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nach seinen Folgen, auch nur ein Gran ächter Vaterlandsliebe zu Grunde liegt, daß vielmehr durch solche patriotische Deklamationen, wie sie jetzt auch mitunter in Nassau an der Tagesordnung sind, nur der erbärmlichste Ehrgeiz und die selbstsüchtigsten Motive Vcfrie-' digling suchen und zu dem Ende die öffentliche Meinung durch die unbesonnensten Aeußerungen, durch Aufstellung der unsinnigsten, dennoch aber bisweilen dem Eigennütze der großen Menge schmeichelnder Theorien geködert und irre geleitet wird. Dieser eben so verächtliche als verderbliche Manlpatriotismus, der sich ohn- längst bei den nassauischen Wahlen für Kammer und Reichstag durch trügerische Vorspiegelung unerreichbarer Zwecke, durch eigennützige Verdächtigung gewisser Klassen und Personen — unter der Heuchelmaske patriotischer Fürsorge — so mannigfach Grund gegeben hat, sucht dann setzt andere öffentliche Gelegenheiten auf eben so würdige Weise auszubeuten, buhlt um die öffentliche Meinung, namentlich durch Vorschläge, hinsichtlich der Beseitigung gewisser Grundlasten re., durch Vorschläge, die, so ungeräumt sie auch sind, dennoch der großen Menge schmeicheln.
Eine recht schlagende Probe davon gibt insbesondere denn auch die in No. 59 dieses Blattes bereite gewürdigte Motion eines ähnlichen Maulpatrioten an der Weil, die nicht, wie jeder wahre VolkSfreund wünscht, eine billige Ablösung, sondern „gänzliche Aufhebung aller Zehnten, ohne Entschädigung", als einen Köder für Viele in Aussicht stellt.
Zur weiteren Würdigung dieser patriotischen Idee, resp, zur Berichtigung der dadurch etwa bestochenen und irre geleiteten Volksmeinung vorläufig noch Folgendes :
1. Das Zehnt-Recht — zum größten Theile wenigstens — beruht auf rechtskräftigen Urkunden, deren Verwerfung eine faktische Ungültigkeitserklärung aller derartigen Dokumente sein würde.
2. Der geschichtliche Rechtsgrund der Zehnten ist entweder Stiftung, oder Schenkung, öder gegenseitiger Vertrag. Im letzteren Falle/ ist der Zehnte als Uebernahme eines jährlichen Tributs entweder gegen Ueberlaffung eines gewissen Grundbesitzes, oder gegen Gewährleistung persönlicher und dinglichen Schutzes, oder gegen gewisse Dienstleistungen anzusehen. So lange daher von der einen Seite, von Fürst oder Staat — bet' Domänen-, resp, jetzt Staats-Zehnten — oder von gewissen Dienststellen, die vertragsmäßige Verbindlichkeit erfüllt wird, muß auch von der andern Seite die vertragungsmäßige Abgabe- Pflicht anerkannt werden. Widrigen Falls ist die einseitige Aufhebung des Vertrags ein Widerspruch gegen einen der obersten Rechtsgrund- .....sätze. Dasselbe gilt von rechtlich begründeten Zöllen und Accisen re.
3. Eine Aufhebung aller Zehnten ohne Entschädigung dürfte weniger die nothwendige Folgen haben, daß, wie der Recensent von Wiesbaden in No. 56 d. Bl. meint, ein früherer Eigenthümer, resp. Verkäufer eines plötzlich zehntlos gewordenen Grundstücks Nachzahlung des geringen Kaufpreises verlangen könnte — wohl aber sicherlich die Folge, daß von Zehntablösungs-Capitalien, namentlich wo mit einer Landesbehörde nach bestimmten Ablösungsnormen contrahirt wurde, also bei Domänen- und Pfarrzehnten — wollte man nicht Grund zu der ungerechtesten Unzufriedenheit geben — maßlose Rückzahlungen eintreten müßten; was wiederum ein Heer von Schwierigkeiten, ja Unmöglichkeiten, nach sich ziehen würde.
Dieselben Reclamationen würden folgerecht sich ergeben, wen eine neue Ablösungsnorm mit den früher zu Grunde gelegten in gar keinem Verhältniß stände, d. h. allzuniedrig gegriffen würde.
