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Naffauischc Teifun«.
Freiheit, Wahrheit und Recht! Materielles »nd geistiges Wohl des deutschen Volkes!
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Wiesbaden, Samstag, den 27. Mai. 18418.
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auch könnte ein erbliches Oberhaupt in Deutschland nur auS einem der mächtigsten Häuser hervorgehen. Wenn nun auch Preußen durch st ne Militairmacht uns impo- nirt, so haben doch die neuesten Ereignisse in tiefem Staate ein furchtbares Gegengewicht in die Wagschale gciegt. Wenn auch Oestreich eine grandiose Länder- und Völkermasse darbietet, so ist doch fein jetziger politischer Zustand auS persönlichen und sachlichen Rücksichten durchaus nicht geeignet, eine erbliche Reichskrone von Deutschland beanspruchen zu können. Eine erbliche Monarchie würde ferner gegen die Gerechtigkeit im Allgemeinen bei den in Deutschland gegebenen Verhältnissen streiten; renn indem wir Einer Familie die fortwährende Anwartschaft auf die Fürstenwürde geben, nehmen wir sie für immer allen andern.
Die deutsche Nation will weder ein Wahlreich, noch ein Erdreich, sie will nicht einmal ein Bunbeüreich; sie will nur die Darstellung der deutschen Nationalität in politischer uud staatlicher Hinsicht, sie will ein einiges Deutschland.
Den deutschen Reichsfürsten macht nicht eine Masse von Erbländern zum Oberhaupte der deutschen Nation, ihn führen nicht die Bayounette einer stolzen Soldateska als Herrscher ein; er braucht nicht durch äußern Glanz als Großer der Erde zu imponiern. Dieß darf ihn sein durch die Besonnenheit deS deutschen Volköbewußtsems geschaffener Thron nicht einmal wünschen lassen. Er muß den eifersüchtigen und neidischen Bestrebungen ehrgeiziger Thronbewerber gegenüber von einer durch die Natur geschaffenen Würde umgeben sein, von einer Sank- lion, die ihren Ruhm me! : in Holstthümlichem Han- deln, als in fürstlichem Glanze, die ihr Gnick mehr in einem thatcureichen Frischen-, aid in einem eroberungssüchtigen Kriege findet, in Ler LaS Volk mehr die ruhige Ueberlegung, als den leichtsinnigen Verstand erblickt; einee Würde, deren Geltung keine menschliche Association verleugnet, und die in dem deutschen Nationalleben nach dem Vorbilde des Familienlebens ganz besonders hervortritt: es ist dieß die Würde deâ gereiften ManneSalterS in den Senioren Ler deutschen Volks- fürstenfamille. Wir verlangen also als deutschen Reichs- fürsten ein Mitglied der deutschen Landeâfürstenfamilien, baS nach den Grundsätzen deö Seniorats ohne die Nachtheile, aber mit den Vorzügen einer Wahl - und Erbmonarchie erkoren wird. Wir glauben dabei den Satz Ler strengsten Gerechtigkeit auszusprechen, wenn wir tue einzelnen FürstenfamiUen hierzu nur insoweit für berechtigt erklären, alâ sie für Deutschland Verpflichtungen haben, und deren in der That auoüden können. Wir kommen dadurch auf die Eintheilung der einzelnen Fürstenhäuser in Curien, und halten die vier Curien:
1. Oestreich.
2. Preußen.
3. Baiern, Würtemberg, Sachsen, Hannover, Baden,
4. die übrigen deutschen Fürstenhäuser mit dem Bemerken, daß nur deren voranstehende Reihenfolge durch die HauSmacht festgesetzt wird, für gleichberechtigt, und wir wollen, daß auS den durch den Erb- moduS des deutschen Seniorats bestimmten drei ältesten Familiengliedern einer Curie dann durch Wahl der deutsche ReichSfürst hervorgehe.
Nachdem wir so für. die deutsche Nation den Fürsten haben entstehen sehen, müssen wir diesem auch seine Räthe geben. Denn ein Fürst bedarf der dem Volke verantwortlichen Rathe. Diese können wir für Deutschland nicht anders bezeichnen, als durch den Ausdruck deutsche ReichSräthe. Ihre Anzahl sei 7, und ihre Ernennung durch den Fürsten geschehe auf 40 Jahre. Ihnen gehört der Gesetzesvollzug, und als Garantie gegen sie besteht die Versetzung in den Anklagezustand. CandiLaten zu diesen Stellen werben ausgezeichnete volkS- thümliche Mitglieder mediatisirter Fürstenhäuser und sonstige gelehrte und praktische Männer sein.
