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Hinsichtlich des Materiellen wünscht der Redner das Pricip der Wahl durch die Nationalversammlung fest- gehalten.Ich wünsche das Princip zu ^ersehnen mit der Rücksicht auf die Regierungen und Staaten. Ich wünsche, daß die Regierungen sich in unsere Beschlüsse fügen. Ich wünsche, baß die hohe Person, welche man im Auge zu haben scheint, überall anerkannt werde. Ich wünsche, daß die überaus wichtige Angelegenheit, die Autorität unseres Präsidenten, aufrecht erhalten werde. Ich wünsche auch das Ansehen der Nationalversamm­lung erhalten und ich glaube nach reiflicher Erwägung, daß dieß durch meinen Antrag besser erreicht werde, als durch den (ursprünglichen) Schoder'schen, welcher sonst voraussichtlich würde angenommen werden. Ich beharre also auf meinem Anträge.

Wippermann glaubt, daß Heâscher seinen Antrag zurückziehen solle, um dem Vaterland einen Dienst zu erweisen, oder wenigstens, daß er die Worte weglassen solle:im Vertrauen auf die Zustimmung der Regie­rungen." Letzteres nicht deßhalb, weil der Redner kein Vertrauen zu den Regierungen habe, sondern weil es sich von selbst verstehe und weil das Vertrauen auf die Zustimmung erst nach erfolgter Wahl werde ausgespro­chen werden können. Der Redner schloß mit einem Vor- ichlage über die Reihenfolge der Abstimmung bis Nr. 6, welche er, so wie die etwa dort noch eingeschobenen Anträge, in Theile zerlegt zur Abstimmung gebracht wissen will.

Der Vizepräsident schlug vor, nun zur Berathung über die Reihenfolge der Fragestellung überzugehen.

Glskra verlangt vorgängige Verlesung der neu eingebrachtön Unter- und Gegenanträge. (Beifall.)

Diesem, Verlangen stimmen Vogt und Schaff­rath, unter Hinweisung auf die Geschäftsordnung bei.

Neuwall macht einige ironische Bemerkungen über die deutsche Gründlichkeit, bei welcher die Einheit viel­leicht von unsern Enkeln werde beschlossen werden können.

Heckscher: Was die eingebrachien Anträge betrifft, welche den Beifall der Gallerten im Voraus haben.... Bei diesen Worten brach auf der linken Seite ein großer Sturm loö. Der fortgesetzte stürmische Ruf: zur Ord­nung, welchem der Vizepräsident nicht entsprechen zu können erklärte, da er feine Beleidigung in den Aus­drücken sehe, veranlaßte endlich den Vorsitzenden, die Sitzung für eine halbe Stunde aufzuhedeu. Noch vor Ablauf derselben erklärte der Vizepräsident, daß bei den neu eingelangten Anträgen, unter welchen er einen hervorhoo, der die Einnahme des Präsidentenstuhles durch v. Gagern verlangte, eine ruhige Dismssion wohl nicht mehr für heute zu erwarten sei und daß er deß­halb die Sitzung für heute gänzlich schließe, die nächste auf morgen früh 9 Uhr anberaume.

