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4) Herbeiführung eines harmonischen, auf gleichen Grundsätzen beruhenden Zusammenwirkens des Lehrerstandes zur Erreichung des gemeinsamen großen Zweckes: nationale Bildung und Erziehung des Volkes und endlich
5) Hebung unseres Schulwesens überhaupt, im Geiste unserer Zeit, nach allen Seiten und Richtungen hin.
2. Mittel zur Erreichung dieser Zwecke.
Der Verein sucht die unter 1. aufgcführtcn Zwecke durch folgende Mittel zu erreichen:
1) regelmäßig abzuhaltende Vereinöversammlungen, in welchen über Gegenstände der Erziehung und des Unterrichts und Alles damit Zusammenhängende berathen wird, dahin gehörige populäre Vorträge gehalten werden u. s. w.;
2) Anschaffung der gehaltvolleren pädagogischen Zeit- und Flugschriften, so wie anderer, den Zweck der Jugend- und Volksbildung fördernder gediegener Werke, wohin namentlich die besseren Volks- und Jugendschriften zu rechnen sein dürften, also Verbindung eines pädagogischen Lesezirkels mit dem Verein;
3) Beitritt von Familienvätern und Müttern , sowie überhaupt von solchen Personen, beiderlei Geschlechts, die Sinn und Interesse haben für die Entwickelung einer wahrhaft nationalen Volks- und Jugendbildung; somit
4) direkte nähere Verbindung der Lehrer mit den Eltern;
5) Mittheilung der Vereinsprotokolle an die einschlägigen Behörden zur geneigten Berücksichtigung;
6) Stellung geeigneter Anträge im Interesse deö deutschen Volksschulwesenö;
7) Verbindung mit andern, ähnliche oder verwandte Zwecke habenden Vereinen, insbesondere Hinwirkung zur Bildung solcher Vereine durch ganz Deutschland.
Wesentlich sollen auch die Zwecke deö Vereins unterstützt werden durch Herausgabe einer Vereinsschrift, worüber nähere Vereinbarung Vorbehalten wird.
3. Organisation des Vereins.
Der Verein umfaßt folgende Gliederung:
1) ES bilden sich Local- und Bezirks-Vereine im ganzen Lande, wobei die beabsichtigte Bezirks -Eintheilung zu Grunde gelegt wird;
2) der in Darmstadt und Bessungen zusammengetretene Verein bildet den H a u p t v e r e i n für das Großherzogthum Hessen.
Diese Annahme erscheint durch den Umstand gerechtfertigt, daß der Hauptverein eines Landes am zweckmäßigsten dahin verlegt wird, wo der Sitz der betreffenden obern Verwaltungsbehörden, beziehungsweise der Staatsregierung ist, indem durch die unmittelbare Berührung mit diesen Behörden der Geschäftsverkehr ungemein erleichtert und begünstigt wird. Dasselbe Verhältniß sindet überdieß bei andern, sich über das Laud, erstreckenden Vereinen statt.
Eine ähnliche Gliederung dürfte auch in andern deutschen Staaten angenommen werden.
3) Es bildet sich endlich ein allgemeiner Central-Verein für ganz Deutschland, der seinen Sitz in Frankfurt a. M. haben würde, und welcher auf jährlich abzuhaltendem Congressc von den Abgeordneten sämmtlicher Haupt- und Bezirksvereine Deutschlands beschickt wird. Durch die vorstehend angegebene Gliederung ist schon das Verhältniß der einzelnen Vereine gegen einander angedeutet. Wir können dasselbe hier nur kurz berühren.
Die Local-Vereine werden als Hauptrichtung ihrer Wirksamkeit die Verwirklichung des unter 1., pos. 1) angegebenen wichtigen Zweckes, so wie die Behandlung aller das Schulwesen betreffenden Fragen von entschieden localem Interesse und Charakter zu erkennen haben.
Die Bezirks-Vereine treten in einen weitern Wirkungskreis ein; das Feld ihrer Thätigkeit möchte in 1., pos. 2), 3) und 4) ausgesprochen sein; insbesondere sollen sie ein lebendiges Zusammenwirken der einzelnen Local-Vereine zur Er
reichung der Gesammtzwecke, sowie einen raschen Geschäftsverkehr der Einzelglieder mit dem Hauptverein vermitteln.
