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bestrittene ist und die nördlichen Distrikte sehen sebu- suchtsvoll nach Frankfurt.

Schmerling habe mit gerechter Entrüstung vernom­men , was der alte Bund gethan. Er würde längst abgetreten sein, wenn ihm solche Zumuthungen gemacht würden. (Bravo.) Solche diplomatische Wirksamkeit sei nicht mehr möglich. Ein eigener Gesandte solle nach England, Namens des deutschen Bundes, um die xin» reressen Deutschlands in der schleswig-Holsteinischen An­gelegenheit zu wahren. Die Grundbedingung eines jeden Friedensschlusses sei, daß ganz Schleswig bei Deutzch- land verbleibe. Wenn von einem Theile Schleswigs gewünscht werden sollte, zu Dänemark zu gehören, so könne dem später entsprochen werden, jetzt aber könne nicht die Rede davon sein. Der Rückzug der Armee sei blos aus strategischen Gründen erfolgt, da Deutsch­land nicht ein Schiff habe. Die Bundesversammlung habe Alles gethan, dem Kriege eine andere Wendung zu geben, aber über die Einzelnhciten seien wir in Frankfurt zu urtheilen nicht im Stande. ,

Iordan sieht die Ursache der Verschiebung dieser Angelegenheit darin, daß dem Bundestage Zeit gegeben werden solle, sagen zu können, es sei schon alles ge­schehen. Der Berichterstatter habe erklärt, die Vor­schläge, die gemacht, seien das Mindeste, was man thun könne. Deßhalb wolle er eben mehr haben. Die ersten Anträge verständen sich von selbst, man dürfe so etwas nicht erklären. Eben so sei der zweite Theil un­geziemend für das erste deutsche Parlament. Man habe den Ausdruck in diesem Anträge fast Verwegenheit ge­nannt; er halte ihn für das ertreinste Gegentheil von Verwegenheit (Unterbrechung. Zur Ordnung!) Der Präsident hirlt diesen Ausdruck für Beleidigung. Der Redner nimmt ihn zurück.) Daß der Rückzug nicht aus strategischen Gründen erfolgt sei, wisse die ganze Welt; die Ursache sei ein Rath Englands, eine Drohung Ruß­lands! Der Redner stellt den Antrag: Die National­versammlung solle Rechenschaft verlangen über den Rückzug den Bundesarmee. Die Leifetreterei, die diplo­matische Herumichleichcrei um die Sache sei der Würde einer Versammlung, welche die Majorität deS Volkes vertrete, unwürdig.

Wurm vertheidigt die Mehrheit im Ausschuß. Eng­land oder Rußland haben nicht eingewirkt; wegen Ten­dern und Hadersleben würden diese Mächte keinen Krieg anfangen. England werde sich des Jahres 1807 erin­nern und nicht ein an Dänemark verübtes Unrecht durch ein Unrecht an Deutschland sühnen wollen. Der Red­ner gab einehistorische Blumenlese," wie man ihm zurief, um seine Ansicht zu rechtfertigen.

(Schluß folgt.)

Manifest gegen die Prager provisorische Negierung.

