Einzelbild herunterladen
 
  

513

lahm. Selbst wenn der Straßen - Neubau verfügt würde, so ist dessen Bezahlung aus Staatsmitteln eine Ungerechtigkeit gegen die Bürger in den Aemtern Ren- ner'och, Marienberg, Walmerod und Montabaur denn als die Straße vom Westerwald über Montabaur direct mit dem Rheine verbunden wurde, bauten Mon­tabaur und die Dörfer an diesem Wege mit schweren Kosten nebst Anwendung großer Frohnkraft den Fahr- Vamm den fertigen Weg erklärten die damaligen Landstände für eine Landes-Chaussee. Nun sind unsere Deputieren zwar Menschen, könnten aber auch Mosa- ker sein, weil nur die Tugendübung Gleichmäßig­keit des Rechtes für Alle den wahren Bürger be­zeichnet. Nach dem vberapMatimisgerichllichen Ur­theile würde es also heißen: das Amt Montabaur und Diez-Nassau hätten sich zusammen vertragen, letztere hätten daher den Weg aus ihren Mitteln zu bauen, worauf derselbe als Landes-Chaussee erklärt würde.

Die dritte Unterabtheilung der Majorität für Diez- Nassau sind die nicht Zurechnungsfähigen sie nur, reißen in der Staatsökonomie ein Loch aus, um ein anderes mit dem Material zuzustopfen. Sie machen Montabaur und Gegend unglücklich, halten es für eine Förderung des Landeöwohles wenn neben einer be­deutende Wasserstraße auch eine unbedeutende Landstraße gefügt würde. Sie sind die Deputirien eines bedenk­lichen Fortschritts denn eine neue Straße ist zwar etwas Neues und Fortschritt, darauf folgt gewiß, selbst eine Menagerie vvlante würde auf der neuen Straße Fortschritte machen; allein das ist doch der Fortschritt nicht, wie derselbe heute verlangt wird. Aber Was gäbe es zu trinken wenn unsere Deputirtenkammer zuerst die neue Straße beschritte und den Baumeister hoch leben ließe, obgleich dergleichen Auftritte etwas Altes sind.

Die indirekte Beseitigung der Montabaurer Chaussee ist eine furchtbare Ungerechtigkeit und man hätte keine Appellations-Instanz gegen den Beschluß der Deputir­tenkammer. Diese auffallende Thatsache führt uns zur Beurtheilung des Kampfes über das Veto. Jedenfalls müßte ein Veto der Regierung Gültigkeit bis zur zwei­ten Deputirtènwahl haben spräche sich demnächst ein vorgeschlagenes Gesetz als nothwendig aus, so ent­scheide die zweite Kammer darüber. Man bedenke z. B. den gegenwärtigen Deputirten fiel es, in dieser Großes gebärenden Zeit, ein, den Rhem über Wiesbaden zu leiten, gegen welchen Beschluß keine Hülse möglich in welche Traurigkeit würde das ganze Land versetzt, müßten unsere heißgeliebten Deputirten von Wiesbaden flüchten. Einmal wäre es möglich, daß unsere Capa- ciläten auf diesen Gedanken kamen und zum andern müßte eS, einmal beschlossen, auch ausgeführt werden i es sei denn, man fordere das Mandat zurück. Ein! Bischen mehr oder weniger Recht ist ja immer noch Recht 1 sind Worte der Ständekammer. Dieser erste Beschluß der nassauischen Deputirten, er scheint ihr Charakter zu sein, sie konnten über ein Rechtsprinzip ungerecht urtheilen und legten damit ihr politisches Glaubensbekenntniß ab. Ueoersah man im Volke seiner Zeit diese frivole Aeußerung ihre Consequenzen aus dem damals gezeigten Egoismus dürfen unsere Mit­bürger nicht übersehen oder sie machen sich zu Mit­schuldigen des Leichtsinnes unserer Deputirten. Die Stadt Montabaur-ist in ihrem vollem Rechte und ap- pellirt da die Regierung selbst nicht einmal ein beschränktes Veto haben soll an das Oberappella­tionsgericht, bestehend aus allen Nassauern, welche nicht an der Lahn wohnen, oder man würde ebenwohl ein Hvhngelächter Aufschlägen, wenn sie durch Verkehrthei­ten unserer Bevollmächtigten unglücklich werden foll- ten was Gott verhüten möge!

Rechtfertigung

des Antrags des Abgeordnete« R a h t vom 20.

