Ministeriums nahe, da war es nöthig mit mehr Muße zu berathen, damit das Ministerium schalten und walten konnte. Herr Bassermann hat seine
Meinung geändert, und er, der Redner, freue sich, daß bei den vielen Aenderungen auch Hr. Bassermann sich geändert habe. Der Zweck des Antrags fei, so schnell als möglich eine Centralgewalt definitiv zu gründen, und durch die Schnelligkeit der Berathung so manches hinein- zubringen, was ohne diese nicht hineinkomnen werde. —* Oie Frage sei, wollen Sie die Freiheit durch daS Volk oder durch die Regierungen? Wollen Sie das Erste, meine Herren, so nehmen Sie den Schodersschen, wollen Sie Letzteres, so nehmen Sie den Bassermann'schen Antrag an. Die Regierungen haben gezeigt, waS von ihnen zu hoffen ist. Von wem ist der Widerstand gegen die Freiheit ausgegangen? Von dem Volke wahrhaftig nicht. Dte Schaffung einer Gewalt oben ohne Verfassung von unten gibt keine Beruhigung, daS Oben drückt, weil die Unterlage fehlt, schaffen Sie erst das Unten, dann wird das Oben nicht drucken, weil die Säule da ist, die eâ trägt. (Bravo.) Was die Bassermann'sche Aeußerung über Interpellationen betreffe, so glaube er, daß ein Ministerium da sei, um interpellirt zu werden. (Rauschenher Beifall.) Die Errungenschaften vom März würden von der Gewalt von oben auf den Grund der alten Gesetze streitig gemacht; Preßfreiheit, Vereinsrecht u. dgl. würden dem Volk meist noch vorenthalten. (Beifall.) Es müsse durch neue ^lej£JMfcWW r“"ri'"rQ' ">--^ waS es sich als Recht factisch erworben habe und in Fleisch und Blut des Volkes übergegangen sei. (Beifall.) Man sage, die provisorische Reichsgewalt sei Schuld an der Schwäche derselben. Allein wer schon gegen die provisorische Gewalt rebellire, der werde noch vielmehr gegen die definitive rebelliren. Durch das Provisorium würden sich die Regierungen gewöhnen, eine ReichSgewalt über sich zu sehen. Jetzt haben wir Widerstand von allen Seiten, und warum fordert man jetzt die definitive Gewalt? Weil man die definitive Gewalt für sich haben will: (Rauschender Beifall.)
(Schluß folgt.)
Nassauisches.
D Kammer- Verhandlungen.
40. Sitzung.
Wiesbaden, den 8. September.
(Schluß.)
§. 28.
„Der Rathsschreiber führt und beglaubigt daS Raihsprotokoll, besorgt die Ausfertigungen des Bürgermeisters und Gcm'eiuderaths, und ist überhaupt verbunden, die sämmtlichen Secretariats-, Registratur- und Kanzleigeschäfte, welche ihm von dem Bürgermeister und Gemeinderath aufgetragen werden, zu vollziehen. Dieser Paragraph wird ohne Debatte angenommen. Zweites Kapitel.
Von den Feldgerichten.
§. 29.
„Neben dem Gemeinderach besteht in jeder Gemeinde ein Feldgericht als die Localbehörde für die Mitwirkung bet' der Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Feldgericht besteht aus dem Bürgermeister und 3 bis 9 Feldgerichtsschöffen, nach der Größe der Bevölkerung und Gemarkung."
Dieser Paragraph wird ohne Discussion angenommen.
§. 30.
„Die Ernennung der Feldgerichtsschöffen ist lebenslänglich. Im ErledigungsfaUe schlägt der Gemeinde- rath drei ans der vermögenden Classe der Gemeindebürger vor, von welchen die vorgesetzte Justizstelle Einen, welcher die erforderlichen Eigenschaften besitzt, bestätigt und verpflichtet.
Die Functionen eines Mitgliedes des Gemeinderaths können mit denen eines Feldgerichtsschöffen verbunden werden."
Der Ausschuß beantragt folgendes Amendement für den zweiten Satz: