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V"- 444.

Nassauische 3rifung.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!

Wiesbaden, Mittwoch, den 16. August. I8L8.

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Neue Bestellungen auf dieNassauische Zeitung" nebstAllgemeines Kirchen- und Schul blatt," werden pro Juli bis September ferner noch angenommen bei allen Postanstalten des Herzogtums für fl. 2. 12 kr. incl. Postprovision. In Wiesbaden bei der Expedition am Friedrichsplatz für fl. 1. 45 kr. vierteljährlich.

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Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.

Die Deutschen und die deutsche Einheit.

(Nach der Allgemeinen Zeitung.) (Schluß.)

Noch ist, seit die Sonne scheint, die Kunst nicht er­funden worden, gleichzeitig zweien Herren zu dienen; kein Volk, keine Persönlichkeit kann gleichzeitig unter zwei ver­schiedenen Souveränen von gleicher Berechtigung stehen. Mit der Unmöglichkeit läßt sich kein Vertrag, läßt sich kein Abkommen schließen. Entweder unsere deutsche Na­tionaleinheit ist ein Traum, den wir nun zum drittenmal durchdämmern, oder unsere Fürsten müssen sich bescheiden, Verwalter ihrer Länder zu werden. Würde dies in seinen Consequenzen, nachdem der Adel durch Aufhebung der Feudalien schon halb vernichtet ist, endlich zur völligen Aufhebung desselben führen, so würden unsere Dynasten in die Rangstellen unseres jetzigen hohen Adels eintreten, und könnten sich in dieser immer noch hohen Stellung wohl durch einige Jahrhunverte mit ihren Familien er­halten. Ihre Anzahl wäre zu klein, um die Mißstände des jetzigen Adels mit sich zu führen, und ihr Reichthum und Einkommen zu groß, um ihnen nicht Höhe und Glan; zu sichern, in einer Gesellschaft, aus welcher alle anderen Standesprivilegien verschwunden wären. Unsere jetzigen Herrscherfamilien wären dann der einzige in Deutschland eristirende AdeH und ihre Völker bewahrten ihre. Selbst­ständigkeiten in Form von größeren, massenhaften Ge- meiuden.

Aber Deutschland wollen wir haben! Wir wollen es um jeden Preis. Es koste Opfer welche es wolle, wir wollen es wieder Herstellen und wieder haben. Wir wol­len uns an seinem Anblick laben! Selbst wenn es durch innere Kriege, durch Militärdespotismus hindurch errun­gen werden müßte Deutschland wollen wir haben, und jetzt wollen wir's haben, nicht erst in ungewisser Zukunft, wir, wir wollen es auferbauen und nicht unsern Enkeln wollen wir die sauer erworbene Ehre lassen. Ei­nig und in Eins vereint, damit cs Macht habe, wollen wir es; kraft der uns jetzt vindicirten Autonomie wollen wir es mit keiner andern Souveränetät belastet und ver­strickt, als der der eigenen Nation überhaupt. Wir per- sonificiren sie in unserem Reichsoberhaupt, und mäßigen sie durch die Verantwortlichkeit seiner wirksamen Organe. So wollen wir's, «daran geschieht unser Wille.»

Nun kommt alles das Gewürm und gilft: wasch' mir den Pelz und mach' mir'n nicht naß! Alles will man sich gefallen lassen, nur darf es nicht der Ehre Hannovers, nicht der Selbstständigkeit Preußens, nicht den Ansichten deö Hrn. v. Pillersdorf zuwiderlaufcn; von Frankfurt will man nichts empfangen, als beiläufig con* venablen Rath. Man stellt sich auf den Rechtsboden uud die Reichsversammlung aus dem Recht hinaus. Frei­lich hat nur Eigenmächtigkeit und Gewalt sie ausgestellt, aber welches Recht hat denn die vorangegangenen Ge­walten einst aufgestellt? Nichts, als das Recht der Eigenmächtigkeit und Gewalt, das Recht deö Stärkern. Und das ist das Recht, vermöge dessen wir die Ver­sammlung in Frankfurt und ihre Souveränetät ausge­stellt haben und zu behaupten gedenken. Die Ehre der Hannoveraner liegt nicht im Absolutismus des Prinzen von Cumberland, die Selbstständigkeit der preußischen Deutschen nicht in einer Absonderung von ihren übrigen deutschen Mitbrüdern, die Unabhängigkeit Oesterreichs nicht in einem Verwerfen deö schönsten Stücks von Deutschland an slavische und ungarische Barbarei. In Merlin sagen sie, die Preußen können ihre Geschichte, ihren Ruhm nicht aufgeben; sind dann aber die Schle­sier, bie Sachsen, die Brandenburger Preußen? Sind Pommern, die Westphalen, die Rheinländer Preu­ßens Sie sind Deutsche. Ihre Geschichte, ihr Ruhm V ein Deutscher; Preußen selbst ist eine Colonie von Deutschen und ihre Hohenzollern sind Schwaben; wie in aller Welt kann da von einer außerdeutschen Geschichte und Ehre die Rede sein, möge man es nehmen in wel­chem Sinne, in welcher Deutung man wolle. In Wien wollen sie sich Deutschland nicht einverleiben, weil sie auf ihre ungarische, polnische und italienische Macht po­chen. Aber wo ist diese Macht anders, als auf dem Papier, und lassen sich einige Stücke davon retten, durch

