Einzelbild herunterladen
 

Naffamfchc Znlun^

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl deS deutschen Volkes!

Wiesbaden, Dienstag, den 8. August. L8L8.

Neue Bestellungen auf dieNassauische Zeitung" nebstAllgemeines Kirchen- und Schul blatt," werden pro Juli bis September ferner noch angenommen bei allen Postanstalten des Herzogtums für fl. 2. 12 kr. incl. PostprovLsion. In Wiesbaden bei der Expedition am FriedrichsplaK für st. 1. 45 kr. vierteljährlich. Die bekannte Tendenz derNassauischen Zeitung": Durchführung der demokratischen Monarchie in den einzelnen Staaten, und Herstellung einer starken deutschen Centralgewalt, welche dieselbe seit ihrem Erscheinen und auch ferner consequent festhält, hat unsern zahlreichen Leserkreis ansehnlich vermehrt, der sich noch täglich vergrößert. Nachbestellungen bitten wir daher schleunigst bei dem nächsten Postamte zu machen, damit wir im Stande find, überall complete Exemplare vom 1. Juli an abliefern'zu können.

Inserate, welche bei der großen Verbreitung derNassauischen Zeitung" im Lande den beabsichtigten Zweck erreichen, werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet.

Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.

Ueber die Ablösung des Zehntes und das neue Zehntablösungsgesetz.

Oi Wiesbaden, den 6. August.

Ueber die Ablösung des Zehntens fanden die aus­führlichsten Verhandlungen in den Badenschen Kammern in den Jahren 1822, 1831 und 1832 statt, wo der verstorbene v. Rotteck den Grundsatz aufftellic, daß der Zehnte, eine auf dem öffentlichen Rechte beruhende Steuer, nachdem derselbe in den Privaibesitz überge­gangen, als eine ungerechte Abgabe unentgeltlich auf­gehoben sei.

Diese Theorie wurde zwar nicht als richtig aner­kannt, hatte jedoch den Einfluß auf das im Jahre 1833 erlassene Ablösungsgesetz, daß die Capitalisirung des reinen Ertrags mit 20 angenommen wurde, woran ein Fünftheil des Ablösungscapitals der Slaatscaffc zur Vaft fiel.

Rotteck hat sich daraus in dem vierten Bande sei­nes Lehrbuchs des Vernuuftrechts für die Ablösung bekannt, nimmt jedoch, in seiner früheren Theorie be­sangen, an, daß der reine Ertrag etwa mit 10 oder 12 zu capitalisiren und die Hälfte vom Staate, die Hälfte vom Zehntpflichtigen zu bezahlen sei.

Nimmt man nun aber einmal an, wie bisher al­lenthalben geschehen ist, daß der Zehnte privatrechtlicher Natur sei, so muß dann auch, wenn der Staat den­selben und zwar nicht aus rechtlichen, sondern aus staatswirtschaftlichen Gründen durch ein Gesetz anfhe- ben will, der Werth desselben für den Berechtigten und darnach die Entschädigungs - oder Ablösungssumme aus- gemittelt und berechnet werden.

Ein solches Gesetz soll aber nur den Zehntberech­tigten zwingen, sich die Ablösung durch den Zehntver- pstichteten gefallen zu lassen, wogegen es anerkannter Grundsatz ist, daß man den Pflichtigen dazu nichr zwin­gen dürfe.

S. Mathy im Rechtslericon unter Zehnten.

Durch den von der Nassauischen Negierung vorge­legten Entwurf eines Zehntablösungogeseßes ' ist nun zwar als Princip angenommen, daß der Zehnte ab­lösbar, also nur gegen Entschädigung des Berechtig-

tigten aufgehoben sei; allein in §. 1 ist die Bestim­mung enthalten, daß derselbe abgelöst werden müsse; mithin nun gleiche Verbindlichkeit für den Verpflichte­ten, wie den Berechtigten ausgesprochen und dieses von der Kammer bereits angenommen worden.

Hierdurch hat nun aber die Kammer nicht nur gegen jenen Grundsatz den Verpflichteten gezwungen, auch gegen sein Interesse sofort abzulösen, sondern sich auch in der Art die Hände gebunden, daß nun die Majorität der Kammer, wie dieses ausdrücklich ange­geben wurde, lediglich aus diesem Grunde die Ablö- summe ohne alle Berechnung auf das 12 Fache des reinen Ertrags bestimmte.

Dieser Grund ist daher offenbar kein Rechtsgrund, sondern nur ein Billigkeitsgrund für die durch den Beschluß der Kammer gezwungenenj Zchntpflichtigen, und verstößt gegen den Rechlögrundsatz, wonach dem, ebenfalls aus einem bloß staatswirthschaftlichen Grund­sätze gezwungenen Berechtigten, eine durch Berechnung auszuimtielubc Entschädigung zusteht.

