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) ordneten wieder zu geben suchen. Es wird sich dann thatsächlich der Ausspruch eines Abgeordneten bestäti- tigen, daß nur der Besuch des Theaters bis zur Aufführung eines Aufruhrs begeisterte, und daß nach dem Ausspruche eines andern auch die Kunstanlage im Menschen nur dadurch ihre Ausbildung erhält, sowie welchen großen Nutzen der Staat von einer solchen Bildungsanstaltfür Freiheit, Gesetz und Ordnung" ziehen kann.

Uebrigcuö mögen sich unsere Mitbürger, denen die­ses weitere Opfer für die durch den größten Theil der auf den Hof, auf Besoldungen und auf Staalsanstal- ten aller Art verwendeten Domäuen-Grundsteuergclder so über alles Verhältniß wohl genährten Stadt Wies­baden angesonnen wird, damit trösten, daß der Kern des heutigen, übel redigirten, Beschlusses auf motiviere Tagesordnung nur ein an die Bedingung eines eine Ausgabe für das Theater geftalteudeii Zustandes der Domänen geknüpftes Versprechen ist, daß jedenfalls die bedingte Zusage einer nach Verhältniß der Mittel zu bemessenden Unterstützung nicht über die Zeit bis zum Monat September künftigen Jahrs hinausgeht, und daß vor Allem in diesem Beschlusse keineswegs der Ausspruch liegt, daß das Theater der Stadt Wies­baden eine Staatsanstalt sei.

In dem bei der Verhandlung vorgetragcnen Mino- ritätSerachten der Kammer-Commission ist nachgewiesen, daß nach der Geschäftsordnung der Kammer und nach unumstößlichen Grundsätzen der Verfassung bei Gele­genheit deS Beschlusses auf die Petition einer Gemeinde um eine Unterstützung aus Staatsmitteln ein gültiger Beschluß dafür, baß irgend eine städtische oder andere Anstalt künftig Staatsanstalt, daß deren jährlicher Bedarf künftig ständig auf den Staats - Erigenz - Etat zu übertragen sei, nicht gefaßt werden kann.

Wir bewilligen," heißt es dort,selbst für aner­kannte Staatsanstalten nur die Erigenz für das lau­fende Jahr; die Erigenz des folgenden Jahres ist Ge­genstand der Beschlußfassung einer andern Legislatur. Die für dieses Jahr zusammenberufene Versammlung der Volksabgeordneten hat nur die Staalserigenz für das laufende Jahr zu ordnen. Die Zukunft, die künf­tige Staals-Erigcnz kann sie nicht durch einfache Be­willigungen oder Zusagen von Geldsummen, sondern nur in der Form von Gesetzen binden und regeln. Zu einem solchen Gesetze aber, welches dem Inhalte der Petition entsprechend nur die Erklärung deS hiesigen Theaters zur Staatsanstalt zum Gegenstände haben könnte, liegt kein Vorschlag vor."

Hat nun auch die Majorität den Grundsatz, daß Geldbewilligungen für das folgende Jahr in diesem Jahre nicht beschlossen werden können, durch die be­dingte Zusage einer weiteren Unterstützung zur Er­haltung des hiesigen Theaters bis zum l. September 1849, worauf, wobt zu merken, allem das Gesuch des hiesigen ''STiidwör' standes ging's überschritten ,""so die Kammer doch weit entfernt gewesen, die allein verfassungs­mäßige Entstchungsart von Gesetzen, durch Anerken­nung des hiesigen Theaters als SlaatsauftaU und-durch Aufnahme deS Bedarfs desselben auf den ständigen Staals-Erigenz-Etat, welche nur in Gesetzesform be­schlossen werden könnte, bei Seite zu setzen. Diesen Sinn kann man weder nach dem Wortlaut noch nach der Ansicht dem Kammerbeschluß unterlegen; co würden demselben, in diesem Sinne genommen, alle Erforder­nisse der Giltigkett abgehen. Selbst die entschiedensten Mitglieder der Majorität verwahren sich feierlich gegen jede weiter gehende Auslegung des Beschlusses.

