MffauW Altung
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles «nd geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden, Mittwoch, den N August. 18L8.
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Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.
Die Nassauische Allgemeine Zeitung — und der Minist -Präs. Hergenhahn — gegenüber ° dem Antrag des Abgeordneten Wenckenbach II. auf Zurücknahme des General - Rescriptes vom 19. Juli und Erlaß eines Staatsdienergesetzes.
A. Wiesbaden, den 6. August.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" enthält in Nr. 197 einen Artikel, welcher „Wiesbaden, 27. Juli" überschrieben ist, und den bekannten Wenkenbach'schen Antrag auf Zurücknahme des General-Rescriptes vom 19. Juli, sowie auf Erlaß eines Staatsdiener-Gesetzes in so eigenthümlicher Weise bespricht, daß wir nicht umhin können, denselben etwas naher zu beleuchten.
„Die Majorität der Kammer, sagt die „Allgemeine", hat heute einen Beschluß gefaßt, über dessen mögliche Auslegung und Tragweite sie offenbar sich nicht klar bewußt war: wie uns dies auch schon von mehreren für den Abschluß (?1) stimmenden Abgeordneten versichert worden ist. — Sie behaupten nämlich, für die Jnbc- trachtnahme deâ ersten Theils des Wenkenbach'schen Vorschlags, mit dem sie durchaus nicht einverstanden seien, nur um deswillen gestimmt zu haben, um die Regierung durch eine vollständige Beleuchtung desselben desto glänzender zu rechtfertigen und die Nichtigkeit der ihr angesonnenen Tendenzen klär zu zeigen."
In diesen Sätzen liegt offenbar eine grobe Beleidigung der Kammermajorität vom 27. Juli überhaupt und mehrerer Abgeordneten noch ganz insbesondere, indem jene des Mangels an Befähigung, diese sogar einer ehr- und gewissenlosen Handlungsweise geradezu angeschuldigt wer- den. Wir unseres Theiles haben nicht nur zu jener Majorität, sondern zu allen Mitgliedern der Kammer ein besseres Zutrauen. Denn wir halten dieselbe nicht für unmündige Knaben; sondern für reife Männer, welche das, was sie thun, vorher wohl überlegen, und welche deshalb keinen Beschluß fassen, ehe sie über dessen mögliche Ausdehnung und Tragweite sich klar geworden sind. Noch viel weniger können wir aber glauben, daß irgend ein Abgeordneter fähig gewesen sei, gegen seine Ueberzeugung für den Wenkenbach'schen Antrag zu stimmen, blos um die Negierung desto glänzender zu rechtfertigen; vielmehr erscheint unö diese Angabe der „Nass. Allg. Zeitung", wodurch vielleicht einigen Abgeordneten der Majorität eine Brücke zum Rücktritt gebaut werden soll, als eine infame Anschuldigung, weil alle Abgeordneten die Pflicht haben, nur nach ihrer vollen Ueberzeugung zu stimmen und die Sache des Volkes zu vertreten, nicht aber mit glänzenden Rechtfertigungen dèr Regierung die kostbare Zeit zu verlieren.
Die „Allgemeine" fährt weiter fort: Ein Theil der Abgeordneten möge allerdings auch durch allerlei Künste irre geführt worden fein, namentlich durch die Con- sequenzen, welche man in wahrhaft empörender Weise in das fragliche General-Rescript h in einz ui nterp re Liren und unserer Regierung unterzuschieben bemüht war (eine Kunst, in der sich einer unserer Abgeordneten, für den doch schwerlich seine bisherige Stellung die Schule solcher Trugschlüsse hätte sein sollen, in hervorragender Weise auszeichnete), durch das S ck> reckbild der angegriffenen Unabhängigkeit der Justiz, des alten Be- drückungosystemS gegen jede freie Meinungsäußerung der Beamten, und waS dergleichen in einer sorgfältig ausgearbeiteten Schrift vorgebrachter, wahrhaft aus ver Lnft^ gegriffener Beschuldigungen mehr sind."
Sollte man hiernach nicht einen Theil unserer Abgeordneten für wahre Schwarzkünstler halten, welche die ^schuldigen Seelen durch teuflische Künste irre führen? ^-as Recht verlangt jedoch, daß man von den Vorur- theilen nicht nur die eine, sondern auch die andere Partei Hore.