Riga eine 15 bis 20,000 Mann starke Reserve, und nimmt durch Liefland und Esthland seine Direktion nach Petersburg.
Zu gleicher Zeit zieht ein südliches Hauptheer, etwa 150,000 Mann stark, auö der Gegend von Lemberg, welches als der Hauptpunkt von Gallizien, wo alle Adern deö Landes zusammenfließen, möglichst stark zu befestigen ist, verdrängt die gegenüberstehende feindliche Armee, zieht über die fruchtbare Hochebene, welche Vol- hynien und Podolien begrenzen, nach Kiew, wo es die Kommunikationen der gegen die Türken kämpfenden Armee bedroht oder aushebt, läßt hier eine den Dnieper aufwärts bis zur Einmündung des Priepetz, und abwärts wenigstens bis zur Mündung der Tula, bewachende Reserve von ungefähr 25 bis 30,000 Mann zurück und rückt dann entweder links durch die Gouver- «emeute Tschernigow und Kaluga, oder rechts durch diejenige von Tschernigow, Orel und Tula gegen Mos- kaw vor. Auf beiden Wegen sind vom Dnieper an seine großen Flüsse zu überschreiten, indem Deèna und Oka nicht so bedeutend sind, daß sie beträchtliche Hindernisse des Vorrückenâ in den Weg legen könnten, nir gendö sind Befestigungen und Desileen durch Gebirgspässe vorhanden, welche die Bewegungen deS Heeres aufhalten könnten, und eben so wenig ist ein Mangel von Lebensmitteln zu befürchten, da dieselben durch die fruchtbarsten, reichsten und bevölkertsten Landschaften Rüß- landS führen.
Endlich bricht ein mäßiges ArmeecorpS auS den sie-
4. In beiden Fällen, sowohl bei Aushebung der Zehnten ohne Entschâdigdng, als bei unverhält- nißmäßig niedriger Ablösung, würde nicht blos gegen den zehntberechtigton Theil eine Ungerechtigkeit und Unbilligkeit begangen worden, sondern bezüglich der Domänen- oder Staals-Zehnten, sogar das größere Publikum in offenbarem Nachtheile stehen, indem der bedeutende Ausfall der Domäne-ZehnoEinnahme, resp, die RückzahlungsAusgabe, durch Steuererhebung wiederum gedeckt werden müßte. Was also für einzelne Gemeinden eine Erleichterung wäre, würde für die überwiegende Mehrheit eine drückende Last werden.
Steht es aber um die Vorschläge jener Maulpatriot- n so, wofür anders, als für blinde Führer, die nur ihr liebes Ich recommandiren möchten, kann man dieselben dann batten? Findet dann nicht das Wort: Quid quid delirant reges, plectuntur Achivi, d. h. womit die Fürsten sündigen, damit werden die Völker gestraft, auf jene egoistischen Stimmführer seine vollste Anwendung? „Ein Wort zu seiner Zeit ist wie ein goldener Apfel in silberner Schaale", aber die Rede des Unbesonnenen wird, namentlich in außerordentlichen Zeiten, für die ungebildete Menge zum verderblichen Feuerbrande! B.
Bausteine zur Verfassung der protestantischen Kirche Nassaus.
: ' Vom Westerwalde, den 18. Mai.
Je größer das Bedürfniß einer Reform, desto freudiger die Theilnahme , wenn erstere in's Leben tritt. Auch die in nahe Aussicht gestellte Verfassung der protestantischen Kirche Nassaus ist darum geeignet, schon im Voraus daS lebhafteste und ungeteilteste Interesse zu erregen. Wie sich daher in Bezug auf die neue Staats- und Gemeindeverfassung, als Aufgabe der oeruachstigen Ständeversammluug, die öffentliche Meinung im Voraus ausspricht, so dürfte es eben so zweckmäßig und geeignet sein, die wesentlichsten Punkte Der kirchl. Verfassung, deren Gründung die Aufgabe zugesagter Synoden sein wird, durch bas Mittel der freien Presse zur vorberathenden Discussion zu bringen.
FolgenvePunkte mögen daher der vorläufigen Prüfung Dee Publikums empfohlen sein:
1. Hinsichtlich der gesetzgebenden Gewalt gelte als oberster Grundsatz: die Kirche baue sich selbst, (Die Kirche als Inbegriff aller evangel. Landes- bewohner vorgenommen).
