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den Verpflichteten, welchen ein dritter Schätzer der die Abschätzung leitenden Behörde beigegeben wird. Die Schätzer dürfen in der Gemarkung, von welcher der Zehnten abgelöst werden soll, nicht zehntpflichtig sein."

Die Kommission beantragt, zu Sachverständigen Verpflichtete" hinzuzusetzen und die Beschränkung, daß die Sachverständigen aus demselben Amtsbezirke sein sollen, dieselben von Amtswegen ernannt würden.

Wenckenbach 2. will zu Sachverständigen den Zu­satzinländische" gesetzt haben, um überflüssige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Eck. Das sei gegen die persönliche Freiheit und dadurch werde wieder der Begriff von Inländer und Ausländer hervorgerufen.

Keim. Man solle dann wenigstens sagen nassauische und nicht nassauische Staatsbürger.

W en ckenbach 1. Der Herr Abgeordnete Keim möge doch endlich seine langweilige Wortklauberei sein lassen.

Bei der Abstimmung wird der Antrag von Wencken- bach verworfen und der Kommissionsantrag angenommen.

§ 5.

Entwurf: Ist der eine oder der andere Theil mit der Ablösung nicht zufrieden, so wird eine zweite Ab­schätzung augeordnet, wozu drei weitere wie bei der ersten Schätzung zu wählende Sachverständige gewählt werden. Stimmen diese mit der ersten Ueberschâtzung nicht überein, so wird der mittlere Betrag aus dem Ergebniß bei der Abschätzung der Ablösung zu Grunde gelegt."

Die Kommission beantragt, stattSachverständige" zu setzenzu ernennende und verpflichtende Sachver ständige."

Dieser Antrag wird angenommen.

(Fortsetzung folgt.)

Ueber Sicherung des Grundeigentums.

V. W iesbadcn, den 2. August.

So wie Sicherheit der Person und des Eigenthums gegen Willkürherrschaft und anarchische Bestrebungen Anderer in einem jeden wohl regulieren Staate garan- tät sein muß, begreift dies auch die Sicherstellung des Grundeigenthums gegen nachbarliche Ucbergriffe, be­drohte Usurpation und Confiseation. Die neuern Zeit­ereignisse und Beobachtungen lehren, wie sehr Maß­regeln zur Bekämpfung derartiger Gelüste am Ort seien und wie auch das baldige Erscheinen eines Gesetzes über Sicherung des Grundeigenthums eine Frage der Gegenwart sein müsse. Wird das Bedürfniß seiner baldigen Verwirklichung auch in denjenigen Orten, wo bereits eine Vermessung und Ehartirung der Liegen­schaften erfolgte, nicht empfunden, so tritt dasselbe aber «nderorts bei Entbehrung auch zuweilen fast aller Nach­weise des Grundcigeuthums um so dringender hervor. Es betrifft dies einen großen Theil unseres Staates, wo die vorfindlichen Vermessungsurkunden so wenig zur Gränzbestimmung als Bürgschaft der Flächengröße die­nen, indem nicht selten der Eintrag in die Steuerca­tafter auf eigener Angabe der Besitzer oder einer ap prorimativen Schätzung beruht, durchweg aber einer gründlichen Aufnahme und präcisen Uebereinstimmung mit dem Besitzstand entbehrt. Als Folge hiervon sehen wir eine Masse von Gränzstreitigkeiten, so wie gerechte Besorgniß für Eigenthums- und Pfandrechte auftauchen und den Realcredit mehr und mehr schwinden.

Bei Verwirklichung des fraglichen Gesetzes muß also sowohl das Eigenthumsrecht des Besitzstandes durch sorgfältige Gränzabstimmung, als auch durch überein- stlimnende richtige Dokumente, Karte und Lagerbuch fest- gestellt werden, in welches letztere alle auf den Grund­stücken haftenden Dienstbarkeiten und Gerechtigkeiten ein­zutragen sind. Es bedingt dies eine Specialvermessung jeder Gemarkung, wo nicht bereits genügende Karten und Lagerbüchcr vorliegen, selbst da, wo durch alte Meßbücher eine Gränzbestimmung nach der schiefen Ober­fläche seither befriedigend geschehen konnte, indem unter der produktiven und steuerbaren Grundfläche Hinfort nur die Horizontalfläche verstanden wird, von welcher nach Terrainbeschaffenheit die wirkliche Oberfläche zuweilen bedeutend abweicht, die Ehartirung aber das einzige sichere Mittel der Gränzbestimmung an Hand gibt und Lage wie Identität einer Grundparzelle nachweist. Da nun eine richtige Znhaltscrmittelung die Bedingung eines gerechten Grundcatasters und der Versicherung deS Besitzes die Basis des Hypothekenwesens und allen wirthschafilichen Calculs ist, so kann das fragliche Ge­setz nur durch Aufstellung der aus einer gründlichen Vermessung hervorgegangenen Stock- und Lagerbücher seinem Zweck entsprechen.

