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Ein neues Rundschreiben des Ministeriums.

M Von der Lahn, 22. Juli.

Ich erfahre soeben auS zuverlässiger Quelle, daß das Ministerium ein Rundschreiben an sämmtliche Be­hörden des Landes erlassen hat, durch welches es allen Angestellten befiehlt, fich an sämmtlichen politischen Be­wegungen der Gegenwart in keinem anderen Sinne zu betheiligen, als in dem ministeriellen, oder falls sie dies nicht mit ihrer Ueberzeugung vereinbaren können, aus dem Staatsdienste auszutreten. Falls diese Nach­richt gegründet wäre ( wenn sie es nicht ist, so wird hoffentlich eine officielle Widerlegung eintreten), so müßten wir diese Maßregel als die unerhörteste be­zeichnen, welche jemals ergriffen worden ist, besonders in einem Lande, wie das unsrige, wo die staatsdiener­lichen Verhältnisse noch gar nicht geordnet sind, wo die richterlichen Beamten ganz nach demselben Kamme ge­schoren werden, wie die Verwaltungsbeamten, wo alle willkürlich versetzbar, pensionirbar, kurz allen mißliebi­gen Verfügungen schutzlos preiSgegeben sind. Das hieße die ganze Klasse der Angestellten auS der Stellung von Dienern des öffentlichen WohleS (was sie doch offenbar in einem freien Staate sein sollen und müssen) herab­würdigen zu persönlichen Lakaien eines einzelnen Man­nes, so daß wir statt derHerzoglichen Diener" (wie bisher der officiell beliebte Ausdruck lautete) nunmehr Ministerialdiener" bekämen. Es hätte das z. B. die nächste und praktische Folge, daß die Abgeordneten Mpller 2., Hehner und Wenckenbach 1., welche sämmt­lich im Staatsdienste stehen, gezwungen wären, ent­weder ihre Abgeorduetenstelle, welche ihnen das Ver­trauen des Volks gegeben hat, oder ihr Amt, in wel­chem sie eben wegen des ihnen zu Gebote stehenden Vertrauens des Volks doppelt wirken können, nieder­zulegen. Ja es wird es am Ende kein Mann von

Ehre mehr vor seinem Gewissen verantworten können, in den Staatsdienst einzutreten, wenn er diesen Eintritt mit dem gänzlichen Opfer seiner Ueberzeugung erkaufen muß. Wir hoffen immer noch, daß die Nachricht, ob­gleich sie mir aus guter Quelle zugekommen, eine irrige ist, und sehen der Veröffentlichung des Rundschreibens in der Presse entgegen. Denn einen solchen Schritt würde kaum ein BlitterSdors in seiner Glanzperiode gethan haben.

An den nassauischen Landtag.

Wiesbaden, den 21. Juli.

In der Sitzung des Landtags vom 18. d. M. ist eine offizielle Darstellung der jüngsten Ereignisse in Wiesbaden vorgetragen worden, um dadurch die Re­quisition österreichischer und preußischer Truppen zu rechtfertigen.

Diese Darstellung erscheint indessen hierzu keines­wegs hinreichend, und bedürfen die dafür angeführten Gründe zuvor eines hinreichenden Beweises.

Es heißt nämlich darin, daß auf die Drohnung von Böhning, Gräfe und Oswald Diez, mit 400 bis 500 Mann wieder kommen und die zu Gefängniß ver- urtheilten Artilleristen befreien zu wollen, sich 400 bis 500 Menschen im Nerothale versammelt hätten, und als dem Stadtamte die Anzeige gemacht worden, daß diese Menge in die Stadt ziehe, habe dieses den Com­mandanten der Bürgerwehr ersucht, Allarm schlagen zu lassen, und zugleich die Verhaftung der oben Ge­nannten verfügt, wovon Oswald Diez Führer der ei­nen Compagnie gewesen sei, dessen Verhaftung, die von dem Beamten in Begleitung des Obersten vorgenom­men werden sollte, sich die drei ersten Compagnien, wozu sich Einzelne aus anderen Compagnien gesellt, widersetzt hätten, wobei auf den Obersten angelegt wor­den sei, und als eine andere Abtheilung -vehrmänner herbeigerufen worden, um den Befehl des Obersten, die drei widerspenstigen Compagnien zu entwaffnen, zu vollziehen, hatten jene drei Compagnien unter dem Rufe, ihre Gewehre seien geladen, angelegt.

