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bereits errungen haben, als auch besonders und noch viel mehr derjenigen, welche wir noch erringen wollen und erringen müssen, wenn nicht der Ausbau unseres deutschen Bundesstaats eine elende und klägliche Ruine bleiben soll, welche, selbst gegen den früheren Zustand gehalten, wegen ihrer Ineonsequenz und Prin- ciplosigkeit, wegen ibres Schwankens zwtschen Bundesstaat und Staatenbund entschieden im Nachtheile stehen würde.

In diesem Sinne faßt denn auch das Volk überall die Erscheinung des Reichsverwesers auf, wenigstens überall da, wo die Ansicht und der Wille des eigentli­chen und wahren Volkes (im Gegensatz zu der Sol- daten-Armce, der Beamtenarmee und den Geldmän­nern) Gelegenheit hat, sich geltend zu machen. Mag in vielen Schichten des Volkes und in vielen Gegen­den unseres Vaterlandes auch Unzufriedenheit über die dem Erzherzog beigelegten staatsrechtlichen Prärogative (die Unverantwortlichkeit und die Vetogewalt) herr­schen, so schlagen doch die Herzen aller derjenigen- welche dem Fortschritte und dem Bestreben zur ein, heitlichen Umgestaltung des Vaterlandes zugetban sind, die der Democraten sowohl als die der democratisch- constitutionellen und die altconstitutionellen (?), mit Wärme für den edeln Träger der Idee der deutschen Einheit, dessen Persönlichkeit in ihrer ganzen Einfach­heit, Volksthümlichkeit und Naturwahrheit vollkommen geeignet ist, dem durch das Princip hervorgerufenen Enthusiasmus thatsächliche Grundlagen und Anhalts­punkte zu geben.

In diesem Sinn hat gestern das Rheinland zwi­schen Mainz und Köln den Reichsverweser begrüßt, als er auf den stolzen Fluthen des deutschen Stroms hinabschwamm zu jener Stadt, in welcher er vor sechs Jahren die für ihn und für sein Vaterland, für Oe­sterreich, für Preußen und für Deutschland so prophe­tische, seiner Erfüllung entgegenrufende Worte sprach: Kein Oesterreich, kein Preußen, ein eini­ges freies Deutschland, fest wie seine Berge!"

Es war ein von dem Volk dankbar anerkanntes Zeichen Ler Aufmerksamkeit, daß die Parlamentsmit­glieder, welche auf beiden Ufern des Rheines gewählt worden sind, die einzelnen, selbst die kleinsten Orte des Rheines von der Art und der Zeit der Vorbcireise des Reichsverwesers benabrichtigt hatten. Man ergriff mit Freude die Gelogenheit, den vielen Aeußerungen rückhaltiger und reaktionärer Gedanken gegenüber, ent­schieden und offen seine Gesinnung für deutsche Einheit und deutsche Freiheit zu bethätigen. Jedes Dorf und jede Stadt (soweit unsere Kenntniß reicht) pflanzte seine Bürgewehr (welche häufig durch die Wehrmann­schaft der landemwärts liegenden Ortschaften verstärkt worden war) an dem Ufer des Stroms aus, und un­ter dem endlosen Jubclrnf, demHurrah" undHoch" dieser Wchrmänner sowohl als des übrigen Volkes, das sich gesammelt hatte, unter unaufhörlichen Böller­schüssen, unter Musik, Glockengeläute, unter dem We­hen der zahllosen Flaggen, kurz allen bis jetzt nur erfundenen Kundgebungen der Freude für das mit der deutschen Flagge geschmückte (nebenbei aber auch mit noch so und so viel Fahnen der Einzelnstaaten überla­dene) DampfbootSchiller" vorbei, das den grei­sen Erzherzog, einen Theil des Reichsministeriums und eine große Zahl Abgeordneter trug. Ihm folgte ein zweites, ebenfalls mit Abgeordneten befrachtetes. Der Reichsverweser grüßte unablässig mit größter Freund­lichkeit. Ebenso die Abgeordneten. Ein guter Gedanke war es, denSchiller" zu dem Fahrzeug des Erz­herzogs zu wählen. Das Schiff, das den Namen des deutschesten Sängers trägt, mußte billig den Vorzug verdienen, als Fahrzeug desjenigen Mannes, welcher der Repräsentant der deutschen Einheit ist. Wir er­innern uns hierbei der Reise der Königin Victoria, deren Schauplatz im Jahre 1845 der Rhein war; damals fuhr Seine Majestät Friedrich Wilhelm IV. auf dem Booteder König". DerKönig" auf demKönig", stolze Selbstgenügsamkeit des ab­soluten Königthums ! Damals rief das Volk:Es lebe Victoria und die englische Verfassung!" und Es lebe Victoria und das englische Parlament!" Es durfte seine Willensmeinung blos in Parallelen und Allegorien zu äußern wagen. Gestern aber rief es:Es lebe das deutsche Reich! Es lebe Deutsch­land! Es lebe das deutsche Parlament! Es lebe die freie deutsche Verfassung!"

