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rcn ausgearbeitet hat. Dazu ist eine nochmalige Durch- berathung nicht nothwendig, und es wird genügen, die aus den Beschlüssen der Debatte hervorgegangene End­redaktion zur Prüfung vorzulegen. Die Nationalver­sammlung darf es nicht wagen, nach fast zweimonat­lichem Zusammensein auf die vorgeschlagene tbeifejcit zu vergeuden. Lette verlangt, die schon lange und vielfach berathenen kostbaren Güter der Nation so bald wie möglich zu geben. Er beantragt : daß, nachdem über alle einzelnen Punkte beschlossen worden sei, das Ganze von -dem Ausschuß in einer Endredaktion zur endlichen Beschlußnahme vorgelegt werden solle. Der Präsident macht, was die von den Rednern erwähnte bisherige Durchberathung in der Nation angeht^ dar­auf aufmerksem, daß ihin schon 17 Verzeichnisse von Amendements vorgelegt worden. Fuchs von Breslau ist gegen zweimalige materielle Berathung, verlangt aber auch, daß in der Diskussion sich ergebende ma- rcrielle Verbesserungen nicht, wie neulich, aus Grün­den der Form zurückgewiesen werden. v. M ö r i n g will unter Hinweisung auf die österreichischen Verhält­nisse zweimalige Berathung und Beschlußnahme, indem erst nach der ersten die Grundrechte allgemein würden bekannt und die Stimmen für und dagegen würben gehört werden können. Wizard verlangt, daß die bei der ersten Beschlußnahme abgeworfenen Anträge bei der zweiten Berathung nicht mehr vorkommen dürfen. Robert Mohl wünscht eine möglichst gründliche Be­rathung jedes Punktes, sieht aber nicht ein, wie eine in zwei Theile zerrissene Berathung eine gründliche sein soll. Bassermann ist für den Ausschußantraz. Der Hauptgrund dagegen, der angebliche Zeitverlust, kann nicht geltend gemacht werden, bei einer so wichti­gen Angelegenheit, wo man für Reklamationen, Inter­pellationen und namentliche Abstimmungen so viel Zeit verloren hat. Der ganze Unterschied wird eine oder zwei Wochen sein; denn nur auf einzelne wichtigere Punkte wird die zweite Berathung genauer eingehen. Die andern Vorschläge werden nicht den gewünschten Erfolg haben; die Schlußredaktion in der vorgeschla­genen Weise wird zu großen langen Debatten führen. Riehl von Zwettl beantragt, daß das Zweitemal nur abgestimmt, nicht mehr berathen werden soll. Spatz meint, daß zwischen einer ersten und zweiten Berath­ung Regiminalansichten könnten geltend gemacht werden, und verlangt eine einmalige Abstiininung, es sei denn, daß sich Widersprüche nachweisen lassen, wo dann die widersprechenden Artikel einer nachmaligen Berathung und Schlußnahme unterstellt werden sollen, v. Lasaulr ist für den Ausschußantrag, der-alle Vor­theile des Zweikammersystems bietet. Beseler als Berichterstatter erklärt nach Schluß der Debatte, bei dem Ausschußantrage stehen zu bleiben. Der Ausschuß- antrag wurde angenommen. (Schluß folgt.)

Einleitung und Artikel 1. des am 4. zur Berath­ung koinmenden Entwurfs.

Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grund­rechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung und Gesetzgebung eines deutschen Einzel­staats soll dieselben je aissheben oder beschränken kön­nen. Artikel I. § 1. Jeder Deutsche hat das allge­meine deutsche Staatsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Das Recht, zur deutschen Reichsversamm­lung zu wählen, übt er da wo er zur Zeit seinen Wohnsitz hat. § 2. Jeder Deutsche darf an jedem Orte eines deutschen Staates Aufenthalt nehmen, sich niederlassen, Grundeigenthum erwerben, Kunst und Ge-1 tverbe treiben, das Gemeindebürgerrechl gewinnen, vorerst unter denselben Bedingungen, wie die Ange­hörigen des betreffenden Staates, bis ein Reichsgesetz die zwischen den Gesetzen der einzelneü^Staaten noch haltenden Verschiedenheiten völlig ausgleicht. § 3. Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deut­schen Staates darf keinem unbescholtenen Deutschen vèr-