23 Sitzung der constituirenden Nationa!- Bersammlung.

Frankfurt, 27. Juni, Morg. 11 Uhr. Die Sitzung wurde um 10 Uhr von dem Liceprâsiventen v. Soiron eröffnet. Nach Verlesung des Prorrcollü schlug Präsi­dent von Gagern vor, die verschiedenen neu emgedrach- ten Amendements fallen znlassen, in Las Gesetz nur die Bestimmung aufzunehmen, daß die Wahl des Trägers der Centralgewalt von der Versammlung ausgehe, und daß es den Einzelnen freistehen solle, das Motiv (das Vertrauen auf die Zustimmung der Regierungen) zu Protokoll zu geben. Heckscher , v. Auerswald und Blum nahmen hierauf Ramens ihrer Freunde v,e verschiedenen Amendements zurück. Heckscher sprach dabei die Erwar­tung aus, daß allseitig die einfache Abstimmung ohne Diccussron zugestanden werde, v. Auerswald erwartet, daß das von ihm vertretene Princip (Wahl aus Für­stenhäusern) thatsächlich anerkannt werde. Es wurde nunmehr zur Dtscussivn über die Fragenreihenfolge ge­schritten. Ueber die Zulassung des Antrags Nr. 2 c (chcs Amendements von Stettmann) erhob sich eine stür­mische Debatte, an deren Schluß der erwähnte Punkt zurückgezogen wurde. Daö Gleiche geschah mit den Punk- -ten Rr. 10 und 12 und ebenso mit Nr. 19 für den Fall, daß Nr. 18 abgelehnt wird. Für den Punkt 8, welcher vor 1 gestellt wird, 2 d, 6, 11, 18, 4, so wie für die Abstimmung im Ganzen, nach Abstimmung aber Ler einzelnen Punkte wird namentliche Abstimmung un­ter geschäftsordnungSmaßiger Unterstützung verlangt. Es wird nunmehr zur Abstimmung über nachstehenden Punkt geschritten: Die Nationalversammlung beschließt vorbehalt­lich deö Einverständnisses mit den deutschen Regierungen, daß biS zur definitiven Begründung einer Regierungo- gewalt für Deutschland eine provisorische Centralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheit«! der deutschen Na­tion bestellt werden soll. Die ginge wurde mit 577 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Der Punkt Nr. 1 : biè zur definitiven Begründung einer Negierungsgewalt für Deutschland soll eine provisorische Centralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Ration bestellt werden, wurde mit immenser Stimmenmehrheit angenom­men. Der Punkt Nr. 2 a. ist gleichfalls angenom- men, ebenso Nr. 2 b. u. c. Ueber den Punkt Nr. 2 o. (die Beschlüsse der Nationalversammlung zu verkün­den und zu vollziehen) wird namentlich abgestrmmt, vnd derseloe mit -.77 gegen 261 Stimmen verworfen. Der Punkt 9tr. 3 ist mit großer Mehrheit angenommen. Ue­ber Nr. 4 wird eben namentlich abgestimmt

Die Abstimmung über Nr. 4 der Reihenfolge (über Krieg und Frieden und ü -er Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt die Centralgewalt im Einverständnisse mit der Nationalversammlung) ergibt 408 Stimmen siir 143 Stimmen dagegen. Der Punkt- Nr. 4 ist also

angenommen, Nr 5 fällt sonach weg. Hierauf kam zur namentlichen Abstimmung die Stelle der Nr. 6: die pro­visorische Centralgewalt wird einem Präsidenten übertra­gen. Diese Fassung wurde mit 355 gegen 171 Stim­me» abgelehnt. Die Fassung: Die provisorische Central­gewalt wird einem NcichSverweser übertragen, wird mit großer Mehrheit ohne namentliche Abstimmung ange­nommen. Die Frage: ob der Reichöverweser von der Nationalversammlung ernannt werden soll, wurde mit 403 gegen 135 St. angenommen (Stürmischer Beifall.) Damit fallen die Punkte 7 und 8 weg. Die Sitzung wird um 5 '/4 Uhr geschloffen, in der nächsten morgen­den Sitzung: Fortsetzung der Abstimmungen. Das Er­gebniß der heutigen Abstimmungen ist nunmehr: 1) Brö zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutschland soll eine provisorische Centralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2) Dieselbe hat a. die vollziehende Gewalt zu üben, in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen; b. die Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht zu übernehmen, und namentlich die Oberbefehls­haber derselben zu ernennen; c. die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung Deutschlands auSzuüben, und zu diesem Ende Gesandte und Consuln zu ernennen. 3) Die Einrichtung des VersassungSwerks bleibt von der Wirksamkeit der Centralgewalt ausgeschlossen. 4) Ueber Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt die Centralgewalt im Einverständniß mit der Nationalversammlung. 5) Die provisorische Centralgewalt wird einem Reichöverweser übertragen, wel­cher von der Nationalversammlung gewählt wird.

66. Sitzung der deutschen Bundesversamm­lung vom 23. Juni 1848.

3um Vortag kam eine Note des k. sardinischen Ge- sandten bei der Bundesversammlung , d. d. München, den 19. d. M. Sie erklärt, die freundschaftlichen Be­ziehungen seiner Regierung zum deutschen Bunde zu erhalten und zu befestigen. Die sardinische Flotte vor Triest habe, wie ihm officiell mitgetheilt sei, keine an­dere Bestimmung, als das österreichische Geschwader zu überwachen und dasselbe zu verhindern, neue Feind- seligkeiten zu verüben, daher von einem Angriffe auf Triest keine Rede sein könne. Die Erklärung der sar­dinischen Regierung solle der Bundesversammlung spä­ter zugehen.

Eine Zuschrift des Syndikus Banks aus London von 22. d. M., wie das englische Cabinet die Prote­station der Bundesversammlung bezüglich der Blokade von Triest ausgenommen, stand damit im Zusammen­hänge.