wen anders kann es geschehen, als durch physifche und moral.sche deutsche Gewalt, durch Identität Deutschöster- reichö mit Deutschland?

Vollends absurd sind Einwürfe wie jene: Man könne sich nicht Frankfurter Beschlüssen unterwerfen, die nicht bloß der Ehre zumiderlaufen, sondern die selbst den Un­tergang Preußens zur Folge haben könnten. Vernunft­widrig ist eS, etwas Unmögliches vorauszusetzen. Die ReichSversanimluiig, die zum Drittherl aus preußischen Abgeordneten besteht, wird nichts und kann nicktS be­schließen, das Preußen, das den mächtigsten Theil vom eigenen Deutschland, von sich selbst, beschimpft oder wohl gar dem Untergang preis giebt; sie kann überhaupt nicht wissentlich oder willentlich etwas zu ihrem eigenen Nach­theil, also zu Preußens Nachtheil beschließen. Solche Voraussetzungen sind Ungereimtheiten, die man nicht inS scheue und mißtrauische Publikum werfen darf, womit man nicht Bedenklichkeiten, gemeinschädliche Vorbehalte und Sonderungen wecken, Zweifel und Widersetzlichkei­ten erzeugen soll.

Reichenbach.

Die Staatsdiener in der Kammer.

Ein Sendschreiben an den Herausgeber derNassauischen Zeitung." (Schluß.)

Zur Sache selbst erlaube ich mir zu bemerken:

Es ist zwar wrchv,waß-ber;ciugc Deputiere, welcher ein öffentliches Amt bekleidet und dafür Besoldung be­zieht, während derjenigen Zeit, in welcher er als De- putirter an den Sitzungen der Kammer Theil nimmt, nicht für sein Amt wirken kann, und es scheint auf den ersten Blick, ganz logisch und folgerichtig, wenn man sagt:während der Zeit, wo er ,eui öffentliches Amt nicht versieht, soll er auch nicpt die Einkünfte seines öffentlichen Amtes beziehen." Allein der Schein trügt.

Der öffentliche Beamte ist keinministerieller Taglöhner," welcher nach Belieben eingestellt und entlassen und nach d e m S ck oder mit T a g l o h n bezahlt wird. Er bekommt seinen Gehalt als einen Ehrensold für seine Wirksamkeit zum Wohle des Lan­des, man bezahlt ihm nicht die einzelnen Buchstaben, die er schreibt, auch nicht die einzelnen Stunden, die er hinter dem Tische sitzt, man bezahlt ihm seine ganze Wirksamkeit, seine ganze Kraft, sein Leben, das er auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt hat.

Man kann daher den Deputrrten, welche öffent­liche Beamte sind, die Tage, welche sie hierdurch in ihrem Amt versäumen, eben so wenig in Abzug brin­gen, als man die Urlaubstage für den Fall einer Erkrankung, einer Vergnügungsreise u. s. w. in Ab­zug bringt. Denn sonst müßte man, folgerichtig weiter- gehend, auch denjenigen Herrn SlaalSdienern, welche cs das ganze Jahr hindurch angemessen finden, sich auf Spaziergängen, in Gesellschaften, réunions, thè dansants etc. etc. umherzutreiben, statt ihres Amtes zu warten, (an einem gewissen Orte unseres Landes soll diese Species in zahlreichen Eremplaren eristiren), jährlich 365 Arbeitstage in Abzug bringen, d. h. ihre Besoldung still stellen, bis sie wieder anfangen zu ar- ! beiten.

Will man also den Grundsatz der Taglohnzah- lung oder Rückzahlung als maßgebend für unsere öffentlichen Diener annehmen, so spreche man ihn gesetz­lich aus. Man sage also:Wir geben für den Tag so und so viel," oder:Wir bezahlen für das Stück so und so viel."

Hat man das gethan, dann hat man auch Recht, wenn man sagt: Die in die Kammer gewählten Be­amten erhalten, während sie in der Kammer und nicht in ihrem Amt sind, ihren Gehalt weder halb, noch ganz, sondern gar nicht.

