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Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden,
Dienstag, den â. Juli.
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Ueber deutsche Gesandtschaften.
Einen Mißstand, der sich noch aus dem alten Systeme fest erhalten, und dessen Beseitigung baldigst, schon durch die provisorische Centralgcwalt, zu wünschen wäre, berührte kürzlich in der Retchsvcrsammlung der regsame Vogt aus Gießen, nämlich den Zustand unseres gegenwärtigen deutschen Gesandtenwesens. Während alle unsere Staaten constitutionelle, also die Personen der Regenten unverletzbare, aber auch nur mittelst gesetzlich bestimmter Organe ihren Willen ausführendc geworden sind, während keine Handlung des Regenten als eine eigenwillige, mit den allgemeinen Wünschen des Landes nicht übereinstimmende, möglich sein soll, haben unsere konstitutionellen Fürsten gegenüber anderen Staaten noch immer nur Vertretung ihrer persönlichen Interessen, welche nicht immer in nothwendigem Einklänge mit jenen ihrer Länder stehen, und durch Männer, welche an keinen anderen Befehl, keine andere Verantwortlichkeit gebunden sind, als einzig und allein die Wünsche ihres Herrn, und bevollmächtigt, nicht bei anderen Staaten, sondern nur bei anderen Thronen.
Früher gab es in Europa nur Gesandte für die Vertretuitg der wirklichen Staatögeschäfte, und die Fürsten hielten oder sandten für ihre Privatangelegenheiten besondere Agenten; erst, später wurden sie zu Ceremonialgeschäften und persönlichen fürstlichen Aufträgen mitbenutzt, und erst seit der Ausbildung unserer jesuitischen K'abinctspolitik, also ungefähr 200 Jahren, wurden sie immer mehr Privatgeschäslsführcr, diplomatische Taschenspieler, Jntriguanten, und privilegirte Spione mit beweglichen Stellungen und gar verschiedenerlei Rangabstufungen, welche zuletzt der Wienerkongreß sehr gewissenhaft abzirkelte, und das Beispiel Polens, dessen König zwar allein Ceremonialgesandte, aber ohne Zustimmung der Republik nie Geschäftsgesandte schicken durfte, steht bisher vereinzelnt da.
In Deutschland können aber gegenwärtig, wo überhaupt noch einzelne Staaten Gesandte zu ernennen haben sollten, diese nach richtiger Auffassung der Grundlagen einer wahren und redlichen Constitution, nur mehr von den verantworlichen Ministern vorgeschlagen, und wie alle andern Beamten, durch diese allein im Namen und Uebereinstimmung des Regenten ihre Verhaltungsmaßregeln erlassen werden, denn sonst könnte es unter ein wenig veränderten Umständen sich ereignen, daß von Innsbruck aus in London und von Berlin aus in Petersburg Dinge offiziell verhandelt würden, von denen sich Volk und verantwortliche Minister nichts träumen lassen.
Mit der Aufhebung dieses Gesandtenunwesens verliert sicherlich kein Land etwas Anderes, als einen schlimmen Nest von Staatsunmoralität, von List- und Trug- und öffentlichen Lügenanstalten. In der nun sich bildenden, redlicheren Politik der Nationalitäten gibt dieser eingefleischte Maechiavelismus einen Mißton, der mehr ihre Harmonie verdirbt, als erhält, und mit Recht begannen schon ein paar kleinere deutsche Staaten (namentlich darunter Nassau voran) das gute Werk, ihre kostspieligen und doch unfruchtbaren Gesandtschaften aufzuheben, und verlieren sicher nichts dabei an Achtung und Kraft. Die Hessen können den Franzosen doch nicht den Krieg ankündigen, wenn diese in einer Geographie ihre Existenz vergessen hätten, und gegen Nassau mag selbst das russische Kabinet keine so gefährlichen Pläne zu verstecken haben, daß nur ein Gesandter sie herausgraben und mit Depeschen vernichten könnte. In letzter Zeit ließ sich die Ironie aus die deutsche Einheit in jeder Hauptstadt schon aus der Legion Der deutschen Gesandten erkennen, welche
Zahl allein das diplomatische Corps der übrigen ^elt aufwogen; in der neuesten lassen sie einen trau- (^enBlick in den Fortbestand der deutschen Absonder- "hkeiten zu. So stehen unsere Gesandten in London, Paris und Petersburg noch auf den alten Füßen; Ultfer preußischer Gesandter begrüßt den König von "apcl wegen seiner glücklichen Volksschlächterei, Baiern droht vereinzelt zur Ehre Deutschlands (oder Oesterreichs)
seinen sardinischen Gesandten zurückzurufcn; die andern Staaten halten deren überall, wo Oesterreich sie entfernte; in Dänemark, das mit Deutschland im Kriege, ist noch ein österreichischer Gesandter, in Oesterreich ein dänischer, und um recht sehen zu lassen, daß sie nicht für die Staaten, sondern allein für die Monarchen berufen sind, wandern Gesandte von Wien dem Kaiser nach Innsbruck nach.,
Solche Mißstände, in so grellem Widersprüche mit der fortgeschrittenen Zeit, erfordern baldige Abstellung, und wir wollen hoffen, daß ihre Ordnung schon die neue Centralgewalt zur Hand nehmen werde. Unter den deutschen Staaten wird es nicht mehr anderer Gesandtschaften bedürfen, als der Abgesandten am Bundestage, oder an der künftigen deuischen Regentschaft. Diese wird nur mehr der künftigen Gesandten in den Haupstädten und der Consuln bedürfen, und so eine schlimme Wunde an unserem Organismus ihre Heilung finden.