Ohne Rücksicht nun vorerst darauf, daß dem Vor­gänge, wie er hier vorgetragen ist, von Augenzeugen widersprochen wird, wie sich dieses durch eine genauere Untersuchung ausweisen wird, fragt sich vorerst, ob eine solche Menge, wie angegeben, »n Nerothale wirk­lich anwesend, und im Begriffe war, in die Stadt zu ziehen, um sowohl das Ersuchen, Generalmarsch schla­gen zu lassen, als dieses zu vollziehen, zu rechtfertigen.

Sollte aber dieses gerechtfertigt werden, so fragt sich weiter, nicht nur, warum Oswald Diez, d-r bei keiner Compagnie anwesend, mithin nicht in der Menge nn Nerothale war, in diesem Augenblicke arretirt wer­den sollte, sondern auch sogar von seiner Compagnie, deren Führer er war, und zwar nicht, um in militä­rischen Arrest zu gehen, sondern vom Stadtamte zum Behufe einer gegen ihn eingeleiteten Untersuchung, wo er dann entweder durch Polizeidiener oder durch seine müssen in Verhaft hätte geführt werden

Da dieses Verfahren als ein großer Mißgriff er- sche.nl, wovon alle weiteren Folgen abzuhängen chei- nen, so bedarf dagelbe eueer vollständigen Rechtferti­gung, und namen-üch die nächste Folge der Befehl, durch emc andere Abtheilung Wehrmänner die drei w.dcripenitlgen Compagnien zu entwaffnen

Wenn es sodann weiter heißt, da hierauf die Entwaffnung der drei Compagnien verfügt worden

diese aber nicht erfolgt sei, mittlerweile aber von der competenten Behörde die Untersuchung gegen jene drei Einwohner, welche die Loslassung der Soldaten ver­langt, eingeleitet, und deren Verhaftung beschlossen worden sei, so erscheint es hier noch, als wenn die Verhaftung des einen davon, des Oswald Diez, vor dieser Einleitung und diesem Beschlusse vorgenommen worden sei, welches ebenfalls noch einer Rechtfertigung bedarf.

Es heißt weiter, daß an dem Nachmittage eine mit Aerten und anderen Werkzeugen bewaffnete Menge vor das Criininalgefängniß, worin sich zwei jener Ein­wohner befanden, gezogen sei, die Thore eingeschlagen, die Gefangenen befreiet und durch die Stadt geführet habe, die Bürgerwehr aber bei dieser neuen Verletz­ung der Ordnung und der Gesetze nicht eingeschritten sei, das nur in geringer Anzahl in der Stadt gegen­wärtige Linienmilitär dagegen die wühlerische Partei nur zum Widerstande gereizt habe, und es nicht möglich gewesen sein würde, Blutvergießen zu vermeiden, wenn die Regierung dessen Einschreiten angeordnet haben würde.

Wenn nun aber jene angeblich bewaffnete Menge nicht über 50 betragen haben soll; wenn die Entwaff­nung nur vom 3 Compagnien augeordnet war, die übrige Bürgerwehr aber noch aus 12 Compagnien, also 1200 Man bestand, so fragt sich, warum dieselbe bei dieser Verletzung der Ordnung nicht einschritt ? Hatte sie keinen Befehl dazu, oder verweigerte sie den Ge­horsam ? Dieser Umstand muß durchaus noch aufgeklärt werden, um die Folge zu rechtfertigen. Wenn ferner das Linienmilitär wirklich in so geringer Anzahl vor­handen war, was ebenfalls noch zu erweisen ist, um bas von allen Seiten geschlossene Criininalgefängniß zu vertheidigen, so konnte dessen Einschreiten gar nicht angeordnet werden. War dieses aber nicht der Fall, so konnte es kein hinlänglicher Grund sein, davon kei­nen Gebrauch zu machen, weil dadurch die wühlerische Partei nur zum Widerstande gereizt worden, und es nicht möglich gewesen sein würde, Blutvergießen zu vermeiden, während eine auch mit Aerten und anderen Werkzeugen bewaffnete Menge von etwa 50 Mann wohl Anstand genommen haben würde, gegen eine vor dem Criminalgefängnisse mit geladenem Gewehr aus­gestellte Compagnie die Thore desselben einzuschlagen und die Gefangenen zu befreien, im schlimmsten Falle aber hier, wie tn allen Fällen der Arr, das Blutver­gießen gerechtfertigt gewesen sein würde.

