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genwartig von der Nationalversammlung berathene K. 2 Art. 1 des Entwurfes der Grundrechte des deutschen Volkes mit den künftigen Rcichsgrundgefctzen über Hei» Matberechtigung, Gewerbeordnung und andere in die inneren Angelegenheiten der in Zukunft selbstständigen Gemeinden tief eingreifenden Verhältnisse in einer so nahen Verbindung steht, daß derselbe durch diè später folgenden Gesetze wesentliche Modificationen erleiden dürfte. Die Unterzeichneten richten daher an die hohe Nationalversammlung die Bitte: Dieselbe wolle gemäß §. 24 ihrer Geschäftsordnung den volkâwirthschaftlichen Ausschuß beauftragen, bei seinen gesetzlichen Berathungen über den oben erwähnten Gegenstand mit dem Handwerker- und Gewerbecongreffe sofort in gemeinschaftliche Verhandlungen zu treten."
Eindruck der Ikeichsministerwahl.
Berlin, 16. Juli. Die Aufmerksamkeit ist jetzt hauptsächlich auf Frankfurt gerichtet. Die Ernennung dreier Minister ist erfolgt und der des Kriegs ist ein preußischer General. Es kommt dem Selbstgefühl der Preußen entgegen, daß gerade dieser aus ihrer Mitte gewählt und somit gewissermaßen ihre Präponderanz im Kriegswesen anerkannt ist, der militärische Ruhm ist nationell bei uns; Preußen war von je halb ein Soldatenstand und mußte es seinen Verhältnissen nach sein. Ist nun gleich diese Richtung nicht die höchste, die man im Staatsleben erstreben soll- und kann, so läßt sich ein so eingebornes und über- erbtes Gefühl doch nicht vertilgen. Es wird Preußens Ruhm sein, das Schwert Deutschlands zu führen. Ein anderes ist es, ob wir eben mit der getroffenen Wahl der Person übereinstimmen können. Der General Peucker ist ein kcnntnißreicher, wort- und schrift- gewandter Mann. Allein niemals ist er bei uns eine bervortretende Persönlichkeit gewesen. Im Gegentheil, er hatte viele Stimmen wider sich und seine geistige Bedeutung stand nicht über dem Niveau seiner Stellung. In seiner politischen Gesinnung war er dem gestürzten System durchaus ergeben; wir meinen dieß nicht im bösartigen Sinn, aber er schloß sich aus Neigung ganz den royalistischen und aristokratischen Gesinnungen an und huldigte den letzteren auch in seinem äußerlichen Wesen. Begreiflicherweise möchten wir, daß Preußen, da wo es vertreten wird, auch mit Glanz und Erfolg vertreten werde und ob der General Peucker das vermag, darüber müssen wir die Zukunft entscheiden lassen. Seine Präcedentien geben noch keine genügende Bürgschaft dafür. Mit dem Gerücht von seiner Ernennung, das schon vor zwei Tagen hier umlief, war auch gleichzeitig das von der Ernennung des Prinzen von Preußen zum Rcichsfeld» Herrn eingetroffen. Es würde diese Wahl einen sehr günstigen Eindruck hier gegeben haben. Da Oesterreich das Oberhaupt gegeben, die Krone und das Scepter, so möchte Preußen als gleichgewichtigte Macht allerdings wohl ein Anrecht haben, das Feldherrnschwert auch in dieser Beziehung, nicht blos durch den Kriegsminister vertreten, zu führen. Zumal da der Prinz gerade die hiezu erforderlichen Eigenschaften in einem seltenen Grade besitzt und von einer Elite von Männern umgeben sein würde, die seinen Eifer, seine militärischen Kenntnisse durch ihre Erfahrung und Einsicht kräftigen könnten. Auch wäre die Wahl politisch enschieden eine glückliche gewesen, da sie in Preußen selbst den Anklang gefunden hätte, der allein die Mißstimmung besiegen kann, die natürlich darüber empfunden wird, daß Volk und Staat eine durch Jahrhunderte errungene Selbstständigkeit aufgeben müssen. Für solche Opfer ist eine Anerkennung nothwendig. Wir wollen uns daher gern der Hoffnung hingeben, daß diese erfolgen werde. Für die anderen deutschen Staaten wird es verhälrnißmäßig immer noch ähnliche Stellungen geben, vermöge deren auch ihnen ein Ausdruck der Anerkennung ihrer Bedeutung gewährt werden kann. Soll die Einheit unseres Vaterlandes nicht bloß auf dem Pergament als ein geschriebenes Wort stehen, soll sie Wirklichkeit und Bestand haben, so darf sie auch nur in dieser brüderlichen Weise ins Leben gefördert werden, die jedem die Ehre und den Einfluß gibt, die ihm gebühren.