In dem Hauptverein concentrirt sich die Thätigkeit der verschiedenen Lokal- und Bezirks-Vereine in der Art, daß durch ihn die besondern Bestrebungen der ersteren zusammengefaßt und so für alle Vereinszwecke ein gemeinsames. Organ gegenüber den oberen Gewalten des Staates und anderer auswärtigen Vereine geschaffen wird. Alleö, waS zum BolkS- ErziehungS- und Schulwesen im Ganzen gehört, ist in den Bereich seiner Wirksamkeit zu ziehen.
Die Bildung eines allgemeinen Central-Vereins für ganz Deutschland endlich wird leicht als nothwendige Spitze erkannt werden. Durch ihn allein ist es möglich, die Idee einer nationalen Volks- und Jugendbildung zu verwirklichen.
Aus diesen kurzen Grundzügen dürfte das Wesen und der Wirkungskreis des Vereins zur Genüge erkannt werden. Die Unterzeichneten erlauben sich nun, alle Diejenigen, welche Freunde der Jugend - und Volksbildung sind und als Eltern oder Lehrer einen doppelten Beruf hiezu haben, zu einer Hauptversammlung auf Montag den 31. Juli, Abends 5 Uhr, in dem Darmstädter Hof dahier einzuladen, um sich über die leitenden Grundsätze zu vereinigen und die Satzungen zu berathen.
Darmstadt, den 17. Juli 1848.
DaS erwählte provisorische Comite:
Dr. Auerbach. F. C. H. Deck. C. Anchner. Claffert. Dr. E. Duller. H. Felsing. I. Fölfing. A. F. Herbold. Dr. Heg ar.
Kahlert. Lauckhard. Nuhl. Schaffnit. Schröder I.
99t ideellen.
30. Auf Berühmtheit und Glanz muß es ein Schullehrerse- mina riu m nie anlegen, nur allein auf Solidität und Leistung.
Gerade die berühmtesten Seminarien gleichen darin den brillantesten Schulen, daß die Zöglinge in beiden Alles zu wissen scheinen, so lange sie da sind — und der geschlagene Schaum hoch über Rand quillt — aber Nichts, oder doch nichts Ganzes und Rechtes, wenn man sie fünf Jahre später sieht.
Aehrenlese auf dem Wediete der Pädagogik.
17. sAuswendiglernenZ
Ein schreiender Mißbrauch wird noch immer — angeblich zur Uebung des Gedächtnisses — mit dem sogenannten Auswendiglernen getrieben. Es ist dieses bloße Auswendiglernen, unter bloß controllirender Aufsicht des Lehrers eine Frohnarbeit, die dem Schüler keine andere Genugthuung gewährt, als höchstens, daß er sein Pensum aufsagt, um es alsdann zu dem übrigen Vorrath unter Staub und Schimmel zu begraben. — So mechanisch, wie das Auswendiglernen gewöhnlich betrieben wird, ohne Zweck und Anwendung des Gelernten, ohne Befestigung desselben durch den Gebrauch, ist es keine Uebung und Stärkung des Gedächtnisses, sondern eine Schwächung desselben, eine Uebung im Vergessenlernen! Der Wider- wille der Schüler würde schon längst zur Abhülfe geführt haben, wenn nur nicht in solchen pädagogischen Processen der Lehrer, zugleich Richter, immer Recht, der Schüler immer Unrecht haben müßte, und wenn man nicht in dieser Voraussetzung das Widerstreben der gesunden Natur, als eine Krankheit, als Faulheit jc. bestrafen zu müssen glaubte. fKalischJ
Schutchronik.
Der zum Lehrer in Hof ernannte Lehrvicar Schwarz in Homberg ist auf sein Ansuchen an seiner bisherigen Stelle belassen, der Lehrvicar He ubel zu Waigandshain zum Lehrer in Hof ernannt und dem nach Homburg dirigirt gewesenen Schulcandidaten Weber von Niederhausen, A. Weilburg, die Lehrvikarstelle zu Waigandshain in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.
Druck und Verlag von Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz. — Verantwortlicher Herausgeber: Wilhelm Friedrich.