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Mffauischr Bnfuiut
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl deS deutschen Volkes!
Wiesbaden, LL. Mai L8â8.
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Deutschland.
9 Der Bundesbeschluß vom 4. Mai.
Wiesb aden, 12. Mai.
Schon seit mehreren Tagen circulirten hier beunruhigende Gerüchte, die von Frankfurt ausgingen: Die Bundesversammlung halte wieder heimliche Versammlungen, aus welchen kein Sterbenswörtchen in die Oeffentlichkeit gelange, namentlich am 4. d. M. habe sie auf Paralysirung der constituirenden Versammlung gerichteten Beschluß gefaßt, über dem aber das strengste Geheimniß schwebe, auch ein Theil des Fünfziger- Ausschusses neige sich stark zur Reaction, man schicke die freisinnigsten Mitglieder, Blum, Raveaur rc. auf Commissionen oder in Urlaub, um dann um so unge- nirter sein Spiel treiben zu können u. s. w.
Wir haben diese Gerüchte nicht mitgetheilt, weil wir glaubten, daß, da heut zu Tage so viel gefabelt und gelogen wird, auch diese unter die Reihen der Fabeln und Lügen gehören, wie sie Vie ehemalige „deutsche Volkszeitung" u. A. zum Zwecke einer ihren Parteitenbenzen dienenden Aufregung zu bringen pflegte. Leider haben wir uns getäuscht. Diese Gerüchte ruhen auf einer Basis, und es schwebt wirklich wieder eine Wolke über unserm Vaterland. Es ist au uns, an der Presse, die öffentliche Meinung durch den Aufruf: „Gefahr! Gefahr!" wach zu rufen und sie in die Schranken treten zu lassen gegen Maßregeln, von welchen man mit dem Witzwort des alten Tapllerand sagen kann: „Sie sind schlimmer als ein bloßes Verbrechen, sie sind sogar ein Fehler!"
,_; Wir sprechen von dem geheimen Bundesbeschluß vom 4. Mai, welcher in der vorgestrigen Sitzung des Fünfziger-Ausschusses veröffentlicht worden ist. Wir sprechen in der Aufregung des ersten Augenblicks, wo wir Kenntniß davon erhielten. Man erwarte daher keine genaue und vollständige Kritik dieses Aktenstückes, welche wir uns vorbehalten müssen, sondern nur ein Paar grelle Streiflichter, welche wir auf die gefährlichsten Punkte fallen lassen.
Dieser Bundesbeschluß geht von zwei Voraussetzungen aus, nämlich:
1) Daß die constituirende Versammlung nur ein Heer von sechshundert und so und so viel Bittstellern sei, welche unter sich berathen und beschließen, dann aber mit einer unterthänigen Petition vor die hohe Bundes' Versammlung treten, worauf sich denn ein langes Markten und Feilschen zwischen einem Parlament und Bundestag erhebt, und wir endlich nach Jahr und Tag eine deutsche Verfassung erhalten, welche, statt von Einer Idee beseelt und aus Einem Guß gegossen, ein Product conträrer kleiner Interessen, ein Waffenstillstand zwischen den streitenden Potenzen sein würde, — we'ter Nichts.
2) Daß es der Würde und der Stellung der Bundes-Versammlung nicht entspreche, mit der „sogenannten constituirenden Versammlung" in direkten Verkehr zu treten, daß dagegen die einzelnen Negierungen „vorsichtig" handeln würden, „wenn sie zu bewirken suchten, daß die Männer ihres Vertrauens in die Nationalversammlung gewählt würden, oder wenn sie diese Männer in den Reihen der gewählten Abgeordneten selbst suchten und — mit ihnen sich verständigten" u. s. w.
Das praktische Resultat aber ist das, daß entweder die noch zu schaffende Erecutivbehörde oder eine andere Bundes-Commission als Vermittler zwischen die als separat und disparat berathend und beschließend vorausgesetzten beiden Versammlungen, nämlich die Bundes-Versammlung und die „so genannte constituirende" Versammlung, eintreten solle.
Schon diese wenigen Grundzüge des langen Aktenstückes beweisen zur Genüge, daß hier Alles und Jedes in Frage gestellt wird, daß nach allen Seiten hin Knire und Concessionen gemacht werden sollen, daß wir statt einer Versammlung deren zwei, und, statt einem direkten Verkehr zwischen diesen beiden, als, Zwischenglied eine über die bewaffnete Macht gebietende Vermittlerin erhalten sollen.