Daraus folgt, daß die Kirche allein das Recht hat:
a. ihre Verfassung zu gründen, und
b. auf dieser Grundlage weiter zu bauen, d. h. die durch daS Bedürfniß und den Fortschritt der Zeit bedingte Modificationen der Verfassung eintreten zu lassen.
2. Hinsichtlich der vollziehenden Gewalt sei die Stellung der Kirche zum Staate keine totale, sondern nur eine partielle Theilung beider, d. h. auf kirchl. Bekenntniß- und Cultus-Angelegenheiten ist dem Staate keine Einwirkung zu gestalten;
dagegen theilt der Staat mit der Kirche: das Aufsichtsrecht über das Kirchenvermögen, (schon nach dem Verhältnisse des Staates zu den einschlagenden technischen und Finanzbehörben) wobei mit den staatl. und kirchl. Behörden nicht die betreffende Gemeinde allein, sondern ein Synodal- Ausschuß des betreffenden Decanats zu berathen und zu beschließen habe); endlich die Entscheidung strittiger Fälle zwischen einzelnen Gemeinden, wie zw. Gemeinden und dem Geistlichen, deffelbigen und verschiedenen Bekenntnisses.
3. Die Stellung der Kirche zur Schule sei wesentlich eine coordinirte, sofern a. die Schule durch
benbürgischen Pässen in die Flanke der über den Pruth gegangenen Feinde, drängt dieselben, mit den Türken vereinigt, über den Dniester und Bog, erobert, von der englischen Flotte unterstützt, die Länder am schwarzen Meere, und befördert im Vereine mit unserer, am Dnie- per stehenden Reserve die Sicherheit der Operationen unseres südlichen HauptheereS.
Auf solche Weise würde daS russische Nebergewicht gebrochen, ja wenn es den Türken gelänge, sich von dem fremden Einflüsse zu befreien und der Civilisation Eingang zu verschaffen, wenn die Schweden die günstige Gelegenheit benutzten, Finnland zurückzunehmen und die Kraft der kaukasischen GebirgSvö'lker durch Vereinigung in den Stand gesetzt würde, die Eroberer von ihrer Landenge zu verdrängen, daS Reich in seine natürlichen Gränzen zurückgeführt und das civilisirte Europa der Gefahr enthoben werden, über kurz oder lang sich unter die von Osten her drohende W.ltherrschaft beugen zu müssen.
Eine polnische Zwischenmacht und die Entfernung alles russischen Einflusses von der untern Donau, würde die Russen aus Feinden zu unsern natürlichen Verbündeten machen, die Franzosen eine Stütze gegen uns in den Polen, und diese umgekehrt in den Franzosen finden, die Entfernung der Russen von der persischen und asiatisch, türkischen Gränze würde ein freundliches Verhältniß derselben- mit England herbeiführen, daö rufst« sche Reich, welches in seinem bisherigen Bestreben eine schwere Fessel deS europäischen StaatensystemeS ist, ein
Unterricht und Erziehung vorbereitet, was bis Kirche weiter fortführet, also gleicher Zweck beider, darum auch in beide dieselbe Lehrfreiheit, wenigstens keine Beschränkung der Schule von Seiten Der Kirche, coordinirt, sofern b. auch der Lehrer, wie der Geistliche, Mitglied des Schulvorstandes sein muß, und zwar mit demselben Rechte, wontit der Geistliche Mitglied des Kirchenvorstandes ist. Der Vorsitz der Geistlichen im Schulvorstande ist unwesentlich und bedingt, allein keine Subordination der Schule unter die Kirche.
Subordinirt sei die Schule, wie alle andere Bilkungsanstalten, dem Staate. Die Schulinspektion sei darum nicht mit einem geistl. Amte verbunden, sondern werde einigen wenigen pädagogisch gebildeten Männern, immerhin auS dem geistl. Stande wählbar, ausschließlich jedes andern Amtes, übertragen.
4. Das Mittel zur Gründung und zeitgemäßen Weilerführung der Kirchenverfassung seien die jährlichen Synoden.
5. Das Präsentationsrecht, bezüglich der geistl. als der Lehrerstellen/ muß, als" ein Unrecht gegen Viele, als eine Willkür ohne vernünftigen Grund, als eine Veranlagung zu den mannigfachsten Mißgriffen, als ein Verderben für den damit bevorzugten Günstling, wie für die damit oft gestrafte Gemeinde, sofort aufhören, und, falls es nothwendig erscheint, die Berzichtleistung auf das Präsentations-Recht, von Seilen der Inhaber desselben, durch den Nassauischen Landtag, resp, den constituirenden Reichstag in Frankfurt, als eine deutsche Angelegenheit, erwirkt werden.
