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Ja Betracht der Petition der Wittwe des Gastwirths Hahn im Nerothale auf Freilassung ihres Mannes wird, weil die Kammer nicht in die richterlichen Funk­tionen eingreifen kann zur Tagesordnung übergegangen.

Ferner wird Bericht erstattet über eine Petition der katholischen Kirchengemeinde zu Wiesbaden um Unterstützung aus der Landesstcuercasse und in Angabe eines Darlehens von 20,000 fl. zum Fortbau der neuen katholischen Kirche.

Die Kommission kann eine Unterstützung aus der Lande^steuercasie nicht bevorworten, hält es jedoch für sehr wüeischenswerth, wenn durch ein verzinsliches Dar- lehnen zus Hälfte aus dem Central-Kirchenfond, zur Hälfte aus der Landesereditcasse der Gemeinde die Mittel an die Hand gegeben würden, einestheils die Kirche weiterzubamn, anderntheils dadurch den bedürf, tigen Handwerkern in Wiesbaden eine beträchtliche Unterstützung zukommcn zu lassen.

Dieser Antrag wird unterstützt, besonders von Ber­tram, Fresenius, Wimps und bekämpft von Lang.

Letzterer will, daß man zur Tagesordnung übergehe und das Gesuch an die Centralcommisfion zur Lan- descreditcasse verwiesen werde.

Es stellt sich heraus, daß diese noch Nichts davon erfahren hat, und daß die Absicht der Petenten dahin geht, für die Centralcommisfion eine Jndewnitätsbüll in Bezug auf das nicht hinreichende Unterpfand der Gemeinde zu verschaffen.

Bei der Abstimmung wird der Antrag des Aus­schusses angenommen.

Es wird nun noch eine Commission für den An­trag von E. Wenkenbach gewählt. Dieselbe besteht aus Creuz, Gergcns, Großmann, Eck, Leisler.

Nächste Sitzung ist

Dienstag den 8. August Morgens 11 Uhr

Tagesordnung:

Fortsetzung der Berathung des Zehntgesetzcs. Petitionsberichle.

Nachtrag zu dem Bericht aber die Kam- merverhandlaugen vom 2. August.

O Wiesbaden, den 7. August.

In dem Berichte über die Kammerverhandlungen in der 24. Sitzung befindet sich eine Unvollftändigkeit in der Motivjrung des Antrags des Abgeordneten Raht zu § 2 des Zehntablösungsgesetzes, diese wurde damit eingeleitet, daß die von einigen frühern Rednern geleugnete Competenz und freie Verfügungsgewalt der Kammer über den Zehnten durch die Betrachtung her­gestellt wurde, daß derselbe zwar nach den bestehenden Gesetzen unzweifelhaft ein Gegenstand des Privatei­genthums sei, dennoch aber anerkannt einen gefährli­chen Gâhrungsstöff enthalte. Die Erscheinung, daß derselbe von der sehr achtbaren Klaffe der Grundbe- sitzer, welche sich durch die vollste Achtung vieler an­deren saftigen Eigenthumsrechte auâzeichne, von jeher mit großem Unwillen ertragen werde, erkläre sich da­durch, daß der Zehnte feinem Wesen nach als jährliche Abgabe eines Theils des Einkommens zur Bestreitung öffentlicher Lasten ganz die Beschaffenheit einer Steuer habe. Hierdurch verrathe derselbe fortwährend den inneren Grund seiner Entstehung und seiner ersten Be­stimmung, wenn er auch wie so manche aus öffentli­chen Verhältnissen hervorgegangenen nutzbaren Rechte z. B. Regalien in der Folge der Zeit zu den Privat- eigenthutnsrechten gezählt worden sei.

Gerade als man neue öffentliche Lasten auf das Grundeigenthum habe legen wollen, sei das in den Händen privdegirter Stände befindliche Zehntrecht dem Wechsel und der Unsicherheit einer Stcuerabgahe durch die Erklärung zu Privateigenthum entrückt und conso- lidirt worden. Es bilde so die unterste Schichte der auf das Gruudeigenthum gelegten öffentlichen Lasten. Jedermann fühle, daß hier eine zu Gunsten privilegir- ter Klaffen gemachte gesetzliche Bestimmung mit ber Natur der Sache im Widerspruch stehe. Die Zeit der politischen Erhebung und des Verlangens nach voller Gerechtigkeit dulde eine solche drückende Fiktion nicht länger. Die gegenwärtige Aufgabe fei, dieses unnatür- kiche Verhältniß mit Billigkeit für alle Betheiligten, wenn auch mit großen Opfern für den Staat zu be­seitigen. Wer mehr verlange, trete selbst dem Regie­rungsvorschlag entgegen, der offenbar keine vollständige, sondern nach dem früher für billig gehaltenen und zur Anwendung gebrachten Maßstab kaum zwei Drittheile des Werths betragende Entschädigung der Berechtigten an biete. Der Grund hiervon sei, daß es den Ver pflichteten vortheilhaft und möglich gemacht werden solle, den Zehnt abzulöscn. Nachdem die Kammer noch einen Schritt weiter gegangen sei und auch den Zehnt- Pflichtigen die Ablösung zur Nothwendigkeit gemacht habe, könne sie bei diesem Maßstabe nicht stehen blei­ben, sondern müsse allen Betyeikigten auch die Mög- -luhkest -ber Ablösung gewähren.

