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" 93.

Nassauische Scifuntj.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!

Wiesbaden, Montag, den 1®. Juni. I8L8.

DieNassauische Zeitung" (nicht zu verwechseln mit der hier erscheinendenNassauischen Allgemeinen-") verfolgt seit ihrem Erscheinen die Durchführung der demokratischen Monarchie in den einzelnen Staaten und die Herstellung einer starken deutschen Centralgewalt, als einzige Grundlage der Freiheit und Macht Deutschlands. Neben dieser politischen Tendenz widmet sie der socialen und kirchlichen Frage, sowie dem Unterrichts wesen besondere Aufmerksamkeit.

Sie hat für die nächste Zeit als besonderen Stoff sich die Verhandlungen des Parlaments und die der Nassauischen Ständekammer vorgesetzt. Die letzteren bringt sie am Abende desselben Tages, an welchem die Sitzung war, und begleitet sie mit fortlaufenden Kritiken und Erörterungen. Namentlich werden die neuen legislativen Arbeiten ihre gründliche juristische Würdigung finden.

Die Zeitung hat ein der Unterhaltung gewidmetes Feuilleton. Dasselbe wird vom 1. Juli an einen Cyklus Dorfnov elle n vom Westerwald" aus der Feder von Eduard Wißmann bringen, dessen treffliche DorfgeschichteDer Kirmeshut" bei unseren Lesern so viel freundlichen Beifall fand.

Auf die täglich erscheinende Nassauische Zeitung abonnirt man Vierteljährig, in Wiesbaden mit st. 1. 43 fr. bei der Expedition am 4rrtfbnd)spln^. Auswärts, durch die Post bezogen, kostet das vierteljährige Abonnement vom 1. Juli bis 30. September inclusive Porto nur st. 2. 12 fr., bei allen Postanstalten im Umkreis des Herzog thu ms Nassau, der freien Stadt Frankfurt, des Großherzogt bums Hessen, der Land grafschaft Hessen-Homburg, sowie des K u rfü rst e n t h u m s Hessen. Im II. Rayon des Thurn- und Taxis'schen Postbezirks ist der v i er te lj ä h - rige Preis st. 2. 20 fr. In Preußen findet eine Verhältniß mäßige Preiserhöhung statt. Inserate werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum berechnet. Bestellungen auf die Nassauische Zeitung für Juli bis September wolle man recht zeitig machen, für Wiesbaden bei der Expedition (Wilhelm Friedrich) am Friedrichsplatz, für Auswärts bei der zunächst liegenden Postanstalt, womöglich vor Ablauf der letzten 11 Tage dieses Monats.

Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.

§§ ff Die Kammerverhandlungen über die Bankfrage.

Von der Weil, 16. Juni.

Motto:Vestigia nie terrent.

Die Verhandlungen unserer Abgeordneten über das Leisler'sche Hypothekenbankprojekt haben hier, wie ander­wärts , einen etwas sonderbaren Eindruck hinterlassen. Es iss dabei sehr viel gesprochen worden, aber sehr wenig gesagt. Viele Kammermitglieder haben erklärt, sie seien in finanziellen Angelegenheiten nicht so bewan­dert, sie hielten es daher für zweckmäßig, die Verhand­lung der Frage bis nach den Ferien zu vertagen, damit sie sich zwischenzeitig genauer mfürmiren könnten. Andere dagegen sprachen tapfer drauf los über die Sache selbst, offenbar von der Voraussetzung ausgehend, sie seien in den Stacusfinanzen besser bewandert, als ihre Herren Collegen. Ob diese Voraussetzung eine gerechtfertigte war, oder ob ihnen bloß eine Eigenschaft fehlte, welche die andern hatten, nämlich eine rückhaltslose Beschei­denheit, darüber haben sich im Laude schon bedeu­tende Zweifel erhoben.