46. Sitzung der constitnirenden National- Versammlung.
Frankfurt, 24. Juli. Die Sitzung wurde um 9 7i Uhr von dem Präsidenten v. Gagern eröffnet. Nach einem fünften Verzeichniß der Beiträge zutn Flotten» dau sind bis zum 22. Juli 27,752 fl. 47 fr. einge
gangen, also seit dem 17. Juli 6526 fl. 18 fr., da- runter aus Stuttgart ein Kistchen mit Ringen, Arm- ipangen H. im Werthe von 292 fl. Die Besitzer rc. von Audenschmiede und andern Hütten in Nassau und angrenzenden preußischen Theilen haben Bauholz, Elsen w. zum Werthe von 50,000 fl. zur Verfügung gegellt. Der Freiwillige Arbeiterverein hat 25,000 fl. öusämweygebracht. Schleswigsche Gutsbesitz erha- den den Bau von vier Kanonenbooten begonnen. In Klel rst eine SeeofstcrerSschule errichtet. — Der Reicks- minister v. Schmerling beantwortete die von Fran cke am (7. Jult gestellte Interpellation bezüglich des Waf- fenstillstandes mit Dänemark. Nach einer Depesche des Generals WraNgel ist jener Waffmsttllftand, weicher in den Zeitungen die Runde machte und überall
procurator in Limburg Rath gepflogen haben, namentlich seitdem die berüchtigte Versammlung am 10. d. Mtö. in Lindenholzhausen statt gefunden hat, wo Abgeordnete der Zehntpflichtigen aus vielen Gemeinden waren, ist der Teufet ganz und gar in die Bauern gefahren. Selbst an den allcrunschuloigsten Dingen, suchen sie, was ihnen
... .... u>..-3«. »‘»^ “‘" uveraw,grade zur Befriedigung ihres Eigennutzes, zu ihrem
Entrn^ung erregte, nicht abgeschlossen worden und esjSelbstherrscherthum, das sich alle jetzt zu haben
war erst für den 20. Juli eine Zusammenkunft anbe- raumt gewesen und bis zu diesem Tage eine militärische Waffenrube eingegangen worden. General Wrangel wird nur einen Waffenstillstand eingehen, der mit der Ehre Deutschlands verträglich ist und von der Centralgewalt wird genehmigt werden. Es ist an den General Wrangel der Auftrag ergangen, anzuzei- gzn, welcher Hecresmacht er bedürfe, um für den Fall des Fehlschlagens der Verhandlungen den Krieg auf das Entschiedenste mit einem Schlage zu Ende zu bringen. Das Minsterium ist entschlossen, die hierfür erforderliche Heeresmacht beweglich zu machen. Bezüglich der Lage von Triest bezieht sich der Reichsminister v. Schmerling auf die von der Bundesversammlung ergangenen Protestation, sowie auf die Erwiederung des sardinischen Gesandten bei dem Bundestage. Nach einer neuern Mittheilung ist die Blocade aufgehoben. Dies steht aber in Widerspruch mit einer andern an das Reichsministerium ergangenen Mittheilung, nach welcher die Blocade thatsächlich noch fortbesteht, indem an den ungehinderten Verkehr lästige Bedingungen geknüpft sind, wie die Bedingung für die Schiffe, in der Linie des Blocadegeschwaders Halt zu machen und sich einer Untersuchung, ob die Ladung nicht Kriegsbedürfnisse enthalte, zu unterwerfen. Die Schiffe dürfen ferner nicht Nachts passiren und der Viceadmiral verlangt an jedem Küstenpunkte behufs Einnahme von Lebensmitteln landen zu können, widrigenfalls bei Widerstand die Feindseligkeiten wieder eröffnet werden sollten. Das Reichministerium hat sich veranlaßt gesehen, eine neue in den energischsten Ausdrücken abgefaßte Note an Sardinien ergehen zu lassen, in welcher besonders darauf aufmerksam gemacht ist, daß auch die in Frankfurt versammelten Vertreter der deutschen Nation jede Feindseligkeit gegen Triest als eine Kriegserklärung gegen Deutschland ansehen würden. Es ist zu erwarten, daß diese Note zum Ziele führen wird. (Lauter Beifall).