Es gibt einen, sonst nur den Jesuiten zur Last geegten Grundsatz, der heißt:' „der Zweck heiligt die Mittel ; und eines dieser Mittel ist: „calumniare audacter, semper aliquid haeret“ (zu deutsch etwa; verläumde Emen noch so frech, immer wird ein Mäckel an ihm hängen bleiben). Zu diesen löblichen Grundsätzen be
kennt sich die ministerielle „Allgemeine" in dem vorstehenden Artikel, wie wir sogleich nachweisen werden, so ganz unverholen, daß wir einen Minister wahrhaft bedauern müssen, dem man in solcher Weise zu dienen gedenkt.—
Das fragliche General-Rescript hat, wenn man auch seine gute Absicht unbedingt anerkennt, eine sehr zweideutige Fassung; es laßt deßhalb von verschiedenem Standpunkte eine sehr verschiedene, ja entgegengesetzte Auslegung in gutem und bösen Sinn zu: das liegt aber in dem General-Rescript selbst, braucht also nicht erst hineinin- terpretirt zu werden; und eben so wenig folgt daraus, daß man dem jetzigen Minister-Präsidenten den bösen Sinn habe unterschieben wollen. Auf den politischen Gewissens- und Glaubenszwang, welchen jenes General- Rescript den Staatsbeamten aufzulegen sucht, soll hier nicht weiter eingegangen, sondern nur bemerkt werden, daß das General-Rescript den Beamten nicht „als ein guter Rath", wie in der Kammersitzung vom 27. Juli gesagt wurde, sondern „zur Darnachachtung" zugegangen ist. — Das General-Rescript bezeichnet als den Standpunkt , welchen die Behörden und Beamten in ihrem Wirkungskreise einzunehmen haben: „offenes Anschließen an das System des politischen Fortschrittes", erklärt dagegen, mit Bezug auf den „geleisteten Eid", die Verfolgung eines „mit der bestehenden Verfassung" unvereinbaren Systemes für eine „mit Ehre und Gewissen unvereinbare Handlungsweise", welche „sogar die Niederlegung des Amtes zur Ehrensache mache". Welches ist denn nun aber das „System des politischen Fortschrittes?" etwa nur das des Herrn Ministerpräsidenten?. Das wäre doch eine etwas arge Anmaßung der politischen Unfehlbarkeit! Nothwendig muß sich aber der Republi« kaner unter jenem System etwas ganz anders denken, als der Anhänger der constitutionellen Monarchie, und dieser wieder etwas anderes, als Der, dessen Herrgott die absolute Monarchie ist: sie alle können sich unter jenem Systeme begriffen meinen, obgleich der eine daö, was der andere für politischen Fortschritt erklärt, für Rückschritt halten wird, und umgekehrt. Nehmen wir aber auch einmal an, der Ausdruck „System des polili- schen Fortschrittes" habe eine bestimmte, kein Mißverständniß zulassende Bedeutung.
Der von allen Staatsdienern „geleistete Eid" bezieht sich nur auf den Herzog und nebenbei aus die Verfassung: soll nun dieser Eid für das jetzige „System des politischen Fortschrittes" maßgebend sein, so fragt es sich, in welchem Verhältniß dieses System zu der noch gültigen Verfassung steht. Nun gilt die alle, vor dem 4. März bestandene, Verfassung bis jetzt dem Buchstaben nach fast noch ganz unverändert fort; denn sie ist weder auf verfassungsmäßigem Wege für aufgehoben erklärt, noch sind die Verheißungen des 4. März auf eben solchem Wege bisher in die Verfassung ausgenommen worden. Hieraus ergibt sich aber unausweichlich nur eine zweifache Folgerung: die alte, vordem 4. März bestandene, noch rechtsgültige Verfassung entsprach entweder schon dem „System des politischen Fortschrittes," oder sie entsprach ihm nicht: — in dem ersten Falle war also die Revolution vom 4. März, woran sich auch der jetzige Hr. Minister- Präsident sehr wesentlich betheiligte, wenigstens ganz überflüssig; in dem andern Falle aber widerspricht der von allen Staatsbeamten, und unter diesen auch von dem Herrn Minister-Präsidenten auf die bisherige Verfassung geleistete Eid dem Systeme des politischen Fortschrittes, kann also dafür nicht in Anspruch genommen, vielmehr müßte dann nothwendig entweder, dem Diensteide gemäß, der politische Fortschritt verlassen, oder aber dem politischen Fortschritte zu Gefallen veralte Diensteid aufgehoben werden, ehe der Herr Mi- nister-Präsivent sich auf diesen Diensteid berufen dürfte. Da aber, wie oben erwiesen, der Ausdruck: „System des politischen Fortschrittes" keineswegs eine bestimmte, sondern eine je nach der individuellen Ansicht sehr wechselnde Bedeutung haben kann; so sonnte ein etwa der absoluten Monarchie ergebener Nachfolger des freisinnigen jetzigen Hrn. Minister-Präsidenten dem General-Rescript einen ganz anderen Sinn unterlegen, und es ohne allen Anstand auch zu seinen, obwohl ganz entgegengesetzten, Zwecken gebrauchen, wenn er nicht etwa vorzöge, durch ein neues General-Rescript ein anderes politisches System als Glaubensnorm für die Staatsbeamten aufzustellen. Das sind die Widersprüche und Consequenzen,
welche nach logischer, d. h. vernunftgemäßer Folgerung theils unmittelbar in dem fraglichen General-Rescript selbst wirklich liegen (keineswegs erst künstlich hineingelegt worden sind), theils mittelbar aus der durch jenes General-Rescpript anerkannten ferneren Zulässigkeit der General - Rescripte überhaupt hervorgehen , und um derentwillen der Abgeordnete W. eben seinen Antrag nicht nur auf Zurücknahme des General-Rescripts gestellt, sondern auch verlangt hat, daß die bisherigen General-Rescripte gar nicht mehr angewcndet, vielmehr alle gesetzlichen Vollziehungsvorschriften für die Staatsbeamten künftig nur durch das Verordnungsblatt veröffentlicht werden möchten.