Wir kommen zu dem schaffenden Organ der deutschen Verfassung. Durch die großartige Umwälzung der neuesten Zeit verwandelt sich der Bundestag in den d eut- schen Reichstag und das deutsche Volk beichickt ihn mit dem Auftrag freier Rede durch feine deutschen Volkö- männer. Der Reichstag hat tue gesetzbeschließende Gewalt, und die Volksmänner werden auf 3 Jahre aus je 100,000 Seelen gewählt. DaS Veto des Reichsfürsten gegen einen Gesetzesbeschluß kann nur bis zum Ende der Wahlperiode auSgeübt werden. So wie ein neu gewählter Reichstag den Gesetzesvorschlag deö frü-
Uebersichtert und Erörterungen.
TW. Ueber die deutsche Verfassung.
Vorbemerkung der Nedaktion.
Wir theilen die nachfolgenden Bausteine zu einer deutschen Neichöverfaffung mit, weil wir die Publikation eines jeden durchdachten Planes über diesen Gegenstand für verdienstlich halten, auch wenn derselbe mit den Ansichten der Redaktion nicht in allen Theilen übereinstimmt. Nur auf dem Wege einer umsichtigen, praktischen und leidenschaftslosen Prüfung der einzelnen Vorschläge kann ein gedeihliches Resultat erzielt werden. Einer solchen Prüfung ist der hier vorgelegte Plan gewiß würdig. Namentlich empfiehlt sich die Proposition über Bildung der vier Reichsfürsten-Curien durch ihre Neuheit und durch die darin versuchte Anbahnung einer Ausgleichung der sich widerstrebenden separatistischen und dynastischen Interessen, welche, wie uns die Erklärungen Baierns und Oestreichs, sowie die Demonstration von Stüve und der hannoverschen Kammer zeigen, leider immer noch so mächtig sind, und eâ vorauSsi^tlich auch noch auf längere Zeit bleiben. Der Herr Verfasser bemerkt noch dabei: „Durch Verwirklichung dieses Planes würde der Erzherzog Johann von Oestreich voraussichtlich der erste deutsche Reichsfürst werden; bis die Preußen-Curie an die Reihe käme, würden wir uns über die Persönlichleiten in Preußen besser orientiren können, auch würde, bis die KönigS-Curie zur Wahl kommt, mcnfchllcher Berechnung nach der König von Hannover nicht mehr un- Ler den Wa^candidaten sein."
Schwalbach, 23. Mai 1848.
Die TageSfrage ist: Soll Deutschland durch einen Volköausschuß oder durch ein davon getrenntes Oberhaupt regiert werden? Soll feine Verfassung republikanisch oder monarchisch sein?
Die Republik hat den Grundsatz der Gleichheit, die Monarchie den der deutschen Einheit für sich. Die Rea- lisirung der Idee der Freiheit ist beiden gemeinsam. Gegen die Republik spricht die Entwickelung der deutschen Nationalität, da Deutschland eine Volksverwandt- schaft verschiedener deutscher Stammfamilien bildet; gegen die Monarchie spricht die bisherige Erfahrung hinsichtlich des, einem intelligenten und moralischen Volke feindseligen Absolutismus.
Entscheidend ist in politischen Dingen nur die Nationalität; und der Wille dieser spricht sich nur in der Majorität der Volksmänner aus. In ihnen ist die dem Einzelnen oft unbewußte Volksmeinung gleichsam verkörpert. Deßhalb hallt jetzt in ganz Deutschland die Wahrheit wieder, daß, obgleich bereits die Mehrheit der deutschen Volksstimmen sich gegen die Republik erklärt hat, doch nur die Versammlung der deutschen Volksmänner in Frankfurt a. M. die Verfassung Deutschlands zu bestimmen habe.
Ein Oberhaupt Deutschlands können wir nicht in dem Präsidenten deâ VolküauSschusseS finden; er muß in seiner Lootrennung von den Volksmännern als Fürst erscheinen, und keine Bezeichnung für ihn kann wahrer und schöner sein, als Deutscher ReichSfürst. Einen Kaiser will die deutsche Nation, abgesehen von den traurigen daran sich knüpfenden Erinnerungen, schon deßhalb nicht, well, je freier die ihm beigegebene Constitution ist, der Gegensatz zwischen einem Kaiser und einer Constitution nur um so schroffer hervortritt. DenNeichS- fürsten können und dürfen wir nur in den regierenden' fürstlichen Familien des deutschen Volkes, aber wir müssen ihn auch in diesen suchen.
Seine Würde muß, wenn er einmal erstanden ist, den Wechselfällen deS Volkswillens entrückt, sie muß lebenslänglich sein.
