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wahrlich der alte Spruch: Tempora mutantur et nos mutamur in illis! findet seine volle Anwendung auf Dr. Heckscher." (Reichst.-Ztg.)

Mordge?'cl)ici)tc.

München, 2. Sept. Eine gräßliche Mordthat, welche vor wenigen Tagen hier begangen wurde, bildet forwährend das' Tagesgespräch. Ein junges Dienst­mädchen, welches als sehr gesittet und sparsam gelobt wird, erregte durch einige hübsche Kleiduugo - und Schmuckgegenständk, die sie sich erworben, in dem Maße den Neid der neben ihr dienenden Magd, daß sic von dieser überfallen, auf das grausamste gemordet und

ihrer Habseligkeiten beraubt wurde. In der Meinung, den Leichnahm dadurch eher verschleppen zu können, verschnitt ihn die Mörderin ohne alle fremde Beihülfi in mehrere Stücke, welche sie in einem Sack aufbe- wahrte. Dieser wurde im Garten versteckt gefunden, die Effekten der Gemordeten in einem Nachbarhauje. Der Verdacht erhielt alsbald die wahre Richtung, und die Mörderin ist bereits in Haft, wo sie sogleich ein- geftanden haben soll.

Neueste Nachrichten.

Frankfurt, 5. September. Die Vereinigte» Staaten von Nordamerika haben der Centralregierung durch ihren Gesandten, Donelson, die officielle An- erkennung notisicirt.

Großbritannien.

London, 5. September. Die Königin hat gestern den Gesandten der Centralgewalt für Deutschland, Freiherrn v. Andrian-Werbarz, officiell em­pfangen , und aus dessen Händen das Schreiben des Ncichöverwcserö entgegengenommen.

Täglicher Anzeiger für Ankündigungen aller Art.

Die Hcrborncr Deputation wegen der Zehntfrage.

(828) Herborn, 28. August 1848.

Ein Aussatzüber die Zchutfragc" in Nr. 166 derFreien Zeitung", welchem eine Wage vorgezeichncl ist, enthält so viele ungerechte, hämische, durchaus unwahre Verrächti- aungen, daß man glauben möchte, jenes Sinnbild der Gerechtigkeit habe sich nur durch eine sonderbare Ironie des Schicksals dorthin verirrt.

Wer Da weiß, wie lange und wie weit eine gewisse Partei, zum Theil unter Anwen­dung der unwürdigsten Mittel, dieAgitation" für Beseitigung der Zehnten um Den halben Wertb, oder noch lieber ganz umsonst, bisher betrieben hat; Der durfte schon deshalb von Der anderen Seite eine Gegenwirkung erwarten: und wenn solche Gegenwirkung bis jetzt zögerte, so geschah es wohl nur in dem Vertrauen, Regierung und Kammer würden, anch obye äußeren Antrieb, Die sich gegenüberstehenden Interessen mit Gerechtigkeit zum Wohle des ganzen Volkes auszuglcicheu wissen. Leider sah man sich in diesem Vertrauen getäuscht: die Regicrungsvorfchläge, welche die äußerste Grenze des Rechtes und Der Billigkeit erreicht, ja bereits überschritten hatten, wurden von Der Kammer nicht etwa auf das rechte Maß zu- lückgefuhrt, sondern durch die Beschlusse vom 16. August noch weit überboten. Da erst erhob sich, als nothwendige Folge, die sogenannteAgitation" gegen das Zchutablösungsgesetz. Unser Wahlbezirk insbesondere erließ anfangs einen Protest an die Kammer, um Diese zur Zurücknahme oder Aenderung des Zehntgesetzes zu bewegen, und schickte dann an das Mini­sterium ein Gesuch um Auflösung der Kammer, weil diese inzwischen das Gesetz defi­nitiv angenommen und damit selbst keinen anderen verfassungsmäßigen Weg zu dessen Beseiti­gung übrig gelassen hatte. Das find die zwei D cm o n st r a t i o n e n ", welche den Stoff für die Anschuldigungen in derFreien Zeitung" gegeben haben. ES ist nun aber erstlich nicht wahr, daß DieNagauische allgemeine Zeitung", welche Die Zehntfrage zur Agitation benutzeu soll, durchihre täuschenden Zahlenangaben eine völlig falsche Vorstellung von den Einbußen, Die nach den Kammerbcschlüsseu über den Zehnten entstehen würden, bei uns bewirkt habe. Wir haben bei ren Schritten gegen das Zehntablösungsgcsetz außer derAllgemeinen auch die Nassauische und Freie Zeitung" zu Rathe gezogen; "namentlich aber die Zahlenangaben der letzteren, welche angeblich den Acten entnommen sind und von dem Abgeordneten Raht hcr- rühren sollen , unseren Berechnungen zu Grunde gelegt. Der Vorwurf der Täuschung, wenn er begründet wäre, müßte also gerade auf dieFreie Zeitung" selbst zurückfaUen. Daß wir übrigens bei einer so wichtigen Angelegenheit statt officicllcr Angaben nur auf Zeitungsartikel beschränkt waren, welche die Farbe ihrer Partei tragen, ist ohne Zweifel sehr traurig; aber welche andere Quelle stand uns denn zu Gebote, da die Veröffentlichung der Kammerverhand- lungen immer noch erst nach Ablauf vieler Wochen erfolgt.