Hätte man statt einer der Wirklichkeit nicht ent­sprechenden Auslegung des früheren Kammer-Beschlusses, welcher offenbar die geforderte Bewilligung, soweit sie den 1. Januar 1849 überschritt, abschlug, eine neue Bewilligung eintreten lassen und dieses statt der sehr übclgcwählten motivirten Tagesordnung auch in der Form ausgedrückt, so würde jeder Irrthum hierüber, namentlich auch bei der städtischen Behörde, entschieden

Jeder ist aber km Stande, durch gleiche Eigenschaften, einzelne Unglücksfälle ausgenommen, ein gewisses Ver­mögen zu erwerben und seinen Erben zu hinterlassen und den Grund zu einem größeren Vermögen für mehre Generationen zu legen; wahrend Mangel an Ueberlegung, Trägheit und Verschwendung zur Ar­muth führen.

Damit "nun- aber, wenn jenen Vermögenden ihr wohlerworbenes Eigenthum genommen und für diese Verarmten verwendet wird, wird diesen letzteren selbst auf keine Weise geholfen; sie werden nur noch sorglo­ser, träger und verschwenderischer werden, und die Vermögenden zuletzt ganz außer Stand setzen, sie zu unterstützen.

Eine Einkommensteuer, und namentlich eine pro­gressive, ist aber der Weg dazu, und zwar nicht bloß direet, Mondern /auch indirekt dadurch, wenn sie durch Anlegung den Credit geradezu vernichtet. Dieses ist aber nicht nur überhaupt der Fall, da die Finanzbc- Hörde jeden zwingt, seine ganze reine Einnahme anzu­geben, sondern namentlich dann, wenn sie durch eine wahre Jnquisitionsmarime entweder selbst oder durch Schätzer ihn unter Controle stellt, ohne dagegen diesen das strengste Geheimniß aufzulegen. Wahrhaft infa- mirend erscheint aber die Bestimmung in §. 10. des erwähnten Entwurfs, wornach das Cataster der Ein­kommensteuer, welches auf das von der Schätzungsbc- Hörde bereits festgesetzte Verzeichniß von dem Steuer- commifsär aufgestellt werden, nach 14 Tage zu Jeder­manns Einsicht offen gelegt werden soll. Diese Be­stimmung stößt so durchaus gegen den ersten Rechts- grundsatz: quilibet praesuntur bonus domo probetur contrarum, daß sie jeden Steuerpflichtigen in der Art für einen Betrüger einen Schurken erklärt, daß er un­ter die Controle der ganzen Gemeinde gestellt werden müsse, und die es nun Jedem, also auch jedem Schuft möglich macht, sich nicht nur von den Vermögenöver- Hältnissen aller seiner Mitbürger zu unterrichten und davon Gewinn zu ziehen, sondern die selbst, da doch ein solches Auflegen den Zweck einer solchen Controle haben, also Gelegenheit zu Bemerkungen und Einwen­dungen geben soll, durch gewissenlose Denunciationen Veranlassung zu Untersuchungen gibt. Eine solche scheinbar für die größte Unparteilichkeit sprechende Be­stimmung müsse wahrlich empören, und würde die Ein­kommensteuer noch um so verwerflicher machen, als selbst die Capitalsteuer, da sie geradezu allen Credit total zerstören, und alle Geschäfte, wozu dieser noth­wendig ist, unmöglich machen, damit aber gerade die Vermögenden, welche denselben durchaus nothwendig haben, zu Grunde richten würde. Videant consules ne quid detrimenti respublica capiat.

^è Die Theaterfrage betreffend.

bckb Wiesbaden, 29. August.

Der heutige Kammerbeschluß über die Theaterfrage wird die Aufregung, welche bisher hier in Wiesbaden herrschte, ins Land übertragen. Dort wird sie aber, das hoffen wir mit Zuversicht, bei den nicht durch das große Bildungsmittel des Theaters veredelten Einwoh­nern Nassaus eine ganz andere Wirkung haben, als bei den durch den täglichen Besuch des Theaters bis zu einemVerein für Freiheit, Gesetz und Ordnung" cultivirten Einwohnern Wiesbadens. Während diese Culturmenschendie Ordnung," das heißt ihren Vor­theil durch die Unterjochung der Kammer mittelst einer 4 Tage vorausbeschlossenen Sturmpetition aufrecht zu erhalten suchen, werden jene Halbbarbaren, so hoffen wir, im Wege des Gesetzes und der Ordnung der Kammer ihre Freiheit bei der bevorstehenden Beschlußfassung über die wichtigsten Lebensfragen, die zwischen der Residenz und dem Lande zu entscheiden sind, durch geregelte Pe­titionen um Verlegung des Sitzes der Kammer in eine andere Stadt des Herzogthums, z. B. nach Diez, und durch diesen entsprechenden Aufforderungen ihrer Abge-