Wir enthalten uns absichtlich einer jeden Verdächtigung der Bundes-Versammlung, an welcher Männer, wie Jordan und Madai, Theil genommen haben, obschon hierzu reicher Stoff schon allein in der Fassung und in den Wendungen des Beschlusses vorläge, —
ein Stoff, der von der anarchistischen Presse leider zur Genüge auSgebeutet werden wird. Aber wir sprechen unverholen unsere Ueberzeugung aus, daß auf diesem Wege, welchen der Beschluß vom 4. Mai verzeichnet, nie und nimmer etwas Gedeihliches erreicht werden kann, weil er einesteils den Charakter des Parlaments als einer constituirenden Versammlung gänzlich in Frage stellt und weil er anderntheils eine Verhand lung vorschlägt, welche uns in die Jrrgänge eines reichskammergerichtlichen Zopfthums zurückführen wird.
Das beißt nicht die Entwickelung des deutschen Rechtszustandes auf dem Wege des Gesetzes und der Ordnung f rdern, sondern cs heißt, unsere Zukunft dem blinden Zufall und den kleinen Diminutiv-Interessen anheimstellen, es heißt mit einem Wort, unseren gefährlichsten Feinden, nämlich den Anarchisten und Wühlern vorarbeiten.
Wir fordern alle wohlmeinenden deutschen Regierungen (— und deren haben wir Gott sei Dank doch, trotz aller gegenteiligen Versicherungen der Wühler und Anarchisten, — namentlich können wir Nassauer die unsrige mit Fug und Recht unter die wohlmeinenden zählen —) auf, diesem Ansinnen der Bundes - Ver- sammlung mit Entschiedenheit entgegen zu treten. Denn nur das ist das Mittel, das wankende Vertrauen wieder herzustellen. Wir wollen vorerst diesen Bundee- beschluß nur als eine Verkehrtheit, als einen Mißgriff ansehen, aber als einen Mißgriff, der u.nverzüglich beseitigt werden muß, ehe er böse Früchte trägt.
Freilich ist der Vortrag des Hessischen Gesandten noch lange kein wirklicher Plan, sondern eben bloß ein Gutachten ; freilich ist der Beschluß, diesen Vortrag den Regierungen zur Berücksichtigung und ganzen oder thcilweiscn Befolgung zu empfehlen, noch keine definitive Annahme, aber Alles das zusammengenommen ist doch wenigstens ein Zeichen, baß sich in gewissen Krei- seit wieder Stimmungen gestalten, welche der Entwickelung der Volksrechte nichts weniger als günstig sind; und hiergegen bei Zeit Protest einzulegen, das haben wir für eine Pflicht gehalten, die wir hierdurch erfüllen. Wir wollen den andern Blättern (wie dem Frankfurter Journal und unserer Nassauischen „Allgemeinen") die Pflicht überlassen, gutmüthig die Achseln zu zucken und zu versichern,
„das sei doch Alles noch so schlimm nicht, wie es aussehe." ___________
Unter welchen Bedingungen soll Deutschland mit Dänemark Frieden schließen?
Vom Westerwalve den 8., Mai 1848.
Nach einer Zeitungs-Nachricht ans Schleswig waren vor einigen Tagen bereits dänische Parlamentäre dort angekoinmen, wie es scheint, um Friedens-Unterhandlungen cinzuleiten; und wenn Dänemark' s König das Unkluge seiner feindlichen Unternehmung endlich einzusehen vermöchte, dann wäre es gewiß an'der Zeit, die Hand zum Frieden zu bieten, ehe cs zu spät wird, und ihm die Friedens-Bedingungen in Kopenhagen's Mauern dictirt werden. Was übrigens Deutschland vorläufig thun werde, ist eine andere Frage. Der Vorschlag jedoch, der in diesen Tagen von den Bewohnern Stettin's in einer an's Preuß. Ministerium gerichteten Eingabe um Sicherstellung, resp. Schadloshaltung der gefährteten Stadt gemacht wurde, und der auf einen „Waffenstillstand" abzielet, kann im Interesse Deutschland's nicht gebilligt werden, indem Deutschland keinen Grund hat, deren siegreichen Vorschreiten seiner Truppen gegen Dänemark Einhalt zu gebieten und dadurch etwa Dänemark zu nothwendigen Alliirungen, resp, zu 'desto erfolgreicherer Wiederaufnahme der Feindseligkeiten Zeit und Gelegenheit zu verschaffen. Nein, vorläufig darf durch keinen Waffenstillstand der Sieg der guten deutschen Sache unterbrochen, oder aufgehalten werden; vielmehr muß Dänemark, welches Deutschland und seine eigenen Lanveskinder so treulos hintergangen und verrathen I hat, — namentlich durch Eroberung von ganz Jütland so in' 6 Gedränge gebracht werden, daß Deutschland demselben für den nachgesuchten Frieden die Bedingungen zu dictiren hat. Was aber Deutschland alsdann, nicht als gewaltsamer Usurpator, sondern von Rechtswegen zu fordern hat, dürfte Folgendes sein:
1) Dänemark muß für immer auf Schleswig-Holstein zu Gunsten des deutschen Reiches verzichten;
2) Dänemark muß wenigstens die Hälfte seiner Flotte, die — bei dem jährlichen Deficit, der dänischen Finaazen — mit Schleswig-Holsteinischem Gelde gebaut worden ist, als deul- , sches Eigenthum an Deutschland herausgeben; (als rühmlicher, auch ohne Flotte errungener Anfang einer deutschen Reicheflotte!) —
3) Dänemark muß freien Durchgang aller deutschen Schiffe durch den Sund und die anderen Gewässer der Ostsee garamiren;
4) Dänemark darf hinfort — zur Sicherung Schles- wig-Holstein'S und ganz Deutschland's — ohne Einwilligung Deutschland's weder mit irgend einer andern Macht ein Bündniß schließen, noch einen Krieg anfangen;
5) Dänemark bat Deutschland, wenn nicht alle, so doch den größten Theil der seitherigen Kriegskosten zurück zu bezahlen. —
Dieß die unmaßgebliche Ansicht eines Vaterlands- freundes! — B.
