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Naffauischc -Zeitung.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl deS deutschen Volke«!

Wiesbaden, 1. Mai L8L8.

Das bisherige Abonnement auf die Nassauische Zeitung, in Wiesbaden vierteljährig fl. 1. 43 kr., wird nicht erhöht. Abonnenten, welche mit dem 1. April eintreten, erhalten, soweit der Vorrath reicht, unentgeldlich die Nummern 117. Man abonnirt in Wiesbaden in der Expedition am Friedrichsplatz; im Herzogthum, sowie in ganz Deutschland, nehmen alle Postanstalten Abonnements au mit verhältnißmäßiger Preis­erhöhung. Inserate werden mit 3 Kreuzern für die dreispaltige Petit-Zeile berechnet.

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Deutschland.

Der Verfassungs-Entwurf der Ver­trauensmänner.

$ Wiesbaden, 30. April 1848.

Die siebenzehn Männer des öffentlichen Vertrauens haben der Bundesversammlung den Entwurf zu einem neuen deutschen Reichsgrundgesetz überreicht, welches sich auf die Idee eines Bundesstaats (Staatenstaats) stützt und die Rcichsgewalt aus einem erblichenReichs- kaiser, einem verantwortlichen Reichsministe­rium, einem aus staatlichen Abgeordneten bestehenden Oberhaus und einem aus frei gewählten Reprä­sentanten bestehenden Unterhaus, sowie endlich einem unabhängigen Reichsgericht (in Nürnberg) zusam- mensetzt. Ein Eremplar dieses Entwurfs wurde uns gestern durch die Güte des Herrn geh. Legations­rathes v. Gagern mitgetheilt und wir beeilen uns, denselben nachstehend mitzutheilen. Wir müssen uns indeß, des Raums wegen, auf den Abdruck des Ent­wurfs selbst,-, unter Weglassung der vorausgeschickten Motive derselben, beschränken und uns vorbehalten, die legiern bei einer Kritik des Entwurfs, welche wir dem­nächst bringen werden, möglichst zu berücksichtigen und mitzutheilen.

Unser Gesammtvotum über den Entwurf geht da­hin, daß er ein wohldurchdachtes und klar ausgeführtes Produkt hoher politischer Bildung ist, daß er in den­jenigen Bestimmungen, welche die Grundlagen, das Wesen und Machtbefugniß des Reichs, sowie die Grund­rechte des deutschen Volks betreffen, trefflich, dagegen ^WWPjenigen , welche die Constituirung der deutschen Reichsgewalt in dem Kaiser und den beiden Häusern betreffen, bedenklich und wahrscheinlich nicht durchzuführen ist.

Der Entwurf wird viele Anfechtungen auszuhalten haben. Der Aeolus der Republik wird alle Schläuche öffnen und alle Winde loslassen gegen ihn. Aber Na­men, wie Dahlmann, Uhland, Dropsen, Zaup re. werden ein gutes Schild sein.

Entwurf des deutschen Reichsgrundgesetzes.

Da nach der Erfahrung eines ganzen Menschen­alters der Mangel an Einheit in dem deutschen Staats­leben innere Zerrüttung und Herabwürdigung der Volks­freiheit, gepaart mit Ohnmacht nach Außen hin, über die deutsche Nation gebracht hat, so soll nunmehr an die Stelle des bisherigen deutschen Bundes eine auf Nationaleinheit gebaute Verfassung treten.

Artikel 1. Grundlagen.

8 L Die zum bisherigen Bunde gehörigen Lande,

mit Einschluß der neuerdings aufgenommenen preußi­schen Provinzen und des Herzogthums Schleswig, bildet fortan ein Reich (Bundesstaat).

Anm»rku»q. Wegen des Großherzogthums Posen und des Jstria- ner Kreises wird eine Bestimmung vorbehalten.

§ 2. Die Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Staaten wird nicht aufgehoben, aber, so weit es die Einheit Deutschlands fordert, beschränkt. Diese Beschrän­kung liegt theils darin, daß einzelne Staatangelegen­heiten fortan ausschließlich der Reichsgewalt anheim­fallen (s. Art. 2) theils darin, daß dem Volke gewisse Grundrechte und Einrichtungen von Reichswegen ge­währleistet werden (s. Art. 4).

Artikel 2.

Bedeutung des Reichs.