verhütet worden sein. Ueberhaupt stimmen wir, wo es den Beschluß in der Form einer motivirten Ta- gesordnung betrifft, vollständig dem bei, was daS Mi- norltätserachten der Kammer-Commission in folgendem Satze hierüber, sowie über bedingte Zusicherungen sagt: Eine Angabe von Motiven bei dem Beschluß deS Uebergaugs zur Tagesordnung, also im We­sentlichen der Ablehnung des Gesuchs, scheint mir, wenn darin eine Art allgemeiner Zusicher­ung oder Hoffnung einer künftigen Geldbewilli­gung liegen soll, eine der Stellung und Würde der Kammer und selbst der Geschäftsordnung und der Behandlung der Staatsgeschäfte nicht ent­sprechende Form des Beschlusses zu sein. In Geldfragen giebt es nur einfache Bewilligung und Uebernahme auf die Jahreserigenz oder in Gesetzesform ergehenden Beschluß wegen künfti­ger vorübergehender oder dauernder Zahlungs- Verbindlichkeiten des Staats. Eine solche moti­virte Tagesordnung ist keines von beiden; sie enthält keine Entscheidung, scheint vorne zu ver­sprechen, was sie hinten im dispositiven Theil abschlägt und erregt, ohne eine rechtliche Verbind­lichkeit zu erzeugen, Hoffnungen, die sich auf eine Art moralischer Verpflichtung stützen, die keine Staatsgewalt in der Form von Beschlüssen ein­gehen darf, und die wenn die spätere Legislatur, welcher der eigentliche Beschluß über die Geld- verwilligung doch jedenfalls hingeschoben wird und überlassen bleiben muß, andere Ansichten und Motive hat, zu der bittersten Täuschung werden." Wir machen noch darausaufmerksam, daß das Ver­hältniß der Stimmen und selbst zum Theile die Per­sonen der Abstimmenden in den Zeitungen unrichtig angegeben worden. Es haben 20 Mitglieder für die bedingte Bewilligung in der Form der motivirten Ta­gesordnung und 17 dagegen gestimmt. 4 Mitglieder waren abwesend. Ein sonderbares, zufälliges 00 Zu­sammentreffen ist cs, daß diese 4 Mitglieder sämmtlich gegen eine über den 1. Januar 1859 hin ausgehende Bewilligung gestimmt haben, und daß gerade während deren Abwesenheit die wiederholte Petition des Stadt- vorstandes so eilig eingebracht und daß so außerordent­lich heftig gegen die Geschäftsordnung auf alsbaldige Abstimmung gedrungen wurde. Wären diese Mitglie­der anwesend gewesen und hätten nicht, wie freilich andere der früheren Majorität gethan haben, zwischen­zeitlichden Rock umgewendet," so würde die wieder­holte Petition genau das Schicksal der früheren ge­habt haben. Der Zeitpunkt war also jedenfalls durch Wahl oder Zufall günstig.

Zur Aufklärung der Nassauischen

00 Wiesbaden, den 31. August.

Die Beilage zu Nro. 138 der Nassauischen Allge­meinen vom 23. August ist leider! unserer Be­achtung bis jetzt entgangen.

Sie enthält unter *f* Wiesbaden, den 22. August, einen Artikel, der eine vorläufige Erwiederung auf den in Nro. 148 der Nassauischen Zeitung enthaltenen Ar­tikel:Dungern und Hergenhahn" sein soll.

Die Nassauische Allgemeine müht sich in jener vorläufigen Erwiederung unendlich ab, die Vaterschaft des von ihr beleuchteten Artikels der Nassauischen Zei­tung darzuthun, und löst nach ihrer Ansicht alle Zweifel darüber, um in ihrem eingefressenen Grolle gegen den Abgeordneten Raht, demselben diese Vaterschaft ohne Weiteres aufzubürden.

Die Allgemeine ist jedoch hier, wie schon oft, in einem dicken Irrthum; ihre hämischen Bemerkungen und die Erbärmlichkeiten jenes Artikels gegen den Ab­geordneten Rahl werden in das rechte Licht gestellt, indem wir hiermit erklären: daß der Herr Abgeord­nete Raht eben so wenig der Verfasser des Ar-

daß dieses Haus meiner Frau gefiel; ich kaufte es also für sie, und in 24 Stunden überraschte ich sie mit den Dokumenten, wodurch sie Herrin jenes Hauses geworden.