ß Aus dem Amte Wallmerod, 6. Mai.
Quid ego et poptilus mecum desideret, audi. Horat.
Was ich fort« und mit mir das ganze Volk, das vernehmet! * * *
Da haben wir die ganze Bescheerung; die Farce hat geendigt wie sie begonnen. Also das sind die künftigen Mitglieder unseres nassauischen Landtages, die Vertreter unserer heiligsten Interessen, unsere Gesetzgeber? Es finden sich — wer wollte das leugnen? — mehrere Ehrenmännnr unter denselben, ausgezeichnet durch Intelligenz, durch edetn, festen Charakter, durch Freifinnigkeit und mackeklosen Wandel. Aber die größere Masse? Eh bien, nous v’errons! „Wem Gott ein Aint gibt, dem gibt er auch Verstand!" sagte der Eselsritter Sancho Pansa.
WaS wir von unseren künftigen Landtagsabgeordneten verlangen und mit Recht fordern, ist in diesen Blättern und anderwärts schon mehrmals und ausführlich besprochen worden. Wir fordern vor Allem, und zwar in den freiesten Formen, eine neue Gemeinde-, eine neue Staats-, eine neue Reichsverfassung. Sind nun die meisten Männer, welche zu Mitgliedern unserer Volkskammer gewählt sind, diesen wichtigen, entweder Segen oder Verderben bringenden Arbeiten gewachsen? Leider müssen wir diese Frage mit Nein beantworten. Halten wir denn eine kleine Musterung über unser kleines Corps von 4t Mann.
Da bemerken wir 12 Mitglieder, die indenNechtS- und Staatswissenschaften bewandert sind, oder es doch sein sollen. Die meisten gehören zu den Düs minorum gentium; rühmlich bekannte Juristen finden sich nur wenige unter denselben. Aber mehr als 12 andere Mitglieder sind wahrer Ballast, ohne Intelligenz, ohne alle Begriffe über Staatsorganisation und Gesetzgebung und von diesen Leuten müssen wir wünschen, daß sie je eher desto lieber aus einer Kammer scheiden, in welcher in unseren Tagen für derlei verwahrlosete Köpfe und Herzen kein Platz mehr sein kann.
Soll denn noch immer in einer deutschen Kammer neben einigen fleißigen Arbeitsbienen sich ein ganzer Schwarm fauler Drohnen finden? Wir denken, die traurige Zeit des alten Zopfes mit ihren Sinecuren muß für immer vorüber sein; wir können keine Depu- tirten brauchen, die nur Ja oder zuweilen auch Nein zu sagen vermögen. Wollten wir dieses, so war es gar nicht nöthig, die vorige Kammer aufzulösen ; sie mochte in Gottes Namen forlvegetiren bis zu ihrem seligen Ende.
Unter unserem Häuflein von Deputirten bemerken wir ferner 16 Katholiken; aber äußerst auffallend ist es, daß neben drei evangelischen Geistlichen auch nicht ein einziger katholischer Priester in der ganzen Reihe erscheint. Hat auch dieses vielleicht seinen Grund in dem lichtscheuen Treiben der bösen Jssuilen? Das wäre doch sonderbar, ja unbegreiflich für den gewöhnlichen Menschenverstand.
Setzen wir unsere Musterung fort, so können wir am Schluffe derselben nicht bergen, daß besonders in den Aemtern Marienberg und Rennerod, Weilburg und Runkel, Hadamar und Wallmerod, Limburg und Diez, Montabauer und Nassau, Königstein und Höchst, die Wahlen recht bedauernSwerth und nicht zum Wohle deS Landes ausgefallen sind.