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M» 48.

Reifung.

Freiheit, Wahrheit nnb Recht!

Materielle- »nv geistiges Wohl de» deutschen DolkeS!

Wiesbaden, 3. Mai WS*

L aS bisherige Abonnement auf die Nassauische Zeitung, in Wiesbaden v i erteljährig fl. 1. 43 fr., wird nicht erhöht. Abonnenten, we.che mit dem 1. April eintreten, erbalten, soweit der Vorrath reibt, unentgeldlich die Nummern 117. Man abvnnirt in Wiesbaden in der ^tjtsd itJu am Frirdrichsptatz ; im Herzogthum, sowie in ganz Deu ts<t ta nd,, nehmen alle Postanstalten Abonnements an mit v erh ä lt n i ßm i g er Preis­erhöhung. Inserate werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petit-Zeile berechnet.

Deutschland.

Der Verfassungs-Entwurf der Ver­trauensmänner.

(Schluß.)

$ Wiesbaden, 30. April 1848.

Artikel 4.

Grundrechte des deutschen Volkes.

§ 25. Das Reich gewährleistet dem deutschen Volke folgende Grundrechte, welche zugleich ter Verfassung jedes einzelnen deutschen Staates zur Norm dienen sollen:

a) eine Volksvertretung mit entscheidender Stimme bei der Gesetzgebung und der Besteuerung und mit Verantwortlichkeit der Minister gegen Die Volksver­treter ;

b) Oeffentlichkeit der Ständeversammlungen;

c) eine freie Gemeindeverfassung auf Grundlage selbstständiger Verwaltung in Gemeinveangelegenheiten;

d) Unabhängigkeit der Gerichte, Unabsetzbarkeit der Richter außer nach Unheil und Recht; Oeffentl chkeü und Mündlichkeit des Gerichtsverfahreiis mit Schwur­gerichten in Criminalsachen und der allen politischen Vergehen; Vollztehbarkeir der rechtskräftigen Erkennt­nisse deutscher Gerichte im ganzen Gebiete des Reichs;

e) Gleichheit aller Stände in Betreff der Siaais- und Geineindklasten und der Aintsfahigkeit;

f) Allgemeine Bürgerwehr;

g) freies Versammlung»- und Vereinsrecht, mit Vorbehalt eines Gesetzes gegen den Mißbrauch;

h) unbeschränktes Petiiionsrecht, sowohl der Ein- ^rluen als der Körperschaften;

i) das Recht jedes Becheiligten, Beschwerde über gesetzwidriges Verfahren einer Behörde, nach vergeb­lichem Anruf der vorgesetzten Behörden, an die Laud- stänve und, sofern eine Verletzung von ReichSgesetzeu behauptet wird, an eines der Häuser des Reichstages mit oer Bitte um Verwendung zu bringen;

k) Preßfreiheit ohne irgend eine Beschränkung durch Censur, Concessionen und Cautionen; Aouriheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte;

1) Unverbrüchlichkeit des Briefgeheimnisses, unter gesetzlicher Normirung der bei Criminaluntersuchungen und in Kriegsfällen nöthigen Beschränkungen;

m) Sicherstellung der Person gegen willkürliche Verhaftung und Haussuchung durch eine habeas-cor- pus-2kte;

n) Berechtigung aller Angehörigen des deutschen Reichs, in jedem einzelnen Staate und an jedem Orte ihren Aufenthalt zu nehmen und unter den nämlichen Bedingungen wie die Angehörigen des betreffenden Staates Grundstücke zu erwerben und Gewerbe zu be­treiben ;

o) Auswanderungsfreiheit;

Vierzehn Tage in Tirol.

(Schluß.)

Nun, lassen wir jene fatalen Rückerinnerungen, un- terbrach der Gastfreund, sind wir doch derselbe dojari- sche Stamm; gestehen wir uns vielmehr die Gründe, warum eS so kommen mußte, wie eS k m. Man kann sich's an den Fingern Herunterzählen. 1) Man hat dae Volk verwahrlost und ohne alle politische Bildung und Uebersicht gelassen; jetzt verlangt man auf einmal, daß eS die Bedeutung der Vorgänge in Süden erkennen soll. DaS heißt schneiden, wo man nicht gepflanzt und ern­ten , wo man nicht gesäet hat. 2) Man hat cd, indem man'S von aller politischen Bethätigung fern hielt und das Ständewesen zur reinsten Caricatur machte, nicht an den Gedanken eines gemeinscha tlichen WohtS gewöhnt, sondern von allen allgemeinen Angelegenheiten fern ge­halten; jetzt fordert man von denen, die man bisher bloß als Regierte angesehen, Sinn für'â Ganze, Auf- vpierung, Patriotismus. 3) Man hat so schlecht Wort gehalten und sich so unwahrhaftig gezeigt, daß mau Miß­trauen und Ungläubigkeit großzog im Volk. Wo soll da auf einmal Vertrauen Herkommen? Wie soll daS Volk nach jener ersten Undankbarkeit plötzlich glauben, daß man ihm jetzt besser lohnen werde? 4) Bisher hat man'S so von oben herab behandelt und geschunden wir müffen'S wohl bekennen; jetzt auf einmal schmeichelt man dem Bauer, thut ihm freundlich und gibt ihm schöne Worte: da sollte er recht stutze«? Endlich ist man doch

p) Freiheit der Wahl des Berufs und der Bildung dazu im In- und Auslande;

q) Freiheit der Wiffen'chast;

r) Freiheit des Glaubens und der privaten und öffentlichen Religionsübung; Gleichheit aller Religions- Parteien in bürgerlichen unD politischen Rechten;

s) Freiheit volksthümlicher Entwickelung, insbeson­dere auch der nicht deutschen Bolksstämme durch Gleich- berechiigung ihrer Sprache tu Rücksicht auf Unterricht und innere Verwaltung.