Die Requisition von sogenannten Reichstruppen erscheint somit durch diese Darstellung noch keineswegs gerechtfertigt; dieselbe bedarf vielmehr noch einer durch eine strenge Untersuchung erst herzustellende Rechtferti­gung der darin angeführten Gründe.

Es ist dieses um so nothwendiger, als die durch die sog. Reichstruppen der Stadt Wiesba­den und deren unbelh ei lig ten Bürg erii ver­ursachten bedeutenden Kosten von denjeni­gen, welche hier die Schuld tragen, voll- st ä n d i g vergütet werden muffen.

Die deßfallsige Untersuchung liegt dem Landtage ob, da die Regierung vor diese in ihren Schritt durch den Beweis der Gründe, welche sie dafür vor getra­gen, rechtfertigen muß.

Antrag des Abgeordneten Raht in der 26. Sitzung vom 22. Juli.

Die Kammer möge beschließen:

1) Daß die Besetzung der Stabt Wiesbaden durch Truppen, die nicht 'Nassauer sind, alsbald auf­höre, wenn nicht die Nothwendigkeit der Fort­dauer derselben binnen 24 Stunden nachgewiesen werden kann.

2) Daß der Bürgerwehr der Stadt Wiesbaden, mit Ausnahme jedoch der Wehrmänner, gegen welche Anschuldigungen nahmhafter Vergehen vor­liegen, welche zur Entwaffnung oder zur Aus­schließung aus der Volkswehr einen gesetzlichen Grund geben, die Waffen alsbald zurückgegeben werden.

3) Daß durch eine Untersuchung, welche die Kam­mer durch eine aus ihrer Mitte ernannte Com­mission vorzunehmen hat, ausgemittelt werde, ob hinlängliche Gründe, sowohl zur ersten Anord­nung der Herbeiziehung von Truppen, welche nicht Nassauer sind und zur Entwaffnung der ganzen Bürgerwehr dahier, als auch zur Fort­dauer dieser Maasregel bis jetzt vorgelegen ha­ben, um darauf ein Erkenntniß darüber zu fas- . fen, ob diese mit Entziehung verfassungsmäßiger Rechte verbundene Maaöregel von Seiten deS Ministeriums habe verfügt werden können oder nicht.

Wiesbaden, den 20. Juli 1848.

Raht.

(Fortsetzung: die Rechtfertigung dieses Antrags folgt morgen.)

Tagesgeschichte.

Deutschland.

Oesterreich. Von der Etsch, 14. Juli. (Lager- nachrichten). Die Kriegsfurie in Italien ist wie ver­

stummt; die Heere stehen unthätig einander gegenüber. Seit ein paar Tagen erzählt man sich, König Carl Albert sei in aller Stille nach Turin gegangen und wenn die angegebene Ursache richtig ist, so handelte es sich um schnelle Maßregeln die Ruhe in der pie« montesischen Hauptstadt herzustellen. Die dortige Reichs- versammlung scheint mit den Geldsubsidien ernstliche Schwierigkeiten zu machen und die lombardischen Ari­stokraten nehmen die Miene an, als ob ihre Kassen durch die vielen und heftigen Aderlässe erschöpft wä­ren, die ihnen die bisherigen Fieberparorpsmen zuge- zogen. Viele sollen die schweren Goldsendungen sauer beklagen, die von ihnen zur Anstiftung der Emeuten und Barricadendemonstrationen nach Wien, Pesth und Prag spedirt wurden. Die schönen 20 Frankenstücke, meinen sie, wären jetzt dem karg gehaltenen Heere in den Schanzen zwischen dem Mincio und der Etsch viel zuträglicher. Nach der Aussage eines von Ve­rona kommenden Reisenden nähern sich täglich unbe­waffnete piemontesische Soldaten unsern' Vorposten und bitten um Brod. Zahlreiche Ueberläufer schildern die Stimmung der Officiere und Soldaten im Lager der Feinde als eine sehr ungünstige. Unter diesen Umständen wünschen wir, daß' die dem Feldmarschall Radetzkh zugewiesenen Verstärkungen bälveftens in Ve­rona und am rechten Flügel, der sich an Südtirol lehnt, concentrirt werden, um der Kriegsfrage, die sich durch friedliche Verhandlung nicht beilegen ließ, durch entscheidende Operationen ein Ende zu machen. Durchs Pusterthal sind aus Jnnerösterreich 11 Bataillone mit drei Geschützbatterien im Anmarsch.