Den heimtückischen Angriff der „Allgemeinen auf die Person eines Abgeordneten (Raht) übergehen wir mit verdienter Verachtung. Gleich darauf folgt eine Lüge: denn das General-Rescript vom 19. Juli ist auch den Richtern zugegangen, die dadurch angegriffene Unabhängigkeit der Justiz erscheint also nicht als ein „leeres Schreckbild," sondern ist eine handgreifliche Thatsache.
„Das alte Bedrückungssyftcm gegen jede freie Meinungsäußerung der Beamten" mag vorläufig von dem jetzigen Minister-Präsiventen außer Anwendung gesetzt sein, — obwohl das fragliche General-Rescript doch auch hierüber noch eine andere Meinung zuläßt. Aber die Mittel zu jenem System befinden sich noch vollständig in den Händen der Regierung, von deren Willkühr allein es abhängt, ob sie davon etwa morgen wieder Gebrauch machen will, wenn sie es auch heute der Umstände wegen vielleicht nicht thut. Von solchen Mitteln gibt es aber, wie bekannt, eine ganze Rüstkammer, wie z. B. die willkührliche Entlassung de. Staatsbeamten vor Ablauf des 5. Dienstjahres ohne Gehalt, die Quiescirung ohne Urtheil und Recht vor dem 35. Dienstjahr mit der Hälfte des Gehalts, die bloß von dem Willen der Regierung abhängenden Gehaltserhöhungen, Gratificatiouen, Versetzungen auf eine bessere oder schlechtere Stelle u. a. in.
Ist es also eine „aus der Luft gegriffene Beschuldigung," wenn der Abgeordnete W. behauptet, mit solchen Mitteln könne man wohl die freie Meinungsäußerung der Beamten unterdrücken, und wenn er eben deßhalb auf Erlaß „die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten feststellenden Gesetzes" einen Antrag gestellt hat?
Wo finden sich also die irre sührenden Künste, die in empörender Weise untergeschobenen Consequenzen, die aus der Luft gegriffenen Beschuldigungen? Wo anders, als bei dem Verfasser des in Rede stehenden Artikels der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung^? — Vertrauen wir unseren Abgeordneten, daß sich keiner unter ihnen durch so nichtswürdige Kunstgriffe werde irre machen lassen, daß vielmehr jeder in seiner Ueberzeugung von dem, was Recht und für das Wohl des Staates nöthig ist, fest beharren und auch nur dieser Ueberzeugung gemäß seine Stimme abgeben werde.
Gegenerklärung auf die russische Note.
Die Berliner Nachrichten vom 4. August bringen folgenden Artikel:
Die Erklärungen der russischen Regierung werden gewiß nicht nutzlos vorübergehen. Es kann uns vorläufig jedenfalls erwünscht sein, daß wir die Kräfte des Landes zur Befestigung der innern Ruhe und ver Freiheit verwenden können und nicht zu einem Kriege genöthigt werden, der unter allen obwaltenden Umständen, zu einer furchtbaren Erschütterung Europa's führen und trotz des Waffenruhms Wunden schlagen könnte, die selbst ein abermaliger so langer Frieve nicht zu heilen vermöchte! Rußland will den Krieg nicht, wir wollen den Frieden, aber den wirklichen, nicht den ewig bewaffneten, jenen Zustand, in welchem der Krieg täglich droht und welcher schlimmer ist, als dieser letztere selbst, denn der Krieg, zumal wie er gegenwärtig geführt wird, ist von rascher Entscheidung, er hat trotz alles Leidens, was er mit sich führt, doch auch manches Gute in seinem Gefolge, vor Allem gewahrte Gewißheit. Der gegenwärtige Zustand aber, mit seinen beständigen Schwankungen muß uns, auf die Dauer, langsam, aber sicher, zu Grunde richten. Möge Rußland darum auch durch die That bewähren,