Wien. Durch die konstitutionelle Prager Zeitung vom 31. Mai gelangte das Ministerium zur Kennt-! niß, daß sich in Prag eine provisorische Regierung für Böhmen gebildet habe. Sobald diese Nachricht durch eine amtliche Anzeige bestätiget wurde, fand sich das Ministerium bewogen, Sr. Majestät dem Kaiser das Ungesetzliche dieses Vorganges vorzustellen, um jedem Einschreiten einer Deputation für die Anerkennung die­ses Schrittes zu begegnen. Zugleich erklärte der Mi­nister des Innern in einem Erlasse an den LanbeSchef in Böhmen den ganzen Act für illegal und ungültig und forderte denselben auf, diesem Vorgänge unter seiner Verantwortung keine Folge zu geben. Gleich­zeitig wurde an alle Länderchefs die nachstehende Wei- . sung erlassen:Nach heute eingegangenen Nachrichten hat sich in Prag eine provisorische Regierung unter der Voraussetzung gebildet, daß der Verkehr mit dem verantwortlichen Ministerium in Wien durch die hie­sigen Ereignisse unterbrochen sei, während die Lage der Dinge schleunige, den Wirkungskreis, der bestehenden Behörden weit überschreitende Verfügungen nothwen­dig mache, und es sind zwei Mitglieder dieses verant­wortlichen RegierungSrathes sogleich nach Innsbruck abgesendet worben, um die allerhöchste Genehmigung dieser Maßregel einzuholen."Ich finde mich veran­laßt, hiervon Eurer Excellenz mit dem Beifügen Nach­richt zu geben, daß ich in einem an den Gubernial- prâsidenten in Böhmen gerichteten Erlasse jenen Schritt für ganz illegal, in seiner Veranlassung unbegründet, in seinen Folgen höchst bedenklich und den Absichten Sr. Maj. geradezu entgegen, sonach aber für null und nichtig erkläre. Ich fordere zugleich den dor­tigen Gubernialpräsidenten auf, jener illegalen Ver­fügung bis zur Entscheidung Sr. Majestät keine Folge zu geben und den Anordnungen des Ministeriums ge­nau nachzukommen, sowie ich denselben für alle Folgen und Nach,heile verantwortlich mache, welche aus jenem ungesetzlichen Vorgänge entstanden sind oder entstehen können, und diese Verantwortlichkeit auf alle Jene anedehne, welche an dem diesfälligen Beschlusse Theil genommen haben. Endlich fordere ich den Gubernial- prasidenren aus, für den Fall, als er sich dennoch an ^^ gebunden halten glaube, das Präsidium der Landesstelle und die Leituna des Lan­des dem dortigen Viceprâsidemen zu überaeben. Ich muß mit dieser Mttheüung die nachdrückliche Auffor­derung verbinden, im Falle âbnii^nv Ml jeder ungesetzlichen Konstituirnng zu entS den Versuch dazu zu vereiteln und unter Ibrer s-dwe' ren Verantwortung jeden Schritt zu vermeiden, wel­cher in diesem wichtigen Momente die Einheit der Regierung schwächen und sie in jener Kraftentwicklung

hindern könnte, welche die Esre, das Wohl und der Bestand der Monarchie mehr als je in der größten Ausdehnung unerläßlich fordert" (A. O. Z.)

Nassauisches.

? Kammer - Verladungen.

8. Sitzunz.

Wiestaden, 9. Juni 1848.

(Fortsetzung und Schluß.)

§. 3.

Nachdem Müller 2. darauf aufmerksam gemacht, daß bisher auf dem Wege '. g. Instructionen und Geueralrescriptc den Gesetzen gradezu entgegengewirkt worden sei, weßhalb die Kanmer die Instructionen an die Genehmigung der Stände knüpfen müsse, und der Regierungskommissär Ber ram die Bereitwillig­keit der Regierung zur Einholung einer solchen Ge­nehmigung erklärt hat, tritt die Kammer dem Anträge der Commission bei.

§. 6.

Mit Auslassung des Gesetzes,jedoch unter Beob­achtung der bestehenden Polizeigesetze," als welcher sich von selbst verstehe, wird der §. einstimmig angenommen.

§. 7.

Jost Schmidt verlangt Befreiung der Jagd­pächter von Lösung eines Zrgdpasses. Sie sollen schon durch ihr Pachtprotokoll legitimirt sein. Es wäre sonst eine ungleiche und doppelte Besteuerung.

Wirth: Die Abgabe für den Jagdpaß sei eine Abgabe für das Jagdgehen, eine Lurussteuer, die den Jagdpächter so gut treffenAmüsse als jeden Andern. Wenn der Jagdpächter, was voraussichtlich anzunehmen, zuweilen auch eine andere Jagd besuchen wolle, als seine, dang müsse er ja doch einen Jagdpaß haben.

Nach einer Debatte über die formelle Fassung des Paragraphen zwischen Lang und Hehner einerseits und Bertram andrerseits wird der Antrag der Commission, unter Verwerfung des Schmidt'schen Amendements angenommen.

§. 8.

Wirth wünscht die Gebühr für den Jagdpaß auf 8 fl. erhöht zu sehen.

Regierungskommissär Bertram gibt an, nach rheinischem Recht sei die Gebühr für den Jagdpaß ürher 10 fl. gewesen, jetztIsei sie 5 fl. 46. In Baden »etrage sie 4 fl. Man habe sich den Anordnungen der Nachbarstaaten möglichst anschließen wollen.

Müller 2., Wimpf und v. Eck sprachen gegen Wirth, worauf letzterer den Antrag zurückzieht.

