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unterworfen und von einem Gerichte und nach einem Gesetzbuch bestraft! Ueber Gemeindeverwaltung nächstens ein Weiteres.
^ln zu ergreifen , um die gewaltsamen Störungen der Vampfschleppschifffahrt, welche den Handel und die Gewerbe so sehr gefährden, baldigst zu beseitigen.
Bezüglich der Verhältnisse deS HerzogthumS Lauenburg wurde beschlossen: die Regierung von Ratzeburg auszuordern , ihren Bundespflichten gehörig nachzukommen, und da seither in der BundeSmatrikel Holstein und Lauenburg vereinigt gewesen sind, mit der Repartition der Bundeslasten mit der provisorischen Regierung in Rendsburg zu verständigen.
Die würtembergische Regierung ließ den Antrag steten, die Sitzungen der Bundesversammlung öffentlich zu »alten.
Professor Berndt in Bonn überreichte eine Abhandlung über die deutschen Farben , und Buchhändler We- >er in Leipzig 20 Exemplare der „Jllustrirten Zeitung"
0 Wiesbaden, den 8. Mai.
Heute ist mir ein Erlaß des Ministeriums vom 8. Mai bekannt geworden, wodurch den Behörden Sparsamkeit im Staatshaushalt empfohlen wird, weil durch den Ausmarsch unserer Truppen bedeutende Anforderungen an die Staatscaffe gestellt würden, auf der andern Seite aber auch in Folge verschiedener Veränderungen der Verhältnisse Ausfälle an der Einnahme ünbeMeidlich seien.
Aus diesen Rücksichten hätten sich mehrere zum Bezug von ÄüfwäüdSgeldern berechtigte Staatsbeamten veranlaßt gesehen, hierauf zu verzichten, und seien die Diäten auf 4 fl. als höchsten Satz ermäßigt worden.
Diese Einschränkungen sind sehr lodenswerth und werden ihre gute Wirkung nicht verfehlen, aber ein großer Irrthum würde es fein r wenn die bisherige Ansicht, daß man in bedrängter Zeit keine Besoldungszulagen verwilligen könne, sich erhalten oder gar noch verstärken wollte. Gelinde gesagt läge hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz der gleichen Vertheilung der Staatslasten, die sich nicht würde rechtfertigen lassen. ;
Ein gering besoldeter Diener des Staats, welcher nur nothdürftig sein Auskommen findet und sein kleines Privatvermögen längst zugesetzt hat, war z. B. vermöge seines Dienstalters, seiner Fähigkeiten und guten Aufführung zu der Hoffnung berechtigt, im Jahr 1847 eine Besolvungszulage von ioO fl. zu erlangen. Wir sagen berechtigt, weil das Gesetz ein Minimum und ein Maximum bestimmt, also, stufenweise Erhöhung von Zeit zu Zeit eintreten muß, bis das Maximum erreicht ist und seine Mitarbeiter eine gleiche Verbesserung im vorherigen Jahr erhalten hatten. Diese Zulage wurde aber nicht bewilligt, weil die Staatscaffe durch die Theurung zu sehr in Anspruch genommen war und wie es den Anschein hat, wird sie in diesem Jahre wieder ausbleiben, weil es aus weltbekannten Gründen wieder an Geld fehlt. Es trägt also dieser Mann zu den außerordentlichen Staatsbcdürfnissen statt eines oder mehrerer Steuersimpel jährlich 100 fl. bei, abgesehen davon, daß er während der Theuerung sowohl als auch jetzt zu Ertraleistungen auf dem Wege der Subscription fast jeden Tag aufgefordert wird, wo er sich nicht ausschließen kann.
Wir glauben, nur dies eine Beispiel nöthig zu haben, um die Unbilligkeit, welche ein solches Still- stellen der Ansprüche mit sich führt, so an das Licht zu ziehen, daß selbst die Gegner der Staatsdiener, die da glauben, die Staatsverwaltung könne wie eine Marktwache ohne Kosten geführt werden, sich davon überzeugt
welche einen Entwurf zu einer Verfassung für Deutschland enthält.
49. Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 8. Mai 1848.
In der 47. Sitzung hatte der preußische Gesandte den Antrag gestellt, zur Wiedervergeltung deS von Dänemark auf deutsche Schiffe gelegten Embargo auch auf die an deutschen Küsten oder in deutschen Flüssen befindlichen dänischen Schiffe Beschlag zu legen. Hierauf wurde heute beschlossen, daß die Bundesversammlung zwar eine solche Maßregel anzuordnen das volle Recht habe, jedoch von einer derartigen allgemeinen Verfügung ab stehen wolle und sich vorbehalte, bei den in Aussicht stehenden Verhandlungen darauf zu dringen, daß Dänemark für den verursachten Schaden vollen Ersatz leiste.