Es ist ferner nicht wahr, daß die angeblichin dem Heyopopeyovcrein verbundenen Ul­tramontanen und Ultraropatisten" und die uns ganz unbekanntenaffiliirten Mitglieder in den Aemtern Herborn und Dillenburg" Die hiesige Agitation ganz oder auch nur theilweise veran­laßt haben. DieAgitation" ging von mehreren, durchaus selbstständigen, und keineswegs zu den uiibkdinglcn Anhängern aller Rcgicrungsmaßregeln gehörenveil Burgern unserer Stadt aus, welche alobalD mit Einwohnern von Dillenburg zu gemeinsamer Berathung zusammen traten. 3n Folge dessen stimmten zn' unserem Proteste »schift nur Die pW "t, fonvtrn antb' Dte inenffth Dillenburger Wahlmänncr. namentlich die Herren: M. Gutbrod, Brahm, Ziiico, J. Ebertz, I. A. Linck, Ph. Braun, Dr. HaaS, I. C. Grün, Decker, Dörr, W. Ernst Haas sen. und)un., Ph. Haas, Ph. Geißc, Richter, I. D. Haas und H. Hatz­feld , wie durch Deren eigenhändige Unterschrift bewiesen werden kaun. Und selbst mit unserem Gesuche an das Ministerium, um Kammerauflösung, haben sich von den eben Genannten die Herren Richter und I. Ebertz anfangs mündlich einverstanden erklärt. Sind diese Ehren­männer etwa dieaffiliirten Mitglieder" derUltramontanen und lUtraropaliften ?"

