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des deutschen Namens gediehen ist und welche deut sche Regierungen gesonnen sind, aus freiem Antriebe etwas von dem ihrigen zu E^reichung-dieseS »anona- len Zweckes einzusetzen. (Fr-

TO. Sitzung der conftituircnbcii ^iattDitaL 5Serfammtiinfl.

Frankfurt 1 September. Die Sitzung ist heute besuchter als gewöhnlich. Sämmtliche Minister sind anwestnd^r ^^^q stehen zunächst die Antworten der ^kcichSminifier auf die an sie gestellten Jntcrpella- ^Hrckscher, Minister der auswärtigen Angelegen­heiten, antwortet auf die Interpellation wegen Vorlage eines Programmes. Er wiederholt, was er gestern schon darüber bemerkt. In Beziehung auf die weitere Ernennung der Gesandten theilt der Minister mit, daß, wie der Versammlung bekannt sei, der braunschweigische Bevollmâchte bei derCentralgewalt» Lieber, nachdem Haag gesendet sei, der sich dorthin in Begleitung deS Herrn Bernhard (?) begeben habe. (Widerspruch von einigen Seiten.) Beide seien mit der Regelung der Verhältnisse Limburgs zu Deutschland betraut und würden die Interessen Deutschlands dort kräftig vertre­ten. Nach Brüssel sei, wie bekannt, der Herr Graf Keller ernannt gewesen. (Neuer Widerspruch.) Wenn cs nicht bekannt sein sollte, so irre ich mich; ich glaubte, diese Mittheilung gemacht zu haben; ich bitte, mich deß­halb zu entschuldigen. Der Herr Graf sei auS Ge- siindhtitSrncksichten nicht im Stande gewesen, die Mission anzunehinen. Er habe deßhalb den Hern General v. DrachenfelS zu diesem Posten vorgeschlagen; dieser Vorschlag sei vom Ministerrath gutgeheißen und die Ernennung des Gesandten vom ReichSverweser geneh­migt. Der General sei bereits in Begleitung deS Hrn. München, Abgeordneten für Luxemburg, abgereist. Von Herrn Raveaur sei die Nachricht eingegangen, daß er im Laufe der nächsten Woche seine Reise nach der Schweiz amreten werde. Endlich sei dem Ministerium von dem Gesandten der Vereinigten Staaten beim k. preußischen Hofe die Mittheilung gemacht, daß er ermächtigt sei, in offizielle Beziehungen zur provisorischen Regierung zu treten.

Ferner antwortet der Minister auf eine Interpella­tion Wern hcrs von Nierstein wegen der Limburger Verhältnisse.

Wern her von Nierstein stellt hierauf folgende zwei Anträge, die er näher monvirt:

1) Daß die von dem .Herrn Minister erwähnten und nicht von Allen gehörten Aktenstücke auf den Tisch deS Hauses niedergelegt werden sollen.

2) Die Nationalversammlung möge auSsprechen: das Ministerinn! des Aenstern habe in dieser Ange- legenpett nicht den Grad von Beflissenheit bewie­sen, den eS hätte beweisen sollen.

Der Vorsitzende will diese Anträge an den völker­rechtlichen Ausschuß verweisen ; von der Linken verlangt man die Dringlichkeitsfrage. Der Vorsitzende läßt über diese Frage abstimmen und da das Resultat zweifelhaft ist, werden die Stimmen gezählt. Es ergibt sich eine Majorität von 232 Stimmen gegen 160 für die Dring­lichkeit.

Eisenmann hat mit großem Bedauern vernom­men, daß die Dringlichkeit erkannt sei und knüpft daran einen Tadel der Versammlung.

Zimmermann von Stuttgart beantragt in einem schriftlich übergebenen Anträge, die Berathung erst näch­sten Montag oder Dienstag auf der Tagesordnung zu setzen.