Ein Bericht des Generals v. Wrangel vom 14. d. über die ihm zur Disposition gestellten Streitkräfte des 10. Armeecorps wird dem Ausschuß für Militärange- legenheiten überwiesen.

Eben so der Bericht der in die Staaten des 10. Armeerorps entsendet gewesenen Bundescommissarien.

Auf eine Zuschrift des Prioritäls- und Pelitions- ausschusses der Nationalversammlung vom 23. d. M., eine Beschwerde der Stadt Mannheim betreffend- wird beschlossen, die einzigen Aktenstücke aus den Protokollen der 57. und 63. Sitzung in Abdrücken dem Präsiden­ten der Nationalversammlung zugehen zu lassen.

Auf eine Zuschrift des Präsidenten der Nalional­versammlung werden derselben weitere 25,000 fL für Bureaukosteu re. angewiesen; dabei soll die National­versammlung ersucht werden, ihren ungefähren Ueber- schlag des monatlichen Bedarfs der Bundesversamm­lung aufzugeben.

Außerdem wird noch ein Bericht der Bundeskassen- verwaltung vorgctragen, wornach anderweitige 100,000 fl. zu verschiedenen Zahlungen erforderlich scheinen.

Es kommen nun Anzeigen und Mittheilungen der einzelnen Gesandten vor, von Baiern, Baden über Rück­zug der baierischen Truppen auS Baden, Ersatz der Kosten rc.; von Hannover auf einen Ersatz des von Dänemark beschädigten PrivateigenthumS; von Kur­hessen und Luxemburg über die Stärke rc. der Bunves- contingente; von Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg, von letzterm namentlich, Mittheilungen über Den angeblich fortgesetzten Verkehr zwischen Norddeutsch- land und Dänemark und wegen Vermittlung erfolgter großer Geldsendungen von Rußland an Dänemark.

Die Prager Ereignisse.

Von der sächsisch-böhmischen Gränze, 20. Juni. Prag ist offen, die Posten kommen wieder und mit denselben genauere Nachrichten über die Prager Pfingst- woche. Von den Kriegsereignissen selbst schreibe ich nichts, aber was man von den Damit zusammenhängenden Ver­hältnissen hört, ist wichtig genug. Die polnische Wüh­lerei, Die Deutschland wahrhaftig zu Grunde richtet, ist hier einmal glücklicherweise die übereilende Veranlassung ge­wesen. Ganz dieselben Polen, welche in Wien die Maltage zur Revolution machten, sind in Prag gewesen. Nach dem Ausbruch haben sie, die Frauen voraus, stationâwerse die Eibe aufwärts gesessen, Den Ausgang abzuwarten und ihr tiefes Bedauern über solch Unglück ausdrückend. Schandau ist Hauptquartier gewesen, namentlich für Die Weiber. Es heißt jetzt, Sachsen habe sich endlich ein Herz gefaßt, einen Th.il davon zu verhaften. Wenn das nicht ge­schieht, kommen wir zu keiner Ruhe und Ordnung. Auch in Den böhmischen Bädern sitzen deren und in den er­sten Tagen Prags mußte man nach allen Seiten die­

sen Hetzern entgegentreten, weil sie überall den Wider­stand der Truppen als niederträchtige Reaction bezeichne- ten und die Oesterreich» verwirrten. Ueber die Gräuel der Tschechen nebenbei bemerkt, sie sollen auch Pro- scriptionölisten zum Hängen bereit gehabt haben wird Ihnen wohl von den regelmäßigen Berichterstatten genaue Auskunft zugehen. Wenn Windisch-Grätz, der setzt von allen hiesigen Deutschen wie ein Halbgott gepriesen wird, nachdem er beim AuSbruch des Kampfes als aristokratisch und reaktionäres Ungeheuer gelästert worden war, nicht gründlich aufräumt, so nützt es nicht auf lange. Wie gesagt, Böhmen ist nur mit der größten Energie für unS zu erhalten. Aus Sachsen sind zu unserer Freude Freischaaren elbeaufwärtS zur Hülfe der Deutschen gekom­men. Glücklicherweise zum Siege; wäre Windisch-Grätz unterlegen, so wären sie schwerlich mit dem Leben da­von gekommen; hier ist nur in geschlossenen Massen zu wirken, wenn es zum Kampfe kommt. Die Gefangen-, nähme Lubomiröki's mit den Waffen in der Hand ist ihnen wohl schon bekannt. Dieß ist schon von Wien her der Hauptanzettler; ich fürchte, man hat ihn wieder fahren lassen, obwohl setzt einige versichern, man habe vortreff­liche Papiere über die Slavenverschwörung aufgefunden. Aber wer beutet sie aus? Leo Thun? Oder Pillersdorfs? Darüber ist ein Ausweis nachdrücklichst zu fordern. In Altenburg sollen Barrikaden, ein republicanischer Putsch sein. Es wird alleö niedergewühlt. Ein Weißenfelser sagte mir gestern ganz ernsthaft: die von den Führern ausge­hende, uizd also in den kleinen Städten schon vollständig geglaubte Parole:ES sind eben nur die Fürsten und deren Reactionen im Wege, daß keine Ruhe und kein Erwerb zurückkommt. Erst wenn Republik erklärt ist, wird'ö wieder ordentlich." (A. Z.)