Ein Schreiben deS Fünfziger-AuöschuffeS, wonach in mehreren zum deutschen Bunde gehörigen Theilen von Oesterreich d e Wahleu zur deutschen National-Versamm» luug verweigert werden, sowie ein den gleichen Gegenstand betreffender Antrag deS Großh. Hess. Gesandten wird dem RevifionS-AuSschuß zugewiesen.
Auf einen Antrag des Fünfziger-Ausschusses, daß allgemeine Volksbewaffnung schleunig in'S Leben gerufen werden möchte, wurde beschlossen, denselben auf den Beschluß vom 18. April hinzuweisen, wonach die Regierungen bereits aufgefordert worden seien, mitzutheilen, welche Anordnung in dieser Beziehung getroffen worden.
Auf eine Mittheilung des Fünfziger-Ausschusses über den in dessen Sitzung vom 4. Mai wegen der erecuti- ven BundeSgewalt gefaßten Beschluß, wurde auf den Au trag deS Würtembergifchen Gesandten beschlossen, Fol gendeö zu erwiedern:
Die Bundesversammlung hftte erwarten dürfen, da der Fünfziger-Ausschuß, bevor er den Beschluß vom 3 Mai über die vollziehende Gewalt deS Bundestages zum Gegenstand einer Berathung machte und eine Mittheiluag darüber an die BundeSverf. beschloß, die Veröffentlichung des amtlichen Bundesprotokolls oder eine vollständige Mittheilung desselben, zu welcher bereits Einleitung getroffen war, abgewartet und nicht auf einen außerossicieüen Zeitungsartikel feine Einsprache gebaut hätte. Die Bundesversammlung hat den fraglichen Beschluß, zu welchem der erste Vorschlag aus ihrer Mitte hervorging im reinsten Gefühl, dem deutschen Baterlande einen Dienst zu leisten, selbständig gefaßt und alS Motiv hierzu angeführt, daß auch der Fünfziger-Ausschuß das Bedürfniß eines concentrirteren und wo es nöthig ist, beschleunigte Thätigkeit entwickelnden Organs anerkannt habe. Zur vorläufigen Einsetzung dieses Organs die erforderlichen Einleitungen zu treffen fand sich die Bundesversammlung, da solches lediglich ein Ausfluß ihrer gesetzlich bestehenden Autorität sein soll und demselben keine andern Befugnisse übertragen werden sollen, als solche, welche ihr nach der allseitig anerkannten gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Ordnung zustehen, vollkommen befugt. Wenn der Fünfziger-AuSschuß von der Voraussetzung ausgeht, daß die Bundesversammlung hierbei an den von ihm unterm 27. April gefaßten Beschluß irgend wie gebunden sei, so kann man hierin nur eine Verkennung der Stellung des Fünfziger-AuSfchusseS und der der Bundesversammlung gegenüber den Regierungen zukommenden Befugnisse erblicken; und in dem die Bundesversammlung ihr Bedauern auSspricht, daß bei den nach ausdrücklichem Beschluß des Fünfziger-Ausschusses veröffentlichten Verhandlungen desselben so maßlose Angriffe eines seiner Mitglieder Vorkommen konnten, wie solche in öffentlichen Blättern zu lesen sind, muß sie die Protestation deS Fünfziger-AuöschuffeS gegen den gesetzmäßigen Gang dieser Angelegenheit entschieden zurückweisen.
Schließlich wird ein Schreiben des Gen. v. Wrangel über das siegreiche Eindringen der Deutschen in Jütland verlesen. __________
Da wir eben von der ungleichen Veitheilung der Staatslasten reden, so wollen wir noch einen Punkt berühren, der — wenn es nicht kürzlich geschehen ist — sofort abgeändert werden muß. Es ist dieß die zehnjährige Steuerfreiheit für neue Häuser in der Stadt Wiesbaden und deren Umgebung. Vor 30 Jahren mag es zur Beförderung der Baulust ganz zweckmäßig gewesen sein, außer den Bauprämien auch noch zehnjährige Steuerfreiheit zu verwilligen, aber jetzt eristirt für- derartige Begünstigungen kein vernünftiger Grund mehr und wir haben nicht nöthig, zu deren Abschaffung den Zusammentritt der Ständekammer abzuwarten, da ja auch keine Stände zusammen berufen worden sind, um die Steuerfreiheit ins Leben zu rufen.
Sollte übrigens eine Petition deßhalb für gut gehalten werden, so wollen diejenigen, welche mit uns einverstanden sind, ihre Namen bei dem Verleger der Nassauischen Zeitung, Herrn W. Friedrich, anmeldcn.