Vogt verwundert sich, daß bei der Behandlung dieser Frage mit ungleichem Gewicht gemessen werde. Ihm sei vor Kurzem nicht gestattet worden, seinen Antrag in Folge einer Interpellation zu motiviren. Herrn Wernher sei cs heute gestattet. (Der Vorsitzende erklärt

bruch und Gang der Krankheit erfolgt; denn hier wird, wie wir schon früher bemerkt, die offene Wahrheit, selbst die harte Wahrheit weit besser ertragen als das Geheim­niß. Auffallend ist der Sprung der Krankheit von Pe­tersburg oder den russischen Ostseeprovinzen bis Berlin ohne Zwischenstationen, was in den dreißiger Jahren nicht der Fall gewesen, und was aufs Neue beweist, wie wenig Anhaltspunkte der damalige Gang der Epi­demie für Beurtheilung des gegenwärtigen bietet; und doch bleiben diese Anhaltspunkte die einzigen, soll eini­germaßen die Lösung versucht werden, der gegenwärtig wichtigsten Frage: welchen Gang wird die Cho­lera nehmen?

Noch haben wir, der früheren Epidemie und dem vorjährigen Gang der Seuche nach zu urtheilen, etwa zwei Monate vor uns, in denen die Krankheit bedeuten­dere Fortschritte machen wird; dann tritt die Winterruhe

wenigstens vor der Weiterverbreitung auf grö- stere "Kirnungen zu schützen scheint. steht nicht zu erwar en, -Lüddeutschiand diesmal wieder Jahre lang bleibe, wie in den dreißiger Jah- k V, '""ts die Cholera von Wien und Ber- ' UNV erst 1836, nach vollendetem Umzug -VT/ i dochH, wir

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3-d- »»d » fommenben SB,«tid,t2 ew J,, land kommen werde. Einigermaßen bestärkt werden wir in dieser Ansicht durch zwei Umstände: 1836 gab eS in Süddeutschland (München) äußerst wenig Gewitter; man

-sich hierüber.) Zur Sache kommend bemerkt Hr. Vogt, es sei die Absicht der Nationalversammlung gewesen, die Centralgewalt überall zu unterstützen, wo dieses nöthig sei.

Er müsse sich wundern, wie man die Anträge Wern- hers nicht als Mißtrauensvotum behandeln könne, sie sind ein solches und sollen eS sein. (Beifall links.)

Lichuowökp verzichtet auf daS Wort.

Der Vorsitzende fragt nach der Unterstützung deS ZimmerMannMen Antrags.

Der Antrag ist genügend unterstützt.

Wernher. ES sei nicht seine Absicht gewesen, einen übereilten Beschluß hervorzurufen. Er widerspreche deß­halb nicht dem HinauSsetzen der Berathung.

SiemonS ist gegen denZimmermann'schen Antrag. v. Schmerling wünscht, daß die Diskussion nicht auSgesetzt werde. Das Ministerium sei sich bewußt, Alles gethan zu haben, was eS thun konnte. (Beifall rechtS.)

Heckscher schließt sich diesen Worten an. Er Pro- tcstire gegen eine solche Unterstützung, wie Hr. Wernher sie beabsichtige. Auf den leisesten Tadel von -seile der hohen Nationalversammlung werde er seinen Rücktritt nehmen.

Riesser macht auf die zwei Theile in dem Anträge Wernher'S aufmerksam.

Heckscher protestirt gegen diese Theilung.

Venedey stimmt für die Aufschiebung der Diskussion.

(Schluß folgt.)

Nassauisches.

^ Kammer - Verhandlungen.

37. Sitzung.

Wiesbaden, den 2. September.

Ausführlicher Bericht.

Präsident: Gergen^.

NegierungS-Commissäre: Werren, Bertram, Gieße.

Nach Verlesung der neueingelaufenen Petitionen über- giebt Werren eine Vorlage der Negierung, die Pen­sionen der vor dem Jahre 1842 pensionirten Offiziere betreffend.

Hierauf wird in der Berathung des Gemeindege­setzes fortgefahren.

Zuerst ist noch über den § 3 und die dazu einge­gebenen Amendements abzustimmen.

Keim, Justi, Jung, Creuz, Schmidt haben sich zusammen vereinigt in dem Amendement von Groß­mann und dieses wird mit 29 Stimmen angenommen Es folgt nun

Titel II.

Von den Verwaltungsstellen der Gemeinden.