Nun, die Deputaten werden dieser Tage wieder zusainmcntreten und werden sich hoffentlich durch die schönen Pfingstfeiertage nicht haben abhalten lassen, an ihrer gründlichen Information zu arbeiten. Stoff dazu hat namentlich auch die nassauische Zeitungspresse in großer Masse geliefert, freilich nicht immer hinreichend gesichteten und klaren. Damit nun unter diesem Vielen nicht einzelnes Gutes (rari nantes in gurgite vasto) unbeachtet bleibe, möchte ich unsere Landstände noch­mals auf den Artikel in Nro. 84 derNassauischen Zeitung" mit der Ueberschrift:[§] lieber den An trag auf Errichtung einer nassauischen Hypothe­kenbank. Vom Rhein, 3 Juni," aufmerksam machen. Fassung und Inhalt verräth, daß er nicht aufder Ka­theberbank und nicht beim Studierlämpchen geboren ist, sondern von einem tüchtigen praktischen Finanzmann ausgeht. Wir stimmen ihm Wort für Wort bei und glauben, daß die darin bezeichneten Wege

1) einer reinen Diskontobank mit verzins­lichen Papieren von allerhöchstens einer Mil­lion, für die Gewerbe, und

2) einer Hypothekenbank, nach dem Muster der Pfandbriefinstitute, unter Verhypothe- cirung der Güter der Darleih-Empfänger mit solidarischer Haftbarkeit, für den Ackerbau, die einzig nützlichen und die einzig möglichen sind.

Auch ist in jenem Artikel das Leisler'sche Projekt so treffend charakterisirt, daß wir glauben, man kann es nicht schlagender bezeichnen, als mit jenen Worten, nämlich, daß eseine teufelmäßige Aehnlichkeit mit den franz fischen Assignaten habe, welche Frankreich den Staalsbankerott brachten." Wir fordern allen Ernstes die Herren Antragsteller auf, nachzuwei­sen, worin die von ihnen beabsichtigte nas­sauische Hypothekenbank sich von der franzö­sischen Assignatenbank unterscheide. Wirkönnen keinen Unterschied finden, und so lange uns der rechte nicht nachgewiesen wird, wollen wir von der Hypothe­kenbank nichts wissen. Denn wir wollen den Mah­nungen der Geschichte und der Erfahrung nicht muth- willig die Ohren verschließen.

Beide, die französische Assignatenbank und die be­

absichtigte ^Hypothekenbank, gleichen sich in folgenden Punkten:

1) Sie sind Staatszettelbanken mit unverzinslichen Papieren;

2) beide haben bei ihrer Gründung keinen Fond parat, um auf Verlangen des jeweilig: n Be­sitzers die Scheine jeder Zeit in Geld umzusetzen;

3) Beide setzen dieZ Staatsländereien als Pfand ein,

4) Die Gründung beider fällt in eine Zeit wo der Staatseredit wankend gcmachtTund fast vernich­tet ist.

5) Beide erntihren enorme Summen, welche mit den Kräften desZStaats und dem im Staat circullrenden Metallgeld in keinerlei Verhältniß stehen,' die Assignaten-Bank nämlich 4 Milliar­den Franks die Hypotheken - Bank 4 Millionen Gulden.

Halten wir nun andern Grundsätze festes, Gleiche Ursachen gleiche Wirkungen", so können wir aus der Vergangenheit der französischen Assignatenbank die Zukunft unserer Nassauischen Hypothekenbank heraus­lesen. Wer sich darüber unterrichten will, der nehme sich die Geschichte der,-französischen^ Revolution von Tbiers zur Hand (Thiers , Histoire de la révolution francaise. V, 152. VII, 42. VIII. 190. 341.). Für unsere Landstände, in deren Händen diese wichtige Frage liegt, wird das eine sehr instructive Leetüre sein.

Unaufhaltsam fielen die Assignate von 90% auf 64% und 60%, endlich gar auf 3% und 2%. Alle Gewaltsmaßregeln des Terrorismus, das Ausge­ben der s. g. mandats territoriaux; die Verschleuder­ung der im Werth ganz gesunkenen Staatsländercien; die gesetzliche Preisbestimmung der nöthigsten Waaren (dasmaximum); das Verbot Agio auf Metallgeld zu nehmen, bei Meldung von sechsjähriger Zuchthaus­strafe, alle, selbst die verzweifelten Mittel vermoch­ten nicht, ihren Cours zu heben. Der Staat k a m u in seine Ländereien; d i e P a p t e r e nahm kein Mensch; die öffentlichen Be­amten, welche bloß in Assignaten a us - bezahlt wurden, kamen schaarenweise um Entlassung ein, weil sie nicht von der Luft leben und das Papier weder essen noch trinken konnten; die reichsten Rentiers, bei welchen sich das Papier an gehäuft, starben den Hungertod. Die zuletzt emittirten 20,000 Million Francs hatten er­weislich der Staatskasse ungefähr nur soviel als 100 Mill. Francs Münze genügt.

