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Naffauischr Zcitung
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden, Sonntag, Den 28. Mai. L8â8.
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Uebersichten und Erörterungen.
9 Der Preußische Landtag und die Preußische Verfassung.
W iesbaden, den 26. Mai 1848.
Die Berichte über die Eröffnung des Preußischen Landtags am 22. d. M. und der Vorschlag zu dem Verfassungsgesetz für die Preußischen Staaten liegen vor uns.
Der König hat nicht, wie bei der Eröffnung des ersten Vereinigten Landtags, eine freie, chevalereske Rede, aus dem Stegreife des Absolutismus, mit Hingabe an alle seine persönlichen Launen und Neigungen, gehalten, er hat ein Blatt abgelesen, das ihm der Minister Camphausen in Gegenwart der Versammlung in die Hand gab.
Der „weiße Saal" hat in diesen Tagen des Mai ein ganz anderes Schauspiel gesehen, als in jenen Tagen des April.
Man erzählt sich, daß Friedrich Wilhelm IV., alö er einige Tage vor der Eröffnung des ersten Vereinigten Landtags die Anordnungen im „weißen Saal" in- spicirte und ihm Jemand aus seinem Gefolge bemerkte, die Ständemitglieder kämen doch etwas gedrängt aus einander zu sitzen, das Witzwort fallen ließ: „Run, breit machen sollen sich die Herren auch gerade nicht hier."
Dies. Witzwort hat sich am 22. Mai 1848 bitter gerächt. Die Herren haben sich allerdings „breit ein a cht.^
Für die Prinzen des Königlichen Hauses standen gepolsterte Sessel in Bereitschaft. Ein Abgeordneter, der in ein blaues Wams und in blau leinene Beinkleider gekleidet war, nahm keinen Anstand, sich eine dieser Sessel zu bemächtigen und sich sehr breit darauf zu machen.
Wir wollen ein solches sanscülottisches Verfahren nicht billigen. Wir erwähnen es als ein Zeichen der Zeit. — ' '
Auch die. Minister saßen auf einfach bürgerlichen Rohrstühlen.
Das sind Alles nur Aeußerlichkeiten, aber Aeußer- lichkeiten, die einen bedeutsamen Sinn haben.
Wir kommen zur Thronrede. Sie ist in Form und Inhalt kein Produkt des Königs, sondern des Ministeriums. Das letztere hat nach constitutionellen Grundsätzen ihren Inhalt zu verantworten. Fassen wir nun in diesem Sinn die Thronrede auf, so müssen wir gestehen, daß sie uns im Ganzen nicht befriedigen kann. Als Programm eines neuen Ministeriums, welches sich noch nicht befestigt hat, sondern erst noch befestigen soll, welches noch nichts Wesentliches geleistet hat, sondern nun erst zeigen soll, daß es etwas Wesentliches leisten kann und leisten will, betrachtet, übergeht sie zu vieles mit Stillschweigen, und das, was sie erwähnt, ist zu unbestimmt gehalten, als daß es befriedigend sein könnte.
Das Preußische Volk wird es uns nicht übel neh- inen, wenn wir die Thronrede, welche in einem kleinen Lande gehalten wurde, vergleichen mit der jenes größeren Staates.
Die Thronrede unseres Herzogs und die des Königs von Preußen wurden an demselbrn Tag und zur selben Stunde gesprochen— am 22. Mai, um 12 Uhr Mittags.
Unser Herzog sagt, daß er sich der Bewegung, deren Ziel die größtmögliche Verwirklichung der Freiheit und Wohlfahrt der Einzelnen, wie der Gesammtheit, mit vollem Herzen an sch ließe, daß er die gegebenen Ursachen, ohne jeden rückhaltigen Gedanken zur vollen Entwickelung kommen lassen wolle, daß er von der c on st i t ü i r e n d e n Nat l onal - Vcrsamm- lung in Frankfurt für die Verwirklichung der nationalen Einheit, die Macht und die Größe deS deutschen Vaterlandes erwartete.
Der König von Preußen aber sagt weiter nichts, als daß er von seinem Reichstag erwarte, daß derselbe dem Volke eine ausgedehnte Theilnahme an den Angelegenheiten des Staats sichern und die Bande fester knüpfen werde, welche das Königliche Haus („Mein Haus") seit mehr als 400 Jahren mit bet Geschichte des Landes unzertrennlich verbrü» dert habe. Dieses Vordrängen der bis jetzt noch gar
nicht gefährdeten dynastischen Interessen ist doch (gering gesagt) — unpassend.