Es wird nunmehr zur Berathung über die Posener Frage übergegangen. Der Präsident läßt eine Petition der bei der Berliner Nationalversammlung befindlichen Abgeordneten aus Posen vom 19. Juli verlesen, welche dieHoffnung ausspricht, daß, da die preußische Nation dem Ersuchen um Niedersetzung einer Untersuchungscommission stattgegeben habe, auch die deutsche Nationalversammlung eine Verhandlung vorerst nicht vornehmen werde. Eventuell verwahren die Abgeordneten sich und ihre Nation dagegen feierlichst, daß jemand außer ihren Vertretern und ihrem Großherzoge ihre Sache zur Entscheidung bringe. Der Präsident verliest ferner eine Reihe von Zusatz- und Verbesserungsvorschlägen zu dem Ausschußantrage. Vogt, Wiesner und andere Mitglieder beantragen, daß der Bericht dem Ausschusse zur Veranlassung weiterer Untersuchung und zur weitern mit Benutzung des neuen Materials erfolgenden Berichterstattung'zurückgeben werde. Blum beantragt, daß die Centralgewalt zur Untersuchung des Sachverhalts aufgefordert und auf Grund derselben ein neuer Bericht erstattet werde. Hlubeck- beantragt mo- tivirte Tagesordnung. Reh ans Darmstadt verlangt die Aufforderung an die österreichische und preußische Regierung zur Reorganisation der polnischen LandeS- theile. Ruge stellt den vorbereitenden Antrag, daß die 12 posenschen Abgeordneten an der Verhandlung und Beschlußnahme über die Posener Frage keinen Theil nehmen sollten, da es sich hierbei um ihre Legitimation handelt. Fürst Lichnowsky erklärt sich gegen diesen Antrag, da es sich vor Allem um das Land handele. Kerst aus Birnbaum (Posen) macht darauf aufmerksam, daß es Niemand bcigefallen sei, bei der Schles- wigschcn Frage die Abgeordneten von Schleswig, welches mit Deutschland noch gar nicht staatsrechtlich verbunden sei, von der Verhandlung und Abstimmung auszuschließen. Die Abstimmung, welche nach Schluß der von Reh, Somaruga, Schaffrath, Vogtrc. geführten Debatte in zwei Theilen (hinsichtlich der Theilnahme an der Verhandlung und der Beschlußnahme) erfolgt, ergibt das Resultat, daß die Posener Abgeordneten an der Verhandlung, nicht aber an der Abstimmung sich betheiligen sollen. Bei letzterm Beschluß ergab die Stimmenzählung 224 Stimmen gegen die Theilnahme , (82 dafür. Noch vor der Abstimmung über den zweiten Theil hatte Kerst erklärt, daß die Posener Abgeordneten an der Abstimmung bezüglich der ihre Legimation betreffenden Punkte des Ausschußan träges nicht theilnehmen würden. — In der Debatte über den Ausschußantrag sprachen Stenzel, Goeden von Krotoscyn, Senff von Jnowraclaw, Jordan von Berlin für den Ausschußantrag, Blum und Vogt dagegen. Die Sitzung wurde nach 3 Uhr geschlossen; die Debatte wird morgen fortgesetzt.
Der Einfluß der Lindenholzhauser Versammlung auf die zehntpflichtigen Bauern.
