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Raffauische Zcitunq
Freiheit, Wahrheit und Recht'.
Materielles und geistiges Wohl de« deutschen Bölke«!
Wiesbaden, Dienstag, den 27. Juni. L8â.
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Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.
Einleitung des Berichts deS Berfastungs? ausschnsses der constituirenden Nationalversammlung über die Grundrechte des deutschen Volkes.
Die erste Frage, mit welcher der von dieser hohen Versammlung bestellte Verfassungsausschuß sich zu beschäftigen hatte, war die: welcher Theil des Verfassungswer- keS von ihm zuerst in Angriff zu nehmen sei. Innere und äußere Gründe, auch in zahlreichen Anträgen von Abgeordneten hervorgehoben, führten zu dem bald gefaßten Beschluß, mit der Feststellung der allgemeinen Rechte, welche die Gesammtverfassung dem deutschen Volke gewährleisten solle, den Anfang zu machen. Der Entwurf, welchen der Ausschuß sich gegenwärtig Ihnen vorzulegen beehrt, ist das Ergebniß der in demselben geführten Verhandlungen. Er ist ein selbstständiges Werk, wenn auch die zum Theil sehr schätzbaren Vorarbeiten Anderer dankbar dabei benutzt worden sind. Auf schon bestehende Ver- fassungsgesetze ist natürlich die gebührende Rücksicht genommen, und namentlich aus der belgischen Verfassung, die sich in schweren Zeiten der Gefahr bewährt hat, Manches entlehnt worden. Ein Bericht des volkswirthschaftli- .chen Ausschusses über Verhältnisse, welche zum Theil auch vom BerfassungsauSschuffe behandelt worden sind, ist leider so spät eingegangen, daß er von dem letzteren und selbst von dem Berichterstatter, dem die möglichste Beeilung zur Pflicht gemacht war, nicht mehr benutzt werden konnte.
Im Allgemeinen erkannte der Ausschuß es als seine Aufgabe, diejenigen Grundrechte klar und bestimmt aufzustellen, deren verfassungsmäßige Anerkennung das deutsche Volk zu erwarten befugt ist. Auf leere Theorieen und willkürlich ersonnene Systeme durfte dabei fteilich keine Rücksicht genommen werden; es kam darauf an, nur das wirklich Erprobte zur Geltung zu bringen, und aus dem reichen Stoff des Möglichen und Wünschenswerthen dasjenige herauszufinden, welches unserer Volksthümlichkeit, unseren gegenwärtigen Bedürfnissen entspricht und unserer nationalen Entwickelung die beste Förderung und Sicherung verheißt. Denn nicht bloß auf die nächste Zukunft durste unsere Sorge gerichtet sein; das Verfassungswerk, welches jetzt unternommen ist, soll ja die Einheit und Freiheit Deutschlands, das Wohl des Volkes für die Dauer begründen. Es soll einen großen Wendepunkt in der deutschen Geschichte bezeichnen und auch für späte Geschlechter sich noch segensreich erweisen. Das kann aber
Die Narrenburg.
Bon Adalbert Stifter.
(Fortsetzung.)
Hier standen die neueren Gebäude, ein noch wohl- erhaltener, moderner Flügel des letzten Besitzers, ein Gartenhaus, allerlei Lusthâuschen, Ruhesitze mit und ohne Geschmack; hier war eâ auch, wo man die schönste Aussicht auf die Fichtau genoß, die grün und weich und und ruhig in der wollüstigen Sommcrvormiktagöluft unten lag — noch einen andern Bau voll von Balkönen, Giebeln und Erkern sah man um einen Eichenbestand Herüberblicken; er lag am meisten ab und war gräßlich zerfallen, auch in der Umgegend standen lauter dachlose zerfallende Trümmer, — eS war die Wohnung des alten Julian gewesen. Ein Gedränge uralter riesenarmiger Eichen schritt von da gegen den Neubau herüber, und man sah zwischen den Stämmen Dammhirsche wandeln und grasen.
Heinrichs Herz klopfte hoch und seltsam, als er auf einer vorspringenden Platte stand, und deu Compler dieser Bauwerke und Gärten und Wälder übersah, zum Theil frei daliegend, zum Theil durch Buschwerk, Wölbungen oder Vorsprünge gedeckt, daS ganze durch eine klasterdicke, hohe Granitmauer umfangen, an der, nach der Bauart zu schließen, viele Geschlechter gearbeitet hatte«, und die er thörichter Weise bei seiner Entdeckung deS GchloffeS für die äußere Mauer desselben gehai-
nur dann mit Zuversicht erwartet werden, wenn auch jene Volksrechte dem festen Bau eines einheitlichen, nationalen Staatswesens als dessen Bestandtheile eingefügt und jeder einseitigen Einwirkung des Partikularismus und der Sonderinteressen entzogen werden.
