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mein öffentlich Amt für die, so da Alle Priester, das ist: Christen sind." Und die ganze Schrift:

Grund und Ursach aus der Schrift, daß eine christliche Versammlung oder Gemeinde Macht habe, alle Lehre zu ertheilen", und Lehrer zu berufen und ab- zuseßen."

DaS sind Worte Luthers. So verketzert ihn denn auch!

Den Inhalt derBemerkungen eines Laien" zu meinem offenen Brief kann man kurz zusammenfassen.

Sie enthalten:

I. Sätze, welche s ü r mich und gegen den Verfasser beweisen.

Er sagt:

1) Weil die Geistlichen nicht Priester sind, darum haben sie hinsichtlich der Gesetzgebung und Negierung der Kirche ein Vorzugsrecht. ( !! )

2) Wer ein Diener ist, der hat mehr zu befehlen als die übrigen Hausgenossen, deren Diener er ist. (!!)

(Schluß folgt.)

2) Ist es gewiß, daß die Generalsynode nothwendiger Weise Geistliche in sich enthalten muß, was ihrer Stellung als Träger der Lehre, der Wirkungskreis der Synode, mit sich bringt und wie deßhalb auch seit dem Ursprung der Kirche gewesen ist, so mußten auS fedem Decanate neben 1 Geistlichen noch 1 oder 2 Abgeordnete gewählt werden. Die Wahl sei frei, so daß sie auf Geistliche oder Nichtgeistliche fallen kann.

3) Der Decan soll nicht von Amtâ wegen Mitglied der Synode sein. Wären die Decane gewählt von den Kir­chengliedern der Decanate, so würde ich sagen: Der Decan ist alö solcher Mitglied der Generalsynode; denn in diesem Falle wären sie Männer des Vertrauens. Da sie aber Regierungöcommissäre sind, von der Regierung ernannt und berufen; so sage ich: Der Decan kann bei Beschickung der ersten Synode nicht von Amts wegen Mitglied derselben sein; denn wenn auch Viele, so wer­den doch nicht Alle Vertrauensmänner sein. Der Geist­liche muß also aus der Mitte der Geistlichkeit der De­canate frei gewählt werden. Ist der Decan ein Ver­trauensmann, so gehört er zur Synode und wird auch dahin abgeordnct werden. Je freier die Wahl der Abgeordneten, um so weniger ist eine Beherrschung der Synode zu fürchten.

Vie Geheimen - Rathe.

I. Wallmerod, 23. Juli.

Wir haben noch geheime Räthe, geheime Regier- ungS -, geheime Hof- und sogar geheime Kirchen­rät he. Woher mag es doch kommen, daß wir mit ge­heimen Schulräthen verschont geblieben fënb ? Diese Gc- heimnißkrämerci muß Jedem gar widerwärtig erscheinen; da doch der Staat, so wie auch die Kirche, ein öffentliches In­stitut ist, in welchem kein geheimes Berathen und Treiben und Händeln Statt finden sollte. Der Sturm drr Zeit verweht, so wie er den Adel und die Ritter ohne Zahl und Pferd ver­wehen wird, auch alle leere Tittel, und alle Geheimen müssen verschwinden, so wie die Nacht fliehet vor dem sich erhebenden Tagesgestirn. Karl Jul. Weber nennt (Deutschland, 4. Bd. S. 595) unser Nassaudas Land der Titel," und eS ist in der That zu bezweifeln ob dieser kindische Unfug in irgend einem Staate Deutschlands eine höhere Stufe erreicht habe, als eben bei uns, wo der Amtmann Ju­stizrath, Ter Bezirköarzt Medizinalrath der Gymnasiallehrer Oberschulrath, der Landoberschultheiß Hofrath u. s. w. u. s. w. heißt kurz, wo fast feder daS nicht ist, als welcher er bezeichnet wird. Ist daS nicht eine, durch daS Gesetz sanctio- nirte Lüge? Friedrich II. sagt:Na! man hat nun lange genug mit der Welt blinde Kuh und heiligen Geistes ge­spielt."

Ueber die Zulammenfetzung der demnächst zu berufenden Generalfynode.

H Von der Lahn, 17. Juli.

Jedenfalls ist die Zusammensetzung der Generalsynode, auS welcher ein neues VerfassungSwerk für die evangelische Kirche hervorgehen soll, von der größten Bedeutung. Wie soll diese geschehen? Nach meiner Ansicht also:

1) Die Mitglieder der Generalsynode werden nicht von dem Kirchenregimente ernannt, sondern von den Specialsyno- den erwählt. Dieser Satz enthält allein das einer freien Entwickelung der Kirche Angemessene. Ihn auszusprechen und fest auf ihm zu bestehen, ist nicht überflüssig, weil in der Verordnung in den Specialsynoden durchaus nicht gesagt ist, in wiefern die Vorschläge der Specialsynoden berücksichtigt werden sollen.

Zu

Auch ein Mort über den Rnf nach Trennung der Schule von der Kirche."

M. Vom Fuße des Westerwalees, 19. Juni 1848.

(Siehe allgemeines Kirchen- und Schulblatt Nro. 1. u. 2.)

K. Einige Klafter über dem Fuße des Westerwaldes, 15. Juli 1848.

(Fortjetzung.)

Setzen Letztere ihre Pläne durch, wozu die fortwährende Verweisung der Lehrer auf Gemeindedienste als bedeut­sames Merkzeichen den ernsten Willen verräth, dann frei­lich wäre die Grundbedingung einer gejegneten Nach­wirkung deö 4. März die Volksbildung in ihrer ganzen Breite unterminirt. Darm würde

3) allerdings die Hebung des Volks durch Bildung, nur ein schöner Traum gewesen sein. Doch bis fetzt ist, soweit dieselbe von den Lehrern abhängt, an der Sache noch nichts GelräumteS. Wer an der Versammlung in Ora- nienstein sich betheiligte, wird g:m eingestehen, daß eS in der That um die Verwirklichung der herrlichen Idee sich handelt. Und warum nicht auch? Sollte wirklich denn das Glück des Volks dadurch gefährdet werden? Ich denke, nein. Meiner Ansicht nach läuft ein weiterer geistiger Aufschwung deS Volks ganz im rechten Gang der Dinge. Die Bildung desselben ist unter dem armen Schulwesen bedeutend hinaufgeschraubt worden; allein wer möchte den Beweis übernehmen, daß dieselbe am Ziele stchc? Sicher Niemand. Eher fänden Hunderte sich, um nachzuweisen, wie der großen Masse die abso­lut nothwendige Intelligenz noch abgehe. Gleichwohl denken die Lehrer in ihrer Begeisterung nach dieser Seile hin, an eine sogenanntehöhere Bildung" durchaus nicht; umsoweniger als dieselben bescheidentlichst gestehen, selbst die Männer nicht zu sein, auch unter einem fünfjährigen Vorbildungs-Kursus selbige noch lange nicht zu werden, um einehöhere Bildung" in ihrer Wirksamkeit sich zum Ziel setzen zu können. Im Gegentheil, sie läugnen dem Lehrplan vom 14. März 1817 einen hinlänglichen Um­fang von Forderungen nicht ab; aber sie behaupten auch, daß dieser Lehrplan nirgends durchgeführt wurde, und eS ist eben ihre Absicht, daß derselbe durchgesiihrt wer-