Artikel 3.

Gewähr des Reichsgrundgesetzes.

§ 26. Das Relchsoberhaupt leistet beim Antritt seiner Regierung einen Eid auf das Retchsgrnnbgesetz vor dem veriamme>ten Reichstage, der bei jerem Thronwechsel unverzüglich und ohne Berufung in der Art zusammen- tritt, wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist.

§ 27. Die Reichominiiter und die übrigen Beamten veS Reichs, ingleichen das Reichsheer werden auf das Reichsgrundgesetz vereidigt.

§ 28. Den in den einzelnen Staaten vorgeschric- benen Verpflichtungen auf die Landesverfassung wird die Verpstichlung auf das Reichsgrundgesetz beigefügt.

§ 29. Zu Abänderungen des Rcichsgrundgesetzee ist die Uebereinstimmung des Reichstags mit dem Reichs- oberhaupte, in jedem Hause die Anwesenheit von we­nigstens Dreiviertel der Mitglieder und eine Stimmen­mehrheit von Dreiviertel der Anwesenden erforderlich.

§ 30. Alle Bundesbeschlüffe, Landesgesetze und Ver­träge zwischen einzelnen deutschen Staaten sind, inso­weit sie mit einer Bestimmung des Reichogruudgesetzeo im Widerspruch stehen, HÄm« außer Kraft gesetzt.

$ Die Regelung der Jagdverhältniffe in dem Herzogthum Rassau.

Wiesbaden, den 2. Mai 1848.

Während unsere politischen, socialen und communahn Verhältnisse nach der statt,gehabten großen Erschütterung allmänlig wieder in die gesetzlichen Ba nen einlenken und auf diesen den Fortschritt zugeführt werden, herrscht in einem Punkte bei uns noch vollständige Anarchie. Das ist die Jagd. Es jagd dermalen jeder, wer be­rechtigt und wer nicht berechtigt .st, wer schießen kann und wer nicht schießen kann. Alles Wild, was nur zum Vorschein koinmt, wird nicvergeschossen. Damit muß es anders werden. Denn nichts Demoralisier die Bürger und Bauern mehr als dieses Faulenzen, welches manJagd" nennt. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß die meisten Wilddiebe damit endigen, daß sie Diebe, Räuber und gemeine Verbrecher werden. Im besten Fall aber verleitet dieses Jagen zum Müssiggang, zum Trunk und zur Lumperei.

Eine Wiederherstellung des alten Zustandes der

noch gar nicht inS rechte Gleis gekommen, ein Voik zu bearbeiten; es ist immer noch der a.te B.amtcnzops, der alles auf dem Bureauweg abmachen will. Verbreitet man doch die Aufrufe durch die verhaßten Landgerichte! Konnte man sie nicht unmittelbar den Gemeindevorste­hern zukommen lassen? Dao StudentensreicorpS, das eben vordeimarschirte, die Hauptwache zu beziehen, un­terbrach unser Gespräch. Ich empfahl mich, den Offi­zier aufzusiichen, den ich von früher kannte. Wir ver­plauderten ein Stündchen auf der Hauptwache sitzend, vor welcher die deutsche Fahne wehte. So haben sich auch hier die Dinge geändert.

Zu Mittag fand sich wieder die vorige Gesellschaft zusammen; wir kamen bald auf die neue Ordnung der Dinge zu sprechen, und ich berichtete von der freute die man draußen im Reich habe über daS neu erwachte politilche Leben Oestreichs; nur möchte in Tirol viel­leicht vom neuen FrerbeitSfrühling noch wenig zu finveu sein. Der erste Eindruck der Wiener Vorgänge auf das Volk, berichteten die Freunee, war fast Benürzung. Man glaubte, eS gehe gegen Kaiser und Obrigkeit. Nach jetzt ist man nicht ohne Mißtrauen; man mant, eS sei nur so ein Gerede von den Herren, man fürchtet oie Herrschaft der Advokaten und was beim Tiroler im­mer das stärkste Argument ist Gefahr für die Reli­gion. Preßfreiheit, Eonst tution u. dgl. sind den Bau­ern noch lauter böhm sche Dörfer. Diese neue Ordnung der Dinge ist für und viel zu sehr von außen herange- kommen, als aus der bisherigen Entwicklung Herauogc- wachsen; und das ist immer schädlich für ein Volk. Mit

Jagd ist eine baare Unmöglichkeit. Die übermäßige Hegung des Wildstandee und die geringen Vergütungen des Wildschadens, wie sie bisher bestanden, gingen gegen alles Recht und alle Billigkeit. Und wenn man auch den Wildschaden doppelt und dreifach vergütet barte, so war Die übermäßige Hegung koch eine Hemmung des Ackerbaues, eine Niederkruckung der Produktion, eine Verstopfung Der Quellen des Natâalrctchchums. Also zum Alten zurückkehren wollen wir nicht. Aber wie soll Die neue Einrichtung werden?