Die Kosten für die zahlreichen deutschen Gesandtschaften mögen wohl sich auf ein paar M Uioucn belaufen, und cs wäre zu wünschen, daß diese schöne Quelle für die Zukunft der deutschen Nelchsregierung zufließe, welche • ihr durch Verwendung für ihre Bedürfnisse, für die Marine oder für eine geordnete Auswanderung mit Gründung von Colonien, einen viel nützlicheren Verlauf anweisen kann.
Hoffentlich wird Niemand in Deutschland, selbst die Regenten nicht, wenn sie ihre neue, moralischere und würdigere Stellung erfassen, der Zugradetragung dieses vermorschten Instituts eine Thräne nachweiuen.
(Fränk. Bürgerbl.)
68. Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 30. Juni 1848.
Zum Vortrag kamen Berichte deö Gesandten Banks in London über die Schleswig-Holsteinische Angelegenheit. Eine Note des königlich sardinischen Gesandten in München, beim deutschen Bunde accreditirt, zeigt seine Abberufung und die Ernennung eines besondern Ge- schäfttsträgers bei der Bundesvrrsamlung an.
Die österreichische Regierung nimmt die «»gebotene Hülfe zur Unterstützung Der deutschen Interessen in Böhmen für jetzt nicht in Anspruch, dankt übrigens für die bundesfreundliche Unterstützung.
Von dem Militärausschuß werden mehrere Berichte erstattet über Festungsbauten in Ulm, Artillerieaus- rüstungen von Mainz, Lerprovianlirung von Rastatt und über den Aufwand für den Generalstab der Armee, des Generals Wrangel, die entsprechenden Beschlüsse hierauf gefaßt.
Der politische Ausschuß erstattet Bericht über den Antrag der baierischen Regierung auf Zurückziehung der in Baden stehenden Truppen. In Berücksichtigung der abgegebenen Aeußerungen der badischen Regierung und des Commandirenven des 7. und 8. Armmeeeorps, Prinz Carl von Baiern, wird beschlossen, wegen des für jetzt nöthigen Schutzes der südwestlichen Gränzen vor Eindringlingen die Zurückziehung Der baierischen Truppen für unzulässig zu erklären, zugleich an Den schweizerischen Vorort die Aufforderung zu erlassen,^ daß, wie solches von Frankreich unlängst geschehen, Die Theilhaber an dem jüngsten Ausstand von der dortigen Gränze zurückverlegt werden möchten, unter Hinweisung, daß eine strengere Besetzung der Gränze statt finde, wenn die von dort ausgehende Aufregung der benachbarten deutschen Distriete kein Ende nehme.
Baiern stellt Den Antrag auf baldige Hinwegräu-- mung aller die freie Schifffahrt in Deutschland hemmenden Abgaben.
Preußen gibt Rachricht, daß seine Regierung ihrem Geschäftsträger in Turin wegen der Blokaoe von Triest eine 'gleiche Weisung im Sinne der Bundesversammlung für eine an die sardinische Regierung zu erlassende Aufforderung ertheilt habe. ' .
Hannover bringt etne Vorstellung der Provinzial- städte von Ostfriesland zur Kenntniß, wornach Dâni= scherseits die Mannschaft eines genommenen HandUo- schiffes gezwungen werden wollte, aufdänischen Schiffen Dienste zu leisten. .