Jeder, der mit dein Nahrcuigsstanbe unserer Be­völkerung vertraut sei, wisse, daß es gerade bei den ^Grundbesitzern eine. große, leider täglich wachsende Klasse gt be, welche um ihre Existenz ringe und bei dem ge- rim ästen Unfall, bei irgend einer außerordentlichen Lei­stung' aus dem Stande der Ernähruugsfâhigen in den der k'nterstützungsbedürftigen Hinabzusinken in Gefahr ' sei. Dieses sei eine durch die bisherige Steuergesetz­gebung beförderte Quelle des sogenannten Proletariats.

Im Geis? Und Zweck des Gesetzes liege es, daß das unmöglich gewordene Nebeneinanderbestehen der Zehnt-, »bgabe ueb>s«- der. andern Abgaben mit Rücksicht auf]

die .Bermögenskrâfte der Verpflichteten fceffitjgt. werde/ Hierbei zeige es sich unwiderfprechlich, daß die geringste Klasse der Grundbesitzer zur Capitalablösung ohne die drückendste Noch und ohne Gefahr pes Untergangs nicht im Stande sei. Hier zuerst müsse man bei der Begründung eines neuen Steuersystems dieser Klasse zeigen, daß man ihre Lage kenne, daß man Mitgefühl für sie habe und ihr die Bruderhand in ihrer Noth

zu

reichen bereit sei.

Er schlage daher vor:

daß allen Zevutpflichtigen, die weniger als 150 fl. jährliches reines Einkommen haben, der Zehnte nuentgeldlich erlassen werde.

Er würde demnächst, wenn dieses Prinzip angc-

nommen werde, eine progressive Scala zur Ablösung für die vermögenderen Zehnipflichtigen vorschlagen, wo­durch allein der Zweck des Gesetzes ohne allzugroße Opfer für den Staat auf eine wahrhaft segenbrin­gende Weise erreicht werden könne. Er wisse wohl, daß die Bildung solcher Klassen Schwierigkeiten habe. Sie sei aber, wie auch in dem Vorschlag der Einkom­mensteuer anerkannt sei, eine unabweisbare Forderung der Zeit, auf die man sich nothwendig und zwar je eher je besser einrichten müsse.

Anfrage aus bey Provinz.

* Weilburg, den 4. August 1848.

Nach einem heute dahier eingetroffenen General­befehl sind die Majors Hergenhahn und Waitz zu Obristlieumants, die Hauptleute Rau und Gödecke zu Majors, sowie der Oberlieutenant Simon zum Ver- pflegebeamten befördert worden. Ueber diese Eruennun-, gen, welche lang und brav gediente Soldaten treffen, läßt sich nichts sagen; nur entsteht die Frage, wie es kommt, daß das vorhandene Rechnungspersonal an dem Generalkommando noch vermehrt werden konnte, indem doch im Jahre 1842 nach Seite 352 der landständischen Verhandlungen für den Fall eines Ausmarsches ein Jnrendat mit 2200 fl. eingestellt worden ist, mithin übercomplett war; daß letzteres wirklich der Fall sein mußte, geht daraus hervor, daß dieser Poften mehrere Jahre von einem Stabsofficier gls Ehrenstelle bekleidet worden ist. Da in der Provinz dergleichen Ereignisse wegen der Gelbpunkte Aufsehen erregen, so würde uns eine Aufklärung über das Sachverhältniß sehr beruhi­gen. ____________

Tagesgeschichte

Deutschland.

Frankfurt, fe August. Asus Wien geht so eben die Nachricht ein, daß der Kaiser zu Gunsten seines Neffen, des Erzherzogs Franz Joseph abgedankt hat.

Der englische Gesandte hat heute lange Zeit mit dem Reichsverweser und Herrn von Schmerling Berathung gehalten. Es handelt sich, wie es heißt, von einem neuen Waffenstillstände, den England vor­schlägt.