Bezüglich der nationalen Frage, finden wir nur den wenig sagenden Ausdruck: „Die Einheit Deutschlands ist mein unverrückbares Ziel!" und die Versicherung, daß das Zusammentreffen der constituirenden Versammlung in Frankfurt und des Preußischen Reichstags zwar mißlich, aber im Interesse Preußens nothwendig sei. Wenigstens ist das der kurze Sinn der längeren Worte. Eine offene Anerkennung der conftituirendeu Befugn iß des Reichstags in Frankfurt, wie sie unser Herzog gab, vermissen wir schmerzlich.
Wir hätten mehr erwartet von einem deutschen Fürsten, welcher sich (nach seinen Aeußerungen, bei dem Umritt in Berlin am 19. März) „ an die Spitze der Bewegung ", „ an die Spitze Deutschlands " stellen wollte.
Wir sind jedoch konstitutionell genug, um nicht von dem König, sondern von seinen Ministern zunächst die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Thronrede zu fordern. Und wir fordern sie um so mehr, als uns auch der Vcrfassuiigsentwurf, welchen das Ministerium vorgelegt, durchaus mißrarhen und im Widerspruch mit der leitenden Idee der Zeit zu sein scheint.
Der Verfassungsentwurf verheißt zwar:
1. Gleichheit vor dem Gesetz.
2. Persönliche Freiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Unverletzlichkeit der Wohnung.
3. Abschaffung der Strafe der Vermögens«Confis. cation.
4. Bürgerliche Rechte, ohne Unterschied auf Glau« bensbekenntniß.
5. Freiheit der Religionsübung.
6- Freiheit des Unterricht.
7. Freiheit der Presse.
8. Freies Versammlungsrecht und freies Vereinigungsrecht.
9. Petitionsrecht.
10. Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, allein bei vielen dieser Verheißungen sind gleich schon Ausnahmen beigefügt und bei Allen finden wir den vieldeutigen und verdächtigen Zusatz: „vorbehältlich der in den Gesetzen bestimmten (oder noch zu bestimmenden) Beschränkungen." Das Petitionsrecht z. B. darf nur von einzelnen als solchen geübt werden, das Recht, Gesammtpetitionen einzureichen, steht nur „Behörden und Korporationen" zu. Volksversammlungen dürfen nur in „geschlos' jenen Räumen" stattfinden; zu Versammlungen unter freiem Himmel muß zuvor die hohe obrigkeitliche Bewilligung der Polizei, emgeholt werden, welche dieselbe (bis zur Erlassung eines definitiven Gesetzes hierüber) nach Belieben verweigern kann.
Die Volksvertretung besteht auS zwei Kammern: Die erste hat folgende Mitglieder:
1. die Prinzen des königl. Hauses,
2. 60 vom König ernannte Mitglieder, die wenigstens 8000 Thaler jährliches Einkommen haben müssen,
3. 180 wählbare Abgeordnete, welche 40 Jahre alt sein und wenigstens 2500 Thaler jährliches Einkommen haben müssen.
Diese erste Kammer ist also basirt:
1. auf den Vorzug der Geburt,
2. aus den Vorzug der königlichen Gunst,
3. auf den Vorzug des Geldes,
4. auf den Vorzug des Alters, und ganz zuletzt erst:
5. auf den Vorzug des öffentlichen Vertrauens» d. h. aufdie Wahl.
Daß sie heut zu Tage in dieser Gestalt eine politische und soziale Unmöglichkeit, ein wahres Unding ist, wird jeder einsehen. Und diese Kammer soll auch obendrein die richterliche Behörde sein, welche über Anklage gegen das Ministerium entscheidet!!!
Ueber die zweite Kammer herrscht in dem Entwurf große Unbestimmtheit. Die Mitglieder sollen gewählt werden (und zwar wie auö §. 38. Pos. 3. Hervorzu- gehen scheint, durch indirecte Wahlart) und wenigstens 30 Jahre alt sein. Sonst aber ist nichts über deren Zahl rc. gesagt.
3)te erste Kammer wird âuf 8, die zweite auf 4 Jahre gewablt.
Doch wir glauben am Ende, daß nach diesem Entwurf nie gewählt wird, er scheint nicht die Keime in sich zu tragen, welche erforderlich sind, damit er Gesetz werde.