So lange man das aber noch nicht gethan hat, wäre es eine Inkonsequenz und Ungerechtigkeit sonder Gleichen, wenn man den Grundsatz der ^aglohnzahlung und Stückzahlung, welchen man fönst nirgends, weder bei den gesetzlich beurlaubten, noch sogar bei den ungesetzlich Versäumnisse begehenden Staatsdienern anwendet, anwenden wollte gegen

auf der Linken sitzende und dadurch nach einer gewissen Seite hin mißliebig gewordene Beamte in der Kammer.

Unser Wahlgesetz spricht der Regierung das früher (von B l i t t e r s d o r f in Baden, von Abel in Bayern ii. s. wZ so schändlich ausgebeutete Recht, den Urlaub zu verweigern, unbedingt ab. Nähme aber die Kammer den ihr von jener Seite gemachten Vorschlag an, so ginge sie damit noch viel werter, als jemals ein Blittersdorf oder Abel selbst in seinen kühnsten Gedan­ken zu gehen wagte. Es hieße das zu den öffentlichen Beamten sagen:

Ihr habt Theil an allen politischen Rechten, wie die übrigen Staatsbürger auch, Ihr habt auch Theil an der Wählbarkeit in die Abgeordneten-Versammlung; aber wenn Ihr G e b ra u ch macht von diesem Rechte, s o strafen wir Euch dadurch, daß wir Euch die Hälfte Eueres Einkommens entziehen.

_ Man sagt:Die Abgeordneten, welche zugleich auch öffentliche Beamte sind, erhalten ja für die Dauer der Landtagssitzungen Diäten, sie können also auf einen Theil ihres übrigen Einkommens in Anbetracht der Diäten Verzicht leisten."

Ich frage dagegen: Was ist denn die Bestimmung der Diäten? doch gewiß keine andere, als den Abgeord­neten für die außerordentlichen Abgaben, welche er durch seine Stellung als Abgeordneter, namentlich durch seinen Aufenthalt in der Hauptstadt u. s. w. hat, zu entschädigen. Seine übrigen Ausgaben, für Ernährung seiner Person und seiner Familie rc., können und sollen damit nicht gedeckt werde«. |fcs^*^'^^.. ;

Alle übrigen Mitglieder der Abgeordneten-Versamm- lung, Kaufleute, Geiverbtreibende, Fabrikanten, Guts­besitzer, Advokaten, bleiben auch während der Kammer­sitzung im ungeschmälerten Besitz ihrer Einkünfte, nur den öffentlichen Beamten will man ihr durch Aufwen­dung eines bedeutenden Capitals (Studirkosten u. s. w.) und langjährige Arbeit errungenes Einkommen, will man die Fähigkeit, ihre Familie zu ernähren, nehmen, weil das Vertrauen des Volks sie zu Volksabgeorvneten berufen hat.

Fürwahr, eine seltsame und unbegreifliche Logik, in Folge deren man, im Gegensatze zu der hierin liegenden Strafe, zu der Ansicht kommen könnte, daß denjeni­gen Beamten, welche sich so betragen, daß sie das Volk nie und nimmer in die Abgeordneten-Versammlung wählen wird, eine Belohnung aus Staatsmitteln zu ertheilen sei.

Indem ich zum Schluß noch bemerke, daß man mir schreibt, der Freiherr Damian v. Schütz, von und zu Holzhausen, wolle einen solchen Besoldungshalbirungsantrag in der^ Kammer stellen, dessen intellektueller Miturheber der Freiherr Fritz v. Preuschen, von und zu Liebenstein, sei, zeichne ich mit Hochachtung

---bürg, den 12. August 1848.

Paul Jonathan Zünder.

Nachwort der Redaktion der Nassauische« Zeitung.

Die Aufnahme des ArtikelsDie Besoldung der Staatsdiener in der Kammer" in Nro. 141 unseres Blattes geschah, mit unserer Verwahrung in der Note auS wohl überlegten Gründen.

Der Verfasser deö obigen Sendschreibens hat zuleich damit den in der vorletzten Sitzung gestellten gleichlau- tenden Antrag des Hrn. Abgeordneten v. Schütz in daS rechte Licht gestellt, und sind wir mit dem Verfasser des Sendschreibens durchaus gleicher Ansicht.

2 Der Reichsverweser auf dem Rhein.

Bom Rhein, 14 August.

Der gestrige Tag war ein Festtag für den Mittel­rhein. Die Strecke desjenigen Stromes, welche man hoffentlich für die Zukunft mit mehr Recht denfreien deuschen Rhein" wird nennen können, als zu der Zeit deS Franzosenfressers Nicolaus Becker seligen Anden­kens, die Strecke dieses Stromes zwischen Mainz und Köln begrüßte zum ersten Male diejenige Person, welche das Symbol und der Repräsentant der Ein­heit und Macht unseres Vaterlandes ist, so­wohl jener Einheit und Macht, welche wir bis dahin