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NaffamsPr Zeitung.
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen BolkeS!
Wiesbaden, Freitag, den 2. Juni. 18L8.
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Wegen des hohen Feiertages wird morgen keine Nummer ansgegeben.
Uebersichten , Erörterungen und Aktenstücke.
9 Die rechtliche Stellung der stehenden
Heere in England, ein Muster für
die deutsche Militärorganisation.
Wiesbaden, 31. Mai.
Wir sind in Deutschland mit unserem stehenden Heere übel daran.
Der mächtige Hauch der Zeit hat wider dieses künstliche Gebäude geblasen und es in gefährliche Schwankungen versetzt. Der Zauberspruch, der bisher diese imposante Macht geleitet, ist verloren worden, oder er hat seine Kraft verloren. Ein neuer ist noch nicht gesunden.
Die stehenden Heere sind dermalen der Regierung eine Last, eine Verlegenheit; den Völkern keine Freude, kein Nutzen; und doch sind sie wegen der drohenden Kriegsgefahr und bei der noch mangelhaften Ausbildung der Volkswehr, einstweilen wenigstens, eine Nothwendigkeit.
Wo sich die strenge Disciplin noch erhalten hat, da hat sie zugleich die Heere zu Feinden der gegenwärtigen Neugestaltung der politischen Welt gemacht. Dashcroeisen Die traurigen Vorgänge nr Berlin, Trier, Aachen n. s. w.
Wo aber die Disciplin gewichen ist, da ist kein neues Gesetz an ihre Stelle getreten, sondern der Geist der Unordnung und des Unfugs, so daß die Heere eine wahre Geißel sind, für die Staaten, welche sie besitzen. —
Die bisherige geschraubte Stellung der Heere, unter dem Gesetz des blinden Gehorsams gegen ihre militärische Vorgesetzten, ist eine Unmöglichkeit geworden.
Aber der dermalige Zustand der Auflösung und des Provisoriums ist eine eben so große Unmöglichkeit. Es handelt sich daher darum, so schnell als möglich, ein neues Gesetz zu organisiren, möglichst schnell eine neue gesicherte und sichernde Stellung zu finden.
Zu diesem Zweck entlehnen wir einer geistreichen Broschüre („Die deutsche Volksbewaffnung. Von A. R." Dresden, 1848) die leitenden Ideen zu einer solchen Organisation, welche, wenn sie durchgeführt wird, solche Erscheinungen, wie die neuesten bedauerlichen Vorfälle in Mainz, fernerhin unmöglich machen wird. —
„Es kann nur ein Gesetz gelten für Alle, und Jeder muß diesem Gesetz Unterthan sein. Die besondere Rechtspflege des Militärstandes werde daher so
gleich aufgehoben und beschränke sich der Wirkungskreis der Militärbehörden lediglich auf die reinen DiScipli- narverhältnisse. Wie weiter die Stellung des Heeres zum Staate auf eine Weise zu bestimmen sei, die, ohne Schwächung der innern Organisation des Heeres, geeignet ist, dem Staate die unbestrittene Herrschaft über dasselbe zu sichern, lernen wir am besten von den Engländern. Die englischen Gesetze hierüber lauten:
1) Auf englischem Boden steht das Militär stets unter der Civilbehörde.
2) Bei den Parlamentswahlen hat sich das Militär stets auf 5 englische Meilen von dem Wahlorte zu entfernen, falls es die Obrigkeit nicht anders bestimmt.
(Diese Maßregel soll jeden Verdacht von Einfluß oder Einschüchterung des im Solde der Regierung stehenden Heeres zerstreuen, ist daher überflüssig, da der Soldat bei uns selbst Wähler ist.)
3) Bei Märschen von Truppen müssen diese, vor Betretung einer Stadt, die Erlaubniß dazu vom Magistrate derselben einholen; er gewährt oder verweigert sic. Im ersten Falle sendet er eins seiner Mitglieder, mit den Abzeichen seiner Würde, der Schärpe und dem Stabe, den Truppen entgegen. Dieses führt sie, an ihrer Spitze schreitend, durch die Stadt. Sie haben bei ihrem Durchmärsche die Bajomrette abzunehmen, die ungeladenen Gewähre gesenkt zu tragen und und ohne Erlaubniß nicht von dem ihnen vorgeschriebenen Wege abzuweichen. Zum Verweilen oder Uebernachten in einer Stadt bedarf eS der speciellen Erlaubniß des Magistrates.