G Sechste Sitzung der deutschen National« Versammlung.
Frankfurt, den 25. Ma! 1848.
Frankfurt, 25. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr. Präsident: Heinr. v. G a g e rn.
Vorlesung des Protokolls der Sitzung vom 24. Mai.
Stedtmann erhalt das Wort, um abweichend von der Tagesordnung die Dringlichkeit seines Antrages, bezüglich der Verhältnisse des HerzogthumS Limburg zu mo- ! tiviren.
Stertmann schickt seinem Anträge eine Schilderung der Verhältnisse dieses HerzogthumS vor und nach der belgischen Revolution voraus, malte die Vorzüge und Eigenschaften dieses schönen Landes und seiner Bewohnet mit den lebhaftesten Farben und schloß: die deutsche Nationalversammlung möge einen Ausschuß zur Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten ernennen, der sich auch alsbald mit dem Herzogthum Limburg beschäftigen möge, welches durch Umtriebe aller Art Dentfchland entrissen werden sollte.
Der Präs. bemerkt, daß schon gestern durch Majorität ein Antrag zur Bildung eines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten abgelehnt worden sei.
Osterrath dringt auf Einhaltung der Geschäftsordnung.
Fuchs nennt die limburgifche Angelegenheit keine auswärtige, sondern sehr in das innere Wesen Deutschlands eingreifend.
Wizard und Wurm: daß der Ausschuß für Prüfung der Legitimationen auch die deS anwesenden limburgische» Abgeordneten anerkenne; sei dies geschehen, dann könne sogleich zur Sache geschritten werden.
Franke und Osterrath halten die Sache für sehr dringlich. (Ruf nach Abstimmung.)
Stedtmann besteigt nochmals die Rednerbühne und sieht im Verzug die höchste Gefahr.
Biedermanns Antrag, einen Ausschuß zur Untersuchung der limburg. Angelegenheiten zn ernennen, wurde mit Majorität abgelehnt.
Der Präs, bringt auf den Antrag zweier Abgeordneter die Frage an die Nationalversammlung, ob sie gestatte, daß die Diskussion eröffnet werden solle über das Benehmen des Frankfurter Senats, der gestern zwei Literaten zur Stadt hinaus weifen ließ? Wurde beinahe einstimmig abgelehnt.
Der Präs, verliest mehrere Petitionen und Eingaben, unter andern eine, durch eine besondere polnische Deputation an ihn gelgngte.
Ferner eine Zuschrift deS Palatins von Ungarn und deS gesammten ungarischen Ministeriums, dessen Inhalt den innigsten Wunsch auâdrückt, im freundlichsten Verkehr mit Deutschland zu bleiben, dessen Entwicklung zur Einheit und Festigkeit daS herrlichste Ziel krönen möge. Donnerndes Bravo.
Ein Mitglied schlägt vor, den ungarischen Deputir- ten Ehrenplätze inmitten der Versammlung zu gestatte«, wurde abgelehnt.
Eisenmann im Namen deS Präsidenten des Ausschusses zur Legitimationspräfung der Abgeordneten macht bekannt, daß bis jetzt von den anwesenden Abgeordneten 444 Legitimationen für gültig anerkannt; die beanstandeten beziehen sich nur auf Formfehler, die durch ergrif- fene Maßregeln in drei Tagen beseitigt sein werden.
Hergenhahn gibt einen Bericht alâ Präsident der Commission zur Untersuchung der Mainzer Vorfälle.
Zitz bittet, da nach HergenhahnS Auseinandersetzung der vollständige Bericht zur Debatte nicht fertig fei, sofort nach Uebergabe dieses Berichtes an die Rat.-Vers. der morgen erfolgen würde, die DiScussion zu beginnen.
Hergenhahn berichtigt Zitz dahin, daß die Handhabung der öffentlichen Ordnung und Ruhe bereits in den Händen der Civilbehörden fet.
Raveaur'scher Antrag:
Weichman meint, der Raveaur'sche Antrag sei durch die Thronrede deS Königs von Preußen bei Eröffnung deö preußischen Landtags, seinem Wesen nach, beseitigt, und trägt auf Verlesung der Thronrede an.
Der Präs, trägt darauf an, da die «elfte» Mitglieder die Berichte deS Ausschusses über den Raveaur'sche» Antrag nicht haben, er selbst auch eben erst in den Be-