! weigert werden. Minoritätserachten: Einer be- ! sondern Ausnahme in das Staatsbürgerthum eines ein­zelnen deutschen Staates bedarf es für den Deutschen nicht, sondern er erwirbt alle Rechte der Eingeborenen durch die feste Niederlassung in dem Lande. (Waitz, Tellkampf, Hergenhahn, Schüler, Detmold, Wipper­mann, AhrenS, Beckerath, Dropsen.) Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine andern Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügen­den Unterhalt des Aufzunehmenden für sich und seine Familie beziehen. (Mühlfeld, N. Mohl, Andrian, Las- saulr.) § 4. Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden. § 5. Die Auswânderungsfreihcit ist von Staals wegen nicht beschränkt. Abzugsgelder dür­fen nicht erhoben werden. Minoritätserachten: Zusatz: Die Auswanderung selbst steht unter dem Schutze des Staates. (Wizard, Tellkampf, Hergen­hahn, Lassaulr, Ahrens, Blum, Römer, R. Mohl, Schüler, Simon.)

dtaffauisches.

2 Kammer - Verhandlungen.

14. Sitzung.

Wiesbaden den 4. Juli.

Der Präsident Wirth zeigt den Eingang zahlreicher Petitionen an. Mehrere betreffen das Gemeindegesetz, sehr viele den Zehnten, theils für, theils gegen unentgeltliche Abschaffung.

Creutz übergibt und befürwortet eine Petition der Gewerbetreibenden in Dietz, um Abstellung einzelner dringender Mißstände in dem Gewerbewesen, vor der zu erwartenden allgemeinen Regulirung derselben durch den deutschen Reichstag.

Regierungspräsident Ler übergibt:

1) Einen von der Regierung genehmigten Entwurf für die zur Beseitigung des Nothstandes in den Gewerben niedergesetzte Commission,

2) zwei nachträgliche Anforderungen des General- commandos, nämlich:

a. für Wiederherstellung der Militär-Turnanstalt in Dietz,

b. Einrichtung der Militär - Schwimmschule in Biebrich.

Sämmtliche Eingaben werden den betreffenden Ausschüssen zugewiesen.

Jung interpellirt die Regierungsbank, warum das Jagdgesetz immer noch nicht publicirt sei.

Regierungspräsident Ler: es sei bekannt, daß der von einem Ausschuß des Reichstags in Frankfurt aus­gearbeitete Entwurf der Grundrechte des deutschen Volks unter andern die Bestimmung enthalte:

Aufhebung des Jagdregals, Uebertragung der Jagd an den Grundeigenthümer;"

diese Anordnung stimme mit der durch den berathenen Gesetzentwurf beabsichtigten Einrichtung nicht überein, und man sei durch das Bedenken, daß man voraus­sichtlich einem deinnächftigen Reichstagsbeschluß ent­gegen handeln werde, bis jetzt von der Genehmigung abgehalten worden.

Müller 2. Er finde hier durchaus keine Differenz. Der Entwurf des Reichstags habe ganz dasselbe Prin­cip, wie das von der Kammer berathene Jagdgesetz. Das letztere habe nur um deßwillen, weil die bei uns herrschende übermäßige Zersplitterung des Grundeigen­thums eine direkte Uebertragung aus die Grundeigen­thümer unmöglich mache, die Jagd an die Gemeinden übertragen, als den Inbegriff der gesummten Grund- eigenthümer.

Wimpf: Es handle sich hier auch nur um einen Entwurf, also einen bloßen Vorschlag, keineswegs aber um einen Beschluß des Reichstags.

Laug: die Kammer warte überhaupt in vielen Dingen nicht auf die Beschlüsse des Reichstags. Wo

dringende Noth es fordere, müsse sie, wenn auch nur provisorisch, handeln. So im Gemeindewesen; so auch in Bezug auf das Jagdgesetz. Der täglich Ueberhand nehmende Jagdunfug verlange schleunigste Abhülfe.

Wimpf: der Reichstag könne überhaupt nur die Principien feststellen, die Ausführung im Einzelnen Hänge von der verschiedenen localen Beschaffenheit ab. Eins passe nicht für Alle.

RegierungSrath Werren. Die Kammer habe bei dem Berichte des Prioritätsausschusses anerkannt: daß sie nicht in Widerspruch mit den Beschlüssen des Reichs­tags kommen dürfe, und habe demgemäß die Behand­lung einzelner Gegenstände hinausgeschoben. In glei­chem Falle befinde sich hier die Regierung. Die Ge­nehmigung sei indeß keineswegs verweigert, sondern nur vertagt worden.