Da ferner der Gesetzentwurf von dem lOfachen Betrage ausgeht und hiernach denjenigen, welche den Zehnten bertus abgelöst haben, ein Fünftheil als Nach­laß resp. Ersatz an der..Ablösungssumme gewahren will, fo erklärte hiergegen die Kammer sich dahin, daß hierbei ein anderes Pnucip eintrele, als bei denen die noch avMen müssen, nämlich das vorliegende Contracts- verhältniß, mithin ein RechtSgrund und verlangt die­selbe zur Entscheidung hierüber zuvor noch weitere Auf­klärung.

Allein wenn die Kammer hiernach einen Nachlaß bewilligen will, so erscheint dieses denn ebenfalls nur als ein Billigkeitsgrund, nicht als ein RechtSgrund und tritt dann dasselbe Princip ein, wie in dem vor­hergehenden Falle; will dieselbe aber, sich an den RechtSgrund aus dem Contractenverhältnisse haltend, dieses nicht, so wird sie ein viel größeres Mißverhall- niß begründen, wie in dem Gesetzentwürfe angenom­men war und während sie durch einen sich selbst ohne RechtSgrund auferlegten Zwang diejenigen begünstigt, welche auch ablösen müssen, die größten Beschwerden derjenigen Hervorrufen, welche bereits abgelöft haben.

ES wäre daher sehr zu wünschen, daß die Kam­mer bei Gesetzen, wo namentlich verschiedene Princi­pien zur Berücksichtigung und Anwendung kommen, diejenige Einrichtung einführte, welche die constituirende Versammlung zu Frankfurt bei der Discussion über

die Grundrechte angenommen hat, nämlich einen Ge­setzentwurf zuvor vollständig durch zu verhandeln; dann mit den Amendements an die Commission zur neuen Redaction zurückzugeben und demnächst über diese erst definitiv abzustimmen; eine Einrichtung, die auch bei dem gegenwärtigen neuen Zehntablösungsgesetze noch zur Anwendung kommen könnte.

Die Ereignisse in Schweidnitz.

Wir entnehmen darüber den Berl. Nachrichten Fol­gendes aus Breslau. In Schweidnitz sind sehr unglück­liche Auftritte vorgekommen. Das Militär hat auf die Bürgerwehr gefeuert, welche mit ungeladenen Gewehren herbeikamen, um einen Auflauf zu zerstreuen. En Schrei­ben aus Schweidnitz vom 1. August sagt darüber: »Der Oberst V. d. Hardt, Commandeur unserer Bürgerwehr, ordnete vor Kurzem an, letztere solle von jetzt ab zum Ererciren alarmirt werden. Gestern Abend sollten wir uns auf diese Weise zum erstenmaale sammeln. Natürlich wurde der Commandant hievon in Kenntniß gesetzt, wel­cher es aber nicht genehmigte, und Demnach unterblieb das Ererciren. Ein Theil der Bürger, darüber gereizt, mag sich über den Commandanten an verschiedenen Or­ten mißliebig ausgesprochen haben, und diese Aeußerungen wurden leider für eine Menge müßiger Leute Veranlassung zu einer Katzenmusik für den Commandanten. Unser Bür­germeister soll sich schon den ganzen Nachmittag bei dem­selben aufgehalten haben. Als das Geschrei vor dem Commandanturgebâude nicht aufhören wollte, trat der Bürgermeister Berlin plötzlich aus dem Nebenhause mit brennender Fackel unter das Publikum, wahrscheinlich, um einige von den Tumultuanten zu erkennen. Die Fackel wurde ihm aber entrissen und nun begann das Fenster­werfen. Jetzt wurde aus Befehl des Commandanten Alarm geschlagen und der Markt von der ganzen Garnison be­setzt. Augenblicklich trieb das Militär mit gefälltem Ba- jonet die Tumultuanten auseinander, die bis auf Wenige sofort verschwanden. Hierauf wurde gegen die zusammen- trctcnde Bürgerwehr geschwenkt und zwei wohlgezielte Ge- wehrsalven streckten 8 Bürger auf dem Flecke todt nieder, 5 von den Bürgerschützen und 3 von der Bürgerwehr. Besonders soll die Schützenkompagnie, die am Rathhausc gestanden, sehr gelitten haben. Man zählt 14 Todte und mehrere Verwundete, von denen einige bereits im Laufe des heutigen Tages noch gestorben sind. Die Bürgerschaft ist in einer Stimmung, die für heute Alles befürchten

Die Geige.

Novelle von Friedrich Voigt.

(Fortsetzung).

Der KammermusikuS fährt fort:Mosette aber soll, damit ihr an der so nöthigen, und besonders ver­nünftigen Aufsicht und Leitung ferner nicht fehle, gleich­falls morgen zu ihrer Tante, der Putzmacherin Spitzku- gel, meiner seligen Frau würdige Schwester, in Wensel- durg, und damit Punktum! Gute Nacht, Madam!"