Eg ist weiter auch nichr wahr, daß in unserem Landestheilc, wo angeblichbereits im Jahre 1811 der Zehnte in den meisten Orten gegen einen nicht nennenswerthen Entschüdigungö- detrag aufgehoben wurde,"ein pecuuiärcS Interesse" zur Abfassung der beiden obigen Demon­strationen benutzt worden ist, wie man gemeiner Weise glauben machen will. In unserem LaudeSthcilc sind nicht nur viele einzelne Einwohner, sondern selbst ganze Orte, wie z. B. die Start H e r b o r ii. seit Menschengebenken gar nicht zehntpflichtig gewesen. Andere Orte haben zu französischer Zeit alleidings den Zehnten abgelöst, und zwar um einen durch gütliche Ueber- cinkunft festgesetzten Lösepreis, wo aber die gütliche Vereinigung nicht zu Stande kam, um den zehnten Theil der Taxe des zehentbareu Dürers. (Siehe in rem Gesetz- bülletin des Großherzogthums Berg Nr. 132 Art. 15 desKaiserlichen Decrets, die rechtliche Eigenschaft deS Zehenten, Deren Löfe rc. betreffend", dessen Studium der Kammer bei der Zehnt- frage sehr heilsame Winke hätte geben können. So verordnet z. B. Art. 29, das von Den Sach- verstänbigen ausgemittelte jährliche Bergütungsguantum Der Den Zehenten anklebigcn Lastensoll mit vier vom Hundert, das heißt durch Erlegung deö funtundzwanzigfachen Be- r rag es Desselben abgelöst werden können." Und Art. 35 sagt:durch gegenwärtiges Decret sind die von den Ze entherren und Zchentpflichtigen über die Löse Der Zehenten ovèr der der­selben anklebenden Lasten gütlich bereits getroffenen Einrich iungen keineswegs aufgehoben": woraus man sieht, daß Napoleon ein Gesetzgeber erster Größe, sogar bet der Zehntablösung keine rückwirkende Kraft Der Gesetze anerkannte!)

In vielen unserer Orte besteht übrigens auch Der Zehnte bis heute noch fort, und wenn derselbe hier geringer ist, als in anderen Aemtern, so rupen dagegen gerade auf unseren Ge­genden vorzugsweise einige besondere Lasten von solcher Große, daß man den Zehnien damit gar sticht in Vergleich bringen kann. Eines Theils nämlich ist Die Verpachtung vieler Domainengüter wegen des Mangels an hinreichendem eigenen Bovenbesitz auf einen Preis ge- tricbcn worden, welcher den wahren Werth weit übersteigt uno durch den Ertrag nie wirklich erzielt werden kann; anderen Theils besteht häufig die Pfarrbesolvung zumeist in Fruchlbeilragcn, wozu jeder verbeiratbete Einwohner ohne Unterschied DeS Vermögens eine gleiche Anzahl von Meßen, der Arme also gerade ebenso viel, wie Der Reichste, liefern muß. Trotzdem, daß riefe Verhältnisse auf unsern Burgern schwer genug lasten, ftiiD Dieselben doch biS letzt kaum noch zur Sprache gekommen, weil das Volk den rcchilicheu Ursprung aner ennt, obwohl es in Der ungleichen Bertheilung gewiß einen Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz sieht, wonach alle Lasten nur in gleichem Verhältnisse mit dem Vermögen ausgetheilt werben sollen. Uno Diesem unserem Volke, welches Den eigenen Vortheil aus natürlichem Rechtsgefuhl bisher in so hohem Grabe verleugnet hat, will man Den Vorwurf machen, es fei zu seinen Demonstrationen durch ein pecuniäres" Sonderinteressegegen die billige Ablösung der Zehnten" aufgeregt und verleitet worden ? So kann offenbar nur ein Mensch sprechen, welchem ter in dem Volke liegende Ecelsinn ganz fremd ist!

Das Ablösungsgesktz der Kammer verletzt allerdings die pecuniären Interesse, aber die des ganzen Lances, indem es Die Finanzen desselben zu zerrütten droht. Denn unsere angeblichvöllig falsche Vorstellung von den Einbußen, Die nach Den Kammerbeschlusscn über Den Zehnten entstehen würden," müssen wir gerade nach der Zaplenangabe Der Kammer ielb|t so lange für eine nur allzu wahre Halten, als man uns nicht mit allgemeinen Rebensarten, sondern init einer klaren, widerspruchlosen rliechuung bestimmt wir erlegt. Gerne wollen wir jedoch der Kammermajorität vom 16. August das mltfn ^^"'' taS ftc tinen sehr großen Theil der Staatseinkünfte weggegeben ^ber von dem Zustand des activen und passiven StaatsvermögenS auch nur ooerffacpi w untcrnchte,, ja selbst ohne es nur einmal förmlich in Besitz genommen zu haben.