Hess.-Darmstadt. Mainz, 4. August. In dem Prozesse gegen die Zerstörer der Taunuseisenbahn, des­sen Verhandlungen heute vor 8 Tagen ftattgefunbin hatten, wurde heute das Urtheil verkündigt. Der Schaden, der durch Zerstörung dieses öffentlichen Trans­port- und Verkehrsmittels verursacht wurde, betrug ungefähr 8000 fl.; von den 35 Angeschuldigten selbst wurden 23 als der Zerstörung fremden Eigenthums für schuldig erklärt, die übrigen freigesprochen. Bet Verkündigung des Urtheils, das sich durch junstlsche Kürze und zugleich durch Milde auszeichnete, brachen die anwesenden Frauen und Kinder der Verurtheilten in laute Klagen aus. Mehrere wurden zu 6, die übrigen zu 5 unb. 4 Monaten Correctionshausstrafe verurtheilt. Bedauernswert!- sind diese der armen Klaffe angehörigen Leute jedenfalls, um so mehr, da die Untersuchung kein Ergebniß über die jedenfalls vor­handenen intellectuelltn Urheber geliefert hatte und ein kräftiges Einschreiten der Behörde zur Zeit des schon Tags vorher angekündigten Verbrechens, dieses selbst unmöglich gemacht haben würde.

Mainz, 5. August. [Seine Huldigung für den Ncichâverweser. | Nachdem die Garnison von Mainz be­reits am 12. Juli c., in der Stunde selbst, wo S. Kaiser!. Hoh. der Erzherzog Johann von Oesterreich daö hohe Amt eines Neichövecwesers in der Pauls­kirche antrat, dieses große Ereigniß in würdiger Weise gefeiert und die Ehrerbietung gegen denselben zugleich durch einen dreimaligen Lebehochruf und durch das Abfeu- ern von 101 Kanonenschüssen an den Tag gelegt hat, so hat das hohe NeichökriegSministerinm bestimmt, daß eine nochmalige Wiederholung dieser Feier, wie sie für sämmt­liche deutsche Bundestruppen auf den 6. August angeord- net ist, in Mainz nicht stattzufinden habe.

Preuße». Berlin, 2. Aug. Daß die Regierung m keiner Weise gesonnen ist, beu separatistisch-prcuß. Ten­denzen Vorschub zu leisten, sondern der Sympathie für die Einheit Deutschlands Rechnung zu trägem beweist der heute bekannt gewordene Beschluß des Staatsuu- nisteriums, den Obersten v. Griesheim aller Funktionen, welche irgend eine politische Thätigkeit dorauölctzcm wie unter anderen seiner Beziehungen zur Nationalver- | sammlung, in welcher er als KommissariuS des Kriegsmi- nisters fungirte, zu entheben; auch soll seine Stelle tm Kriegsministerium durch eine geeignete Persönlichkeit er­setzt werden.

Der außerordentliche preußische Gesandte am großbrittannischen Hof, Dr. Bunsen, ist in Berlin an­gekommen. Der Prinz und die Prinzessin von Preu­ßen habest gestern in der Residenz einen mehrstündigen Besuch gemacht und sind dann nach Stettin abgereist, wo ein längerer Aufenthalt genommen werden soll.

Breslau, 1. August. [Unruhen in SchweidnitzJ Schon heute früh hatte sich hier die Nachricht verbreitet, daß es in Schweidnitz zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Bürgern und Militär gekommen ist, So viel wir vernehmen, soll er namentlich dadurch entstanden sein, daß der Festungskommandant die Zugbrücke hat aufziehen lassen, als die Bürgerwehr nach den Schieß­ständen habe ziehen wollen und sich auf ein Signal versammelt hat, das der Kommandant nicht der Bür­gerwehr gestatten wollte. Es sammelte sich in Folge dessen eine Volksmasse vor dem Hause des Komman­danten und brachte demselben eine Katzenmusick. Es wurde hierauf Generalmarsch geschlagen und das Mi­litär soll ohne Kommando auf das Volk gefeuert haben.

Posen, 2. August. ^Befürchtung eines neuen Auf- standesJ Daß eine neue Schilverhebung hier bald zu er­warten ist, scheint mehr als wahrscheinlich; man spricht allgemein davon, und um die Bauern dafür zu gewinnen, haben die Edelleute in dem Posener und Gnesener Kreise den Bauern die früher verheißenen drei Morgen Land übergeben. Dies dürfte allerdings ein sehr wirksames Mittel sein. Als der Heerd der Revolution wird diesmal Galiziest bezeichnet, und wie Reisende erzählen, soll der Aufstand dort nahe bevorstehen und selbst das Militär dafür gewonnen sein. Aus Russisch-Polen sollen Viele nach Galizien strömen.