I. Mts., die Besetzung der Stadt Wiesbaden durch Truppen, die nicht Nassauer sind, und die Ent­waffnung der ganzen Bürgerwehr zu Wiesbaden betreffend.

(Schluß.)

In ad 1. Wenn ich bei meiner ersten Erwähnung dieses Ereignisses in der Kammer des pein­lichen Eindrucks gedachte, den dasselbe im Lande hervorgebracht habe, so wird diesen nur der leugnen, welchem die Maßregel der angegebenen Veranlassung derselben nicht unerwünscht kommt. Wer wird nicht bei einer Maßregel schmerzlich ergriffen wer­den, die, wenn sie begründet ist, die Ohn­macht aller gesetzlichen Behörden und Wi­derstandskräfte einer den Umsturz der Ver­fassung beabsichtigender. Partei, gegenüber darbietet, und zwar in einem Staate, in welchem durch freie Presse, freies Vereini- gungsrecht und das Recht der Waffen aller Bürger, alle geistigen und materiellen Kräfte die freieste Bewegung haben , der Willen der Wahrheit also nothwendig die Herr­schaft haben müßte. Ist aber die Maßre- gel unbegründet, wer sollte nicht trauern über einen solchen Mißgriff, der von neuem die Regierungöorgane in offenbarer Dis­harmonie .mit der Verfassung darstellen wurde?

Jeder Tag der Fortdauer dieses Zustan­des steigert die Besorgnisse im Lande, weil die Intensität des Uebels, welcher Art es

auch sein möge, dadurch in immer größerer Proportion bargestellt wird. Jeder Tag vermehrt den Druck der Bevölkerung und ich muß es hinzusetzen, selbst den Druck, den dieser Ausnahmezustand auf unsere Bera­thungen ausübt. Wir haben daher, wel­ches auch die Ansicht über die erste Be­gründung sein mag, die Pflicht, über jeden Tag der Fortdauer des Zustandes Rechen­schaft zu fordern und auf dessen Aushören, sobald die zwingende Veranlassung aufge­hört hat, zu dringen. Ich will hierüber nichts präjudiciren. Wenn aber der Au­genschein und die unmittelbare Erfahrung etwas entscheiden soll, so kann, bei der vollkommenen Ruhe, welche hier herrscht, und bei dem bewährten, durchaus conserva- ttven Geist der großen Mehrheit der hiesigen Wehrmänner, denen ihre gesetzliche Fmcklio- nen in zweckmäßiger Verbindung mit den herzoglichen Truppen ohne Weiteres zurück- gegeben werden können und müssen, die höchst lästige Besetzung der Stabt und die damit verbundenen drohenden Veran­staltungen, welche den Geist der Bürger beugen und in einem schrecklichen Contrast mit der eben errungenen Freiheit stehen, von heute an aufhören.

Zu ad 2. Was mich mehr noch als die Herbeiziehung der Truppen geschmerzt hat, ist die Ent­waffnung sämmtlicher Mitglieder der hie­sigen Bürgerwehr. Die furchtbare Be­schuldigung, welche hierin liegt, ist gewiß nicht begründet. Keine Unrersuchung ist dieser Jnterdiction sämmtlicher Bürger hin­sichtlich eines der wichtigsten politischen Rechte vorausgegangen. Sie konnte so nicht verfügt werden. Das Wort Reor­ganisation, welches statt thatsächlicher und rechtlicher Begründung dieser gesetzwidriger Maßregel dienen soll, drückt nichts als eine Weigerung aus, die gar wohl auch ein Vorurtheil sein kann, und enthält zugleich eine dunkele Andeutung eines Verfahrens, wahrscheinlich einer Art von Epuraiion, welches schwerlich in dem Gesetze begrün­det sein wird.

Mit der Beschränkung, daß alle eines namhaften, die Entziehung der Waffen nach dem Gesetze rechtfertigenden Vergehens A:r- gcschuldigten von der Wiederherstellung vor­erst ausgenommen werben, müssen wir auf die u.wütelbare Wiederherstellung des ge­setzlichen Zustandes durch Zurückgabe der Waffen an alle hiesigen Wehrmänner dringen.