UmftauD0^1^ b? Nachtheile des Zehntablösungsgcsctzes, ist der vielfach verletzt und dadurch Den

nebst D^Ä'hc Ablöf^ SnÄÄ prwmrcchilichcr Besitz: dennoch be. nicht erreicht. Ueber die bisheriges beK u^^

auch auf diese übt das Gesetz mit despotischer Willkür sogar eine doppelte rückwirkende Kraft, indem es auf der einen Seite zwar die Ablösungssumme mindert, auf der andern Seite aber einen Theil der bisherigen Abschlagszahlungen auf das Capital nicht anrcchnet, sondern als Zinsen betrachtet, und zugleich den vertragsmäßigen Zinsfuß von 4 auf 5 Procent erhöht. Endlich haben auf das Staatsgut alle Bürger gleiche Ansprüche: das Gesetz verschenkt aber den zum Staatsgut gehörigen Zehnten blos an die Zehnipflichtigen, beraubt also die übrige Mehrzahl der Bürger ihres Antheils an jenem Gut, wofür sie denn freilich die in Folge jenes Geschenks nothwendig ciiilretcnvc Stcucrerhöhung mit tragen dürfen I

Jene finanzielle Nachtheile für das ganze Volk und diese zahlreichen Verletzungen des Rcchtsznstandü (welchen zu unserer großen Verwunderung sogar der Abgeordnete Naht, der Präsident eines der höchsten Lankcsgeiichte, beistimmen konnte!) das sind die wahren Gründe zu derAufregung" in unserer Gegend, wie wohl in dem ganzen Lande. Diese Auf­regung haben wir aber keineswegsso schnell, wie möglich, ehe Belehrung und Einsicht des Irrthumes zur Besinnung bringen konnte, zu Abfassung zweier Demonstrationen benutzt", son­dern wir sind hierbei, trotz der durch die Umstände gebotenen Eile, mit voller Besonnenheit und reiflicher Uebcrlegung zu Werke gegangen: was schon die einfache Darstellung unserer Be­weggründe und ganze Handlungsweise jeden Unbefangenen lehren wird.

Unser Gesuch an daö Ministerium, das Zehntablösungsgesetz der Kammer nicht zu voll­ziehen, sondern durch deren Auflösung und Anordnung neuer Wahlen an das grsammte Volk zu appelliren, war hier schon in Einem Tage mit etwa 500 Unterschriften versehen worden. Dabei erhob sich ohne alles Zuthun, mitten aus unserer Bürgerschaft die Forderung: jenes Gesuch solle durch eine sofort gewählte Deputation persönlich übergeben und unterstützt werden, weil man schon so viele Petitionen abgeschickt, aber noch nie eine Antwort darauf erhalten habe." Demgemäß machte sich die Herborner Deputation, nach Abhaltung einer sehr zahl­reichen Volksversammlung, in der Thatüber Nacht" nach Wiesbaden auf den Weg. Aber sic kam bei hellem Tage dort an und hat keineswegs nach Eulenart das Licht gescheut. Der Auftrag der Deputation lautete au ras Ministerium, nicht an ihre Abgeordneten, oder an die Sammer. Kein Vernünftiger wird also glauben, sie hättesonderbarer Weise zuerst bei dem Regierungsconimissär der Zehnlfragc sich gemeldet." - Ucbrigcus hat die Deputationdie Be- lchrung durch Kammcrmitglicber keineswegs gemieden, solche vielmehr, so weit die zur Besor­gung ihres Auftrags nöthige Zeit es zuließ, eifrigst zu erlangen gesucht. In dieser Absicht hat sie jedoch den unverzeihlichen Fehler begangen, sich nicht bloß mit einer Partei, sondern mit Männern aller Parteien der Kammer in Verbindung zu setzen, um dadurch die volle Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Majorität vom 16. August unsere oben dargelegten finanziellen und recht- iichcii Bedenken nur mit Echeingründen und Trugschlüssen bekämpfen, aber nicht thatsächlich widerlegen und somit die gefaßten Kammerbcschluffc rechtfertigen kann, daß eben sie daher das vcrhângnißvollc" Zehntabtösungsgesetz mitUebcreitung" angenommen hat,ehe Belehrung und Einsicht des Irrthums zur Besinnung bringen konnte."