Danzig, 31. Juli. sPolittsche Kundgebung) Auch unser Ort hat nun eine Probe von politischer Gestaltung erhalten, Veranlassung dazu gab ein von dem hiesigrn Gymuastqllehrer Dr. Hintz verfaßter und im Druck er­schienener Adreßentwurf an den König, worin die blindeste und abscheulichste Reaktion kundgegeben wird. Alles, wgF hier auf Freisinnigkeit nur irgend Anspruch macht, fühlt sich durch diesen Entwurf aufs Höchste entrüstet, und so wurde von einem Theil unseres Publikums befchlosftn, dem Hintz eine Katzenmusik zu bringen, was jedoch für den Abend, wo es vor sich gehen sollte, durch Einschrei­ten der Polizei verhindert wurde. Erst in der folgenden Nacht um 1 Uhr gelangte sie dennoch zur Ausführung, wobei es aber zu einigen Thätlichkeiten zwischen der ver­sammelten Menschenmasse und der Polizei wie unserem Sicherheitsvereine, der sich ihr angeschlossen hatte, kam. Es fanden mehrere Verhaftungen statt und es wmrde end­lich, da die Menge noch immer sich nicht zerstreuen wollte, Generälmarsch geschlagen, worauf die Ruhe wieder herge­stellt wurde.

Stettin, 31. Juli. Ein gestern in Swinemünde angelaugtex eNZlischex Kapitän berichte^, paß er am 28. b. unter Arcona (Rügen) einer imposanten russischen Flotte von 13 Segeln und einigen Dampfschiffen be­gegnet sei, die im Manövriren begriffen war.

(Veebericht d. Hamb. B.-H.)

Halle, 27. Juli. (Gegen das spezifische Preußen, thum.sl Nach der Leipziger Zeitung hat in einer ab gehaltenen Bürgerversammlung, welche sich überhaupt sehr entschieden gegen den durch ganz Preußen ver­zweigten Verein für König und Vaterland erklärte und dessen gegen die deutsche Einheit gerichteten Bestrebun­gen in jeder gesetzlichen Weise mit kräftigstem Wider­stand zu begegnen beschloß, ein O. L. G. A. Romeiß unter dem Beweise, daß jener Verein sich gegen die bestehenden Gesetze auflehne, die Absicht angekündigt, gegen denselben eine Kriminalanklage zu erheben.

Aachen, 3. August. Das gewählte Festkomitehat Vorkehrungen getroffen, das am nächsten Sonntag statt findende Huldigungsfcst für den Reichsverweser zu einem sehr glänzenden zu machen. Wir wollen hier nur be­merken, daß eine Parade der Bürgerwehr statt finden wird', bei welcher das Festcomite im Namen der ge­jammten Bürgerschaft die deutsche Fahne, wie sie jetzt von der Reichsversammlung in Frankfurt angenomM» worden, der Bürgerwehr feierlich überreichen wird. Nach der Parade wird ein Feiergottesdienst in der Münster­kirche statt finden, dem noch andere Festlichkeiten folgen werden. (Aach. Z.)

Aus dem Mecklenburgischen, 1. August. (Die Antwort eines deutschen Dynasten an sein Volk im Juli, im Contrast zu den MärzforderungenZ Nachdem am 18. Juli in Güstrow 27 mecklenburgische Reform- und demokratische Vereine zur Berathung zusammen, getreten waren, um den vielfachen Mißbräuchen ein Ende zu machen, wurden nach Schwerin und Strelitz Abgeordnete entsandt, um den resp. Großherzogen die Abhülfe aller Beschwerden dringend an das Herz zu legen. Die Deputation nach Strelitz bestand aus dem Dr. jur. Wiggers aus Rostock, dem Oberlehrer Sau­ders aus Altstrelitz, und dem dortigen Müller Lehmann. Dev Dr. Wiggers, ein eben so tüchtiger Advokat als freisinniger Mann und Rednor, hielt an den Groß- Herzog die Anrede, und übergab die Denkschrift, welche wegen der sehr mangelhaften Verwaltung des Landes den Austritt des Ministers von Dewitz und der ganzes Regierung verlangte. Se. k. Hoh. erwiderte dein Dr. W. nach Durchlcsung der Schvift, daß es ihn wandere, solche Forderungen zu lesen. Der Dr. W. sei ja Advokat, und würde Niemanden erlauben, sich mit der Führung eines ihm übertragenen Prozesses zu beschäf­tigen, eben so werde er, der Grvßhcrzog, nie dulden, daß sich seine Unterthanen in irgend eine seiner Regierungs-Ange,heiten mischen, und dabei bliebe es!! Diese merkwürdige Antwort wurde an demselben Tag in einer. Reform- Vcrsamm-