Zu ad 3. Daß eine bloße Conversation über das Ereigniß und dessen Veranlassung wie sie bisher allein in der Kammer stattgefunden hat, daß auch die Erfahrungen einzelner Mitglieder die ordnungsmäßige und voll­ständige Ausmittelung des Thatbestandes, welche Den enormen Beschluß, einen großen und besonders wichtigen Landestheil in den wichtigsten Beziehungen außer dem Gesetz zustellen, begründen muß, nicht ersetzen kann, bedarf eben so wenig der Ausfüh­rung, als daß ein ohne Motion, ohne Be­gründung, ohne vorausgegangene geschäfts- ordnungsmäßige Behandlung des Gegen­standes durch alle Stadien, selbst ohne alle Formulirung des dadurch zu fassenden Be­schlusses veranlaßtes Aufstehen der Kam­mermitglieder kein Beschluß der Kammer über einen der wichtigsten Gegenstände der ministeriellen Thätigkeit ist, welcher durch den Vortrag selbst der förmlichen Entschei­dung der Kammer anheimgegeben wurde.

Ich bin weit davon entfernt, durch meinen Antrag auf eine Untersuchung, durch welche die Kammer, wie mir es scheint, allein einen ihrer Würde und ihrer Pflicht entsprechenden,. Vertrauen erweckenden Entscheid fassen kann, ein Borurtheil über den Ausgang der Untersuchung aussprechen zu wollen. Ich kenne die ganze Sache nur aus einzelnen in der That sehr von einander abweichenden Erzählungen, die mir nebst den damit verbundenen, ebenfalls sich widersprechenden Ur­theilen nur soviel ergeben , daß die Sache nicht un­zweifelhaft ist. Es ist mir dahier entgegengehalten worden, daß Untersuchungen über die L-ache bei dem Polizeiainte anhängig seien.

Da diese aber nur die Schuldbarkeit der Einzelnen zum Gegenstand haben, so können sic uns über das, was unsern Ausspruch allein begründen kann, gar nichts lehren, nämlich über die Proportion, worin die zur Verfügung der Behörde stehenden gesetzlichen Wider­standskräfte gegen die Mittel der angreifenden Bewe­gungspartei standen, wobei denn zugleich die wirkliche Absicht des Angriffs und der gesetzwidrige Zweck des­selben sich ergeben würden.

Es ist von dem größten Belang, den Grundsatz zu stellen, daß eine in außerordentlichen Fällen der drin­gendsten Noth und wahrer Staaisgefahr erforderlich erscheinende Ueberschreitung der verfassungsmäßigen Grenzen ministerieller Gewalt der Kammer der Abge­ordneten wo möglich vorher, jedenfalls aber sobald wie möglich nachher zur Beschlußfassung vvrgelrgt und daß

diese nur nach einer durch die Kammer selbst geleiteten gründlichen unb umsichtigen Untersuchung ertheilt wird.

Was der vielleicht aus dem Ausdruck, daßReichs» truppen" eingerückt seien, zu ziehende Einwand gegen die Motion betrifft, so kann Niemand mehr als ich geneigt sein, die Wirksamkeit der Reichsgewalt in allen einzelnen Theilen des deutschen Reiches anzuerkennen und durch alle Mittel zu unterstützen. Da aber irgend ein ausdrücklicher und förmlicher Beschluß der Reichsgewalt uns nicht verkündigt worden ist, wodurch doch gewi' eine Maßregel dieser Art, welche, selbst ab­gesehen von der Landesverfassung, die g'ößten Be­schränkungen der persönlichen Freiheit, der Vermögens­rechte mit sich führt, begleitet und begründet werden würde, so können wir die Maßregel nur als eine von unserm Ministerium ausgehende und veranlaßte «nur« Beurtheilung unterziehen.

Tagesgeschichte.

Deutschland.

Baden. Freiburg, 20. Juli. Die gestern Mit­tag hier eingerückte badische Reiterei hat heute die Stadt wieder verlassen und ist dem Unterlande zu marschirt. Die Frequenz der Fremden ist im gegenwärtigen Augenblick nicht unbedeutend. Die Zahl der hier in Besatzung stehenden Truppen beträgt nicht 2000 Manu.

Karlsruhe, 20. Juli. Die Eröffnung der Re­gierung über die unbedingte Anerkennung der proviso­rischen Centralgewalt und die freudige Zustimmung zur Wahl des Reichsverwesers wurde in der zweiten Kam­mer auf Anregung des Präsidenten Mittermaier mit dem Erheben von den Sitzen zum Zeichen der Ueber­einstimmung angenommen.