Wenn man behaupten will, daß auch das preußi­sche Rheinland die Sympathien für das Stock- preußenthum und den altpreußischen Stock theile, so ist man irr oder sucht zu beirren. Wenig­stens waren Lie Frcudenbezengungen beim Vorüberfah­ren des Erzherzog - Reichsverwesers auf dem linken Rheinufer eben so lebhaft und ebenso andauernd, als auf unserm rechten, und die deutsche Fahne wehte auch dort hoch über allen preußischen und bairischen (die Königin von Preußen ist bekanntlich eine bairiichc prrnzefsin), welche man blos aufgestellt zu haben schien, weil es doch auch wenigstens Flaggen waren, und a der Zeit der Reise ihrer britanischen Majestät her noch übrig halte.

^Auch die deutschen Truppen (frankfurtische und

« AH?" iuhr-^» WE Z-ich-n °-, «roß.

Bord nach Kräften erwredert.

dtassauisches.

D Kammer - Verhandlungen.

29. Sitzung.

Wiesbaden, den 14. August.

Präsident: Wirth.

Regierungskommissäre: Vollpracht, Bertram, Herget.

Präsident Wirth eröffnete die Sitzung mit Vor­legung einiger Petitionen, worunter zwei das Wies­badener Theater betreffend; darauf übergibt V o l l p r a ch t einige von der Kommission übergangene Anforderungen im Budget zur nachträglichen Genehmigung, ferner einen Protest der Pfarrer des Amtes Nassau gegen die Ablösung der Zehnten ohne Entschädigung der Pfarreien und Schulen; endlich gibt er Ausschlüsse über die Kosten der Mobilmachung und des Auszugs der Truppen nach Schleswig. Die nassauischen Truppen würden mit einer Abtheilung Weimaraner und Frankfurter eine Brigade unter Lein General Alefcld bilden. Die Kosten des Feldzugs würde die Neichskasse tragen. Da aber diese bis jetzt noch nicht gebildet sei, so müsse einstweilen die Staatskasse Lie Zahlungen leisten. Die Kosten stellten sich ungefähr so:

Gratifikation für die Offiziere: 13,000 fl.

Transport nach Altona: 15,000 fl.

Es müssen also sogleich bezahlt werden 28/100 fl.

Für Unterhaltungskosten, Mehrbe­

trag für 2 Monate 40,000 fl.

Wie diese Summen durch Steuern aufzubringen seien, darüber behalte sich die Negierung eine ausführliche Vorlage vor.

Wenckenbach 1. Ob die Offiziere in Baden nicht diese oben erwähnte Gratifikation erhalten hätten und aus welchem Grunde?

Vollpracht. Der Zug nach Baden wäre nicht als eigentlicher Feldzug angesehen worden, da keine Kriegserklärung stattgefunden habe, deßwegen sei auch diese Gratifikation nicht bezahlt worden.

Lang interpellirt über die vorgenommcne Trennung der Schulen in Bleidenstadt in katholische und evange­lische, worüber Vollpracht nächstens Auskunft ver­spricht.

Schütz interpellirt über zwei Punkte, die Taunus­eisenbahn betreffend, über die Höhe des Tarifs, welcher größer sei als auf irgend einer andern Bahn, und zweitens über den Uebelstand der Zweigbahn nach Biebrich.

Voll Pracht. Es seien über beide Punkte Ver­handlungen im Gang, welche zur Zeit noch nicht beendigt seien, der Kammer aber später jedenfalls vor- gelegt werden würden.

Es folgt nun die Berathung der noch zurückstehen­den Paragraphen des Zehntablösungsgesetzes.

Zoll mann: Bevor man zur Beralbung überginge, stelle er erst die Aufforderung an die Ncgierungskom- missäre, anzugeben, welches Resultat bei der Ablösung der Grundzinsen und Gilten im 12-fachen Betrag sich ergäbe.