Wie nun soll der ReichSfürst entstehen? Zunächst liegt der Gedanke der Wahl. Die Idee eines WahlreicheS ist schön, erhebend; aber die Wirklichkeit eines solchen hat uns in Deutschland zu viele Schrecken in ihren Auswüchsen gebracht, als daß wir dessen Einrichtungen so ohne Weiteres uns hingeben könnten. Eine Erbmonar- chie bewahrt uns zwar vor den unseligen Zwistigkeiten und dem geizigen Streben nach Hebung der HauSmacht rn einem Wahlreiche; aber sie liefert uns außer man* chem vorzüglichen Regenten auch solche, die durch ihre Jugend, durch körperliche oder geistige Mängel die Garantie der Würde deâ Reichs fürsten nicht bieten. Dann
Heren wiederholt, so ist der Fürst zur Sanktion deS Gesetzes verpflichtet. Weigert er sich, so hat Laâ VolkdaS Recht zur Revolution. Die Versammlung der Volks- männer tritt jährlich zu bestimmten Zeiten zusammen, und kann weder vertagt noch aufgelöst werden. Sie hat das Recht der Anklage gegen die ReichSräthe. Der Reichstag hat sodann unter den drei Senioren Ler betreffenden Fürstencurie den Reichâfürsten zu wählen, wobei absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Wenn beim ersten Skrutinium solche nicht herauökommt, so fällt beim zweiten derjenige auâ, welcher tue wenigsten Stimmen hatte. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des Reichspräsidenten für zwei.
Gegen verfassungswidrige Schritte deö Reichstages übt die Volköwehr ihr Recht und ihre Pflicht zur Erhaltung der deutschen Neichöverfaffung aus. Nur die freie Stadt Frankfurt a. M. kann die Haupt- und Residenzstadt des deutschen Reiches sein.
D Fünfte Sitzung der deutschen National- Versammlung.
Franksirrt, 24. Mai 1848, Vormittags 11 Ubr.
Tagesordnung: Vorlesung neuer Eingaben und Petitionen; Berichterstattungen.
Präsident: Heinr. v. Gagern.
Die Zuhörer-Räume sind überfüllt, Alles gespannt auf Nachrichten aus Mainz.
Vorlesung des Protokolls der Sitzung vom 23. Mai.
Der Präsident verliest mehrere selbstständige Anträge, jedoch nach Beschluß der National-Versammlung ohne beigefügte Motivirung. Venedey trägt darauf an, Die eingetaufenen Petitionen der Prüfungs- Commission zu übergeben, Adressen jedoch, als den Ausdruck der öffentlichen Meinung, sogleich der Versammlung mitzntheilen.
Der Präsident macht den Vorschlag, die eingegebe- nen Anträge einem zu wählenden Ausschüsse zu übergeben, wie die Anträge, der Wichtigkeit ihres Inhaltes, der Reihe nach zur Debatte zu bringen wären. Ein Redner spricht seine Betrübniß aus, daß bis jetzt doch noch gar nichts gethan sei. Der Präsident macht darauf die Versammlung mit den bereits vollendeten Arbeiten der betreffenden Ausschüsse bekannt; v. Mühlenfeld aus Wien will nicht eher an das Verfaffungs- werk gehen, bis eine definitive Geschäftsordnung berathen, angenommen, und die Legitimationen der Abgeordneten' als gültig anerkannt sind.
Eisenstuck spricht in gewohnter, energischer Weise sich gegen abermalige Ausschußwahlen aus, will sofortige Debatte über die wichtigsten Zeitfragen.
Nauwerk aus Berlin trägt auf Wahl eines Ausschusses von 30 Mitgliedern der National-Versammlung an, zum Entwürfe einer deutschen Reichs-Verfassung, und eines Ausschusses von ebenfalls 30 Mitgliedern zur Berathung der Arbeits« und socialen Fragen. Der Nauwerk'sche Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Ueber den Wahlmodus der Ausschüsse wurde jetzt erschöpfend verhandelt. Jede der Abtheilungen, es bestehen 15, wählt zwei Mitglieder aus ihrer Mitte. Schulz aus Darmstadt trägt an, zum Schutz der National-Versammlung und zur Abwehr reactionärer Gelüste ein Volksheer zu bilden.
Nachdem der Präsident mehrere Depeschen beruhigenden Inhaltes aus Mainz, verlesen, wurde die Sitzung um halb 2 Uhr geschlossen.
Morgen den 25., um 11 Uhr Vormittags, ist die nächste Sitzung.
/X WaS soll das deutsche Parlament zuerst thun?
Vom Abhang des Westerwaldes, den 22. Mai.
Gottlob! das deutsche Parlament ist endlich zusammengetreten und hat seine Mission begonnen; eine Mission, wie die ganze Weltgeschichte bisher keine aufzuweisen hat. Die Blicke der ganzen civilisirten Welt sind nach Frankfurt gerichtet, insbesondere aber schaut Deutschland mit einer fieberhaften Spannung und Aufregung auf die Männer, die des Volkes Vertrauen aus allen Gauen des Vaterlandes entsendet hat. Von ihnen hofft es Vereinigung des Getrennten, Heilung des Verwundeten, Abschaffung des Veralteten, Aufrichten alles dessen, was wahrhaft zeitgemäß und dem