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Freiheit, Wahrheit und Recht! Materielles »nd geistiges Wohl des deutschen Volkes!

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Wiesbaden, Samstag, den 27. Mai. 18418.

Das vierteljährige Abonnement auf die Nassauische Zeitung beträgt in Wiesbaden fL 1. 43 fr. Ein Abonnement für Wiesbaden auf 14 Tage 24 kr. Ein Monats-Abonnement für Wiesbaden 40 fr. Ein Abonnement für zwei Monate (Mai u. Juni) fl. 1. 12 fr. Man abonnirt in Wies­baden in der Expedition am Friedrichsplatz; im Herzogthum, sowie in ganz Deutschland, nehmen alle Postanstalten Abonnements an mit verhältnißmäßiger Preiserhöhung. Inserate werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum berechnet.

auch könnte ein erbliches Oberhaupt in Deutschland nur auS einem der mächtigsten Häuser hervorgehen. Wenn nun auch Preußen durch st ne Militairmacht uns impo- nirt, so haben doch die neuesten Ereignisse in tiefem Staate ein furchtbares Gegengewicht in die Wagschale gciegt. Wenn auch Oestreich eine grandiose Länder- und Völkermasse darbietet, so ist doch fein jetziger politischer Zustand auS persönlichen und sachlichen Rücksichten durch­aus nicht geeignet, eine erbliche Reichskrone von Deutsch­land beanspruchen zu können. Eine erbliche Monarchie würde ferner gegen die Gerechtigkeit im Allgemeinen bei den in Deutschland gegebenen Verhältnissen streiten; renn indem wir Einer Familie die fortwährende Anwartschaft auf die Fürstenwürde geben, nehmen wir sie für immer allen andern.

Die deutsche Nation will weder ein Wahlreich, noch ein Erdreich, sie will nicht einmal ein Bunbeüreich; sie will nur die Darstellung der deutschen Nationalität in politischer uud staatlicher Hinsicht, sie will ein einiges Deutschland.

Den deutschen Reichsfürsten macht nicht eine Masse von Erbländern zum Oberhaupte der deutschen Nation, ihn führen nicht die Bayounette einer stolzen Soldateska als Herrscher ein; er braucht nicht durch äußern Glanz als Großer der Erde zu imponiern. Dieß darf ihn sein durch die Besonnenheit deS deutschen Volköbewußtsems geschaffener Thron nicht einmal wünschen lassen. Er muß den eifersüchtigen und neidischen Bestrebungen ehr­geiziger Thronbewerber gegenüber von einer durch die Natur geschaffenen Würde umgeben sein, von einer Sank- lion, die ihren Ruhm me! : in Holstthümlichem Han- deln, als in fürstlichem Glanze, die ihr Gnick mehr in einem thatcureichen Frischen-, aid in einem eroberungs­süchtigen Kriege findet, in Ler LaS Volk mehr die ru­hige Ueberlegung, als den leichtsinnigen Verstand er­blickt; einee Würde, deren Geltung keine menschliche Association verleugnet, und die in dem deutschen Na­tionalleben nach dem Vorbilde des Familienlebens ganz besonders hervortritt: es ist dieß die Würde deâ gereif­ten ManneSalterS in den Senioren Ler deutschen Volks- fürstenfamille. Wir verlangen also als deutschen Reichs- fürsten ein Mitglied der deutschen Landeâfürstenfamilien, baS nach den Grundsätzen deö Seniorats ohne die Nach­theile, aber mit den Vorzügen einer Wahl - und Erb­monarchie erkoren wird. Wir glauben dabei den Satz Ler strengsten Gerechtigkeit auszusprechen, wenn wir tue einzelnen FürstenfamiUen hierzu nur insoweit für berech­tigt erklären, alâ sie für Deutschland Verpflichtungen haben, und deren in der That auoüden können. Wir kommen dadurch auf die Eintheilung der einzelnen Für­stenhäuser in Curien, und halten die vier Curien:

1. Oestreich.

2. Preußen.

3. Baiern, Würtemberg, Sachsen, Hannover, Ba­den,

4. die übrigen deutschen Fürstenhäuser mit dem Bemerken, daß nur deren voranstehende Rei­henfolge durch die HauSmacht festgesetzt wird, für gleich­berechtigt, und wir wollen, daß auS den durch den Erb- moduS des deutschen Seniorats bestimmten drei ältesten Familiengliedern einer Curie dann durch Wahl der deut­sche ReichSfürst hervorgehe.

Nachdem wir so für. die deutsche Nation den Für­sten haben entstehen sehen, müssen wir diesem auch seine Räthe geben. Denn ein Fürst bedarf der dem Volke verantwortlichen Rathe. Diese können wir für Deutsch­land nicht anders bezeichnen, als durch den Ausdruck deutsche ReichSräthe. Ihre Anzahl sei 7, und ihre Ernennung durch den Fürsten geschehe auf 40 Jahre. Ihnen gehört der Gesetzesvollzug, und als Garantie ge­gen sie besteht die Versetzung in den Anklagezustand. CandiLaten zu diesen Stellen werben ausgezeichnete volkS- thümliche Mitglieder mediatisirter Fürstenhäuser und son­stige gelehrte und praktische Männer sein.