Die Entschließung über Verwerfung oder Geneh­migung werde baldigst erfolgen. Man könne es aber der Regierung gewiß nicht verübeln, wenn sie, trotz der Dringlichkeit der Sache, Bedenken getragen habe, mit den Beschlüssen des Reichstages in Conflikt zu kommen.

Hehn er: Das Gesetz müsse jedenfalls sofort er­lassen werden. Jedoch vorbehältlich der Bestimmun­gen des Reichstages. Dermalen sei die Jagd eigent­lich herrenlos. Ein solcher Zustand der Auflösung und der Unordnung müsse schleunigst beendigt werden. Bestehe der Reichstag auf direkte Uebertragung der Jagd an die Grundeigenthümer, so könne man den Pachtertrag, statt ihn in die Gemeindekasse fließen zu lassen, einfach unter die Grundeigenthümer pro rata vertheilen, wodurch die ganze Schwierigkeit beseitigt sei.

Siebert: Viele Gemeinden hätten ihre Jagden in Voraussicht des Gesetzes schon verpachtet. Das Gesetz müsse daher nothwendig erlassen werden.

Zollmann: Zur Erlassung des Gesetzes bedürfe es vorher der Ausarbeitung einer Verpachtungs - In­struktion und eines neuen Jagdstrafgesetzes.

Regierungsrath Werren: Die bisherige Iagd- strafgesetzgebung bestehe mit Ausnahme der einen durch den Jagdgesetzgebungs - Entwurf aufgehobenen Bestim­mung dermalen noch fort. Es bedürfe also vorerst durch Erlassung des Gesetzes keiner neuen. Der Be­schluß der Regierung über die Genehmigung oder Nicht- genehmigunz der letzteren werde indessen dieser Tage erfolgen.

Lang: Jedenfalls verdiene die Regierung Tadel, daß sie diesen Beschluß bei der dringenden Eile der Sache über 4 Wochen lang hinausgeschoben habe.

Müller II.: Man müsse also auf schnelle Be­schlußfassung, sowie auf sofortige Vorlage der Ver­pachtungs - Instruktion, welche dem Vernehmen nach schon ausgearbeitet

9 Wiesbaden, den 4. Juli. sDas Theater. Der Bau der katholischen Kirche. Das Schloß Johannis­berg. Der Erzherzog Stephan über die Jagd.) So freudig die nationale Erhebung Deutschlands in Nassau, das ja eigentlich als ihr Ausgangspunkt betrachtet wer­den muß, ausgenommen worden ist, Jo läßt sich doch nicht verkennten, daß sie gerade für die Stadt Wies­baden die allerempfindlichsten Nachtheile mit sich geführt hat, in Folge deren Viele thöricht genug sind, den alten Zustand zurückzusehnen. Unser Theater, welches bisher aus der Domänencasse einen jährlichen Zuschuß von 55,000 fl. erhielt, wird denselben vom 1. Oktober an entbehren. Da die Stadt Wiesbaden gänzlich außer Stande ist, eine solche Summe oder auch nur eine einiger Maßen ausreichende geringere, beizusteuern, so* wird das Theater einzehen, wenn nicht das Land in das alte Mittel tritt und durch Venvilligung eines Beitrags aus Staatsmitteln diese öffentliche Bilvungs- anstalt (eine solche sollte es wenigstens sein!) erhält und dadurch unsere Stadt vor dem empfindlichsten Schlage, namentlich bezüglich der Frequenz der s. g. .Winterkur," bewahrt. Eine Verwilligung von 20,000 fl.

Kalesche vor der Alte kommt ins Zimmer geeilt, Noth und Schrecken in jedem Zuge.

Der Erzherzog Johann der Erzherzog Johann ist da und alle Knechte fort!"

Der Erzherzog Johann der darf nicht warten!" sagte das Mädchen,ich will ihn fahren."

Sie eilte fort, ehe noch der Alte eine Sylbe erwi­dern konnte. Der Stallbube und der Postknecht von der letzten Station legten die Relaispferde vor. Unterdeß holte das entschlossene Kind des PosthalterS die neue Postillon-Montur, die für Galo-Gelegenheiten verschlossen im Schranke hing, kleidete sich rasch hinein, und nach kurzer Verzögerung saß sie im Sattel, hoch zu Roß, nahm Zügel und Peitsche und lustig rollten Reisewagen und Erherzog weiter.