In directem Widersprüche hiermit steht aber der am vorigjährigen Landtage zur Vorlage gekommene deß- fallsige Gesetzeutwurf, indem derselbe nach § 12 zur Anlegung neuer Lagerbücher keine vorausgehende Ver­messung bedingt, sondern die Bücher auf das vorlie­gende Steuercataster und andere Urkunden stützt, mit­hin dem Lagerbuche nur eine Beweiskraft unsichtbarer Rechte, nicht aber der sichtbaren Form- und Maßver-i Hältnisse beilegt. Die Ausführbarkeit und Zweckmäßig­keit sollte durch Aufstellung der nunmehr beendigten Musterbücher über die Gemarkung Sonnenberg darge­than werden, indem man gleiche Materialien in andern Orten voraussetzt. Schon der nächste Ort weiter zeigt aber statt eines topographisch geordneten Meßbuchs nur einen nicht zu benutzenden alten Wisch des anno 1700 aufgestellten Stockbuchs und erklärt die Einträge im Grundsteuercataster keineswegs für den Besitzstand maß­

TageSgeschrchte.

AeuLschiand.

* Nassau. Wiesbaden, den 3. August. Bis zum 6. dieß sollen unsere einberufenen Truppen hier ein treffen, und vom 10. August ab per Dampfboot nach Cöln und auf der Rheinweserbabn nach Schleswig- Holstein befördert werden. Am 14. August müssen

gebend, in welcher Lage sich die große Mehrzahl der unvermeffenen Orte befinden mag.

Erwägt man, daß nach dem durch Verordnung vom Jahre 1830 vorgezeichneten Formular seither sämmt­liche neue Lagerbüchcr angefertigt, selbst in den früher kurhessifchen Orten ohne neue Vermessung bis jetzt mit Aufstellung derselben vorgeschritten wurde, so muß auch das durch den beredten Gesetzentwurf bezeichnete von dem oben ermächtigten wesentlich abweichende neue For­mular wenn solches allgemein eingeführt werden soll noch besondere Bedenklichkeiten Hervorrufen.

Eine klare Beurtheilung der mehrerwähnten Gesetzes- Proposition findet sich in den landwirtbschaftlichen Wo­chenblättern Nro. 32, 33, 34, 35, 36 von 1847 ab­gedruckt und dürfte unsern Landstäuden nebst diesen Bemerkungen zur gefälligen Berücksichtigung zu em­pfehlen sein.

Militär in Braubach, Zurüstungen auf der Marxburg, Der Verkauf des russischen Mehls.

O. Lahnstein, 31. Juli 1848.

Seit gestern ist Militär aus Diez in Braubach an­gekommen. Die Bewohner hiesiger Gegend waren nicht wenig erstaunt, daß die Oiegierung in ihrer väterliche» Fürsorge für unS endlich doch diese Maßregel ausführte, die unS das Gericht seit acht Tagen angekândigt hatte. Als Ursache gibt man die bevorstehende Untersuchung we­gen Befreiung eines Lahnsteiner Bürgers aus dem Amts- gefängnisse, was bereits in Ihrem Blatte erwähnt wurde, an, bei welcher wohl Thätlichkeiten gegen die Untersuch­ungsrichter erwartet werden.

Sollte diese Angabe sich bestätigen, so ist die Re­gierung entweder falsch berichtet, oder es ist ihr gleich­gültig, ob ihre Maßregeln im Lande böseS Blut machen, oder nicht. An Störung der Untersuchung ist durchaus nicht zu denken, im Gegentheil, man wird dieselbe freu­dig begrüßen, wenn daS Benehmen des Amtes ebenfalls geprüft wird, dessen Parteilichkeit die einzige Ursache je­nes ungesetzlichen Schrittes war. Ein anderer Grund für die RegierungSmaßregel dürfen wohl die demnächstigen Gäste auf. ber Marxburg sein, da, wie man hört, der Commandant dieser Feste Befehl erhalten hat, alle Zellen für Staatsgefangene Herrichten zu lassen.

Für solch' kräftiges Auftreten sollten wir der Regie­rung eigentlich dankbar sein; man weiß dann doch endlich, woran man ist und hat Hoffnung, daß endlich wieder Friede in Nassau" werde.