48. Sitzung der deutschen Bundesversamm
lung vom 6. Mai 1848.
In der heutigen Sitzung traten die Gesandten für Braunschweig, Leg.-Rath Dr. Liebe und für die 15. Curie (Oldenburg ?c.), Obrist Moüle ein.
Die großh. Hess. so wie die Herz, sächsische Regierung in Gotha und Meiningen ließen anzeigen, daß wegen der allgemeinen Volksbewaffnung die erforderlichen gesetzlichen Einleitungen getroffen seien.
Die großherzogl. Sachsen-Weimarische, die Sachsen- Meiningische und die Herzl, nassauische Regierung ließen auzeigen, daß die Abgeordneten zur Nationalversammlung gewählt seien.
Ein Ermahnungsschreiben deS Fünfziger-Ausschusses bezüglich gleichzeitiger Abhaltung von Ständeverfamm- gen in einzelnen Staaten mit der Nationalversammlung hatte seine Erledigung durch den Bundesbeschluß vom 26. April bereits erhalten.
Auf ein Schreiben des Fünfziger - Ausschusses, den Durchzug der Polen betreffend, wurde beschlossen: demselben den Bundesbeschluß vom 2. Mai nebst Motiven Mitzutheilen, zugleich wurde angezeigt, daß von badischer Seite aus preußischen Antrag alle Vorkehrungen getroffen seien, um soweit thunlich zu verhindern, daß solche Polen in Baden eingelassen und weiter befördert werden , welche von der russischen und östreichischen Grenze nach den neuerdings bekannt gewordenen Verfügungen der russischen und östreichischen Behörden zurückgewiesen «erden.
Auf den Commiffionübericht wegen der Störungen der Dampfschleppschifffahrt wuf dem Rheine wurde beschlossen: Die königl. preußische, großherzl. Hessische und Herzl, nassauische Regierungen aufzufordern, unverzüglich Hm Einverstândm'ß die geignetsten energischesten Maßre-
deutsche Angelegenheit: sie ist eine Schande und eâ Nachtheil für jeden Zoll Landes, über byt die schwarz- roth-goldene Fahne hinweht. Wenn in den nordischen püftn Einfuhr und Ausfuhr stocken, wenn dort das Haare Geld sich verliert, so werden Handel und Gewerbe im Bittnenlandt von Deutschland gar bald allüberall den Rückschlag davon empfinden; im Frieden werden sie weniger verdienen, denn der Kunden sind weniger geworden, im Kriege höhere Steuern zahlen müssen, damit der Ausfall deS ärmer gewordenen Küstenstrichs gedeckt werde, und zum Gespött aller Nationen muß Dentschland werden, wenn noch länger untere vierzig Millionen Menschen im ersten Judekrausch ihrer politischen Wiedergeburt der Laune eines Bokkeff unterworfen sind, daS weniger Dörfer zählt als wir Städte.
Aufruf zu einer „Sechferfammlung für die deutsche Flotte."
Die Menschen von Dänemark sind geschlagen, aber seine Schiffe sind noch unversehrt. Hundertunddreißig Meilen weit, von Königsberg bis Emden, liegen unsere Küsten ihm offen; in die Mündungen unserer Ströme kann er einfahren, sobald es ihm beliebt, und beinahe auch so tief landeinwärts, als es ihm gut dünkt. Stettin und Lübeck, Rostock und Hamburg, Kiel und Emden, Bremen und Wismar sind der Gnade und Barmherzigkeit der Dänen preisgegeben und das Meer hat für uns Deutsche bald überall aufgchört, eine Ouelle des Erwerbes zu sein. Bereits fliehen unsere schutzlosen Kauffahrer vor den raubenden Kriegsschiffen des Dänen von überall her in dre sichern Häfen; sie wagen es nicht mehr in See zu stechen. Diese Schirm- losigkeit Deutschlands zur See ist nicht bloß eine nord-
Hier thut Hülfe, rasche Hülfe noth, um so dringender noth, da auch der Schwede mit deck Dänen sich vereinen zu wollen scheint; bald muß der deutsche Wimpel von deutschen Kriegsschiffen wehen. An Mannschaft zu ihrer Bemannung fehlt es ni^t: Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, Hannover, Oldenburg, Preußen — der österreichischen Künstenlande nicht zu gedenken — liefern geübte Matrosen genug; aber zum Bau auch nur der nothwendigsten Schiffe müssen Hun- derttausenve von Gulden beisammen sein und das Geld ist heutzutage theuer. Um eS aufzubringen hat man Sammlungen vorgeschlagen. Man hört von einzelnen Städten, in denen sie schon begonnen haben; man