8 4.

Die Verwaltung in jeder Gemeinde ist dem Gemeinderath anvertraut, derselbe besteht auS dem Bürgermeister, welchem ein Rathschreiber beige­geben werden kann, und den Gemeinderäthen. Neben dem Gemeinderath besteht noch ein Feld­gericht."

Der Ausschuß trägt darauf an, die Gemeinden ge­nau zu bestimmen nach dem Maße der Bevölkerung, wo dem Bürgermeister ein Naihsschreiber bcigcgeben werden solle.

Dagegen ist Justi und Lang, die darin die Freiheit der Gemeinden bedroht sehen.

Dafür ist Naht, der lieber das Institut der Rath- schreiber ganz vernichtet haben will.

Dagegen stellt Schütz daS Amendement, daß dem Bürgermeister ein NatbSschreiber beigegeben werden müsse. Er stützt sich dabei besonders auf den Para­graph in dem badischen Gesetze.

wollte damals die Cholera mit der electrischen Spannung der Luft in Verbindung setzen, und auch diesmal wird ähnliches, hicher bezügliches aus Petersburg berichtet; Heuer unn haben wir Uehxrffaß an Gewittern; ein fer­nerer Umstand ist der Krankenstand, der Heuer (in Mün­chen) nicht so tief sank, wie sonst zur Sommerszeit, und bekanntlich geht dem Ausbruch einer Epidemie gewöhnlich ein sehr geringer Krankenstand voraus, gleichwie dem Sturm die Windstille. Wir sehen sehr wohl ein, daß diese unsere Ansicht von dem Nichtausbruch der Cholera in diesem Jahre auf sehr wenig gewichtigen Gründen beruhe, ja wir stehen keinen Augenblick an, zuzugestehen, daß der Ausbruch der Cholern in Süddentschland jeden Tag möglich ist aber er ist nicht wahrscheinlich. Doch fordert die Klugheit, gerüstet zu sein, den Feind zu em­pfangen, und wir können Heuer wie voriges Jahr dazu nur auffordern, wo es nicht schon geschehen. Die baye­rische Staatsregierung hat bereits zu Anfang dieses Mo­nats an die Kreisregierungen den Befehl erlassen, gegen die Cholera jene Maßregeln zu ergreifen, wie sie 1836 vorgeschrieben und während der Epidemie in München in Ausführung gebracht worden. In Folge dessen wer­den denn auch in München alle Vorkehrungen so vorbe­reitet, daß mit dem Auftreten der Cholcre die ärztlichen Bcsuchöanstalten und die mancherlei Unterstützungen der Erkrankten und Bedürftigen in ganz gleicher Weise und Ausdehnung wie 1836 wieder ins Leben treten. Wir fühlen uns durch die Maßnahmen in hohem Grade be­ruhigt, und sehen dem unvermeidlichen Uebel weit ge­troster entgegen, da wir von den getroffenen Maßregeln

Bellinger, Keim und Lang machen die Gründe geltend, daß ein Mann oft ein ausgezeichneter Bür­germeister sein könne, ohne mit der Feder gut umgehen zu können, also einen Naihsschreiber sehr nöthig habe.

Gergene schlägt statt deS Nathöschreibers das Institut der Beigeordneten nach dem rheinhessischen Ge­setze vor, findet aber dabei keine Unterstützung.

M ü l l c r II. will eingeschoben haben ,durch Be­schluß der Gemeinde."

Bei der Abstimmung wird daS Amendement von Schütz mit 38 Stimmen verworfen und der § 4 mit dem Amendement von Müller angenommen.

8 5.

In den gesetzlich bestimmten Fällen tritt die Gemeindeversammlung oder der von derselben erwählte Bürgerausschuß zur Mitwirkung bei Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zusam­men."

Dieser Paragraph wird nach dem Antrag des Aus­schusses ohne Diskussion angenommen.

8'6.

Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderaths soll außer dem Bürgermeister nicht unter drei und nicht über achtzehn betragen.

In Gemeinden, welche nicht über 300 Seelen haben, sollen drei, in den Gemeinden von 300 1500 Seelen sechs, in Gemeinden von 3000 6000 Seelen zwölf, in größeren Gemeinden acht­zehn Gemeinderäthe bestellt werden."

