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4) Herbeiführung eines harmonischen, auf gleichen Grund­sätzen beruhenden Zusammenwirkens des Lehrerstandes zur Er­reichung des gemeinsamen großen Zweckes: nationale Bildung und Erziehung des Volkes und endlich

5) Hebung unseres Schulwesens überhaupt, im Geiste unserer Zeit, nach allen Seiten und Richtungen hin.

2. Mittel zur Erreichung dieser Zwecke.

Der Verein sucht die unter 1. aufgcführtcn Zwecke durch folgende Mittel zu erreichen:

1) regelmäßig abzuhaltende Vereinöversammlungen, in welchen über Gegenstände der Erziehung und des Unterrichts und Alles damit Zusammenhängende berathen wird, dahin ge­hörige populäre Vorträge gehalten werden u. s. w.;

2) Anschaffung der gehaltvolleren pädagogischen Zeit- und Flugschriften, so wie anderer, den Zweck der Jugend- und Volksbildung fördernder gediegener Werke, wohin namentlich die besseren Volks- und Jugendschriften zu rechnen sein dürf­ten, also Verbindung eines pädagogischen Lesezirkels mit dem Verein;

3) Beitritt von Familienvätern und Müttern , sowie über­haupt von solchen Personen, beiderlei Geschlechts, die Sinn und Interesse haben für die Entwickelung einer wahrhaft na­tionalen Volks- und Jugendbildung; somit

4) direkte nähere Verbindung der Lehrer mit den Eltern;

5) Mittheilung der Vereinsprotokolle an die einschlägigen Behörden zur geneigten Berücksichtigung;

6) Stellung geeigneter Anträge im Interesse deö deut­schen Volksschulwesenö;

7) Verbindung mit andern, ähnliche oder verwandte Zwecke habenden Vereinen, insbesondere Hinwirkung zur Bildung sol­cher Vereine durch ganz Deutschland.

Wesentlich sollen auch die Zwecke deö Vereins unterstützt werden durch Herausgabe einer Vereinsschrift, worüber nähere Vereinbarung Vorbehalten wird.

3. Organisation des Vereins.

Der Verein umfaßt folgende Gliederung:

1) ES bilden sich Local- und Bezirks-Vereine im ganzen Lande, wobei die beabsichtigte Bezirks -Eintheilung zu Grunde gelegt wird;

2) der in Darmstadt und Bessungen zusammengetretene Verein bildet den H a u p t v e r e i n für das Großherzogthum Hessen.

Diese Annahme erscheint durch den Umstand gerechtfertigt, daß der Hauptverein eines Landes am zweckmäßigsten dahin verlegt wird, wo der Sitz der betreffenden obern Verwaltungs­behörden, beziehungsweise der Staatsregierung ist, indem durch die unmittelbare Berührung mit diesen Behörden der Geschäfts­verkehr ungemein erleichtert und begünstigt wird. Dasselbe Verhältniß sindet überdieß bei andern, sich über das Laud, erstreckenden Vereinen statt.

Eine ähnliche Gliederung dürfte auch in andern deutschen Staaten angenommen werden.

3) Es bildet sich endlich ein allgemeiner Central-Verein für ganz Deutschland, der seinen Sitz in Frankfurt a. M. ha­ben würde, und welcher auf jährlich abzuhaltendem Congressc von den Abgeordneten sämmtlicher Haupt- und Bezirksvereine Deutschlands beschickt wird. Durch die vorstehend angegebene Gliederung ist schon das Verhältniß der einzelnen Vereine ge­gen einander angedeutet. Wir können dasselbe hier nur kurz berühren.

Die Local-Vereine werden als Hauptrichtung ihrer Wirk­samkeit die Verwirklichung des unter 1., pos. 1) angegebenen wichtigen Zweckes, so wie die Behandlung aller das Schul­wesen betreffenden Fragen von entschieden localem Interesse und Charakter zu erkennen haben.

Die Bezirks-Vereine treten in einen weitern Wirkungs­kreis ein; das Feld ihrer Thätigkeit möchte in 1., pos. 2), 3) und 4) ausgesprochen sein; insbesondere sollen sie ein le­bendiges Zusammenwirken der einzelnen Local-Vereine zur Er­

reichung der Gesammtzwecke, sowie einen raschen Geschäftsver­kehr der Einzelglieder mit dem Hauptverein vermitteln.