Tagesgefchichte-
Deutschland.
3ii0 Preußen, im Mai. (Die kirchlichen Verhältnisse und deren nothwendige Einrichtung bei der Reorganisation von Posen.) Bei der Reorganisation des Großherzogthums Posen scheint unS ein Punkt besonders beachtungswertb. Wir meinen die kirchlichen Verhältnisse. Nach der Circum- scriptionS-Bulle vom 16. Juli 1821 sind die beiden erzbischöflichen Kirchen von Gnesen und Posen vereinigt; eS besteht ein Erzbischof, für jeden Theil ein Weihbischof und ebenso zwei Domkapitel. Es scheint uns aber jetzt, da der deutsche Theil getrennt und zum deutschen Bunde geschlagen wird, eine Aenderung in der erwähnten Einrichtung getroffen werden zu müssen. In den mit Deutschland einvcrleibten Kreisen mag die Einwohnerzahl überwiegend evangelisch fein, die darin wohnenden Katholiken könnten aber einem anderen Bisthum unterworfen werden, so zwar, daß der Erzbischof v. Przyluski in Gnesen regdirte und allein den polnischen Theil, wenn auch mit gleichen Einkünften behielte, und wenn dieses zu schwierig ist, jedenfalls bei der Residenz in Gnesen einen Weihbischof und das Domkapitel zu Posen zurückließe. Es wird darüber eine Unterhandlung mit dem Papste Noth thun und Pius IX. wird auf die Umstände Polens Rücksicht nehmen. Es wohnten zu Ende 1846 im Großherzog- thum Posen 866,390 Katholiken, 416,648 Evangelische und über 81,000 Juden. Diese polnischen Katholiken müssen in dem zu reorganisirenden Theile, der von nun an das eigentliche Großherzogthum mit polnischer Verwaltung werden soll, den Erzbischof besitzen, so daß derselbe von nun an in Gnesen residirte. Die Aufgabe» die wir hier andeuten, mag schwierig sein, aber wo der Papst befiehlt, wird man in Posen gehorchen, und es ist überhaupt an der Zeit, daß der Papst die Intriguen des polnischen Klerus eben so mißbillige, wie er cs in Irland gethan hat. Da^ preußische Gou-
nützliches. Glied und der Schlnßstein desselben gegen Asien, und so daS Gleichgewicht der Staaten, die Ruhe und Wohlfahrt der Völker mit ihren Folgen begründet werden.
Dieß Alles ist ausführbar; — -denn Rußland wird besiegt, wenn cs auf die glücklichen Erfolge seiner bisherigen Politik vertrauend, seine gemcinschâdlichen Entwürfe nicht aufgeben sollte. Der russische Koloß hat, so lange die verschiedenartigen, einander feindselig ent- gègenstrebenden Volköcharakterc nicht zu einem Ganzen verschmolzen sind, so lange die Civilisation nicht ein gesetzliches Verhältniß zwischen den einzelnen Ständen und zwischen Adel und Herrscher hcrbeigesührt hat, nicht ein Schatten der Macht, den man nach seiner ungeheu- ren Ausdehnung vermuthen sollte. Dieselbe besteht, wie die verschrieene Furchtbarkeit der Kosaken, nur in der Ei bilbung, und ist — waö man seit dreißig Jahren so oft zu begreifen Gelegenheit hatte und in den jetzigen Augenblicken wieder sieht — nur durch diesen mächtigen Bundesgenossen, welchen die Erinnerung an die in der Türkei und in Polen verübten Greüelthäten an das grauenhafte Schicksal der nach Sibirien Verwiesenen, und an die Barbarei überhaupt ihr zugeführt Hot, gefährlich. Wir überlassen indessen die weitere Ausführung d'ieseâ wichtigen Gegenstandes einem andern Orte und schließen diesen Beitrag mit einer kurzen Ansicht über ein für den deutschen Bund geeignetes Wehrspstem.
(Schluß folgt.)