R a h t: Dazu sei jetzt keine Zeit, der Herr Depu- tirte hätte vorher sich darüber erkundigen können.

Wirth: Seiner Ansicht nach sei der Vorschlag Zollmann's sehr anzuempfehlen, weil dieses Resultat großen Einfluß auf die Berathung haben könnte.

Lang: Zwischen diesen Ablösungen sei gar keine Verbindung; man könnte ebenso gut jede ganz andere Ablösung hineinziehen.

Zollmann: Es hätten sich manche Abgeordnete bei der neulichen Abstimmung geirrt, wollten aber doch jetzt ihren Irrthum nicht erklären, denen müsse er bloß sagen, daß eine offene Erklärung eines Irrthums ehren­voll und keineswegs verwerflich sei.

Bertram: Man müsse nothwendig auf die Lage der Finanzen Les Staates Rücksicht nehmen, und auf die Consequenzen, die aus der Ablösung der Zehnten, auf die der Grundzinsen und Gilten gezogen werden müßten, achten.

Lang: Auf die Finanzen könne man jetzt nicht achten, d-e gingen das Zehntgesetz gar nichts an.

Wim Pf: Man könnte recht gut die schon gefaßten Beschlüsse umänDern, denn man berathe ja nicht die einzelnen Paragraphen des Gesetzes, sondern das ganze Gesetz.

R a h t: Zweck der Anfrage des Abgeordneten Zoll­mann sei einzig, den Mitgliedern Ler Majorität einen Irrthum unlerzuschieben und denselben Stoff zu geben, ihren Beschluß zurück zu nehmen. Er müsse sich gegen einen jeden solchen Versuch offen aussprechen.

Vollpracht: Das Gesetz über Ablösung der Grundzinsen und Gilten sei in Arbeit, jedoch könne er nicht genau die daraus entstehenden Resultate jetzt schon angeben. Uebrigcns müsse er gestehen, daß allerdings ein großer Zusammenhang zwischen der Zehnten- und der Grundzinsen- und Gilten-Ablösung bestände.

Es folgt nun der Bericht des Ausschusses. Be­richterstatter ist v. Eck. Zuerst werden die noch über die Zehntfrage eingelaufenen Petitionen durchgegangen, unter Liesen besonders eine von Wiesbaden und Geisenheim, welche letztere auf die fast erzwungene Ab­lösung im Rheingau in einem sehr hohen Betrag, wo­durch" jetzt fast das ganze Rheingau in Armuth versun­ken sei, hinweist.

Vollp rächt beweist, daß die Ablösung des Weinzehntcus doch in einem nicht so sehr hohen Betrag wie die Petition angebc, geschehen sei.

Gergens widerlegt Vollpracht, indem er die Ab-^

lösungen von Weinbcrgszchnten im Rheingau in außer­ordentlich hohem Betrag angibt und beweist, daß das Ackerland im Verhältniß in viel niedrigerem als die Weinberge abgelöst worden sind.

v. Eck will die Reihenfolge der Paragraphen um- geändert haben, so daß zuerst der Zinsfuß der Ab- lösungs-Capitalien bestimmt würde und erst zuletzt die im §. 7 enthaltene Rückvergütung berathen würde.

R a h t: Man müsse nothwendig die jetzige Reihen­folge beibehalten, ein Jeder habe es wohl schon so überlegt und bei sich berathen, daß eine Umänderung der Reihenfolge sowohl unnöthig als unzweckmäßig sein würde.

V. Eck: Die Entscheidung durch die Majorität im §. 10 würde jedenfalls einen großen Einfluß auf die folgende Berathung haben.

Großmann: Der §. 7 könne um so eher zurück­gesetzt werden, als derselbe ganz aus dem Gesetz Her- ausgelassen werden könnte.

Keim. Er müsse Dem Antrag des Deputaten v. Eck beistimmen, jedoch die Reihenfolge Der Paragraphen so ändern: §17, 10, 14, 7. In Bezug auf den § 17 müsse er ein Amendement vorschlagen, der Art, daß den Korporationen und Privaten vollständige Entschädigung geleistet würde. Man müsse frei sein, aber auch ge­recht. Stiftungen, Pfarreien und Schulen seien eben so gut ein Theil des Volks als jedes Andere. Die Kammer könne unmöglich eine Klasse so sehr bevor­zugen und bereichern und dabei eine andere Klasse des Volks zu Grunde richten.