§ 3. Der Reichsgewalt steht fortan ausschließlich zu:

a) Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutscheu Staaten nach Außen, mithin das Recht der Verträge und des gesammten diploma­tischen Verkehrs zu diesem Zweck; imgleichen die Ueber- wachung der von den einzelnen Staaten unter sich oder mit dem Auslande abzuschließenden Verträge. (Stän­dige Gesandtschaften zwischen den einzelnen Staaren finden nicht weiter statt.)

b) das Recht über Krieg und Frieden;

c) das Heerwesen, beruhend auf stehendem Heere und Landwehr und auf dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht ohne Stellvertretung;

d) das Festungswesen;

e) die Sicherung Dinsschl^nds zur See durch eine Kriegsflotte und Kriegshäfe»;

0 das Zollwesen, so daß das ganze Reich ein Zollgebiet bildet;

g) das Postwesen;

h) Gesetzgebung und Oberaufsicht über Wasserstra­ßen, Eisenbahnen und Telegraphen;

i) Ertheilung von Erfindungspatenten, die sich auf das ganze Reich erstrecken;

k) die Gesetzgebung im Gebiet des öffentlichen und Privatrechtes, in so weit eine solche zur Durchbildung der Einheit Deutschlands erforderlich ist, wohin insbe­sondere ein Gesetz über deutsches Heimathsrecht und Staatsbürgerrecht, so wie ein Gesetz über ein für ganz Deutschland gleiches Münz-, Maaß- und Gewichts- System gehört;

I) die Gerichtsbarkeit in dem unten (§ 24) be­zeichneten Umfange;

m) die Verfügung über sämmtliche Zoll- und Post- Einkünfte und, insofern diese und sonstige Reichsein­nahmen (Taren, Coucessionsgelder u. s. w.) nicht auS- reichen, die Belegung der einzelnen Staaten mit Reichs­steuern.

Artikel 3.

Verfassung des Reichs.

§ 4. Die Fülle der Reichsgewalt ist in dem Reich S- oberhaupte und dem Reichstage vereinigt. Die Verwaltung einzelner Zweige derselben geschieht durch eigene Reichsbehörden, an deren Spitze'Reichsminister stehen; die Gerichtsbarkeit insbesondere übt ein Reichs­gericht aus.

A. Das Reichsoberhaupt.

§ 5. Die Würde des Reichsoberhauptes (deut­schen Kaisers) soll um Sicherstellung der wahren Wohlfahrt und Freiheit des deutschen Volks willen erb­lich sein.

§ 6. Das Reichsoberhaupt residirt zu Frankfurt am Main; es bezieht eine mit dem Reichstage zu verein­barende Civilliste.

§ 7. Der Kaiser hat die vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten des Reichs, ernennt die Reichs­beamten und die Offiziere des stehenden Heeres und der Marine, sowie die Stabsofficiere der Landwehr; desgleichen verfügt er über die Vertheilung des stehen­den Heeres.

Auch zur Ertheilung von Erfindungspatenten (§ 3 i.) bedarf es der Zustimmung des Reichstages nicht.

§ 8. Dem Kaiser steht die außerordentliche Beru­fung (vergl. § 18), die Vertagung, Schließung und Auflösung des Reichstages zu.

Die Beschlüsse des Reichstages erhalten durch seine Verkündigung verbindliche Kraft für alle Theile des Reiches.

Er erläßt die zur Vollziehung der Reichsgesetze nöthige» Verordnungen. Das Recht des Vorschlags und der Zustimmung zu den Gesetzen theilt er mit dem Reichstage.

§ 9. Der Kaiser übt die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus.

Von ihm werden die Gesandten und Consuln er­nannt und bei ihm beglaubigt.

Er schließt die Verträge mit auswärtigen Staaten und überwacht die Verträge der einzelnen deutschen Staaten (§ 3 a).

Er entscheidet über Krieg und Frieden.

§ 10. Der Kaiser ist unverletzlich und unverant­wortlich, dagegen müssen alle von ihm ausgehenden Verfügungen von wenigstens einem der Reichsminister unterzeichnet werden, zum Zweck der Verantwortlichkeit desselben für die Zweck- und Gesetzmäßigkeit der Ver­fügung. Der Mangel einer solchen Unterschrift macht die Verfügung ungültig.

(Fortsetzung folgt.)

Die Sklavin.

(»U« de»Miffifippi-Bildcr, Licht- und Sch-ttenieite» transatlantischen Leben».")

1101t Friedrich Gerstirker.

(Fortsetzung.)