Möge jene Majorität den Fehdehandschuh, welchen wir ihr hiermit öffentlich hinwerfen, öffentlich aufnehmen: wir werden ihr weitere Rede stehen, wo und wann sie es verlangt!

Leider hatte die Deputation nicht das Glück,von einem gutrechnenden Kammeimitgliede" (vielleicht von demselben, welches auch schon den Millionen in Aussicht stellenden, trefflichen HftllaliMfss^Mm Verkauf der Staatswalvungen als Ackerland gemacht har?) Mi Vcrflkm^ Nisse darüber gebracht zu werden,daß der von der Regierung vorgeschlagene 16fache Adlö- fungdbetrag nach Den gegenwärtigen Verhältnissen des Geldmarktes dem 20fachen gleich komme", daß der von der Kammerbeschlossene (12fachc) Ablösungsmaßstab sich im Durchschnitt beiläufig auf den tSfachen Betrag berechne", daß alsodie Kammerbcschlusse über das Ganze des Zehm- ablösungSgesetzcs sich den Vorschlägen in dem Gesetzentwurf der Regierung im Resultate so weit nähere, daß nur eine ganz unbedeutende Summe die Differenz bilde." Kann der gesunde Menschenverstand solche unsinnige Rechenkünste für etwas anderes halten, als eben fürGauke- leien und II »Würdigkeiten, welche das Land empören?" Over hat etwa das Volk kein Recht, von seinen Abgeordneten ungcschminttc Wahrheit, statt trügerischer Vorspiegelungen, zu fordern? Wenn die Kammer wirklich 15fach ablösen will, warum sagt sie denn 12fach? Wenn die Kam­mer den Vorschlägen der Regierung, welche unbestreitbar den Vorzug der größeren Klarheit und Einfachheit, so wie der minderen Rechlskränkuug hatten, sich wirklich bis auf eine ganz unbedeutende Differenz annähern wollte, warum sprach sie daS denn nicht vorneu herein offen aus, anstatt auf allerhand mühsamen und zweideutigen Umwegen dasselbe Ziel zu erreichen? Doch nicht etwa deßhalb, weil die äußerste Linke, in Verzweiflung, auf andere Weise je die Majorität zu erlangen, in dem pecuniärcu Vortheil, welchen sie bei der Zehntablösung mehren großen Grundbcsitzcrn der Kammer bot, ein passendes Mittel erkannte, um diese von der rechten auf ihre Seite hinüber zu ziehen? Und wenn Dem so wäre: glaubt man, das Volk wurde seine theuersten Interessen solchen Parteivcstrcbungen der Kammer willig zum Opfer bingeben? Die Annäherung der Kammer an Die Regierungsvvrschlägc ist übrigens eine nur scheinbare und ganz unsichere, wie die Majorität durch Rechnung (natürlich nicht nach ihrer eigenthümlichen, fondern nach gewöhnlicher Art) und durch richtige Würdigung der Verhältnisse leicht selbst ein« sehen könnte, wenn sie nicht absichtlich blind oder in das Netz ihrer eigenen Trugschlüsse unrettbar verwickelt wäre.