Bei dieser Höhe der Aufgabe war es aber unvermeidlich, mit großen Prinzipien in eine Menge von Zuständen und Verhältnissen resormirend einzugreifen, denen altes Recht und Gewöhnung zur Seite stehen, und denen unter gewissen Voraussetzungen und in beschränkten Kreisen auch die innere Begründung nicht unbedingt abgesprochen werden kann. In dieser Hinsicht galt es, mit Mäßigung zu verfahren und nur dasjenige unerbittlich zu entfernen, was sich dem großen Werke der nationalen und staatlichen Wiederherstellung feindlich entgegen stellt oder doch gefährlich erweist — die besonderen Einrichtungen und Gebräuche aber, welche sich in ihrer beschränkten Geltung ftiedlich zum Ganzen fügen, ungefährdet bestehen zu lassen. — Diese Mäßigung hat der Ausschuß in seinen Beschlüssen festzuhalten gesucht, und namentlich, wenn es sich von der Aufhebung rechtlich begründeter Befugnisse der Privatpersonen handelte, hat er ernstlich erwogen, ob und in wie weit sich eine solche ohne Vorbehalt einer Entschädigung rechtfertigen lasse. Aber auch da, wo es auf die Aufstellung neuer Prinzipien ankam, hat er nicht unterlassen, sich die Frage vorzulegen, ob auch jeder daraus entspringende Folgesatz sicher übersehen werde und in einigen wichtigen Fällen hat er sich lieber begnügt, nur einzelne Satzungen aufzunehmen, als ein allgemeines Prinzip, dessen Wirkung nicht zu berechnen schien, auszusprechen.
An eine systematische Vollständigkeit ist aber bei der Ausarbeitung des Entwurfs natürlich nicht gedacht worden; es kam nur darauf an, das Nothwendige aufzunehmen. Im Einzelnen konnte es fteilich in dieser Hinsicht an einer Verschiedenheit der Meinungen nicht fehlen, und manche der eingebrachten Minoritätsgutachten sind nicht deßwegen nothwendig geworden, weil die Mehrheit verschiedener Ansicht war, sondern nur weil sie dafür hielt, die betreffende Vorschrift gehöre nicht unter die Grundrechte des Volkes. Einzelnes ward der Landes- u. Reichsgesetzgebung, Anderes wieder späteren Theilen der Gesammtverfassung vorbehalten; zuweilen freilich schien der Gegenstand weniger der Gesetzgebung, als der Thätigkeit der Regierungsgewalt, welche zum unmittelbaren Handeln berufen ist, anzugehören.
In diesem Sinne die ihm gestellte Aufgabe fassend, ist der Ausschuß stets bemüht gewesen, diejenigen Normen aufzufinden, welche geeignet sind, der freien und kräftigen Entwickelung unseres Volkes ihren Weg zu ebnen und zu sichern. Es wäre in mancher Hinsicht wünschenSwerth gewesen, wenn der Ausschuß sich dabei
ten hatte, weil er unten und dicht an ihr herumgeklettert war.
Alles daâ ist vielleicht in wenigen Tagen sein, und ein unabsehlicheS Feld von Wirken und Schaffen that sich ihm auf, und von Genießen und Schwärmen für seine arbeitende närrische Phantasie, der ein solches Dich- tungschaoö, wie dieser Berg gerade willkommen war. Er mußte von der Platte weggehen; denn ein Wirrsaal und ein Getümmel von Plänen und Gedanken kam schon in sein Haupt, die sich schoben und drehten und noch keine Gestalt hatten. Wie viel tausendmal, wenn er so durch die Welt ging, in der kein handgroßes Fleckchen sein war, hatte er gedacht: wenn ich nur so viel vor mich bringen kann, daß »ch nicht muß nach Hause gehen, das magere Feld meiner Mutter, wenn sie einmal die Augen zuthut, nehmen, und darauf mir im Schweiße meines Antlitzes harte Schwielen und schwarzes Brod erarbeiten; sondern daß ich mir kann ein Stückchen dieser Erde erwerben, wie und wo eâ mir gefällt, und dort graben und wirken, und es so schön und so närrisch einrichten, als ich immer will, und als eö die Menschen nicht wollen — und daß ich dort kann denken und ausbrüten — — und freilich wäre cs gut, wenn ich von diesem Reste zuweilen auch ausfliegen, und ein gut Stück dieser Welt durchschwärmen könnte, um mir ihre Schönheiten nach Hause zu tragen, und sie dort im Herzen zu verarbeiten, dies hatte er gedacht: und nun ist dieß alles auf einmal wahr, und noch mehr dazu; das Nest liegt vor ihm, viel überschwenglicher, alö er es sich je gedacht hatte, und seine romantischen Vor,
auf die mehr vorschauende Thätigkeit der Gesetzgebung hätte beschränken, sich nur mit dem, waS gelten soll, hätte beschäftigen können, ohne so oft genöthigt zu sein, auch dasjenige zu beachten und mit seinen Verfügungen ,;u erfassen, was nicht mehr gelten soll. Allein in dieser freien Weise durfte nicht immer verfahren werden; dazu ist der deutsche RechtSboden noch zu wenig geebnet. Zuweilen war es unerläßlich, einzig und allein die Aufhebung einer Einrichtung oder eines Rechtsverhältnisses auSzusprcchen, ohne daß clwaS Neues an die Stelle zu kommen brauchte; manche Satzung wiederum ist dadurch, daß sie vom Gesetzgeber ausgesprochen worden, noch nicht verwirklicht. Es devars der Vorbereitung, der Vermit- telung zwischen dem neuen Rechte und dem, was früher gegolten hat. Durch diese Einflüsse 'ist der Borgelegte Entwurf in seiner Fassung mannigfach bestimmt und do dingt worden; er ist weniger kur; und klar, als eS zu wünschen gewesen wäre. Aber die Bedeutung der Sache mußte den formellen Anforderuügen Vorgehen.
