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Hauptgrundzüge der von der Commission entworfenen deutschen Bundesverfassung.

Das deutsche Parlament hat die Aufgabe, das deutsche Volk, einschließlich Ostpreußens und Schleswigs, als Eine Nation zu repräsentiern; demgemäß vertritt das deutsche Par­lament Deutschland gegen Außen, beschließt über Krieg und Frieden, hat bas Recht der Gesandtschaft, ein deutsches Kriegs- Heer; unter ihm steht die Marine; es hat für die Herstellung der Einheit in Zoll, Post, Maß und Gewicht zu sorgen; möglichste Einheit in der Gesetzgebung der einzelnen deutichen Länder anzubahnen; unter seiner Garantie stehen die Ver­fassungen der einzelnen Bundesstaaten, so wie die unveräu­ßerlichen staatsbürgerlichen Rechte aller Deutschen, als welche insbesondere bezeichnet werden Preßfreiheit, Denkfreiheit, Ge­wissens- und Cultus-Freiheit, Associations- und Versamm­lungsrecht, freies Aufenthalts- und Niederlaffungsrecht in ganz Deutschland, Recht des Waffenbesitzes: Keine deutsche Regierung kann fortan ein eigenes stehendes Militair haben, dagegen ist jedes Land zur Organisation der Landwehr ver­pflichtet; keine Regierung wird fortan eigene Gesandte im Ausland haben. Das deutsche Parlament besteht aus zwei Kammern, einer Fürstenkammer und einer Volkskammer. Beide Kammern haben gleiche Rechte, jede namentlich das Recht der Initiative. Beide Kammern halten ihre Sitzungen öffentlich. In beiden entscheidet die Stimmenmehrheit; Ein­helligkeit der Stimmen ist zu keinem Beschluß erforderlich. Beide Kammern zusammen haben das Recht der Gesetzgebung und Beschlußnahme in allen Buudessachen, wobei übrigens die Partikulargesetzgebung der einzelnen Länder fortdefteht. Die Kammer der Fürsten wird, vorbehaltlich etwaiger Ab­änderungen, welche von ihr selbst beantragt würden, zu,am- mengesetzt, wie es der bisherige Bundestag war. Sie wird von'den Fürsten selbst oder deren Gesandten besucht. Letz­tere dürfen nicht zur Jnstruknonseinholung verbunden wer­den. Die Kammer der Volksabgeordneien wird vom Vocke selbst in Doppelwahlen, nicht von den einzelnen Ständekam­mern, gewählt. Auf 50,000 Seelen kommt ein Abgeordneter; derselbe wird auf 3 Jahre gewählt. Das Parlament tritt alle Jahre zu einer Sitzung von höchstens 3 Monaten an einem bestimmten Tage, dem 15. November, zusammen; das Parlament hat jedoch in dringenden Fällen das Recht, sich zu verlängern. Zum Vollzug seiner Beschlüsse erwählt das Parlament ein Bundeshaupt aus den Fürsten auf 3 Jahre. Der Bundesfürst umgiebt sich mit verantwortlichen Ministern; unter ihm stehen die Bundesbeamten, das deutsche Heer, die deutsche Flotte. Zum Schutz der deutschen Bundesverfassung, so wie der einzelnen Landesverfassungen wird ein National- gerichlshof bestellt, bestehend aus 25 auf 15 Jahre gewählten Räthen, wovon 8 von der Fürstenkammer, 8 von der Volks­kammer und die übrigen 9 von jenen 16 ernannt werden. Der Nationalgerichtshof bildet zugleich auf Anrufen das Schiedsgericht bei Streitigkeiten, die zwischen einzelnen Bun­desstaaten unter sich oder zwischen einzelnen Bundesregierun­gen und deren Landständen entstehen.

Wiesbaden, 25, März. Sicherem Vernehmen nach hat der General v. Preen heute seine Entlassung genommen.

* Berlin, 21. März. Man ist hier allgemein über­zeugt, daß die furchtbare Schuld des Blutbades zwischen Bür­gern und Militair nur auf die Häupter der abgetretenen Mi­nister und des Mannes fällt, welcher dem Throne am Näch­sten steht. Nach dem siegreichen und heldenmüthigen Kampfe des Volks wurde noch am Vormittag des 19. dem unver­züglichen Abziehen der Truppen, welches das Volk bringend verlangte, Widerstand von Rathgebern des Königs entgegen­gesetzt. Doch der König, furchtbar entsetzt und enttäuscht, ge­währte nach und nach Alles: vollständigen Wechsel des Mi­nisteriums, Freilassung der Verhafteten und Abzug des Mi- litairs. Es war ein tief ergreifender Anblick, als man die von ihrem fürchterlichen Dienste erlösten Truppen, von Volks­haufen umringt, in ihre Kasernen abziehen sah. Gedämpfter Trommelschlag oder Choral-Musik, von dem Jubclrufe der Menge unterbrochen, geleitete ihren Marsch. UeberaU tönten