Wäre doch nur die Negierung auch in anderer Hin­sicht für uus so besorgt, wie in Niederhaltung von so­genannten Excessen, die durch schlechte GcrechtigkeitSpflege, durch Befolgung deö alten faulen Systems hervorgerufen werden. Wie die Negierung namentlich in materieller Hinsicht sorgt, sehen wir an der maßlosen Geldverschleu­derung bei dem Bezug der überseeischen Frucht. Ge- schäftSunkenntniß beim Ankauf, Sorglosigkeit beim Em­pfang und Mangel an Umsicht sowie Parteilichkeit beim Wiederverkauf sind die Eigenschaften, die hohe Landes- Regierung hierbei entwickelt hat, soweit dies von dem be­schränkten Unterthanen-Verstande beurtheilt werden kann.

Der Vorwurf der Geschäftsunkunde ist so klar, daß es keiner Belege bedarf; der der Sorglosigkeit geht aus dem Verfahren hervor, das sie bei Empfang des letzten Transports beobachtete. Dieser kam an, als die Noth gehoben war und die Frucht war, was Qualität anlaugt, nicht contractmaßig. Eine Regierung, die daö Wohl des Landes im Auge hatte, würde ohne Rücksicht auf auslän­dische Fruchtspcculanten ganz kurz die Annahme verwei­gert und so dem Lande bedeutende Summen erspart ha­ben. Den Vorwurf des Mangels an Umsicht machen wir ihr, weil sie in Zeiten der größten Noth nur dem Bettelarmen behülflich war, dem Mittelstände aber, der am Meisten durch die Theurung litt, jede Unterstützung versagte und ihn damit zwang sich an Händler zu wenden.

Daß sie endlich auch parteilich verfährt, sehen wir jetzt, wo sie den Rest des russischen Mehls, welches fort­während durch seine Wohlfeilheit zur Unterstützung der Mi- tellosen dient, im Ganzen an einen Biebricher vergibt und zwar zu einem Spottpreiße, obgleich ein hiesiger Bürger mehr geboten hatte und sich dabei bereits er­klärte, zu dem Einkaufspreise fernerhin an Arme abzu­geben.

Es wäre wahrlich an der Zeit, daß die Kammer Re­chenschaft forderte von der Regierung über diese Frucht- angelegenheit, die den Staat 300,000 fl. kostet und wir fordern namentlich unsern Abgeorvneten Dr. Leisler auf, die Sache zur Sprache zu bringen und einmal für die Sache des Volkes den Eifer zu zeigen, den er als Com­mis voyageur hoher Standeö-Herrschaften zu entwickeln pflegt. Vielleicht, daß er sich dadurch daö verlorne Ver­trauen bei seinen Wählern wieder erwirbt und einem endlichen Mißtrauens-Votum, das ihm in mehreren Orten schon in Aussicht gestellt ist, entgeht

dieselben in Rendsburg sein. Unser General AhleAd hat dem Vernehmen nach von dem Reichskriegsmini­sterium das Commando derjenigen Brigade des 9. Armeekorps erhalten, zu welcher die nassauischen Trup­pen gehören.

Es haben beim hiesigen Regimente mehrere Be­förderungen stattgefumden: Obristlieutenant v. Reichenau ist zum Obrist, der Major Waitz zum Obristlieute­nant, die Hauptleute Gödecke und Rau sind zu Ma­jors und der Adjutant Münzel und der Oberlieutenant v. Reineck zu Hauptleuten befördert worden. Ober- lieutenant Simon ist während des Ausmarsches zum Verpflegungs - Commandanten mit dem Range und Sold eines Hauptmanns ernannt worden. Dann sollen mehrere Cadetten und mehrere Unteroffiziere zu Lieutenants ernannt werden.

Frankfurt, 2. August. (Erwartete Ankunft des Reichsverwesers.) Nach einer so eben eingetroffenen Benachrichtigung halber Erzberzog-Reichsverweser Wien am 31. Juli um 7 Uhr Abends verlassen und in Bayer­bach übernachtet. Se. kaiserl. Hoheit übernachtet am 1- d. M. in Regensburg, am 2. in Langenfeld (zwi­schen Nürnberg und Würzburg) und trifft morgen (3. August) zwischen 6 und 7 Uhr) Abends hier ein. Der Reichsverwescr hat ssch sowohl unterwegs als in Frank­furt jeden weitern Empfang dringend verbeten.

Baden. Karlsruhe, 31. Juli. Gestern ist der Befehl hier eingetroffen, sogleich ein Regiment unserer Infanterie nebst der nöthigen Artillerie nach Schles­wig-Holstein marschiren zu lassen, um vereint mit den Truppen der andern Bundesstaaten den Krieg gegen Dänemark fortzusetzen.