Des Erzherzogs Auge fiel nach einer Weile auf die Gestalt des Postillons, .der ihn fuhr. Diese leichten, schlanken Formen, diese Umrisse der Schultern, diese knappe Taille unter der dnnkclrothen Uniform mit den schwarz- «n MW««« W.« -hm I« «»(fatal. Er tapste -m @«fw teil »«m hitsch-neiw«3tt an. Btef« °»-»°-">° g-lch-i» M» <((,I - j w-ich- Organ machte vollends den Verrächer.

Du bist ei« Mädchen'." sagt« der Erzherwa endlick

Sie erfthrack. war Niemand ans Stundenweite der Eure Kaiserliche Hoheit f^ren können!

stockend,der Erzherzog Johann durfte nicht warten'" Ihr Gesicht glühte dunkelroth der Erzherzog mußte es über alle Beschreibung reizend finden : denn das Ende der Geschichte war, daß er sagte:Sie haben Sich mei-

nethalb zum Manne gemacht ich kann nicht weniger thun, als Sie zur Frau machen!" Dazu willigte sie gern ein wer aber nicht einwilligte, das war der Kai­ser Franz, der doch auch gefragt werden mußte. In der Burg zu Wien würde man ganz außer sich gerathen sein über diese romantische Thorheit, wenn man nicht vielmehr aus vollem Halse darüber gelacht hätte. Der Erzherzog aber betrieb die Sache sehr ernsthaft; er setzte seinen Kopf darauf, und der Kaiser mußte am Ende nach­geben; er mußte die Tochter des Postmeisters zur Baro­nin von Brandhof machen, unb Johann heirathete sie. Seinem Sohne hat er die Stammburg der Grafen von Tyrol bei Meran gekauft: er heißt Graf von Meran die Baronin Brandhof ist eine so gute Erzherzogin ge­worden, wie die schöne Welser auch, und wenn nicht so schön, doch sicherlich so liebenswürdig wie sie, und an­gebetet von allen di« sie kennen. Die ganze vornehme Damenwelt Wiens hat keinen Flecken auf sie zu werfen gewußt wer Wien kennt, der weiß, was daö sagen will!

So habe ich damals erzählt vom Erzherzoge Jo­hann im Jahre 1843. Welche Zeit war das! Jetzt tafeln die deutschen Fürsten nicht mehr in stolzer Unbekümmertheit, wenn das Volk Hurrah ruft. Sie fahren auch nicht mehr unter allerlei bunten Fahnen der Erzherzog Johann hat es ihnen schon lange gesagt:Kein Oesterreich, kein Preußen mehr!" Darum geben wir auch keinem Anderen als dem Johann das alte, rechte, weltbeherrschende Banner in die Hand, als erstem Hüter dieses Heiligthums.

Was er sonst gethan und gewirkt, das steht in den Büchern beschrieben, wo man es finden kann. Steht es nicht darin , nun, so wird es daher kommen, weil mau es eben nicht all beschreiben kann, was so ein Mann in der Stille thut! Aberdas sage ich: daß sein Herz so rein und lauter ist., wie das Gold in jenem Banner, und daß er ein echter Johannes ist! wollte Gott, der nach ihm kommt, sei nur noch größer denn er! (Kölner Z.) Levin Schücking.

Es hat sich das Gerücht verbreitet, daß der Unter­zeichnete, K. K. österreichischer Haus-, Hof- und Staats- Kanzler Fürst' v. Metternich, derselbe sei, welcher in der Republikaner-Versammlung zu Frankfurt a. M. den Vorsitz in der Blouse führt. Da mich Herr Met­ternich in Frankfurt a. M. ersucht hat, im Interesse seiner Ehre zu erklären, daß er ein anderer sei, als ich, so will ich diesem Gesuch hiermit um so bereitwil* liger entsprechen, da ich zugleich auf Fürstenwort ver­sichern kann, daß ich nicht Republikaner bin, was er­forderlichen Falls Personen, die mich genau kennen, eidlich erhärten werden.

K. K. Oesterr. Haus-, Hof- und Staats- Kanzlei z. Z. in London.

gez. Fürst Metternich.

P. 8. Sollten Sie mir vielleicht einige Flaschen guten Johannisberger zuwenden können, so würden Sie mich sehr dadurch verbinden, da der meinige in Folge meiner Seereise leider zu Wasser geworden ist.