den brüderlich vereinten Volks- und Militair-Schaaren don­nernde Lebehochs entgegen. In den Reden, die vor dem Schlosse am 19. an den König und die neu ernannten Mi­nister gehalten wurden, erhob sich ein junger Mann auf die Schultern der llmstehenden. Seinen bleichen Zügen und wild­blitzenden Augen sah man den Kampf der vergangenen Nacht an, er sprach zu dem Minister v. Arnim:Das Volk ver­langt vor allen Dingen Waffen, damit es sich vertheidigen kann, und nicht mehr wehrlos gemordet wird!" v. Arnim: Das Militair hat sich auf Befehl des Königs überall zu­rückgezogen, das Volk hat daher keinen Angriff irgend ei­ner Art mehr zu fürchten."Das Volk", fuhr dèr junge Mann fort,verlangt die Thron-Entsagung des Prinzen von Preußen!" Bei diesen Worten trat Graf Arnim mit einer Verbeugung vom Balcon zurück. Wildes Geschrei; doch der Ruf:Ruhe! Nach Hause!" ge­wann die Oberhand, und die Massen zerstreuten sich, um andern Platz zu machen. Am 20. nach 11 Ubr ging die freudigste Aufregung durch die Stadt; die Kunde erscholl, daß der König ei te allgemeine Amnestie für alle wegen politi­scher und Preßvergehen Verurtheilten und Verfolgten" erlassen habe. Ein anderes bedeutendes Ereigniß wurde vom Bal­con des Schlosses verkündet:das Palais des Prinzen von Preußen wurde zum Eigenthum der Nation erklärt". Alle Wappenschilder, welche der Prinz seinen Hofliferanten ver­liehen hatte, waren schon früher auf der Stelle entfernt wor­den; die der übrigen Prinzen blieben. Der Prinz und dessen Familie ist nach England geflohen. In der Universitäts- Aula, wo am 20. eine große Versammlung der Studirenden wegen Bewaffnung stattsand, verkündete der neue Cultusmi­nister, Graf v. Schwerin, den Studirenden die hohe Mission, die ihm vom König geworden, und machte die fernere mit donnerndem Beifall aufgenommene Mittheilung, daß Herr Bornemann zum Justizminister und Herr Camphausen zum Finanzmiuister ernannt sei. Graf v. Schwerin wurde überall vom Volke mit Freudenrufen empfangen. Nach der Ver­fügung des Königs gibt das Leihamt alle bis zu 5 Thlr. eingesetzten Pfänder unentgeldlich zurück. Am Abend des 19. spät hatten die anwesenden Polen betreffs der Am­nestie dem Minister-Präsidenten eine Bittschrift an den Kö­nig überreicht. Um 1 Uhr des 20. öffneten "sich die Pforten des Staatsgefängnisses bei Moabit. Die gefangenen Polen zogen aus. Die Stunde der Befreiung hatte für sie geschlagen. Im Triumphzuge nahmen sie ihren Weg nach dem königlichen Schlöffe. Eine große Menschenmenge beglei­tete sie und ließ jubelnd Lebehoch's für sie erschallen. Man spannte die Pferde von dem Wagen, auf welchem Mieros- lawskt sich befand, und Menschen zogen die Befreiten den ganzen Weg entlang bis zum Schlosse und von dort zurück bei der Universität vorbei. Auf dem ganzen Wege wehten weiße Tücher, von Damenhänden geschwungen, aus den Fen­stern. Mieroslawski, aus dem Wagen stehend, hielt eine schwarz-roth-goldene Fahne in der Hand, und erwiederte durch Geberden und Fahnenschwingen die begeisterten Zurufe des Volks, das in außerordentlich starker Menge die Befreiten begleitete. Als der ganze Zug auf dem Schloßplätze war, erschien der König auf dem Balcone. Die Leichenfeier der Gefallenen soll am 22. in der großartigsten Weise stattfinden. Die Bürgergarde, wohl 40,000 Mann' stark, wird Spalier bilden, den Zug werden mindestens 200,000 Menschen be­gleiten, der König ebenfalls zu Fuß. '

X Berlin, 21. März. Die Stadt wurde in der gestri­gen Nacht durch einen blinden Waffen- und Feuerlärm er­schreckt. Das Gerücht hatte sich verbreitet, der Prinz von Preußen beabsichtige, mit den aus der Stadt zurückgezogenen Truppen auf Berlin loszumarschiren, es sollten 20,000 M. Russen in Stettin gelandet sein und mit diesen solle der Prinz einen Angriff auf Berlin machen. Der Ruf zu den Waffen ertönte, in einigen Stadtvierteln errichtete man bereits wieder Barrikaden und das Volk stand kampfmuthig da, fest entschossen, jeden Angriff, koste es, was es wolle, zurückzu­schlagen. Durch eine Deputation an den König überzeugte man sich von der Ungereimtheit des Gerüchts; der König