Wir kommen zu dem schaffenden Organ der deut­schen Verfassung. Durch die großartige Umwälzung der neuesten Zeit verwandelt sich der Bundestag in den d eut- schen Reichstag und das deutsche Volk beichickt ihn mit dem Auftrag freier Rede durch feine deutschen Volkö- männer. Der Reichstag hat tue gesetzbeschließende Ge­walt, und die Volksmänner werden auf 3 Jahre aus je 100,000 Seelen gewählt. DaS Veto des Reichs­fürsten gegen einen Gesetzesbeschluß kann nur bis zum Ende der Wahlperiode auSgeübt werden. So wie ein neu gewählter Reichstag den Gesetzesvorschlag deö frü-

Uebersichtert und Erörterungen.

TW. Ueber die deutsche Verfassung.

Vorbemerkung der Nedaktion.

Wir theilen die nachfolgenden Bausteine zu einer deutschen Neichöverfaffung mit, weil wir die Publikation eines jeden durchdachten Planes über diesen Gegenstand für verdienstlich halten, auch wenn derselbe mit den An­sichten der Redaktion nicht in allen Theilen übereinstimmt. Nur auf dem Wege einer umsichtigen, praktischen und leidenschaftslosen Prüfung der einzelnen Vorschläge kann ein gedeihliches Resultat erzielt werden. Einer solchen Prüfung ist der hier vorgelegte Plan gewiß würdig. Namentlich empfiehlt sich die Proposition über Bildung der vier Reichsfürsten-Curien durch ihre Neuheit und durch die darin versuchte Anbahnung einer Ausgleichung der sich widerstrebenden separatistischen und dynastischen Interessen, welche, wie uns die Erklärungen Baierns und Oestreichs, sowie die Demonstration von Stüve und der hannoverschen Kammer zeigen, leider immer noch so mächtig sind, und vorauSsi^tlich auch noch auf längere Zeit bleiben. Der Herr Verfasser bemerkt noch dabei:Durch Verwirklichung dieses Planes würde der Erzherzog Johann von Oestreich voraussichtlich der erste deutsche Reichsfürst werden; bis die Preußen-Curie an die Reihe käme, würden wir uns über die Persönlich­leiten in Preußen besser orientiren können, auch würde, bis die KönigS-Curie zur Wahl kommt, mcnfchllcher Be­rechnung nach der König von Hannover nicht mehr un- Ler den Wa^candidaten sein."

Schwalbach, 23. Mai 1848.

Die TageSfrage ist: Soll Deutschland durch einen Volköausschuß oder durch ein davon getrenntes Ober­haupt regiert werden? Soll feine Verfassung republika­nisch oder monarchisch sein?

Die Republik hat den Grundsatz der Gleichheit, die Monarchie den der deutschen Einheit für sich. Die Rea- lisirung der Idee der Freiheit ist beiden gemeinsam. Gegen die Republik spricht die Entwickelung der deut­schen Nationalität, da Deutschland eine Volksverwandt- schaft verschiedener deutscher Stammfamilien bildet; gegen die Monarchie spricht die bisherige Erfahrung hinsichtlich des, einem intelligenten und moralischen Volke feindseli­gen Absolutismus.

Entscheidend ist in politischen Dingen nur die Na­tionalität; und der Wille dieser spricht sich nur in der Majorität der Volksmänner aus. In ihnen ist die dem Einzelnen oft unbewußte Volksmeinung gleichsam ver­körpert. Deßhalb hallt jetzt in ganz Deutschland die Wahrheit wieder, daß, obgleich bereits die Mehrheit der deutschen Volksstimmen sich gegen die Republik erklärt hat, doch nur die Versammlung der deutschen Volksmän­ner in Frankfurt a. M. die Verfassung Deutschlands zu bestimmen habe.

Ein Oberhaupt Deutschlands können wir nicht in dem Präsidenten deâ VolküauSschusseS finden; er muß in seiner Lootrennung von den Volksmännern als Fürst er­scheinen, und keine Bezeichnung für ihn kann wahrer und schöner sein, als Deutscher ReichSfürst. Einen Kaiser will die deutsche Nation, abgesehen von den trau­rigen daran sich knüpfenden Erinnerungen, schon deß­halb nicht, well, je freier die ihm beigegebene Constitu­tion ist, der Gegensatz zwischen einem Kaiser und einer Constitution nur um so schroffer hervortritt. DenNeichS- fürsten können und dürfen wir nur in den regierenden' fürstlichen Familien des deutschen Volkes, aber wir müs­sen ihn auch in diesen suchen.

Seine Würde muß, wenn er einmal erstanden ist, den Wechselfällen deS Volkswillens entrückt, sie muß le­benslänglich sein.

