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dem Fünfzigerausschuß zurück, so weit hat die Reaction wieder Boden gewonnen. (Beifall und Zischen.) Es sollen die Regierungen angegangen werden, drei Männer vorzuschlagen; das hat den Redner mit maßlosem Staunen erfüllt. Die Regierungen, die 30 Jahre lang Männer an die Spitze stellten, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren, sollen jetzt für ganz Deutschland Vorschläge machen! Hätte die österreichische, die preußische Regierung Männer vorzuschlagen, die geeignet waren, ihren Platz auszufüllen, so sollten sie sie leibst behalten. Die gegenwärtigen Minister sind nicht fähig, ihre Ausgabe 'zü lösen. Diese Regierungen, die so rathlos sind, daß sie für die eigenen Länder die geeigneten Männer nicht finden können, sollen jetzt Männer vorschlagen zur Beruhigung von ganz Deutschland. Es wird der Versammlung'angesonnen, ohne Discussion abzustimmen. Wenn ein Mann in dem kleinsten Lande in eine Kammer treten will, so muß er sich zeigen, sich äußern, und wir sollen diese Männer ohne Weiteres, auf bloße Empfehlung hin, annehmen! Die Versammlung muß jene Männer, die sie selbst wählt, genau prüfen; sie ist nicht da, um mit verschlossenen Lippen und Augen zu handeln. Es ist gesagt worden, es sei gleichgültig, ob Fürsten gewählt würden oder nicht; diese Ansicht theilt der Redner nicht, im Interesse der Fürsten selbst. Es ist nirgends gesagt, daß das Directorium verantwort* lich sei; dieß ist nur für das Ministerium bemerkt. Der Redner kann nicht für Unverantworlichkeit sein. Er erinnert sich an ein Sprüchwort: die großen —, die kleinen —; er mache zwei Gedankenstriche. (Gelächter und Zischen.) Wenn die Minister wegen Verletzung der Masestät des Volkes vor Gericht gestellt werden (und das wird kein Geheimniß sein), dann wird das Volk sich nicht beruhigen, sondern sagen: Die Directoren waren die Urheber, die Minister die Werkzeuge; wir wollen die Urheber haben. Es würden also die fürstlichen Personen gefährdet sein. Der Redner trägt darauf an, daß der Antrag, als die Souveränität des deutschen Volkes verletzend, im Ganzen wie in den Theilen verworfen werde.
Pagenstecher spricht für den Antrag. Er ist nicht für Theorien, sondern steht auf dem Boden des Praktischen. Das Volk hat seit 30 Jahren gekämpft für seine Rechte. Die Männer der Intelligenz haben seit 20 Jahren einen geistigen Kampf gestritten, scheinbar erfolglos, aber es sind Keime gelegt worden für das, was nun gekommen ist. Dazu trat die physische Gewalt und in wenig Wochen war der Sieg vollständig. DaS Volk hat sich begnügt, die Willkürherrschaft zu zerstören, aber es hat nicht die Staatsinstitution gänzlich vernichtet. Wir haben entschieden mit dem alten System gebrochen; aber wir sind nicht in die Republik hineingeworfen. In vielen Staaten ist noch Anhänglichkeit für die Dynastie, wenigstens für die bestehenden Staatsformen vorhanden. Wir würden über die Absicht des Volkes hinausgehen, wenn wir etwas anderes einsetzen wollten. Die rechte Mitte ist die demokratische auf breitester Grundlage beruhende Monarchie. Die Frage ist eine Principienfrage; sie ist im Ausschußan- lrag beantwortet. Darum stimmt der Redner in den Entwurf. Das Princip ist eine unverantwortliche Centralgewalt, ein innerhalb der Gesetze unbeschränkter Volkswille, wie ihn die Versammlung darstellt, und dazwischen ein verantwortliches Ministerium. Die neue Gewalt soll aus den bestehenden Gewalten hervorgehen, damit sie den Charakter der Unverantwortlichkeit vollständig trage. Der Redner vertraut zu dem Selbstgefühl des deutschen Volkes, daß es sich nicht fürchte vor der aus der Fürstengewall hervorgègangenen Gewalt. Das Ministerium ist verantwortlich, ist der Arm, den die Versammlung binden und lösen kann. Einerlei ist, ob drei Männer bestimmt werden oder einer.
Behr von Cronach spricht über den Antrag; bei der Schwäche seiner Stimme war es unmöglich, den Inhalt der Rede zu verstehen. (Forts. f.)