Baiern. Würzburg, 16. Juli. sRückkehr der baierischen Truppen an den RheinJ Die vom Rheine zurückkehrenden baierischen Truppen, welche zum Theil hiesigen Ort passirt hatten, haben durch Staffette Ge­genbefehl erhalten und gehen wieder an den Rhein zu­rück. Das heute früh 4 Uhr von hier nach der Heimat abgezogene Regiment kehrte heute schon zurück und wurde mit Dampfschiffen wieder mainabwärts gebracht. Der Anlaß zu diesem Gegenbefehle ist nicht bekannt.

Oesterreich. Wien, 20. Juli. (Die Gemahlin des RcichsvcrweserS dessen bevorstehende Rückreise nach Frankfurt. Die Frage wer soll ihn ersetzen.) Vorge­stern Abend wurde die Gemahlin deS Reichsverwesers, die Baronin Brandhof, bei ihrer Ankunft in dem kaiserl. Lustschloß Hetzendorf von einer Abtheilung der National­garde feierlich begrüßt. In der an sie gerichteten Aa- rede wurde sie als erste deutsche Frau begrüßt. Der Erzherzog NeichSverweser wird uns nach feierlicher Er­öffnung des Reichstags, die Sonnabend oder Sonntag stattfindet, verlassen, und seinen Sitz in Frankfurt aus­schlagen. Die Frage, wer ihn ersetzen soll, beschäftigt die ganze Kaiserstadt, und schon baden die Anarchisten ein neues Feld gefunden, um das Volk aufzuregen.Der Kaiser muß kommen, oder:" ertönt es in allen Vorstädten. Alles, was sich in Innsbruck befindet, ent­fremdet sich mit jedem Tage, und die radikale Presse ar­beitet fortwährend, um die Gemüther deâ Volks zu er­bittern. DaS Ministerium hat vor der Hand wenig Sympathieen für sich. Jedermann blickt auf den Reichs­tag, der Alleâ schlichten soll. (Brrl. N.)

Preußen. Berlin, 20. Juli. (Arago 'Mi- roâlawöki.) Arago bleibt auf seinem Gesandschaftspo- strn. Er hat seine Creditivdriefe von Cavaignac erhal­ten. Man ist hier mit Arago'ü Haltung sehr zufrieden. Auch hat er erreicht, waS einem agitirenden Geiste nicht gelungen wäre: MieroSlawâki ist die Freiheit zugesagt worden.

(Die BeichSgewalt.) Nach derBrem. Ztg." ist kürzlich ein Ministerrath in Potsdam gehalten wor­den, in welchem die wichtige Frage der Stellung Preu­ßens zum Reichs-Verweser und dessen Befehlen erörtert worden ist. ES hat der König sich Dabei sehr warm für eine volle Hingebung an das provisorische Reichs-Ober­haupt ausgesprochen und geäußert, daß Gehorsam die Pflicht aller guten Bürger, die Fürsten Deutschlands nicht ausgenommen, sei. Er seinerseits werte sich wil­lig unterwerfen und mit Preußens ganzer Macht dahin trachten, daß die deutsche Einheit kein leeres Wort bleibe. Auch das Heer soll allen Befehlen aus Frankfurt nach- kommen: da Preußen der mächtigste deutsche Staat sei, habe er um so mehr die Pflicht, den übrigen Staaten voranzugchen mit gutem Beispeil. Dieser ausgesprochene Wille des Königs wird von den besten Folgen sein und die Sondergelüste der altpreußischen Partei unterdrücken helfen. Andererseits hat es hier sehr gut gewirkt, daß der Reichsverweser die Regierung ersucht hat, ihre Vertrau­ensmänner nach Frankfurt zu senden, mit denen er bei allen wichtigen Fragen verhandeln könne. Man erkennt darin gegenseitige Billigkeit und Einsicht, die nur gute Früchte tragen kann.

Berlin, 23. Juli. (Berathung wegen Preußens Stellung zur Centralgewalt.) Die Krisis, in >r>elche alle deutschen Staaten jetzt durch die Einsetzung einer Centralgewalt gekommen sind, indem sie ihre specifische Stellung zur Gesammtheit zu bestimmen haben, führt auch bei uns zu den wichtigsten ministeriellen Brra» thungen, deren Kundgebung wir wahrscheinlich schon in der Sitzung der Nationalversammlung am Dienstag zu erwarten haben. Das Ministerium wird dabei nicht vergessen, daß es an der Spitze des wichtigsten Mie-