Der §. wird angenommen.

rmd iv.

Diese beiden §§. werden nach Antrag der Commis­sion in einen verschmolzen. Die willkührliche Weige- rungsbefugniß des Amts wird gestrichen, eine Ver­jährung von 5 Jahren festgesetzt, stattwegen eines auf gewinnsüchtiger^ Absicht beruhenden Verbrechens" ward gesagtwegen Raubs, Diebstahls, Unterschlagung, Betrug, Fälschung und Wucher," während der Unfähig­keitsgrundwegen Gewaltthätigkeit oder Aufruhr" wegfällt.

Für die Beibehaltung des letzteren Unfähigkeits- grundes sprachen außer dem Regierungökommissär Bertram die Abgeordneten Bertram, ».Schütz, Wirth, Großmann, Keim u. s. w., dagegen Müller 2. (sonst wären Alle, die am 4. März hier waren, jagdunfähig") Lang (es rieche ihm zu viel nach Polizei") und Hühner.

Großmann bemerkte, es handele sich darum, die Sitten mild und die Gemüther sanft zu machen, die Jagd verwildereIaber, deßhalb solle man sie be­schränken, worauf ihm Hehner erwiederte, er habe noch nicht erlebt, daß die Menschen dadurch, daß man ihnen Rechte entziehe, milder und sanfter würden, im Gegentheil würden sie dadurch erbittert.

§. 11.

Hier wird nach Antrag der Commission für das Defraudiren des Jagdpasses eine Strafe von 15 fl. festgesetzt für das Nichlmitsichführen desselben eine solche von 30 kr.

§. 12.

Auf Antrag der Commission wird der Schlußsatz, welcher dem Eigenthümer das Fangen und Tödten des Wildes auf seinem Grundstück ohne Anwendung eines Schießgewehrs, gestattete, weil er die Möglichkeit einer Verpachtung fast gradezu ausschließe, gestrichen.

I u st i wollte ihn, um das Wild schnell zu min­dern, beibehalten wissen.

Zollmann sprach dagegen mit Rücksicht auf die Setz- und Hegzeit und vom Standpunkt des Anti- Thierquälerei-Vereins, Fresenius ebenfalls dagegen wegen der zu fürchtenden Förderung des Müßiggangs, da sonst ein Jeder Füchse und Haasen in Schlingen undNetzen" fangen werde.

§. 13 wird ohne Discussion angenommen;

§. 14

unter den durch den Wegfall der §§. 4 u. 5 gebotenen Beschränkungen.

Wir werden morgen das Jagdgesetz in der Fassung, in welchen es aus den Verhandlungen der Kammer hervorgegangen ist, mittheilen.

Der Abgeordnete Großmann verliest den Com- missionsbericht, aus welchem wir Folgendes mittheilen.

Der Antrag der Commission geht dahin:

die Versammlung möge beschließen, daß die vor- gelegten Entwürfe nebst unseren Abänderungen der Regierung übergeben würden, darnach einen Gesetzentwurf "bald ausarbeiten und der Versammlung vorlegen zu lassen.

Da sich die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs und dessen Annahme jedoch bei allem Eifer der Regierung und Versammlung verzögern könnte, so beantragen wir unterdessen aus den Eingangs entwickelten Gründen und Rücksichten;

daß die Versammlung beschließe, die Regierungen zu ersuchen, die noch vorrâthigen 250,000 fl. Landeskreditkassenscheine der Landeskredilkaffe zur Emission nach den in diesem Berichte ange- dcuteten Rücksichten zu überweisen und dieselbe zu ermächtigen, noch weitere 250,000 fl. z;u emittiren.

Ferner dürfte zur Wahl des oben erwähnten aus 46 Vertrauensmännern bestehenden Bei-- raths zu schreiten sein.

Was schließlich den mit dem Antrag des Herrm Leisler verbundenen Antrag hinsichtlich der Ausrottung von 20,000 Morgen Waldboden zu Ackerland betrifft, so scheinen die Antragsteller selbst zu fühlen, daß solcher sich nicht plötzlich ausführen läßt.

Letzteres ist, abgesehen von der durch so große Fällungen nothwendig herbeigeführten Verschleuderung des Holzes schon deßhalb nicht augenblicklich thunlich, weil die Ermittelung der dazu tauglichen Plätze immer­hin einige Zeit fordert.