Bericht des Attsschusses der cvttftituirenden Nationalversammlung wegen Errichtung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland, seinem wesentlichen Inhalte nach.
Berichterstatter: Dahlmann. (Schluß.)
In der Mitte steht ein drittes. Es legt eine wirkliche Negierungsgewall in die Hände von drei Männern des Vertrauens provisorisch nieder und hat dessen kein Hehl; aber die Gewalt dieser drei beschränkt sich auf Alles, was die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt dcö^ Bundesstaates angeht, und greift weder in die Befugnisse der einzelnen Regierungen, noch in die Rechte ein, welche der National-Versammlung zustehen. Das Bundeödirektorium ernennt die Minister, die der Ranöndl-Versammlung verantwortlich sind; von der andern Seite werden die Bundesregierungen vor jedem UebcrgriM der Bundesdirektoren sicher gestellt, und zwar zunächst durch die beschränkte Dauer ihrer Gc-' watt, denn dreie nimmt mit der Vollendung der Reichs- versassung und ihrem Eintritt in das Leben ein Ende Aber auch in anderer Beziehung kann diese Einrichtung den Regierungen kerne Sorge einflößen, da sie ihre Erfolge stchcrstcttl durch Bekämpfung jeder anarchischen Gewalt. Endlich stammt der Gedanke dieser Einrichrung aus dem Bedürfnisse größerer Einheitskraft her; die drei Männer sind die Männer des Vertrauens, sie
gehören durch Pflicht und Treue jeder seinem Staate, und vielleicht sogar den regierenden Hausern an. Alle diese Erwägungen lassen den Gedanken an einen Mißbrauch der Gewalt zum Nachtheile der Regierungen nicht aufkommen. Ueberdies aber wird diese Versammlung darauf wachen, daß den jungen Boden deutscher Freiheit die gesetzliche Ordnung fest umhege, indem sie die Verantwortlichkeit der Minister tn vollstem Maße zur Anwendung bringt.
Der Zweck aber jeder weisen Staatseinrichtung ist das Wohl des Volks, und wer auch die Rechte der Erbregierungen noch so hoch hält, darf dieselben doch so weit nicht ausdehnen wollen, daß er den Regierun- gcn auch das Recht beilegte, ihre Befugnisse beliebig anderswohin zu übertragen. Eine solche Uebertragung von Regierungsrechten gibt es aber hier nur auf vielleicht wenige Monate 'gleichwohl unvermeidlich durch einen Akt der Regierungsübertragung. Darum konnte Ihr Ausschuß nicht zweifelhaft sein, daß diese Ueber* tragung unter Zustimmung der National-Versammlung geschehen müsse. Lediglich die Form konnte Bedenken erregen. Wo cs auf Personen ankommt, denen eine so hohe Stellung zugedacht ist, und die darum der National-Versammlung gegenüber als unverantwortlich dastehen müssen, thut jede Diskussion über ihren Charakter und das Maß ihrer Verdienste, in öffentlicher Versammlung, dem Zwecke der Unantastbarkeit ihrer Stellung unvermeidlichen Eintrag. Der Ausschuß glaubte eine Weile Vorschlägen zu dürfen, sie möge ihr Recht in die Hände eines Ausschusses von dreißig Personen niederlegen. Diese Dreißig würden über die bezeichneten Personen diskutiren, aber nicht öffentlich. Unser Ausschuß entschied sich am Ende dahin, das Recht der gesammten National-Versammlung ungeschmälert aufrecht zu erhalten, jedoch die hohe Bec- sammlung zugleich zu ersuchen, ihr Recht auf dem Wege der einfachen Abstimmung üben zu wollen.
Gelingt die Vereinbarung, so wird die National- Versammlung fortan sich mit verdoppeltem Vertrauen ihrem hohen Werke widmen können, denn durch die Thätigkeit des Bundesdire toriums beruhigt, wird sie minder Störung erfahren. An dem Verfassungswerke nimmt das Bundesdirektorium keinen Antheil, und die Stellung der National - Versammlung bleibt in diesem Betracht unverändert. Sollte es sich aber von den wichtigsten Staatsinteressen, von Verträgen mit auswärtigen Mächten oder von Krieg und Frieden handeln, so liegt dem Bundesdirektorium ob, sich des Einverständnisses der National-Versammlung zu versichern.