Der Ausschuß trägt darauf an, die Feststellung der Zahl der Gemeinderäthe der Gemeinde zu über­lassen.

Naht will statt drei als Minimum vier gesetzt haben, damit der Bürgermeister nicht sofort die ent­scheidende Stimme habe.

Keim ist gegen den Ausschußantrag wegen der vielen Intriguen und Zänkereien in den kleinen Ge­meinden ; er will statt achtzehn als Maximum vierund­zwanzig gesetzt haben, besonders wegen Wiesbaden.

Regierungs-Commissär Bertram zeigt, daß man die Zahl drei nur darum als Minimum erwählt habe, um den jährlichen Austritt eines Drittheils möglich zu machen. Was die genaue Bestimmung der Zahl be­trifft, so weist er dabei auf dieselbe Einrichtung in Belgien hin.

Bei der Abstimmung wird der Antrag von Naht auf die vier als Minimum, sowie daS Amende­ment von Keim auf vierundzwanzig ^alö Maximum angenommen und der Antrag der Commission mit die­sen Aenderungen mit 18 gegen 17 Stimmen genehmigt.

Der § 6 lautet also jetzt:

Die Zahl der Mitglieder des Gemcinderathö soll außer dem Bürgermeister nicht unter vier und nicht über vicrundzwanzig betragen."

8 7.

Der Bürgermeister und die Gemeinderäthe wer-- den von der Gemeindeversammlung durch die sämmtlichen Bürger mit absoluter Stimmenmehr­heit gewählt und der Erstere von der Staaiö- regierung bestätigt."

Der Ausschuß^ beantragt, den letzten Satzund der Erstere von der Staatsregierung bestätigt" zu streichen.

Naht beantragt zu sagen, der Bürgermeister wird mit absoluter, die Gemeinderäthe mit relativer Stim­menmehrheit gewählt.

Großmann will folgenden Ausdruck:

So jedoch, daß bei der Wahl des Erstern alle Stimmen von allen Bezirken gezählt werden."

Für den Entwurf, also gegen den Ausschußantrag, sprechen besonders Wimpf, Naht, Fresenius, Bertram.

Für den Ausschußantrag, also gegen den Entwurf, besonders Jung mit großer UeberzeugungSkraft.

Bei der Abstimmung wird das Amendement von Naht verworfen, ein Vermittlungs-Amendement von Fresenius ebenfalls verworfen und der Antrag des Ausschusses mit 23 Stimmen angenommen.

gleich günstigen Erfolg erwarten, wie sie 1836 und 1837 gehabt.

Wir werden in einem weitern Artikel die Hauptzüge der damals in München getroffenen Veranstaltungen und den Gang der damaligen Epidemie betrachten, und wol­len dem als Gegenbrlv den Verlauf der Cholera unter dem Schutz der Absperrungen und Contumazanstalten entgegenstellen. Heutzutage ist zwar bei dem Schwan­ken aller beschränkenden Maßregeln an ein Aufrechthal­ten der so drückenden Absperrungnn nicht zn denken; auch ist man schon früher ziemlich allgemein von dem Glauben an den Nutzen der Sperriuaßrcgeln gegen die Cholera abgekommen, wenigstens nach den vorjährigen Maßnahmen zu urtheilen, und heuer hat man in Berlin und Posen eigene Cholcraspitäler errichtet, empfiehlt in Großbritannien Lüftung der Häuser und Reinlichkeit in Wohnung und Kleidung als die besten Schutzmittel, und begibt sich in Rußland der Kaiser selbst zu den schwer an der Cholera Erkrankten. Doch dürfte es nicht schss den, die Folgen des starren Glaubens an die Verbrei­tung der Cholera durch Ansteckung etwas näher inS Auge zu fassen, da es immerhin nicht an schwachen Gemüthern fehlen wird, die durch Aufgebung dieses starren Glau­bens und der damit zusammenhängenden Sperrmaßrcgcl« sich ihres besten, wenn auch nichtigen Troste beraubt fühlen.

Ernst Buchner.