In dem Hauptverein concentrirt sich die Thätigkeit der verschiedenen Lokal- und Bezirks-Vereine in der Art, daß durch ihn die besondern Bestrebungen der ersteren zusammenge­faßt und so für alle Vereinszwecke ein gemeinsames. Organ ge­genüber den oberen Gewalten des Staates und anderer aus­wärtigen Vereine geschaffen wird. Alleö, waS zum BolkS- ErziehungS- und Schulwesen im Ganzen gehört, ist in den Bereich seiner Wirksamkeit zu ziehen.

Die Bildung eines allgemeinen Central-Vereins für ganz Deutschland endlich wird leicht als nothwendige Spitze erkannt werden. Durch ihn allein ist es möglich, die Idee einer na­tionalen Volks- und Jugendbildung zu verwirklichen.

Aus diesen kurzen Grundzügen dürfte das Wesen und der Wirkungskreis des Vereins zur Genüge erkannt werden. Die Unterzeichneten erlauben sich nun, alle Diejenigen, welche Freunde der Jugend - und Volksbildung sind und als Eltern oder Lehrer einen doppelten Beruf hiezu haben, zu einer Haupt­versammlung auf Montag den 31. Juli, Abends 5 Uhr, in dem Darmstädter Hof dahier einzuladen, um sich über die leitenden Grundsätze zu vereinigen und die Satzungen zu be­rathen.

Darmstadt, den 17. Juli 1848.

DaS erwählte provisorische Comite:

Dr. Auerbach. F. C. H. Deck. C. Anchner. Claffert. Dr. E. Duller. H. Felsing. I. Fölfing. A. F. Herbold. Dr. Heg ar.

Kahlert. Lauckhard. Nuhl. Schaffnit. Schröder I.

99t ideellen.

30. Auf Berühmtheit und Glanz muß es ein Schullehrerse- mina riu m nie anlegen, nur allein auf Solidität und Leistung.

Gerade die berühmtesten Seminarien gleichen darin den brillan­testen Schulen, daß die Zöglinge in beiden Alles zu wissen scheinen, so lange sie da sind und der geschlagene Schaum hoch über Rand quillt aber Nichts, oder doch nichts Ganzes und Rechtes, wenn man sie fünf Jahre später sieht.

Aehrenlese auf dem Wediete der Pädagogik.

17. sAuswendiglernenZ

Ein schreiender Mißbrauch wird noch immer angeblich zur Uebung des Gedächtnisses mit dem sogenannten Auswendigler­nen getrieben. Es ist dieses bloße Auswendiglernen, unter bloß controllirender Aufsicht des Lehrers eine Frohnarbeit, die dem Schü­ler keine andere Genugthuung gewährt, als höchstens, daß er sein Pen­sum aufsagt, um es alsdann zu dem übrigen Vorrath unter Staub und Schimmel zu begraben. So mechanisch, wie das Auswendig­lernen gewöhnlich betrieben wird, ohne Zweck und Anwendung des Gelernten, ohne Befestigung desselben durch den Gebrauch, ist es keine Uebung und Stärkung des Gedächtnisses, sondern eine Schwä­chung desselben, eine Uebung im Vergessenlernen! Der Wider- wille der Schüler würde schon längst zur Abhülfe geführt haben, wenn nur nicht in solchen pädagogischen Processen der Lehrer, zugleich Rich­ter, immer Recht, der Schüler immer Unrecht haben müßte, und wenn man nicht in dieser Voraussetzung das Widerstreben der gesunden Natur, als eine Krankheit, als Faulheit jc. bestrafen zu müssen glaubte. fKalischJ

Schutchronik.

Der zum Lehrer in Hof ernannte Lehrvicar Schwarz in Hom­berg ist auf sein Ansuchen an seiner bisherigen Stelle belassen, der Lehrvicar He ubel zu Waigandshain zum Lehrer in Hof ernannt und dem nach Homburg dirigirt gewesenen Schulcandidaten Weber von Niederhausen, A. Weilburg, die Lehrvikarstelle zu Waigandshain in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.

Druck und Verlag von Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz. Verantwortlicher Herausgeber: Wilhelm Friedrich.