Wir theilen hierüber Die nachstehenden Ansichten mit, welche uns von achtbarer H .nd zugingen, indem wir uns, abgesehen von verschiedenen Einzelnheiten, im Wesentlichen damit einverstanden erklären:

Die Jagden in Nassau waren bis jetzt größten Theils herzogliche Domänen und wurden nach Gunst, theile an Fremde, theils an Beamte vergeben, wobei der wahre Werih der Jagd in gar keine Berücksichti­gung kam, indem zum Beispiel der Graf Hatzfeld von Düsseldorf für fl. 400 bei Hattersheim Jagden erhielt, für welche bei jeder öffentlichen Versteigerung wenig­stens fl. 1500 gelöst worden sein würden.

Sollen nun Die Jagden in Zukunft Staatsgut bleiben, so ist es im Interesse des Landes dringend nöthig, daß alle andern Eontracic sofort aufgelöst und die Jagden öffentlich nicht auf Lebenszeit, sondern wie tu Darmstadt und Baden auf 12 Jahre verpacktet werden. Besser aber würde es noch sein, wie es in dem Theile der preußischen Rheiuprovinz, welcher früher zu Frankreich gehörte, dem preußischen linken Rheinusir, der.Fall ist, jedem Gutsoesitzer das Jagd- recht eigenthümlich zu fiele. Aus polizeilichen und manchen andern Rücksichten geht es aber mcht an, daß Jever fein tlemee Eigenthum mit dem Gewehre beläuft, die wirkliche Ausübung der Jagd ist dab^r nur dem­jenigen dort erlaubt, welcher 500 Morgen Wald oder Feld in einem Stück zusammenhängend besitzt.

Das Jagdrecht auf den kleineren Parzellen ver­pachtet Die Gemeinde tm Ganzen öffentlich auf 12 Jahre und der Pachtertrag kommt jedem einzelnen Grundbe­sitzer, pro rata Der Größe seines Terrains zu gut.

Dies ist jedenfalls Die beste Art und Weise, um allen Theilen zu genügen, da jeder Einzelne an dem Pachterlrage beteiligt ist, so wacht auch jeder darüber, daß dem gesetzlichen Pächter kein Wild gestohlen wird, dies ist also Die Ausrottung der demoralisirenden Wild­dieberei, durch den Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung bewerkstelligt.

Ferner fallen durch jene Maßregel die ewigen, Verfeindung erweckenden Wildschaden Prozesse fort, da die Gemeinde, weil sie den Werth des Wildes in der Jagdpacht bezieht, natürlich auch das Wilo bis zu dem Tage ernähren muß, an welchem es nach den be­stehenden Gesetzen geschossen werden darf, wobei es sich

den Stäetern ist's schon ein anderes Ding. W r leiden ; aber an dem Gebrechen, daß diese zwei Schichten des Volkes zu sehr von einander geschieden sind und unver« nii.lelt neben einancer stehen. Wir erwiederten : so schlimm jenes sei, so ist es doch nöthig um bed Anschlusses an Deutschland willen; Tirol könne und dürfe sich nicht iso- liren; das wäre noch schlimmer alö das andere; man müsse eben in kurzer Zeit nachholen, waS bisher ver­säumt worden feie ; man lebe jetzt ja so schnell; man solle die junge Preßfreiheit, die bis jetzt so bescheiden benutzt worden, auSbeuten, um daS Volk zu belehren und zu bearbeiten. Der natürlichste Vermittler aller, auch politischer Bildung s.i für ein Bergvolk und für Tirol jetzt wenigstens, der KleruS. Wenn dieser aber reilich, wie eS hie und da vorgekommen, vor den Bau­ern direkt gegen Preßfreiheit predigt, waS Wuncer, daß die Bauern sich nicht darein sinken und argwöhnisch ge­gen das neue System werden, wooon daS Ende fein werde, da für alle Zeiten sich doch kein Cordon ziehen lasse, daß sie schlimmeren Einflüssen anye»m'allen. Man gestand uns gerne zu, daß der Klerus nicht seine Schul­digkeit thue, daß er trotz den Aufforderungen deS Ordi­nariats, im Geist der Zeit zu wirken, schlecht constitu- tionneß gesinnt sei. Doch werde sich das wohl noch bessern. Er werde wohl noch begreifen, daß er für fei« neu wahren Eüifluß au? das Vo k dann ?r> am besten sorgt, wenn er sich bin neuen Resormtdeen nicht m»hr enlgegenstellt; denn ihr Siegeslauf gienge doch jeden­falls über ihn hinweg. Aber sonst könne der innigere Anschluß an Deutschland, so nothwendig er sei, manches