Das geschah in Frankreich, einem Land von (da­mals) etwa 32 Million Einwohnern und ziemlichem Reichthum an Metallgeld; was sollte erst in Nassau geschehen, einem Land von 400,000 Einwohnern und ziemlichem Mangel an Metallgeld? Wir glauben, auch hier würde sich der Staat verbluten, ohne den Gewer­ben und dem Ackerbau zu helfen. Wir könnten von unseren Staats-Domänen sagen:Wie gewonnen, so zerronnen," und es würde Niemand etwas dabei pro- fitiren, als die Güterspeculanten, in deren Händen sich die von dem Herzog an das Land abgegebenen Domä- nen-Ländereien schließlich sammeln würden. Quod deus averuncet!

63 Sitzung der deutsche«« Bundesversamm­lung vom 1«. Juni 1S48.

Auf eine Mittheilung des Präsidialgesandten, daß, zufolge eines Schreibens des österreichischen Gouver­neurs in Triest vom 12. Juni, und übereinstimmender Berichte der daselbst befindlichen deutschen Consulu, die unter dem Befehl des k. sardinischen Vice-Admirals Albini vereinigte neapolitanisch - sardinische Flotte eine Blokade des Hafens von Triest noch im Laufe des genannten Tages eintreten zu lassen beabsichtige, wurde beschlossen, gegen diese Operation unter Beziehung auf die Verpflichtungen, welche die deutsche Bundes- Acte Art. 2 a II. und die Wiener Schlußacte Art. 38 dem deutschen Bunde hinsichtlich der Angriffe auflegen, die auf einen Theil des deutschen Bundesgebiets von auswärtigen Mächten gerichtet werden möchten, ferner unter Hinweisung auf die ersten und beklagenSwerchcn Verwickelungen, welche aus derartigen feindlichen Ope­rationen entstehen könnten, die Verwahrung der Bun­desversammlung kinzulegen und den königl. sardinischen Gesandten am Bundestage unter dem Bemerken hie­von in Kenntniß zu setzen, wie man nicht bezweifle, daß die königl. sardinische Regierung, wenn sie von der Natur der vorliegenden Verletzung ihrer mit dem deutschen Bunde bestehenden friedlichen Verhältnisse unterrichtet worden, nicht zögern werde, dem Befehls­haber der sardinischen Flotte solche Befehle zu ertheilen, welche Stadt und Hafen von Triest, so wie das deut­sche Bundesgebiet überhaupt vor allen Verletzungen durch die dortigen Kriegscreignisse sicher zu stellen, ge­eignet seien.

Zugleich wurde den übrigen bei dem deutschen Bunde beglaubigten Gesandten von obiger Verwahrung Nachricht zu geben beschlossen.

Ein Schreiben des Marinc-Congreffes zu Hamburg, womit das Protokoll der gedachten Versammlung vom 1. und 2. Juni mitgetheilt wurde, wird zu den Acten genommen.

Eben so ein Bericht des Commandirenden des 7. und 8. Armeekorps , Prinz Carl von Bayern aus Tegernsee vom 9. Juni über die Stellung der in Baden stehenden Truppen und worin derselbe die Ab­sicht ausspricht, einen Theil der in Mannheim befind­lichen Truppen von dort zurückzuziehen. Mehrere Berichte des Generals v. Wrangel von 8. 11. Juni, worin über die neuesten Kriegsereignisse Nach­richt gegeben und die Nothwendigkeit weiterer Verstär­kung, um gegen die dänische Kriegsmacht mit Nach­druck operiren zu können, dargelegt wird, wurde dem Militärausschuß zur Begutachtung zugewiesen.

Der Gesandte von Mecklenburg bringt bei dieser Veranlassung zur Kenntniß der Bundes-Bersammlung, welche Hindernisse der Stellung des Contingents bis­her im Wege gestanden und daß gegenwärtig dasselbe in seiner ganzen Stärke gestellt worden sei.

Auf einen Bericht des politischen Ausschusses über die Collisionen, welche sich im Herzogthum Lauenburg zwischen den Befehlen des Königs von Dänemark, als Landesherrn, und der Erfüllung der Bundesvflichten für dieses dem deutschen Bunde einverleibte Land er­geben haben, deren möglichst schleunige Beseitigung durch eine von den Lauenburgischen Landesvertretern hierher gesendete Deputation betrieben wird, wurde folgender Beschluß gefaßt:

1 ) In Erwägung der zwischen Sr. Majestät dem Könige von Dänemark und bem Deutschen Bunde eingetretenen Feindseligkeiten,