Die Sonne war indessen untergegangen und tiefe Dämmerung lagerte sich über daS Thal , als Guston den Fuß des Hügels erreichte, auf dem daâ Nachbarstädtchen erbaut ist. Zu seiner Linken sah er ein mattes Licht zwischen den Spalten eines kleinen Blockhauses durch­schimmern, das, wie er noch von früher wußte, von zwei Mulattinnen, Mutter und Tochter, bewohnt war. Der Gedanke fuhr ihm durch den Kopf, daß sich dort­hin der Verfolgte geflüchtet haben könne, und obwohl sich keines klaren Zweckes bewußt, ging er schnell an dem sanften Abhange des Hügels hinauf, und stand auch bald an der, von innen verriegelten Thüre deö kleinen Hauses, aus dem leise, flüsternde Stimmen her- auütönten.

Guston legte sein Ohr an eine der Spalten und konnte bald die tröstende Stimme eineâ Mädchens un­tenscheiden, die Jemandem Muth zusprach, und dabei selbst dann und wann einen recht tiefen, tiefen Seuf­zer auâstieß.

Guston war überzeugt, daß der Unglückliche hier Schutz gefunden hatte, aber noch unschlüssig, wie er sich Eingang verschaffen sollte, da die Jnwohnendcn in ihm

unmöglich einen freundlich Gesinnten vermuthen konuten, als er die Stimme der Alten hörte, die, an die Thüre tretend, zu ihrer Tochter sagte:

Ich muß nur noch die Wäsche hereinnehmen, die draußen hängt, sonst dürfte morgen früh wenig davon übrig geblieben sein; setze Du indessen den Kessel ans Feuer denn der arme Mensch wird Nahrung und Ruhe bedürfen.

Zu gleicher Zeit wurde der große schwere eiserne Riegel zurückgeschoben und,bie alte Frau trat in die Thür , erblickte aber in demselben Augenblicke den jungen Pflanzer und wollte, zurückschreckend, dieselbe wieder zu­schlagen, als Guston schnell vorspraug und bad Verrie­geln derselben hinderte.

Die Frauen stießen einen Angstschrei auS und AlfonS der sich matt und erschöpft auf das Bett gelegt hatte, sprang erschrocken empor und riß ein verborgen gehalte­nes Messer aus seinem Gürtel; Guston aber hob die Hand, zum Zeichen deâ Stillschweigens, half selbst die Thüre verriegeln, und dann einen Stuhl an den Tisch rückend, setzte er sich mit einer solchen Kaltblü­tigkeit und Ruhe nieder, als ob nicht das Geringste vor­gefallen sei.

Mr. Guston, rief die alte Mulattin, die ihn erst jetzt erkannte, erstaunt auS, Mr. Guston! wie um des Himmels willen kommen Sie wieder nach Louisiana und in unsere Hütte? Sie wollen doch nicht dem armen Manne ba.....? _

Sei nicht bange, Alte, unterbrach sie der junge Pflanzer, ich habe keine bösen Absichten, ich komme ein­

zig und allein aud Neugierde und kann vielleicht sogar vem armen Menschen nützlich sein. Wie aber konntest Du es wagen, wandte er sich jetzt an den stumm uud regungslos vor sich hinstierenden Ouadroon (Ab­kömmling eines Weißen und einer Mulattin) Dich so dreist zwischen Weiße drängen und mit ihnen spiele» und trinken?

Ich habe nicht mit ihnen getrunken, antwortete etn» tönig AlfonS.

Gleich viel, entgegnete Guston, Du mußtest recht gut wissen, welcher Gefahr Du Dich auâsetztest, und daS, ohne irgend ein Zweck oder Nutzen davon zu ha­ben; denn wenn Du wirklich daS Mädchen gewonnen hättest, so wäre sie Dir, unter den Verhältnissen, doch nicht gelassen worden.

AlfonS seufzte tief auf.

Aber sage mir, wo bist Du her? Du bist so weiß wie irgend einer von und; ich selbst würde nie einen Verdacht geschöpft haben, daß Du von schwarzem Blute abstammtest. In welchem Verhältnisse stehst Du zu der Negerin? Denn einen geheimen Grund mußt Da ge­habt haben, Du hättest sonst nie etwas so Tollkühne« unternommen.

Und was hülfe es mir und Euch, wenn ich die Ge­schichte meiner Leiden erzählte? sagte AlfonS traurig, e« ist die Geschichte Tausender meiner Brüder, und Ihr mögt dieselbe in all den südlichen Staaten dieses freien, gesegneten Landes finden! O ein freies Land ist eS, fuhr er, mit beiden Händen krampfhaft seine Schläfe fas­send , fort!