Er drehete sich gravitätisch auf dem linken Absätze herum, nahm ein Licht und ging in die Kammer, wäh­rend Rose ihm schweigend nachsah. Und als er die ^hür hinter sich geschlossen hatte, senkte sie mit sanfter Schwärmerei die Augenlieder, und sprach aus Mandel- schafs Kegelbahn:

Wie lange noch entbehren und ersehnen Muß ich, o Liebling, deine holde Nähe!

, ®er KammermusikuS hatte sich eingebildet, sein chuler werde in furchtsamer Anerkennung deS von zür­nenden Vaterlippen gebieterisch ausgesprochenen Reise- pPieS sogleich auf daö Erkerstübchen eilen, die schuldige Pension bis heute Abend abzahlen, etwa ein paar ver- zwesselnde Liebhaberworte zum Abschied dabei schreiben, und dann seine Habseligkeiten zusammenpackcn, um schon ve» Sonnenaufgang dem Schauplatz seines kurzen Freu­

gungen, und eben Richard hegte eine solche Vorliebe für Musik, daß er selten eine Oper oder ein Concert in dem nahen London versäumte. Eben in jener Zeit er­regte Kiesewetter in England allgemeines Anfsehn und Richard wurde hingerissen von dem Spiel dieses deut­schen Orpheus. Ungeachtet des häufig in leerem Dünkel schwelgenden NationalstolzeS wußte der junge Mensch nichts BeffereS zu thun, als seinen englischen Lehrmeister einen Pfuscher und Stümper zu schelten und endlich steif und fest zu behaupten, nur in Deutschland könne man Musik hören und lernen, und er glaubte dieS um so sich- rer, als überall von Deutschland, von deutscher Poesie, Kunst und wissenschaftlicher Gründlichkeit viel RedenS und Rühmens war. Nun trug eS sich zu, daß die wüste Wirthschaft im Institute, welche den Vorsteher schon in manche stillbeseitigte Verlegenheiten geführt hatte, den Eltern nicht länger verborgen blieb: sie nahmen ihre Söhne zurück! die ganze Anstalt zerfiel und Richard, der noch zu jung für den Handel war, lag seinem Vormunde so lange mit Bitten und Bestürmungen zur Last, bis Dieser zu einer Reise nach Deutschland, die ihn zugleich der Aufsicht und Zucht deâ Mündels entledigte, seine Einwilligung gab, indem er auch dachte, ein zwei- oder dreijähriger Aufenthalt im Auslande wirke ganz beson­ders vortheilhaft auf die Ausbildung deS jungen Men­schen, und das nichtsnutzige Musikwesen werde daS Com- toir demnächst leicht und schnell aus dem Kopfe fegen, um reeleren Dingen das Feld zu räumen. So war also Richard nach Deutschland gekommen und hatte in dem KammermusikuS Grinsel eineu braven, außerordentlich

denrausches mit widerstrebender Resignation den Rücken zu kehren. Aber der KammermusikuS hatte sich geirrt. Bywater stand fest vor MosettenS Kammerthür , auf­merksam nach dem Ende des ehelichen Gezänkes hinunter­horchend , während er zugleich die drinnen schluchzende Mosette durch leises Klopfen und flüsternde Worte zu beruhigen suchte, um mit ihr, wenn Aücö still im Hause geworden, noch ungestört Verabredungen für die nächste Zukunft zu treffen.

Der junge Richard Bywater war der Sohn eines wohlhabenden Kaufmanns zu Chelmsford in der Graf­schaft Essex. Nach dem Tode deS Vaters hatte der Vormund nichts angelegentlicher zu thun, als sich den wilden Jungen vom Halse zu schaffen, indem er ihn dem Vorsteher eines Instituts für Knaben zu weiterer Aus­bildung für die Universität oder den Handelöstand über­gab. In diesem Institute hingen die trefflichsten Gesetze an jeder Thür, nur fanden die jungen Leute, daß daö monarchische Princip hier wenigstens durchaus unpassend und eine Constitution förderlicher sei, die, von und nach ihrem Sinn entworfen, Jedem verstatte, zu thun, was er wolle. Der Vorsteher liebte Ruhe und Sicherheit der Existenz: er ließ daher die jungen Constitutionellen nach Herzenölust schalten und walten, bezog seine Pcn- sionSgelder und quittirte jedesmal richtig mit den vor- theilhaftesten Zeugnissen, so daß die Eltern kaum den Tag erwarten konnten, welcher die Trefflichen der stau­nenden Welt zuführen sollte. Ungeachtet aller Tollheiten, welche die Knaben gemeinschaftlich ausführten, entwickel­ten sich doch in den Meisten gewisse vorherrschende Nei-