Schon deßhalb wird in der vermeintlichen Uebereinstimmung der Majorität mit der Regierung für Die letztere schwerlich ein Grund liegen, warum sie denverhängnisvollen'' Kammerbcschlüsseu über die Zehntablösung nicht mit voller Entschiedenheit und Kraft entgegen treten Dürfte, sobald sie nur die Mehrzahl des Volkes für sich hat. Aber, sagt man,bec Regierungsbevollmächtigte erklärte nach Der Abstimmung einem Mitglieds der Majorität ane« bcncklich Die Zufriedenheit der Regierung mit diesem Diesultate." Wenn daS wirklich in Auftrag Der Regierung geschehen wäre: warum gab diese denn jene Erklärung nicht officiell? warum wurde der Herborner Deputation von mehreren RkgicrungomitgUcdcrn übereinstimmend versichert, man sei mit den Kammerdeschlüffen nicht einverstanden und wnvc, wenn sich die Kammer durch genauere Berechnungen nicht eines andern belehren lasse, die verfassungsmäßigen Mittel dagegen in Anwcnkut>g bringen?

Weiter behauptet man, daß der lâfache Betrag jeder billigen Forderung entspreche und namentlich höher fei, als in dem Nachbarstaate Preußen ; man beruft sich außerdem auf eine frühere Adresse, worin Die Commitlcntcn der Deputation sich ausdrücklich zu einer billigen Ablösung bereit erklärt hätten. Ein Nachbarstaat kann jedoch nur in so fern maßgebend sinn als er selbst das Recht festhält und seine Verhältnisse mit den unfrigen richtig verglichen werden. So wird z. B. in Baden 20fach abgelöst, und doch verhält sich Diese Ablösung zu unserer bisherigen im 25fachen Betrag, wie 2l zu 19'/,, ist also in der That höher. War also schon unsere 25fache Aolöiung wegen der sehr iiieDrigeit Jaration eine sehr billige, so hätte Die Kam­mer in keinem Falle unter Dem 20fachen, geschweige Denn bis zum 15fachcn oder 12fachen Be­trag herabgehen sollen, wozu sie sehr uubcgrunbeicr Weise ein Recht auS jener früheren Adresse herleiten zu dürfen wähnt. . ,

Endlich wird die verlangteKammerauflösung und eine neue Wahl unter zwei im -i«' men des naeften pecuniärcu Jmerefscs feindlich sich gcgenüberstehenvcn Bannern" für einever- hängnißvoUe, erorbitame (o. h. aus dem Gleifc gehende) uno offenbar gefährliche Maßregel erklärt. Sollten diese gehäuften Beiwörter etwa ein Zeichen der Furcht solcher Kammermttglicde^ sein, die da selbst fühlen, daß sie durch ihr bisheriges Auftreten sich für eine neue Wahl un­möglich gemacht haben? Für gleichgültig halten auch wir jene Maßregel nicht, aber wir habe sie dennoch gefordert, als Den einzigen Ausweg, um nicht etwa bloß die nache pecuniaren J tereffen, sondern hauptsächlich um daS gekränkte Recht zu versöhnen. Getrost vertrauen wu hierbei auf Den gesunden Sinn unseres Volkes, welches wohl weiß, daß bei einer Kamm ' Die ein Mal das Recht mit Bewußtsein verletzt hat, kein Recht mehr sicher m Und was sann unsere Kammer gegen Diesen Urtheilsspruch in Die Wagschaale legen?

Die Resultate ihrer fast 4monatlichcii Wirksamkeit, welche dem Lande bereits an i toftet2 Im Volke herrsch, sehr allgemein eine Meinung, welche wir, unbeschadet vieler chrcnwenhcn Persönlichkeiten, hiermit öffentlich aussprechen, die nämlich, daß von der Kanin in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung nichts Gutes für das Laub zu erwarte» uns vag neue Wahlen in keinem Falle übler ausfallen könnten, sondern im Ganzen gewiß cm besseres Resultat liefern würden. Volkostimme, Gottesstimme!

Druck und Verlass von Wilhelm Friedrich am FriedrichSplatz. Redaction unter Verantwortlichkeit dcâ HcrauSgebeiS Wilhetin Friedrich.