(So ängstlich bewacht der Engländer die genaue Befolgung dieses wichtigen Gesetzes , daß selbst die Ablösung der kleinen Garnison des in der Mitte der City von London gelegenen Towers bei ihrem jedesmaligen Marsche durch bte Stabt, in welcher kein Militär garnisoniren darf, sich genau an die obigen Vorschriften halten muß. Es versteht sich von selbst, daß diese sich nur auf geordnete bewaffnete Schaa- ren und nicht auf einzelne Soldaten beziehen, wenn sie ohne Waffen und nicht im Dienste sind.)
4) Jeder Stadt steht es frei, Garnisonen aufzunehmen oder nicht.
5) Bei entstehenden Tumulten hat sich das Militär in seinen Kasernen zu versammeln und darin zu verweilen, bis ein Abgesandter des Magistrats, mit den Abzeichen seiner Würde und dem schrift
lichen Befehl des Bürgermeisters und des Rathes versehen, es abholt und auf den Platz führt, wo man seiner Dienste bedarf. Nach dreimaliger Ablesung der Aufruhrakte durch die Magiftrats- person gibt diese, falls sie es für nöthig erachtet, den Truppen den Auftrag, zum Schutze der Gesetze von den Waffen Gebrauch zu machen, und die Aufrührer mit Gewalt auseinander zu treiben. Erst von diesem Augenblicke an ruht das Commando über die Soldaten in den Händen ihrer Officiere und diese sind verantwortlich für die treue Ausführung des ihnen gewordenen Auftrags.
Der Magistrat jeder Stadt hat das Recht, von den ihr zunächst liegenden Truppen stets die ihm nöthig erscheindnde Anzahl, zur Aufrechthal» tung der Ordnung und Gesetze zu requiriren.
6) Für die genaue Befolgung dieser Vorschriften haften nicht allein die Officiere, sondern auch die Gemeinen, und kann der Befehl der Ersteren die Letzteren nicht von der vollen Verantwortlichkeit ihrer Handlungen schützen. Zuwiderhandelnde verfallen den bürgerlichen Gerichten.
(Diesem Gesetz zufolge wurde noch ganz vor Kurzem ;etn Officier nebst fünf Soldaten, die auf seinen Befehl, o ne Ermächtigung der Behörde, von den Waffen Gebrauch machten, als des absichtlichen Mordversuches überführt, zum Tode verurtheilt.)
7) Jeder Soldat, durch dje ganze Rangordnung hindurch, ist verpflichtet, falls ihm Befehle ertheilt werden, die mit den obengenannten Bestimmungen in Widerspruch ständen, nicht allein solchen Befehlen den Gehorsam zu verweigern, sondern den Befehlertheilen sofort den Gerichten zur Bestrafung anzuzeigen, widrigenfalls er selbst als Theilhaber eines Complotts gegen die bestehenden Gesetze zur Verantwortung gezogen wird.
8) Nur das versammelte Parlament kann diese Gesetze abändern oder aufheben.
sSchluß folgt.)
38 Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 29. Mai 1848.
Für Lippe-Detmold legitimirt sich als Bundestagsgesandter der geheime Justizrath Petri, wobei bemerkt wird, daß, wie bisher, für die 16. Curie der Geheimrath v. Holzhausen die Stimme zu führen hat.
Die von der Bundesversammlung nach Mainz abgesendeten Commissäre erstatten Bericht über das Ergebniß ihrer Sendung. Zugleich wird ein Bericht des
* Der Kirmeshut.
Eine Dorsnovrllt vom Westerwald,
von Eduard Witzmann.
(Fortsetzung.)
5.
Auf der Nordseite unseres Dorfes liegt eine kleine Haide, ringö von waldigen und felsigen Hügeln begrenzt. Sie bildet eine schmale Hochebene, und wird von den Bauern unter dem Namen „Pfaffenwald", der sich aus alter, alter Zeit herschreiben soll, zur Weide für die Kühe und Schafe benutzt. Sich eng zwischen dunkeln Felsblöcken und Wäldern dahin ziehend, gewährt sie dem Auge einen gar lieblichen Anblick, denn sie gleicht einem feinen grünen Teppich, der mit tausend goldenen und silbernen Blumen durchwirkt ist.