Oesterreich. Wien, 28. Juli. (Jellachich'S Rede. Sitzung des Reichstags.) Gestern Abend wurde dem Banuö Jellachich eine Nachtmusik nebst Fackelzug ge­bracht. Er hielt vom Fenster herab folgende Rede: Bürger Wiens! Dieser Festzug und diese Auszeichnung nehme ich als einen Beweis an für die Liebe, die Ihr für meine Landsleute hegt. Stets waren wir Croaten und Slavonen bemüht, nicht mit Worten, sondern auch mit Thaten Euch gleichfalls unsere Li.be -zu beweisen. Waren wir glücklich, in den Zeiten der Unfreiheit Euere Brüder zu fein, warum sollen wir jetzt, da uns die Sonne der Freiheit lächelt, durch die glorreichen Vorgänge in Wien, nicht mehr das sein und bleiben, was wir früher waren. Nehmt im Namen meiner Landsleute die aufrich­tige Liebe und Freundschaft entgegen. Hoch lebe unser constitutioneller Kaiser! Hoch die kaiserliche Familie I Hoch ein starkes und mächtiges Oesterreich! Hoch die Bürger Wiens!" %! Uhr. Soeben ist die Sitzung aufgehoben und eine Abendsitzung auf 6 Uhr festgesetzt worden. Die heutige Vormittagssitzung war die wichtigste, die wir bisher gehabt. Meist von großer historischer Bedeutung. Minister Dobblhof veröffentlichte die De­pesche, welche an S. Maj. geschickt, und die in dem lo­yalsten Tone abgefaßt ist. Er stellt darin Sr. Maj. die Nothwendigkeit seiner Rückkehr dar, zum Wohl der ganzen Monarchie, und läßt daâ Fortbestehn des jetzigen Ministeriums von der Rückkunft Sr. Majestät abhängen. Darauf ward dem Ministerium die Antwort: der Kaiser werde den Erzherzog Franz Karl herschicken, wenn ihm der Reichstag versichere, daß die Berathungen desselben frei und ungefährdet in Wien stattfänden. Die Unzu­friedenheit mit dieser Antwort war eine allgemeine. Die ganze Versammlung erhob sich, um das Ministerium Dobblhof durch ihre VertrauenSerklärung zum Beibehal- ten des Portefeuilles zu ersuchen. Ich schrieb ihnen neulich, die Hofpartei spiele ein gefährliches Spiel. Sie dürfte es sehr bereuen müssen. Es wurde beschlossen, eine Adresse an den Kaiser abzusenden, damit er hierher komme. Die meisten Redner sprachen sich dahin aus, daß sie in einem energischen Tone abgefaßt seyn müsse. Hr. Preßl war derjenige, welcher daS Princip der Volkösonveräne- lät nach allen Seiten hin strahlen ließ. Er sprach dem Kaiser das Recht ab, einen Stellvertreter ohne Erlaub­niß der constituirenden Versammlung, welche doch erst die Befugnisse deö Monarchen festzusetzen habe, zu er­nennen. In gleichem Sinne sprachen Goldmark, Klonndy, Kcidlach, Wieland, Borrosch; gemäßigter war Pillers­dorf. Graf Stadion, der in seiner Rede im altaristo­kratisch-dynastischen Tone daS frühere wie daö jetzige Ministerium angriff, die Entfernung des Kaisers für et­was ganz Natürliches, und den Sicherheitsausschuß für eine willkührliche Behörde erklärte, wurde von Pillersdorf, Dobblhof, Fischhof, Goldmark glänzend geschlagcu. Er wurde ordentlich ausgezischt, nnd hat sich heute seine Rolle, welche er zu spielen gedachte, ganz verdorben. Die Versammlung entfernte sich zur Bildung einer Com­mission für den Adressenentwurf und der Deputation, welche nach den Regierungsbezirken zusammengesetzt wird, die ausnahmsweise von zwei tiroler Dèputirten begleitet werden sollen, um auf die Tiroler ordentlich einzuwir­ken. Heute Abend 6 Uhr ist die Abendsitzung, worin die Adresse auSgelegt wird. Dobblhof hat' daS Wirken des Sicherheitöausfchusseü sehr lobend vor der ganzen Versammlung erwähnt, deßglcichen das der National­garde.

Innsbruck, 29. Juli. (Neue siegreiche Gefechte.) Die Schlacht bei Cuftozza, welche die Oesterreicher am 25. Juli erfochten haben, iff die glänzendste Waf- fcnthat deö dermaligen Kriegs in Italien, beweist das .Feldherrntalcnt des Feldmarschalls Radetzky und die Tapferkeit seiner von Heldenmuth begeisterten Truppe. Es mögen wohl 80,000 Mann in dieser neunstündigen Schlacht bei afrikanischer Sonnenglath gekanrpft haben. Noch sind keine Einzelheiten des beiderseitigen Verlustes