Da wir die Nützlichkeit eines solchen Planes nicht verkennen- so möchte dessen Ausführung besonders so­fort den Gemeinden zu empfehlen sein, und weiter möchten sämmtliche Forstbehörden anzuweisen sein, die in einigen Forstämtern mit großem Erfolg seit einigen Jahren beobachtete Culturmethode, wonach der abge­triebene Waldboden einige Jahre als Ackerboden benutzt und alsdann wieder als Wald besaamt wird, möglichst anzunehmen und dabei die Besitzlosen besonders zu be­rücksichtigen.

Darauf trägt Siebert ein Specialvotum vor, worin er anträgt, daß bedeutend weniger Scheine und zwar solche emittirt werden sollten, die zu gleicher Zeit eine runde Summe in Thalern ausmachte, 10 Thlr. fl. 17%. 20 Thlr. fl. 35. u. s. w. Krämer macht auf die Braunkohlenschätze des Herzogthums aufmerksam. Nachdem Bertram imd Siebert noch einige Zeit darüber debattirt hatten, trägt Wencken- b a ch darauf an, in Betracht daß die Sache noch lange nicht zur Abstimmung reif sei und daß dem größten Theile der Abgeordneten die nöthigen Kenntnisse dazu aus dem Gebiete der Forstwissenschaft, Staatsökonomie und Geschäfts - und Finanzkunde abgehen, so sollten Sachverständige aus diesen Fächern zugezogen werden. Der Ausschuß hätte bloß die Lichtseite des Antrags hervorgehoben, nicht die Schattenseite. Er habe von tüchtigen Forstleuten versichern hören, daß die Angabe über den Waldreichthum Nassau's eine reine Chimäre sei. Er hält auch dafür, nicht zu viel Papiergeld zu emittiren, indem immer ein bestimmtes Verhältniß zwischen klingendem und Papiergeld da sein müsse, ungefähr auf 20 Pr. Metall 100 Pr. Papier.

Müller 1. will haben, daß die bereit liegenden 250,000 fl. Scheine der Landeskreditkasse zur Verfü­gung gestellt und damit besonders armen Geschäfts leuten geholfen werden solle.

Gergens verwahrt sich gegen Wenckenbach's Aeußerung, daß die Mitglieder der Versammlung gar keine Kenntniß von diesen Angelegenheiten besäßen. Oft seien von Sachverständigen die Sachen verdorben und schlecht bearbeitet worden, z. B. von Juristen; geht dann über auf die Frage, ob verzinsliche ob un­verzinsliche Kassenscheine creirt werden sollen.

Großmann spricht sich über dieselbe Frage aus, vertheidigt die Anträge der Commission gegen die Ein­würfe der Abgeordneten Siebert und Müller. Man habe den unverzinslichen Scheinen nachgesagt, sie arbeiten dem Wucher in die Hände, das thäten die verzinslichen ebenso gut, vielleicht in noch höherem Grade. Gegen die Schattenseiten des Abgeordneten Wenckenbach führt er an, daß solche von demselben noch gar nicht dargelegt worden seien, er also sich auch nicht dagegen vertheidigen könnte.

Siebert: Eine Ankündigung von der Commission von 4 Millionen würde eine Abschreckung zur Folge haben. Wucher müsse bei den Scheinen, wie sie die Commission vorschlage, jedenfalls vorausgesehen werden.

Bertram: Wucher könne nirgends abgehalten werden, man möge sich nicht so sehr von dem Worte erschrecken lassen.

Lang stimmt für den Vorschlag der Regierung, da kein besserer Vorschlag gemacht worden sei, müsse man diesen annehmen, denn etwas müsse auf jedeg Fall geschehen.

Präsident Schenck stimmt dem Antrag von Wen« ckenbach bei.

Lang trägt darauf an, daß die Regierungd a n a ch" einen Gesetzentwurf bearbeiten und dann der Kammer vorlegen solle, dagegen ist Wenckenbach 2., welcher nicht der Regierung durch das Wörtchendanach" die Hände will gebunden haben.

Regierungs - Commissär Scholz: die Regierung wolle gern mitwirken durch Errichtung von Credit­instituten den Credit zu heben. Allein sie glaube nicht, daß dadurch der Credit wirklich gehoben werde. Das Vertrauen müsse erst wieder hergestellt sein, und das könne nur dadurch geschehen, daß endlich einmal wieder