Wie nun soll der ReichSfürst entstehen? Zunächst liegt der Gedanke der Wahl. Die Idee eines WahlreicheS ist schön, erhebend; aber die Wirklichkeit eines solchen hat uns in Deutschland zu viele Schrecken in ihren Aus­wüchsen gebracht, als daß wir dessen Einrichtungen so ohne Weiteres uns hingeben könnten. Eine Erbmonar- chie bewahrt uns zwar vor den unseligen Zwistigkeiten und dem geizigen Streben nach Hebung der HauSmacht rn einem Wahlreiche; aber sie liefert uns außer man* chem vorzüglichen Regenten auch solche, die durch ihre Jugend, durch körperliche oder geistige Mängel die Ga­rantie der Würde deâ Reichs fürsten nicht bieten. Dann

Heren wiederholt, so ist der Fürst zur Sanktion deS Ge­setzes verpflichtet. Weigert er sich, so hat Laâ VolkdaS Recht zur Revolution. Die Versammlung der Volks- männer tritt jährlich zu bestimmten Zeiten zusammen, und kann weder vertagt noch aufgelöst werden. Sie hat das Recht der Anklage gegen die ReichSräthe. Der Reichstag hat sodann unter den drei Senioren Ler be­treffenden Fürstencurie den Reichâfürsten zu wählen, wo­bei absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Wenn beim ersten Skrutinium solche nicht herauökommt, so fällt beim zweiten derjenige auâ, welcher tue wenigsten Stimmen hatte. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des Reichs­präsidenten für zwei.

Gegen verfassungswidrige Schritte deö Reichstages übt die Volköwehr ihr Recht und ihre Pflicht zur Er­haltung der deutschen Neichöverfaffung aus. Nur die freie Stadt Frankfurt a. M. kann die Haupt- und Re­sidenzstadt des deutschen Reiches sein.

D Fünfte Sitzung der deutschen National- Versammlung.

Franksirrt, 24. Mai 1848, Vormittags 11 Ubr.

Tagesordnung: Vorlesung neuer Eingaben und Petitionen; Berichterstattungen.

Präsident: Heinr. v. Gagern.

Die Zuhörer-Räume sind überfüllt, Alles gespannt auf Nachrichten aus Mainz.

Vorlesung des Protokolls der Sitzung vom 23. Mai.

Der Präsident verliest mehrere selbstständige An­träge, jedoch nach Beschluß der National-Versammlung ohne beigefügte Motivirung. Venedey trägt darauf an, Die eingetaufenen Petitionen der Prüfungs- Com­mission zu übergeben, Adressen jedoch, als den Aus­druck der öffentlichen Meinung, sogleich der Versamm­lung mitzntheilen.

Der Präsident macht den Vorschlag, die eingegebe- nen Anträge einem zu wählenden Ausschüsse zu über­geben, wie die Anträge, der Wichtigkeit ihres Inhaltes, der Reihe nach zur Debatte zu bringen wären. Ein Redner spricht seine Betrübniß aus, daß bis jetzt doch noch gar nichts gethan sei. Der Präsident macht dar­auf die Versammlung mit den bereits vollendeten Ar­beiten der betreffenden Ausschüsse bekannt; v. Mühlen­feld aus Wien will nicht eher an das Verfaffungs- werk gehen, bis eine definitive Geschäftsordnung be­rathen, angenommen, und die Legitimationen der Ab­geordneten' als gültig anerkannt sind.

Eisenstuck spricht in gewohnter, energischer Weise sich gegen abermalige Ausschußwahlen aus, will sofor­tige Debatte über die wichtigsten Zeitfragen.

Nauwerk aus Berlin trägt auf Wahl eines Aus­schusses von 30 Mitgliedern der National-Versammlung an, zum Entwürfe einer deutschen Reichs-Verfassung, und eines Ausschusses von ebenfalls 30 Mitgliedern zur Berathung der Arbeits« und socialen Fragen. Der Nauwerk'sche Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Ueber den Wahlmodus der Ausschüsse wurde jetzt erschöpfend verhandelt. Jede der Abthei­lungen, es bestehen 15, wählt zwei Mitglieder aus ihrer Mitte. Schulz aus Darmstadt trägt an, zum Schutz der National-Versammlung und zur Abwehr reactionärer Gelüste ein Volksheer zu bilden.

Nachdem der Präsident mehrere Depeschen beruhi­genden Inhaltes aus Mainz, verlesen, wurde die Sitzung um halb 2 Uhr geschlossen.

Morgen den 25., um 11 Uhr Vormittags, ist die nächste Sitzung.

/X WaS soll das deutsche Parlament zuerst thun?

Vom Abhang des Westerwaldes, den 22. Mai.

Gottlob! das deutsche Parlament ist endlich zusam­mengetreten und hat seine Mission begonnen; eine Mission, wie die ganze Weltgeschichte bisher keine auf­zuweisen hat. Die Blicke der ganzen civilisirten Welt sind nach Frankfurt gerichtet, insbesondere aber schaut Deutschland mit einer fieberhaften Spannung und Auf­regung auf die Männer, die des Volkes Vertrauen aus allen Gauen des Vaterlandes entsendet hat. Von ihnen hofft es Vereinigung des Getrennten, Heilung des Verwundeten, Abschaffung des Veralteten, Aufrich­ten alles dessen, was wahrhaft zeitgemäß und dem