Nuffische Plane.

In gewissen Kreisen in Berlin, in denen man immer viel zu fombintren pflegt, unterhält man sich seit eini­gen Tagen über eine geheime Correspondenz deS Kaisers von Rußland mit Ludwig Bonaparte, deren Vermittler der Herzog von Leuchtenberg sein soll. Man erzählt, der Czar wünsche die Dictatur oder wo möglich ein Kaiserthum Bonaparte, er sei überzeugt, daß die Zeit der ältern wie der süngern Bourbons vorüber, und russisches Geld sei es, das die bonapar- tistischen Redner auf den pariser Boulevards bezahle. Man will sich russischerseits einem Kaiser oder Dictator Ludwig Bonaparte gegenüber bereit erklären, Polen freizugeben, und sich hierfür im Orient entschädigen. Ebenso hofft man England, dem man wie Frankreich Eroberungen im Orient, besonders einen Theil Aegyp­tens überlassen will, zum Einverständniß zu bewegen. Wer will in der fetzigen Zeit bestimmen, wie wett Vas' im Innern ruhige Rußland seine Politik ausdehnt?

9tassanisches.

2 Kammer - Verhandlungen.

12. Sitzung.

Wiesbaden den 28. Juni.

Der Präsident Wirth zeigt den Eingang zahl­reicher Petitionen an, welche indeß sämmtlich localen Inhalts sind, mit Ausnahme mehrerer Nachzügler der Winier'schcn uniformirten Zehntarmee.

Rkgierungscommissär Werren macht in Folge einer frühern Interpellation Weiickenbachs 1. Mittheilungen über die beabsichtigte Gleichstellung der nach dem ältern Pensionsreglement pensionirten Offiziere und Unteroffi­ziere mit den nach Maßgabe des andern Edicts Pen- sionirten. Er weist nach, daß hierbei ein jährlicher Mehraufwand von 7000 fl. für den Staat entstehen würde, und gibt es dem Ermessen der Kammer an< heim, ob unter diesen Umständen bei der gegenwärtigen Zeitlagc darauf einzugehen sei. Eine Erklärung der Kammer über diesen Gegenstand erfolgt nicht.

Hierauf erstattete der Abgeordnete v. Schütz Be­richt über den Erigenzetat der höheren Justizbehörden des Landes, nämlich des Oberappellationsgerichts in Wiesbaden, der Hof- und Appellationsgerichte in Dil­lenburg und Usingen und der Criminalgerichte in Wies­baden und Dillenburg. An sämmtlichen der angefor* derten Summen wurden einzelne Posten abgestrichen, so daß sich die Anforderungen auf folgende Verwilli- gungen herabsetzen:

1) Für das Oberappellationsgericht von 27,211 fl. auf 25,756 fl.

2) Für das Hof- und Appellationsgericht in Dil­lenburg von 24,063 fl. auf 23,388 fl. 48 kr.

3) Für das Hof- und Appellationsgericht in Usingen von 22,336 fl. auf 21,719 fl. 45 fr.

4) Für das Criwinalgericht in Wiesbaden von 17,897 fl. auf 17,583 fl. 30 kr.

5) Für das Criminalgericht in Dillenburg von 20,339 fl. auf 20,328 fl.

Unter denjenigen Posten, welche der Scheere der Kammer unterlegen sind, befinden sich namentlich:

1) Der Stanvesaufwand.

2) Der Fruchtmehrbetrag der Angestellten in Wies­baden.

3) Die Federmesser, welche an die Angestellten abge­geben worden sind.

4) Das in gleicher Weise zum Privatgebrauch ab­gegebene Schreibmaterial, wie Fever, Papier rc.

5) Ein Theil des von dem Hofgericht in Usingen