hört von hundert Gulden und mehr, welche einzelne reiche und vaterlandsliebende Deutsche gaben, Wie herrlich und dankenswerth daö ist, wird Niemand verkennen; aber dennoch glauben wir nicht, daß auf dem bisher eingeschlagenen Wege der Sammlungen genügende und rasche Gelder zusammenfließen. Wo der Reiche mit hundert Gulden beisteuert, da scheut sich der Minder- wohlhabende mit zwei, drei Gulden, der Arme mit einem Sechser oder Kreuzer zu kommen, und nicht aus einigen Städten allein lassen die Balken und Segel einer selbst kleinen Flotte sich schaffen. Mögen daher die bereits angefangenen Sammlungen, zu denen jeder nach Belieben gibt, ihren Fortgang nehmen; um so reichlicher und aitgemeitUT desto besser; aber neben ihnen und durchaus getrennt von ihnen möge rasch noch eine andere Sammlung entstehen. Zur Unterscheidung von jener führe diese den Namen: „Sechsersammlung für die deutsche Flotte." Der Aufruf zu ihr gehe durch sämmtliche Blätter der Nationalpresse, durch die localen so gut wie die durch die provincialen; sie finde statt in allen Orten Deutschlands, in Städten und Märkten, in Dörfern und Weilern; aufgefordert zu ihr beizutragen sei der Reiche, der Wohlhabende und der Arme, der Mann und das Weib, der Greis und das Kind, alles was deutsche Zunge spricht, in jeder ^amike j«»,S einzelne Mitglied; in kleinern Orten stelle sich an ihre Spitze ein einzelner, sei es ein Geschäftsmann oder ein Bauer, ein Advokat oder ein Arzt, ein Bürgermeister oder ein Schultheiß, ein Geistlicher oder ein Lehrer; an größern Orten übernehme ihre Leitung ein Comite, gebildet aus freiwillig Hervortretenden; wer sich der Sammlung leitend annimmt, der begnüge sich nicht damit, bekannt zu machen: „bei mir werden Beiträge angenommen," sondern er trage oder sende in seiner Stadt, in seinem Dorf auffotdernde Listen von HauS zu Haus, damit jedem Deutschen die Aufforderung in seine Stube hineintritt; über die Summe des Beitrags werde festgesetzt: „Niemand darf mehr als sechs Kreuzer (einen Silbergroschen neun Pfenninge) bezableyz wer weniger als sechs Kreuzer zahlen will, dessen Gabe wird mit gleich warmem Dank ausgenommen." In den Ländern, in denen es zu derartigen Sammlungen einer Regierungserlaubniß bedarf, möge die Regierung gebeten werden, daß sie sogleich für bas ganze Land die Erlaubniß zu dieser Sechssersammlung ertheile; überall werde die oberste Postbehörde gebeten, Portofreihcit für die Versendung des aus der Sechsersammlung gewonnenen Geldes zu gewähren. Da wir vierzig Millionen Deutsche sind, so könnte auf diesem Wege binnen drei Wochen etwa eine Million Gulden geschafft sein; die einzeln zusammengebrachten Summen schicke man vom Lande an das Comite der nächstgelegenen Stadt; von den Städten nach Frankfurt (an die bis dahin sicherlich ernannte Centralbehörde für eine deutsche Flotte). Ebendahin möge auch der Ertrag aller sonstigen Sammlungen für die deutsche Flotte geschickt werden. D^S Geld, welches so durch die Sechsersammlung zusammenkommt, werfe die erwähnte Behörde mit dem durch die andern Sammlungen für die Flotte beigebrachten in Eine Summe zusammen, gebe dieser Summe den Namen: „Nationalfond für die deutsche Flotte" und kaufe von diesem Nationalfond kleinere Kriegsschiffe, die den Namen: Deutschland, Baiern, Holstein, Schwaben, Thüringen u. s. w. führen.
Tropfen an Tropfen bildet das Meer, Sechser an Sechser bilde den Anfang der meerherrschenden Schiffe.
(Die Sechsersammlung für die deutsche Flotte hat in Wiesbaden in der Erpeditton der Nassauischen Zeitung bei Wilhelm Friedrich am FriedrischSplatz begonnen.)
Schleswig »Holsteittifche -Ängelegenheitett.
AUo-na, 5. Mai. Aus einem heute emfirngene«, aus Viuf, zwei Meilen von Peile daftrten Briefe eines Arztes beim schleswig-holsteinischen ÄrtiLerie-Re- giment ersehen wir, daß dasselbe am 2. Mai, Bor- «mttagS 11 Uhr, die KönigSau überschritte« hat ltnd damals schon Friederici« von den Preußen ba^t