H. Von der Lahn, den 24. Juli.
Seitdem die Bauern hiesiger Gegend mit dem Zehnt-
dünken, nicht passe, oder was nur in etwas über den Horizont ihres Begriffs hinausragt, streichen sie ohne wei- teres, verwerfen sie mit ihren angeflammten, schönste» Grobheiten. Alles, Folgen der liebenswürdigen Volks» beglückungspläne des ZehntprocuratorS, so wie des Pfar» rers Snell in Langenbach und dessen Adjutanten deâ Schullehrer Schaus zu Wolfenhausen, nebst noch man- chen andern. Einsender dieses mußte gestern die Wahl eines Abgeordneten zu der Specialsynode des Decanatö Runkel beiwohnen und fand sich mit gutem Zutrauen bei der Versammlung in der Kirche ein. Diese Synodalwahlen sind gewiß etwas Schuldloses, denn der kurze Sinn der langen darüber gedruckten Verordnung ist der, daß ein Laie allemal gegen einen Geistlichen gewählt wird und der Erstere Sitz u. Stimme in der Specialsynode hat, wenn Vorschläge an die Generalsynode gemacht werden, die von den Letzteren genehmigt oder verworfen werden können. Hierorts war aber ein Wähler dabei, der die famose Versammlung zu Lindenholzhausen besucht hatte, und dort sein Maul ebenfalls tüchtig spazieren gehen ließ, welcher einige Dummköpfe und einige Uebelgesinnte auf seine Seite brachte, die dem Pfarrer in der Kirche die schmählichsten Grobheiten machten. Durch dieses Benehmen wurden die meisten Wähler stutzig. Die Krawallmacher verließen unter groben Schimpsworten die Kirche und zuletzt blieben von 205 Wählern kaum noch 40 oder 50 anwesend. Die Wahl kam nicht zu Stande, ist auf nächsten Sonntag ausgesetzt, und ich fürchte, daß eö dann um kein Haar besser geht.—Also solche Dinge kommen am grünen Holze vor, was soll es am dürren werden? —
Die Bauern haben die Verdrehungen, die Verrückung des Zieles schon eben so gut los, als auch ihre Lehrmeister in den Städte», sowie auf Landpfarreien und in Elementarschulen. Es gilt ihnen um etwas ganz anders, als um die Weigerung bei der unschuldigen Wahl eines Abgeordneten zur Specialsynode. Einsender dieses wird sich darüber in einer demnächst folgenden ausgedehnten Eingabe*) an die „Nassauische Zeitung" näher auslassen. Indessen ist ein wachsames Auge auf die Wühlereien in Flecken und Dörfern zu halten, denn in Wiesbaden allein sind wahrlich nicht gerade die Leute, welche Ordnung und Gesetzlichkeit nicht achten k eö sind vielleicht dort nur die wenigsten, verglichen gegen die Provinz.
Nassauisches
^ Kammer - Verhandlungen.
22. Sitzung.
Wiesbaden, den 25. HM.
Ausführlicher Bericht.
Präsident: Wirth.
Regierungscommissare: Ler, Werren und Vollst r a ch r.
Wirth verliest nach Eröffnung der Sitzung eine Reihe von neueiugelaufenen Petitionen, worunter eine von sämmtlichen Turngemeinden des Herzogthums aus Einführung des Turnens in allen Elementarschulen des Landes.
Nach einigen Interpellationen Lang's über das Zehntgesetz undHatzfeld's über die Steuerfrage geht man zur Tagesordnung über, zur Berathung des Gesetzentwurfs zur Beitreibung der öffentlichen Abgaben und Gefälle. Berichterstatter ist Leisler.
Der Entwurf des Gesetzes lautet so:
Aus den Vorlagen über die Beitreibung der öffentlichen Abgaben und Gefälle hat sich ergeben, daß in einzelnen Landestheilen Verweigerungen in
Umfang vorgekommen und der Beitreibung im Wvge der gewöhnlichen Hülfsvollstreckung Hinderniffe entgegengetreten sind.
Um die hieraus hervorgehenden Störungen im «Staatshaushalte zu beseitigen, verordnen wir mit Zustimmung unserer Landstände, wie folgt:
§. 1. Gegen säumige Schuldner öffentlicher Abgaben und Gefälle ist zunächst die Hülfsvollstreckung nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu erkennen. Verweigert der hiermit beauftragte und zur Vollziehung gesetzlich verbundene Schultheiß diese oder zeigt er sich hierbei säumig, so ist derselbe durch Zwangsmaßregeln, nöthigenfalls durch Einlegung von Erekn- tion zur Erfüllung seiner Amtsobliegenheiten anzu- halten.
Widersetzlichkeiten der Schuldner gegen Vollziehung der Hülfsvollstreckung sind sofort dem Amte zur Anzeige zu bringen und nach den bestehenden Gesetzen zu untersuchen und zu bestrafen.
§. 2. Bleiben diese Maßregeln ohne Erfolg, so hat der mit der Erhebung der öffentlichen Abgaben und Gefälle beauftragte Recepturbeamte alsbald dem Amt die Anzeige zu machen, welches an den gesamM- ten Ortsvorstand die Aufforderung ergehen läßt, thigenfalls durch Aufgebot der Wehrmannschaft in Beitreibung der öffentlichen Abgaben und Gefälle die erforderliche Unterstützung zu leisten.
§. 3. Gibt der Ortsvorstand, aus welchem Grund cs auch sein mag, dieser Aufforderung keine Folge, so ist die Landesregierung davon in Kenntniß zu setzen, welche das Generalcommando ersucht, eine den Umständen angemessene Anzahl Truppen zur Vollstreckung in die betreffende Gemeinde abzusenden. Diesem Anstichen ist ohne Verzug zu entsprechen.
*) Nur gütigst kurz und bündig und. nicht ausgedehnt.
(Die Ned. d. N. Z.)