Noch auS einem andern Grunde ist es nothwendig, auf die so eben berührten Umstände besonders aufmerksam zu machen. Mag nämlich später beschlossen werden, die hier zusammengesaßten Volksrechte nur als Theil der Gesammtverfassung erscheinen oder sie für sich allein sofort in Wirksamkeit treten zu lassen — stets wird die Frage sich aufdrängen, in welcher Weise für ihre Vollziehung, zu sorgen sei. Dabei wird sich denn die ver- schledene Natur der einzelnen Gesetzvorschriften bemerk lich machen: einzelne können sofort ins Leben treten, andere bedürfen dazu einer weitere» Vorbereitung, die wieder, je nachdem die Thätigkeit der Centralgewatt oder der Regierungen der Einzelstaaten dafür in Anspruch zu nehmen ist, eine verschiedene sein wird. Der Ausschuß hat sich mit dieser Frage beschäftigt, sie aber vorläufig auf sich beruhen lassen. Denn ehe diese hohe Versammlung über den ganzen Entwurf verhandelt hat und der Inhalt deS künftigen Gesetzes fest steht, läßt sich über vaâ, waS zur Vollziehung nöthig ist, noch Nichts bestimmen.
Dieses glaubte der Ausschuß einer hohen Nationalversammlung bei der Uebergabe dcâ Entwurfs zur Verständigung vortragen zu müssen. In der (bereits mitge- theilten) Erörterung wird nun der Inhalt desselben naher erwogen werden, und zwar in der Art, daß die einzelnen Vorschriften nach der Reihenfolge der Artikel, soweit eâ für daâ richtige Verständniß und zur Vorbereitung der Debatte nützlich erscheint, und die Gründe, welche zu ihrer Fassung bestimmt haben, angegeben werden. Abweichende Ansichten einzelner Mitglieder werden theils in den Verhandlungen hervortreten, theils ergeben sie sich au6 den mitgetheilten MinoritatSgutachten.
fahren hatten ihm bereits trefflich in die Hand gearbet* tet, und hinwieder so viel liegen gelassen, daß ein körniger Geist hier noch lebelang zu schaffen hat -- und außer diesem Neste: die ganze schöne, ihm so lieb gewordene Fichtau ist unmittelbar sein mit allem, waâ darin athmet und lebt — eS ist seinem Schutze, seiner Förderung anvertraut — ungeduldig, wie er war, kam ihm schon vor, alS müsse er nun dreihundert Jahre leben, um all das Geziemende ins Werk zu setzen — ja manches bereits Bestehende sah ihn so bekannt an, al» hätte er es selbst vor hundert Jahren begonnen.
Neben ihm stand der klare, milde, praktische Mann, Robert, und sah mit Wohlgefallen auf den Freund und auf die Sache, und die beide» Männer sahen, gegen einander gehalten, auS, wie der Nutzen, und wie die Dichtung ---und können sie sich vereinigen, so kaun der eine von dem andern gewinnen.
Die Sage, der alte Ruprecht, stand mährchenhaft und mythisch hinter ihnen.
„Daâ ist ja ganz auserlesen herrlich," rief Heinrich, ich weiß gar nicht mehr, wie mir ist. Der ganze Berg erscheint mir wie eine Tradition, davon ich selbst ein Glied bin, und von der schönen Fichtau mein' ich, sie liege gar nicht mehr unten — komm, lasse und gar auf die Landspitze dort vorwärts gehen, ehe wir in all das Mauerwerk kriechen, und laß uns schauen, ob denn daâ Land unten noch so aussieht wie gestern."
Und sie gingen vorwärts auf die Spitze der Landzunge bis an den äußersten Punkt, wo die Waw schwrn- delsteil abstürzt, und man über die Ringmauer hinaus