Ihr Ansschuß empfiehlt die Annahme folgender Punkte, über welche die Majorität, bestehend aus Claussen, Dahlmann, Dunker, v. Gagern, v. Mayern, v. Raumer, v. Saucken, Wippermann, v. Würth, v. Zenetti übereingekvminen ist. (Folgt der in der gestrigen Nunsmer der Nass. Ztg. unter Ruprik: „die provisorische Centralregierung" mitgetheilte Vorschlag.)
Der Plan macht keinen Anspruch aus Idealität, es spiegeln sich vielmehr in ihm die cöncretey Verhältnisse Deutschlands getreulich ab. Die Aufstellung eines einzigen Reichsverwescrö wurde den Ansprüchen der Theorie mehr genügt, schwerlich aber der Gegenwart besser entsprochen haben. Wie cs bis dahin steht, theilen nun einmal die streitenden Interessen unser Deutschland in drei große politische Massen, die wir als Oesterreich, Preußen und die minder mächtigen Staaten bezeichnen. Die Aufstellung eines einzigen Individuums würde große, gefährlich verzögernde Schwierigkeiten finden, und der vielleicht endlich aufgefundene Mann eines dreifachen Vertrauens gleichwohl mit allen Mißdeutungen zu kämpfen haben, welche aus der bisherigen Lagx stammen. Man würde in kurzer Frist von seinen Hinneigungen zu einem dieser drei Theile reden.
Auch in anderer Weise beachtet der Plan die bestehenden Verhältnisse, ohne sich ihnen dienstbar zu machen. Ohne Zweifel wird durch ihn die Bundesversammlung in ihrem bisherigen bedeutsamsten Verhältniß, vielleicht sogar in ihrem Namen bedroht. Nichts desto weniger ist es unverkennbar, daß das Bundeödirektorium einer steten Mittheilung mit den einzelnen Bandesstaaten bedarf, und vermuthlich wird dasselbe in den Abgeordneten der einzelnen Staaten einen für die Kenntniß der Angelegenheiten unseres Bundesstaats unentbehrlichen StaatSrath erblicken, dessen Gutachten einzuziehen, mit Ausnahme besonders eiliger Falle, ihm von Wichtigkeit sein muß.
Mafsauisches.
9 Kammer - Verhandlungen.
10. Sitzung.
* Wiesbaden, 21. Juni.
(Schluß.)
Auf diesen Vortrag des Negierungskommissärs erwiderte der Abgeordnete Leisler, einen solchen Vorschlag der Regierung würde er in früherer Zeit mit Freuden ausgenommen haben, jetzt aber, wo die dringendste Noth die größte Eile und Entschiedenheit fordere, passe er nicht; die Regierung habe nun zudem auch den Plan der Antragsteller gar nicht geprüft, dieser Plan gründe sich einestheils auf die Vcrhypothecirung, andern theils auf die Gründung einer förmlichen mit gesetzlichen Privilegien ausgerüsteten Bank, auf beide
Sachen sei die Regierung nicht eingegangen, die Creditkaffe, auch wenn inan sie zum Discontiren autorisire, könne nicht ausreichen, ihre Vergangenheit spreche gegen sie, und damit werde nichts geholfen. Er habe während der Ferien wenigstens 30 geschäftskundige Personen gesprochen und denselben die Zweifel, welche Seitens der Regierung und Seitens Anderer gegen das Bankprojekt erhoben worden seien, mitgetheilt, allein keiner von denselben habe die Zweifel getheilt. Was die Zweifel der Theoretiker anlange, so halte er sich an den Spruch: „Probirt geht über studirt." Rasch zur That, das sei das beste. Man möge sich ein Muster an Hessen-Darmstadt nehmen. Man habe dort Anfangs eine Anleihe negociiren wollen; als das nicht gegangen, habe man auch sofort die Creirung von Papiergeld beschlossen und werde es in wenigen Tagen schon emittiren. So würden wir am Ende, statt mit Nassauischem, mit Darmstädtischem Papiergeld überschwemmt werden, denn das Silbergeld gehe am Ende doch fort; Holland, das bisher unsere rheinische Gulden nicht angenommen, nehme sie jetzt und schmelze sie um.