Hierauf nahm ich sie mit meinem Sohn nach Paris. Da sie noch ihren ganzen vorigen Stolz besaß, so schien sie gar nicht gerührt von all' dem Glanze der reichver­zierten Wohnung; aber Widerwärtigkeiten haben sie recht gut belehrt, gegen dergleichen Sachen glechgültig zu sein. Hier also sand ich mich geliebt von der, die meiner gan­zen Liebe würdig war.

So waren einige Jahre glücklich vergangen, als eines Morgens Aurora glänzend vor Freude in mein Zimmer trat und zu mir liebevoll sagte:Gewiß, mein Lieber, wirst Du eine Einladung von Deiner Frau nicht abschla­gen? Ich bin Willens, in Lyon ein Mittagsmahl zu geben, und mein Sohn soll die Honneur des Hauses machen.

Am Tage deS Festes kam ich zur rechten Zeit und fand Auroren mit mehr als gewöhnlicher Eleganz geklei­det. Der Mittag war angekündigt. Man denke sich mein Erstaunen, als sie mich bei der Hand nimmt und 'n ein Zimmer führt, daS die Grazien selbst verziert hatten dort mir die zehn Kupferstecher vorstellt, meine "sten Freunde, die Gründer meines Vermögens, meiner Ehe, meiner ganzen Glückseligkeit, und nun denke man sich den Zauber, den die reizende Freude meiner Aurora über diese ganze Scene verbreitet.

Als wir in daö Gesellschaftszimmer treten, berührt! Aurora eine Feder, zieht einen Vorhang weg und stellt unsern Blicken zwei vortreffliche Gemälde dar. Wir

nähern uns, dieselben zu betrachten, undO Zauberin!" rufen wir Alle zugleich. Das erste Gemälde näm­lich stellt die Scene vor, die vor meines Vaters Thür in jenem Dörfchen Statt fand; hierunter befinden sich die Worte:Liebe durch Stolz besiegt." Das andere stellt daS Fest vor, daS wir eben feiern, und hier­unter befinden sich die Worte:Stolz durch Liebe besieg t."

Hier ist nun der Schluß meiner Geschichte. Zu der Zeit, da ich dieses schreibe, bin ich Vater von vier Kin­dern. Der Kupferstecher, dem Aurora einen Korb gege­ben, ist der Pathe deS ersten Kindes. Derselbe ist nun ein Mann von großem Ansehen. Er hat beritS lange eine reizende Frau, die wegen der Aufmerksamkeit, die sie auf die Erziehung ihrer Tochter verwendet, in ganz Lyon in Achtung steht. Meine Aurora meint, ihr Glück werde vollkommen sein, wenn dieses Mädchen auch ihre Tochter heißen wird, und das Merkwürdigste ist, daß mein Sohn diese Gesinnung billigt.

Bilder von J. Stahl.

IV.

Der Thau.

(Volksglaube vom Taunus.)

Sie hört nicht der Kleinen Angstgeschrei Und tritt sie mit argem Fuß entzwei.

Der Abend kommt, eS ruht der Wald, Der Ruf der wilden Jagd verhallt;

Manch krankes Blümchen vom Tod erreicht Mit Trauern daS welke Köpfchen neigt.

Doch wie die Sterne am Himmel steh'n, Durchdringet den Hain ein frisches Weh'n, Es singen die Bäume und Blumen im Chor, Die Kranken heben die Augen empor.

Dann ging ein Männchen von Baum zu Baum, Weckt alle aus ihrem stillen Traum;

Und wo ein Blatt, eine Blume krank, Da reicht es ihr einen frischen Trank.

Und hat er sie alle beseh'n genau, Sie alle besprengt mit erquickendem Thau, So treibt eS der Morgensonne Glüh'n Wieder als Blume still zu blüh'n.

Wohl sahst du am Tage den Gaiöblattstrauch, Der die Luft durchströmet mit würzigem Hauch: Am Abend wird er ein niedlicher Zwerg, Der Labung gießt über Thal und Berg.

Es jagt durch den Wald die wilde Jagd Und hat nicht auf Blatt und Blümchen Acht;