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W- 103.

Naffaiusche Zciiung.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!

Wiesbaden, - Donnerstag, den 2W. Juni. L8L8.

Unsere verehrlichen Abonnenten und alle neuen Interessenten derNassauischen Zertungj" (nicht zu verwechseln mit der hier erscheinendenNassaui­schen Allgemeinen Zeitung) bitten wir, ihre Bestellungen pro Juli bis September schleunigst bei dem ihnen zunächst gelegenen Postamt machen zu wollen.

Die täglich erscheinendeNassauische Zeitung" nebst einem vom 1. Juli ab ihr beigegebenen Gratisblatt:Allgemeines Kirchen- und Schulblatt", wöchentlich zwei Nummern, kostet bei allen Postanstalten des HerzogthumS inclusive Postprovision nur fl. 2. 12 kr. vierteljährlich.

In Wiesbaden abonnirt man bei der Erpediliti« am Friedrichsplatz für nur fl. 1. 45 kr. pro Juli bis September auf die Nassauisch e Zeitung nebst Allgemeines Kirchen- und Schulblatt.

Inserate werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Naum berechnet.

Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.

Merk's Deutschland!

^» Wiesbaden, den 28. Juni.

Es ist nun fast ein Vierteljahr, daß wir vorher­sagten, die leichtfertigen Experimente, welche man da­mals in Frankreich mit der sogenanntenOrganisation der Arbeit" machte, würden von Paris und von den Arbeitern, welchen es sich wie einen Kropf um seinen Hals angesackt hat, schwer gebüßt werden. Die Zeit dieser Buße ist nun gekommen. Wo im Februar die Nation gegen die Juli-Dynastie focht, da fochten nun im Ium dieArbeiter" gegen dieBürger" (bour­geois). Aber dieser letztere Kampf ist ein ungleich verzweifelterer. Es ist nicht ein Kampf um den Tyron, sondern ein Kampf um die bürgerliche Existenz. Als Louis Philippe sah, daß sein Thron stürzte, da nahm er den Regenschirm unter den linken und die Königin: an den rechten Arm und verabschiedete sich stillschwei­gend, weil er wußte, daß er in der New-Aorker Bank Geld und tn England sein Asyl fand. Von den jetzt Kämpfenden aber kann weder der eine noch der andere Theil seinen Regenschirm nehmen und gehen, weder Vereine noch der andere hat seine New - Iorker Bank oder sein Mivart's-Hotel oder Claremont in England. Sie sümpfen um Haus und Heerd, um Mein und Dein, Aug' um Auge^ Zahn um Zahn. Nur dadurch läßt sich der ungemein blutige Charakter dnseö Bür­gerkriegs erklären, welcher an einem Tag , Tausende yinweggerafft hat.

Man spricht von Anzettelungen Seitens des Louis Napoleon, von russischem Geld, welches dieArbeiter" unterstützt und aufgereizt habe. Mag sein, daß auch solche Kräfte hinter den Coulissen der blutigen Tra­gödie mitwirken; allein sie könnten nicht wirken, wenn nicht durch die Fehler der provisorischen Regierung, durch die unheilvollen Blanc'schen Erperimente der Boden für ihre Thätigkeit gegeen worben wäre.

Und diese sinnlosen Experimente, mit dem mysti­schen NamenOrganisation der Arbeit" betitelt, sind es, welche wir Deutschland als Spiegel vorhalten, für den Fall, daß es Gelüste fühlen sollte, sich seinenSo­cialisten" anzuvertrauen und sich auf dieselbe trügerische Eisdecke zu wagen, welche nun unter Frankreich ge­brochen ist.

Das ist's, warum wir die blutigen Kämpfe, welche am 23. bis 26. Juni Paris durchtobten, unseren Mitbürgern Vorhalten, mit einem warnenden:

Merk's Deutschland!"

Frankreich hat für uns, hat für Europa, ja für die Welt erperimentirt, das Experi­ment ist schmählich mißlungen, hüten wir uns daher dasselbe nachzuahmen, sonst wüß­ten wir es uns gefallen lassen, dem Schaafe verglichen zu werden, welches seinem Leit­hammel folgt, selbst wenn es denselben in einen Abgrund springen sieht, dann müßten wir es uns gefallen lassen, daß man dem für souverän und mündig erklärten deutschen Volk einen Vormund wieder für nöthig er­achtete.

Wahr ist's, die sociale Frage liegt auch für uns vor. Wer das leugnen wollte, der müßte blind sein. Wir gehen sogar weiter und behaupten, die sociale Frage ist bei uns die Grundlage der. politischen. Wie bisher in Deutschland die religiöse Frage nur der Vorläufer und Deckmantel der politischen war, so ist dermalen die politische nur der Vorläufer und Deckmantel der socialen.