Ueber diese Haide hatte sich eben die jugendliche Morgensonne erhoben, und durchdrang mit ihren belebenden Strahlen die ganze schlafende Natur. Die kleinen Gräser und Haideblümchen streiften eilig ihre nebeligen Schlafmützen von den Ohren, wuschen ihre klei- neu Augen in den hellen Thautropfen klar, und schauten freudig und lächelnd zur goldenen Schlafverscheuche- riu empor. In den Wäldchen hüben und drüben begannen die Vögel ihr Morgenlied und ihre Töne glit- ten grüßend über die Haide dahin , indem sie von GraS
zu GraS, von Blume zu Blume hinweg hüpften, und bunte, schillernde Schmetterlinge flogen und flatterten ihnen nach von Blume zu Blume. ES war Sonntag- morgen und Alles rings umher lag noch in tiefem Schweigen. Da kam eine kleine Kuhherde vom Dorfe herauf getrieben, vier schöne Kühe und drei Rinder und ein großer kräftiger Bauernbursche mit einer langen Peitsche hinterdrein, der kein andrer war alö der lange Peter. — Gewöhnlich lassen die Bauern des Westerwaldes an den Sonntagen ihre Kühe nicht von dem Kuhhirten des Dorfes zur Weide treiben, wie an den übrigen Tagen der Woche, sondern hüten sie dann selbst, damit sie auch etwas zu thun haben und nicht zu „faullenzen" brauchen, wie sie zu sagen pflegen. Der lange Peter war nun heute der erste, der mit seiner kleinen Heerde an» kam. Langsam trieb er die Thiere herauf, warf sich dann der Länge nach in daS weiche GraS und ließ die Kühe neben sich weiden. Dies war am äußersten Ende der Haide, ganz dicht an dem Wege, der vom Dorfe herauf tiefer in die Berge hinein führt, und zu dem Amtsorte leitet, der wenige Stunden entfernt liegt.
Vom Dorfe herauf ertönte jetzt daS Glockengeläute, das die Bauern aus der Umgegend zur Frühkirche zusammenrief. Wer schon einmal in einer Gebirgsgegend gewesen ist, und einsam und gedankenvoll im schattigen Walde sitzend daS Morgen- oder Abendgeläute von einem stillen Dörfchen aus Dem Thale heraufzittern gehört hat, der wird mich verstehen, wenn ich sage, die ganze Natur schien zu beten bei diesen Klängen. Die Blümchen zitterten und schwankten leise im Morgenhauch, die Schmet
terlinge hielten stille von ihrem Umherflattern und ließen sich lauschend nieder in die kleinen Blumenkelche, und die Kühe reckten ihre großen braunen Köpfe mit den großen braunen Augen und der weißen Bläffe empor und horchten hinunter nach den wunderbaren Tönen. Doch der lange Peter merkte und empfand von dem Allem nichts, dumpf und brütend lag er im Grase da, und schaute fortwährend auf seine lange Peitsche nieder. Plötzlich erschollen Fußtritte hinter ihm auf dem Wege, der an der Heide vorbeiführt. Peter wandte den Kopf um und sah des Schulzen Heinrich, der eben aus dem Walde trat. Heute war nämlich sein vierzehntägiger Arrest, den er wegen deâ Hutdiebstahlâ erhalten, abge- lausen, und fröhlich und munter wollte er nun von dem Amtâorte nach seinem Dorfe zurückkehren. Peter sprang auf, alâ er ihn sah, und rief ihm mit höhnischer Stimme zu:
„Aha, du Dieb, treffen wir unâ endlich einmal allein, nun nur nicht so eilig vorüber, warte doch ein wenig, wir dürfen ja auch einmal ein Wörtchen mit einander reden."
Und mit diesen Worten sprang er hinüber auf den Weg, und versetzte dem unvorbereiteten Heinrich, ehe dieser sich dessen versah, einen so heftigen Faustschlag ins Gesicht, daß ihm ein Strom von Blut auâ Mund und Nase quoll.
„Schwerenoth", rief jetzt dieser vor Wuth schäumend, „das ist dein Unglück, Peter!"
Und rasch warf er den Knotenstock, den er in der Hand hielt, weg, und stürzte mit ungestümer Hitze auf