Zollmann verliest eine energische Protestation des Handelsstandes in Limburg und Diez gegen das Bankproject. Sie befürchtet nämlich von demselben, weil Nassau mehr ein- als ausführe, und die Scheine auswärts sich keinen Curö erringen könnten, eine gänzliche Entleerung des Landes von Metallgeld, während sie den gedrückten Zustand der Fabrikproduktion u. f. w. von anderen Ursachen herleitet, als von dem augenblicklichen Mangel an circulirendem Medium. Zollmann fügt zur Erläuterung bei, der ganze Plan scheine ihm hauptsächlich von den Berg- und Hüttenleuten auszugehen, welche jedoch auch einmal Opfer bringen und ihre Fabrikation einschränken müßten, wogegen der L-taat für die dadurch brodlos werdenden Arbeiter durch Vornahme öffentlicher Bauten zu sorgen habe.
Schmidt verliest eine kurze Ausführung für das Leisler'sche Project, welches indessen auf 2 Million moderirt werben soll.
Großmann spricht in der Absicht, die von Zoll mann vorgelesene Verwahrung zu widerlegen. 2 Million solle das Maximum der zu emittirenden Papiere sein. Es liege aber keineswegs in der Absicht, dieselben sogleich und vollständig zu emittiren, man könne mit % Million an fangen und probiren, wie sie sich auf dem Geldmarkt halte, danach müsse man die weiteren Schritte berechnen. „Die hohe Stufe des tiefen Verfalls," (ipsissima verba,) auf welcher sich unsere Gewerbe dermalen befänden, habe neben anderen Ursachen doch hauptsächlich auch die des Mangels OM Zahlungsmitteln, hier müsse geholfen werden; man solle auch die Entblößung des Landes von Geld nicht so sehr fürchten, denn es werde durch die Ausfuhr unserer Urprodukte u. s. w. auch immerhin wieder viel Geld eingebracht.
Bertram bezeichnet die Verwahrung von Limburg und Dietz als eine bloße Aeußerung des Sonderinteresses von Colonialhändlern, welche bei der Einnahme und dem Umsatz des Papiergeldes eine Kleinigkeit zu verlieren fürchteten, so kleinliche Besorgnisse könne man nicht berücksichtigen.
G e r g e n s vertheidigt das Bankproject. Die Noth sei größer als man glaube, was man am besten aus statistischen Nachrichten im Kleinen ersehe. Er habe sich solche z. B. aus Nüdesheim verschafft. Die dortige Gemarkung habe im Jahre 1825 nur 50 Stück Hypotheken von 18,400 Gulden gezählt, jetzt sei sie mit 450 Stück von 315,000 Gulden belastet. Wenigstens 30 Gewerdtreibende von da (selbst Bäcker, Metzger u. s. w.) verlangten Darlehen im Betrag bis zu 80,000 fl. aus der Bank und müßten, wenn sie dieselben nicht erhielten, ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Man möge einen bessern Plan, als das beantragte Bankprojekt verlegen, — könne man das nicht, so möge man ihm beistimmen.
Wim Pf spricht ebenfalls gegen Zollmann; unsere Gewerbe müßten gehoben, ja sogar in die Höhe „geschraubt" werden; bei einer vernünftigen Zollgesetzgebung, die man vom Reichstag erwarte (Prohibitiv- ZöllcLIL), würde eine doppelte und dreifache Steigerung ein treten.
Bellinger erklärt sich gegen das Projekt, indem er die gefährlichen Seiten desselben (namentlich die gänzliche Entblößung des Landes vom Geld u. s. w.) darlegt.
Nun erhebt sich ein sehr unerfreulicher Heckeukrieg über die Art der Abstimmung, wobei endlich die Ansicht siegt, über den Amrag der Commission, die Negierung unter Mittheilung der Verhandlungen aufzufordern, danach einen Bankgesetzenlwurf auszuarbeiten, zuerst abzustimmen.
Einen neuen Zwischensall bildet das Amendement von Müller 2., welcher einen Zusatz zum Commissionsbericht des Inhalts beantragt, daß jedenfalls durch diesen Entwurf die bisherige Landeskreditkasse beseitigt werden möge, weil sie nicht das öffentliche Vertrauen genieße. Wimpf unterstützt den Antrag, denn die Creditkaffe habe nur Geld gegen Sicherheit (!?) ausgeliehen, damit werde aber nicht geholfen.
Großmann findet die Ereditcasse, nachdem sie durch Zufügung eines volksthümlichen Elements, (die Vertrauensmänner) gekräftigt worden ist, ganz sachent- sprechend und widerspricht dem Antrag von Müller 2.
Ebenso Leisler, welcher vor Allem bloß die Ver- hypothecirung der Domanialgüter und die Anlage einer Bank fordert.