Sie ist der Knoten, den wir entweder lösen oder (wie weiland Alexander den gordischen) zerhauen müs­sen.

Frankreich hat eine verkehrte Art, ihn zu lösen, ^"gefangen. Es ist dadurch in die Nothwendigkeit stekommmen, zu dem Schwert greifen zu müssen, um lhn zu zerhauen. Ob aber letzteres gelingen, wenig­stens ob es nachhaltig gelingen wird, das steht sehr 'n Frage.

Wir wollen uns wenigstens zur Warnung sagen lassen, daß die Errichtuitg von Nationalwerk­statten, die gleichzeitige zwangsweise Herab­setzung der Arbeitszeit und Heraufsetzung des Lohns, das Verbot der Stückzahlung und des Zwischenhandels, kurzum alle jene Acte, welche dem System Louis Blane's entflossen sind, keine andere Wirkungen gethan haben, als den fleißigen Arbeiter dem faulen g leichzustellen, endlich alle faul zu machen, sie zu förmlichen Staats­pensionären heran zu bilden und sie zu­letzt, als der Pensionsfond des Staats er­schöpft war, als die erbittersten Feinde des Staats gegen den Staat in Schlacht­ordnung z u st e l l e n.

Wir glauben, daß es für Deutschland andere Mit­tel gibt, die sociale Frage zu lösen, nämlich:

1) Ausschließung neuer Quellen der Urproduktion und Erweiterung der vorhandenen,

2) Umgestaltung des gejammten Creditwesens durch die deutsche Reichsgewalt,

3) Organisation von Arbeiter-Associationen zum ge­meinsamen wohlfeileren Ankauf ihrer Lebensbe­dürfnisse ,

4) Befreiung der besitzlosen arbeitenden Classe von Abgaben, .

5) endlich, wenn das all-s nicht genug hilft, mas­senhafte Auswanderung, auf Staatskosten, unter Leitung der deutschen ReichSgewalt.

Wir werden in einer Reihe von Artikeln diese Fragen näher erörtern.

Vor Allem aber weisen wir nochmals auf die so­cialen Zustände Frankreichs zurück und rufen warnend unserm Vaterlande zu.

Merk's Deutschland!"

Aufforderung zu Freikorps gegen die Ruffen.

B i e b r i ch a. R., 27. Juni. Es rückt täglich die Gefahr für unser liebes Väterland näher. Der Osten und Norden ist von dem Einfalle der russischen Heere be­droht, ohne daß auch nur im Geringsten zum Schutze der Grenze, unseres jetzt noch unter sich uneinigen Va­terlandes, etwas geschehen ist.

Mit dem Einbrüche der Russen aber wird über Deutschlands Gauen unübersehbares Unglück kommen, die Errungenschaften vom März gehen nicht allein ver­loren, sondern wir werden durch die fürchterlichste Re­aktion weiter zurückgebracht, als wir waren. Es ist deßhalb die höchste Zeit, baß wir daran denken, von unserem lieben Vaterlande solche Gefahren abzuhalten. Wir fordern deßhalb auf, aus der jetzt bestehenoen Volksbewaffnung auch freiwillige mobile Corps zu bilden, die entschlossen sind, bei dem Ausbruche eines Kriegs mit Rußland auf die erste Aufforderung sich dem Feinde entgegenzustellen. Wenn dieß durch alle deutsche Gauen geschieht, so wird der Feind uns vor­bereitet und zu seinem Empfange gerüstet finden.

Jetzt wo die Kriegsfackel noch nicht brennt, deutsche Brüder, ist es noch Zeit, uns vorzubereiten, d'rum schließe sich Jeder, der eS ehrlich mit dem Vaterlande meint, nicht seine Heimath zerstört, seine Freiheit ge­raubt, und sein Hab und Gut der Plünderung preis- gegeben sehen will, solch einem Freicorps an. Auf! deutsche Brüder! zeigt, daß wir unsrer jungen Freiheit würdig sind. Ihr deutschen Frauen und Jungfrauen! nach alter deutscher Sitte, verachtet den Mann, der feig genug ist, bei solch heiligem Kampfe zurückzubleiben.

A n m e r k u n g.

Wo sich Corps bilden bittet man, der Expedition dieses Blattes die Anzeige zu machen, damit eine ge­genseitige Correspondenz und Regulirung eintreten kann.

. Sitzung der constituirenden Rational- Bersamuitung.

Frankfurt, den 26. Jnni Reihenfolge ,

in welcher die verschiedenen Anträge hinsichtlich der zu bilden­den provisorischen Centralgewalt zur Abstimmung kommen sollen.

1) Bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutschland soll eine provisorische Centralgewatt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Ration bestellt werden.

2) Dieselbe hat a. die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohl­fahrt des deutschen Bundesstaates betreffen; b. die Oberlei­tung der gesammten bewaffneten Macht zu übernehmen und namentlich die Oberbefehlshaber derselben zu ernennen ; c. die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung Deutschlands auszuüben und zu diesem Ende Gesandte und Consuln zu ernennen; d. die Beschlüsse der Nationalversammlung zu verkündigen und zu vollziehen; e. dieselbe verkündet und vollzieht alle von der Nationalversammlung zu erlassenden Gesetze.

3) Die Errichtung des Verfassungswerks bleibt von der Wirk­samkeit der Centralgewatt ausgeschlossen.

4) Ueber Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärti­gen Mächten beschließt die Centralgewatt im Einverständnis mit der Nationalversammlung.

Wird dieser Antrag verworfen, so kommt der weitere An­trag zur Abstimmung:

5) Die Centralgewatt beschließt über Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten.

6) Die provisorische Centralgewatt wird einem Präsidenten über­tragen, welcher von der Nationalversammlung gewählt wird. Wird dieser Antrag abgelehnt, so wird über folgenden Antrag adgestimmt:

7) Zur Bildung der provisorischen Centralgewalt wird von den deutschen Regierungen binnen kürzester Frist der National­versammlung ein- Reichsverweser bezeichnet und von dieser ohne Diskussion durch eine einfache Abstimmung genehmigt. Wird auch dieser Antrag nicht angenommen, so wird über folgende Punkte abgestimmt:

8) Die Nationalversammlung beschließt, vorbehaltlich des Ein­verständnisses mit den deutschen Regierungen: a. Bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutsch­land soll ein Bundesdirektor zur Ausübung dieser obersten Gewalt in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. b. Derselbe soll von den deutschen Regierungen ernannt werden.

9) Der Präsident (Reichsverweser oder Bundesdirektor) übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversamm­lung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen des­selben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung we­nigstens eines verantwortlichen Ministers.

10) Wegen Verbrechen, in und außer dem Amte begangen, ist der Präsident (Reichsverweser oder Bundesdirektor) der An­klage durch die Nationalversammlung und der gerichtlichen Bestrafung unterworfen. ,

Wenn dieser Antrag verworfen wird, so wird über den weitern Antrag abgestimmt:

11) Der Präsident (Rcichsverweser oder Bundesdirector) ist un­verantwortlich.

Wenn der Antrag 9 angenommen wird, so wird der fer­nere Antrag zur Abstimmung gebracht: .

12) Die näheren Bestimmungen über die Verantwortlichkeit des Präsidenten (Reichsverwesers oder Bundesdirektor) werden von der Nationalversammlung durch besonderes Gesetz ge-

13) Ueber die Verantwortlichkeit der Minister wird die Natio­nalversammlung ein besonderes Gesetz erlassen.

14) Die Minister haben das Recht, den Berathungen der Na­tionalversammlung beizuwohnen und von derselben gefrort, zu werden. . _ , .

15) Die Minister haben die Verpflichtung, aus Verlangen der Nationalversammlung in derselben zu erscheinen imd Aus­

16) Die

kunst zu ertheilen. m v ,

Die Minister haben das Stimmrecht m der Icationalver- sammlung nur dann, wenn sie als deren Mitglieder gewählt

l^Die Stellung des Präsidenten (BundesdireNors oder ReichS- verwesers) ist mit der eines Abgeordneten der Nationalver­sammlung unvereinbar. .

18) Mit dein Eintritt der Wirksamkeit der provisorischen Ccn- tralqcwalt hört das Bestehen des Bundestages auf.

19) Die Centralgewalt hat sich in Beziehung auf die Vollzieh- ungsmaßregeln, so weit thunlich, mit den Bevollmächtigten der einzelnen Regierungen ins Einvernehmen zu setzen.

20) Sobald daS Verfassungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit der proviso­rischen Centralgewatt auf.

Frankfurt, 26. Juni. Die Sitzung wurde um 5 Uhr Nachmittags durch den Vizepräsidenten v. Soi­ron wieder eröffnet.

Heckscher bestieg die Rednerbühne. Er erklärte, in seiner persönlichen Eigenschaft, nicht als Organ einer Partei, deren Angehörige sich in der kurzen Zwi­schenzeit wohl nicht hätten einigen können," daß er aus seinem Anträge beharren müsse. Die formelle Zulässig fett ist jedenfalls durch den Ausspruch des Vizepräsi­denten, welchem derselbe überlassen wurde, entschieden.