Zustand.

Rußland.

St. Petersburg, 13. Juli. Der Kaiser hat dem Kriegsminister Tschernitscheff für seine 21jährige Dienst­leistung ein sehr anerkennendes Schreiben und sein Bild­niß in Diamantenfassung übersendet.

Am 10. erkrankten hier 693 Menschen an der Cholera, starben 479 und genasen 209; es blieben 2935 in der Behandlung. Es sind noch mehrere Cho- lcrahoöpitäler, namentlich auch für Beamte rc. errichtet worden. Verwaiste Säuglinge von 8 Monat bis zu 1 Jahr werden auf kaiserlichen Befehl in den Erzie­hungshäusern ausgenommen. In Moskau hatte man am 3. Juli 1803 Cholerakranke, an den letzten Tagen waren 23 gestorben.

Erklärung.

Aus die von dem Herrn Dr. Zaiö unter die Bemerkung der Aufforderung in Nr. 126 der Fr. Z. gesetzte Er- klärung, muß ich als wesentlich bemerken, daß-4er y nannte Herr mich um die Mittheilung meiner beabsichtig­ten Erklärung, vor dem Druck derselben ersucht hat und daß es mir nicht hätte einfallen können, wie dies nach den Worten des Herrn Doctorö, verstanden werden kann, diese Erklärung, die Censur passiren zu lassen oder die­selbe mit jener der drei Herrn etwa in Einklang zu bringen.

Dagegen ist mir die, in der gestrigen Nummer von den unterzeichneten 3 Herrn erschienene Erklärung, vor dem Druck vorgelegt worden, ohne daß ich darum nachgesucht hätte.

Die von dem Herrn Dr. ZaiS angegebene Ursache, warum mein Name nicht unter der Erklärung der drei Herrn steht, ist sehr unlogisch und bedarf einer Berich­tigung:

Die Frage weshalb ich der Erkärung der drei Herrn nicht beigetreten bin, erledigt sich durch meine eigene Er­klärung in der gestrigen Nummer und ist lediglich die daß ich mit den genannten 3 Herrn entgegengesetzter Ue­berzeugung bin, und daß eS schon die Achtung, welche ich meinen Mitbürgern schulde, erheischt, nur nach mora­lischer Ueberzeugung meine Wahrnehmnug auözusprechen, wenn auch die Ueberzeugung der vorbezeichneten 3 Herrn, der meinigen entgegen ist.*)

Wiesbaden, den 23. Juli 1848.

Malm.

*) In meiner gestrigen Erklärung, sind die folgenden Feh­ler eingeschlichen :

Das Wortnicht" vorunzweideutig" ist zu streichen.

Ferner soll es heißen:

Vollzug (nicht Verzug) des Urtheils."

Druckfeh lee-Derichtignug.

In Nr. 123 S. 498 Sp. 1 Z. 8 v. o. muß es heiße» 4000 Mann statt 200,000 Mann.

Anzeigen.

Mein Lager von allen Sorten tannenem Bauholz, Borden, Latten, Dielen, sehr trockner, eichener Dielen und Schalter, rother und weißer Sandsteinplatten, Backofen­platten und Schiffstheer, sowie auch Stein­kohlen und Schmiedegeries bester Qualität bringe ich hiermit in Erinnerung mit dem Be­merken, daß ich sehr billige Preise anseßen, genannte Artikel auch auf Verlangen an Ort und Stelle liefern kann.

Biebrich, im Juli 1848.

(607) Jean Wees Sohn & Comp.

I r.". .. . . von 21 Dl,dm Friedrich am Friedrichsplatz.. Redaction unter Verantwortlichkeit des Herausgebers Wilhelm Friedrich.