Naht. Man fange schon an, die einzelnen Para­graphen zu berathen, während über die Ordnung dec- selben noch nicht entschieden sei. Er erkläre sich ganz gegen eine andere Reihenfolge. Dadurch würde blos ein üaTspov Kpo~spov entstehen.

Freieniuö. Er sei für Den Antrag v. Eck's aus den schon mehrmals erwähnten Gründen. Was den in Der neulichen Sitzung gefaßten Beschluß ags Ablö­sung in zwölffachem Betrag beträfe, so glaube er, daß Die Kammer recht gut diesen Beschuß umstoßen könne. (Wenckenbach 1.: Nichts! Nichts!) Beim Jagdgesetz habe Die Kammer es eben so gemacht und zum Besten des Volks.

Wenckenbach 1. Der Herr Abgeordnete Fresenius müsse seine Meinung für die einzige gute und allein seligmachende halten, weil er sie absolut Der Kammer ausoringen wolle. Dagegen müsse er alles Ernstes protestiren.

Es wird zur Abstimmung geschritten und der An­trag v. Eck's mit 22 Stimmen abgelehnt, eben so der des Abgeordneten Keim. (Fortsetzung folgt.)

DaS Herbeirufen der Neichstruppen am 18. Juli.

Die dem Reichs Kriegsminister Peucker zugeschrre- bene Erklärung über den sogenannten Aufstand und die Entwaffnung der gejammten Bürgerwehr in Wiesbaden.

Aufforderung an die nass. Volkskammer.

x x Wiesbaden, 14. August.

Es ist schon wiederholt in Den Zeitungen behauptet worden, daß das Herbeirufen Der sogenannten Reichs­truppen von Mainz nach Wiesbaden überhaupt und namentlich durch Den Vortrag deS Regierungscommiffärs in der Abgeordnetenversammlung nicht gerechtfertigt er­scheine, namentlich aber nicht durch die bloße Bemer­kung, daß Die Bürgerwehr nicht eingeschritten sei, ohne daß jedoch bisher eine weitere Rechtfertigung dieses Schrittes erfolgt ist.

Dieser Gegenstand darf jedoch um so weniger auf sich beruhen bleiben , als die Berliner Nachrichten ein Schreiben enthalten, von welchem die Kölnische Zei­tung behauptet daß LerNeichs-Kriegsminister v. Peucker der Verfasser sei, wie dieses auch in dem Frankfurter Journal bestätigt wird, worin es heißt:Es brach ein Aufstand in Wiesbaden aus; die gesammle Bür­ger wehr weigerte sich, die Ausständigen zu bekämpfen; man schickte sogleich 2000 Mann mit 4 Kanonen und etwas Kavallerie dahin. Diese Colonne erschien ur­plötzlich am folgenden Morgen daselbst; die ganze Bür­gerwehr wurde entwaffnet und alles rief der Energie dieser Maßregel, welche bis ins badische Oberland zu- rückgewirkt hat, Beifall zu."

Ob nun vorerst der Vorfall in Wiesbaden über­haupt ein Aufstand genannt werden kann, und daß zu dessen Bekämpfung 2000 Mann mit 4 Kanonen und etwas Kavallerie nöthig waren, muß wohl erst noch durch eine vollständigere Untersuchung ausgemiltelt wct- den; wenn jedoch das erwähnte Schreiben wirklich von dem Reichs - Kriegsminister herrührt, so ist ihm der Vorfall als ein solcher vorgestellt worden.

In diesem Schreiben wird nun aber die Schuld der gesummten Bürgerwehr zugewiesen, weil diese sich geweigert habe, die Ausständigen zu bekämpfen.^ Du dieser Vorwurf in alle Zeitungen übergegängen ist, so liegt hierin wohl die dringendste Aufforderung für Die gejammte Bürgerwehr, sich hierüber öffentlich zu erklären, weil sie beschuldigt wird, damals ihrer Pflicht nicht entsprochen zu haben, und sich dem Mißtrauen auSsetzl, daß auch künftig in ähnlichen Fällen sogenannte Neichs- lruppen herbeigerufen werden, was dann ihre aberma­lige Entwaffnung zur Folge haben würde.

Es wird von dieser Erklärung zugleich die Wahr­heit Der Versicherung in jenem Schreiben abhängen,