Württemberg zeigt die Ernennung des bisherigen Kriegsministers^ Generallieutenant Grasen v. Sont-
beM zum Gouverneur von Ulm statt des verstorbenen Grafen zu Lippe und stellt die Anfrage, welche Entschädigung die würuembergische Regierung für Aufstellung und den Auslnarsch ihres Truppenkontingents zum Schutze der südwestlichen Gränze Deutschlands an- zusprechen habe. Diesem Antrag schließen sich auch für ihren Theil die Gesandten der Staaten des 10. Armeekorps an.
Der Gesandte von Hamburg übergibt ein Memoire in Betreff der Errichtung eines Admiralitätskollegiums unter Oberaufsicht des künftigen Marinemisteriums.
Die Vollmacht für Den Geheimrath Welcker als Commiffär für eine interimistische Verwaltung des Her- zogthums Lauenburg wird vorgelegt und genehmigt.
Die Gesandten von Hannover und Baden legca Die provisorische Uebersicht über den Stand ihrer Bun- descontingente vor.
29. Sitzung der constituirenden Itatioual- Versammlung.
Frankfurt, den 1. Juli. Dem Abgeordneten Henkel von Kassel, so wie den Abgeordneten v. Ai- chenegg und v. Knapitsch, welche letztere für die österreichische constituirenbe Versammlung gewählt sind, wurde die nachgesuchte Entlassung ertheilt.
Es wurden sodann durch Zachariä und v. Wyden brugk Namens des völkerrechtlichen Ausschusses Berichte erstattet, deßgleichcn von Auerswald Namens des Ausschusses für Wehranstaltcu ein Bericht als zum Druck gegeben angezeigt.
Vogt verzichtete unter Beziehung auf den durch v. Wydenbrugk erstatteten Bericht auf seine angekündigte Interpellation bezüglich Des Verhältnisses zu Frankreich.
Arndt von Bonn knüpfte an eine von seinen Wählern in Solingen über die Mainzer Vorfälle eingegangene Erklärung die Aufforderung, von der Bitterkeit und Aufregung gegen einzelne Volksstämme, wie sich solche in den letzten Monaten gegen Preußen kund geben, abzugehcn.
Die Wahlangelegenheit in Tbiengen, so wie diejenige in Konstanz wurden an einen besondern Ausschuß verwiesen.
In der österreichisch - slavischen Frage wurde nach dem Ausschußantrag, so wie nach einem Antrag von Berger aus Wien beschlossen: 1) Es fei die österreichische Regierung aufzufordern, die in den deutsch- slavischen Reichölanden des österreichischen Staates noch rückständigen Wahlen zur Volksvertretung in Frankfurt unverzüglich und förmlich anzuordnen, den Wahlaot gegen störende Einwirkung zu schützen, bereits gewählte, noch abwesende Abgeordnete zum Antritt ihrer Bestimmung anzuweisen, oder nöthigenfaUs Ersatzwahlen vornehmen zu lassen. Uebrigens erklärt die Nationalversammlung in der Voraussetzung, daß die österreichische Regierung die Interessen Deutschlands wahren werde, ihre Unterstützung in Den hiezu führenden Maßnahmen. 2) Die Nationalversammlung erklärt, durch die von Dem Bundestage (bezüglich der Ereignisse in Prag) getroffenen Einleitungen sei Alles geschehen, was die Lage des Augenblicks fordere, und Die Nationalversammlung werde der österreichischen Regierung in allen Maßnahmen zum Schutze der von der czcchischen Partei angegriffenen Deutschen und Böhmen, im Falle Be- dürfens, Die kräftigste Unterstützung gewähren.
Auf Hartmann's Antrag wurde angenommen, der provisorischen Erecutivgewalt nach ihrer Einsetzung die Berücksichtigung des Bandes zwischen Deutschland und Ungarn als eine dringende Angelegenheit zu empfehlen.
Auf v. Lindenau's Antrag wird ein besonderer Ausschuß zur Vorbereitung des Gesetzes über Verantwortlichkeit der Reichsminister niedergesetzt.
Robert Blum stellte an Den Präsidenten unter Beziehung auf das gestern veröffentlichte Beglückwünschungsschreiben der Bundesversammlung an den Erzherzog Johann die Anfrage, ob ein offizieller Verkehr mit der Wahl des Reichsverwesers stattgefundcn habe. Auf die Erklärung des Präsidenten, daß von seiner Seite nicht die geringste Communication stattgefunden, behielt sich Blum die Begründung seines bei der Interpellation angekündigten Antrags vor, jenes Beglück-