Nr. 13
Nassauische Heilung.
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden, 2«. März L8L8.
Die „Nassauische Zeitung" mit ihrem Beiblatte „Bürgerdlatt für Unterhaltung und Literatur" erscheint täglich. Der Preis eines Vierteljahres ist für Wiesbaden fl. I. 43 fr. Die Monate März bis Juni werden ebenfalls zu demselben Preis abgegeben. Man abonnirt in Wiesbaden in der Expedition am Friedrichsplatz. Für Auswärts nehmen alle Postanstalteii Abonnements an mit verMtnißmäßiger Preiserhöhung. — Inserate werden mit 3 Kr. für die dreispaltige Zeile berechnet.
Nufforderrrng.
Die nachfolgende von dem Unterzeichneten verfaßte und unterschriebene Petition an die Deputirten- Kammer um Streichung der in § 36 des Wahlgesetzentwurfs enthaltenen Beschränkung, wonach Bürger unter dreißig Jahren von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, liegt in der Expedition der „Nassauischen Zeitung" (Wilhelm Friedrich'sche Buchhandlung auf dem Friedrichsplatz) zur Einsicht und Unterzeichnung offen.
Ich bitte diejenigen meiner Mitbürger, welche meinen Ansichten beipflichten, bei der dringenden Eile der Sache, um baldige Unterschrift.
Wiesbaden, den 25. März 1848.
.___ Karl Braun.
An die Hohe Deputirten- Versammlung des Herzog- thums Nassau.
Gehorsamste Petition der unterzeichneten nassauischen Bürger, am Aufhebung der Alters- beschränkung tn § 36 des Wyhlgesetzeutwurfs.
Die gehorsamst Unterzeichneten haben mit wahrhaftem Befremden dem § 36 des Wahlgesetzentwurfs entnommen, daß die Wählbarkeit erst nach zurückgclegtem dreißigsten Lebensjahre eintreten soll.
Diese so sehr auffallende Bestimmung ist in den dem Entwürfe vorausgeschickten Motiven auch mit keiner Sylbe gerechtfertigt, und wir glauben, blos aus dem einfachen Grunde, weil sie sich überhaupt nicht rechtfertigen läßt.
Sie ist eine Schranke für die staatsbürgerliche Selbstbestimmung. Es handelt sich aber in der gegenwärtigen Zeitlage nicht darum, neue Schranken zu bauen, sondern die vorhandenen Beengungen und Beschränkungen zu entfernen.
M t t zurückgelegtem dreißigsten Jahre kann Jemand eben so gut charakterlos, unverständig und leidenschaftlich sein, als vor zurückgelegtem dreißigsten Jahre. Eben so zeigt uns die Erfahrung, daß oft Manner von weniger als dreißig Jahren mehr Verstand und mehr Besonnenheit haben, als solche von mehr als dreißig. Wir müssen aber unseren Wählern so viel Einsicht zutrauen, daß sie zwischen Besonnenheit und Unbesonnenheit, zwischen Verstand und Unverstand bei ihren Wahlen zu unterscheiden wissen, auch ohne daß sie dabei das Werk maß eines politischen Schwaben alters anlegen.
Seine Hoheit der Herzog hat seinen Bürgern eine Wahlreform zugesagt, welche sich auf freie Wählbarkeit gründet, nicht eine solche, welche auf ein Privileg des Alters basirt. Wir können verlangen, daß den großen Intentionen unseres Fürsten nicht aus kleinlichen Rücksichten entgegen gewirkt werde, daß nicht, während man die politischen Prä
rogative des Adels beseitigen will, Prärogative des Alters geschaffen werden.
Wir bitten daher, gestützt auf die öffentliche Meinung des ganzen Landes, welche sich über diesen Punkt namentlich auch in den Wiesbadener Volksversammlungen unverholeu ausgesprochen hat,
Hohe Deputaten-Versammlung möge die Altersbeschränkung in § 36 des Wahlgesetzentwurfs streichen.
(Folgen die Unterschriften.)
Deutsch Land.
^ Vertrauen zur guten Sache.
(Die oassamsche Wahlreform. Das Zulammentreten der Herrendank. Die CrfLllaag der landesherrlichen Proklamation.)
Wiesbaden, 24. März 1848.
Eines der größten Leiden unserer öffentlichen Zustande ist gegenwärtig das Mißtrauen, welches nicht blos die Handlungen, sondern auch und vorzugsweise die Unterlassungen der Regierung begleitet. Erscheinen bei der Berufung der Ständeversammlung auch Mitglieder der Herrenbank — alsbald verbreitet sich dringende Besorgniß, daß diese die achte Zusage deö Herzogs in der Proklamation vom 5. März l. J. zu nichte machen könnten! — Daß die Landstände des Her- zogthums nach dem § 1 der Verfassungsurkunde aus zwei Abtheilungen, Herrenbank und Deputirtenversammlung, bestehen; daß nach § 5 der Verfassungsurkunde beide Abtheilungen sich gleichzeitig versammeln; daß eine Uebertretung dieser Bestimmungen der Verfassung, wie sie doch gegenwärtig noch anerkaaint besteht, nach § 2. 2) derselben ohne Weiteres eine Anklage gegen den Staats- Minister begründen, nebenbei auch eine schlechte Bürgschaft für das Festhalten einer künftigen reformirten Verfassung gewähren würde; endlich daß die feierliche Versicherung des Herzogs vorliegt, daß er einem von der zweiten Kammer angenommenen neuen Wahlgesetze die Zustimmung ertheilen wird, welches auf dem Hauptgryndsatze beruht, daß die Wählbarkeit nicht an einen gewissen Vermögensbesitz gebunden ist,.— alles dies kann die besorgten Gemüther nicht beruhigen. Vielmehr wird die Anwesenheit der Mitglieder der Herrenbank als ein sicheres Anzeichen von reactionären Gelüsten des Ministeriums ausgelegt. Man bedenkt nicht, welche Unwahrscheinlichkeit, ja Unmöglichkeiten zur Verwirklichung einer solchen Besorgniß zusammen wirken müßtrn. Wie läßt sich es denken, daß bei der gegenwärtigen Sachanlage selbst der eingefleischteste Junker die Unklugheit hätte, dem so energisch ausgesprochenen Bolkswillen gerade in dem einzigen Punkte, den die stände zu berathen haben, entgegenzutreten, wodurch er überdies bei der bestüiM- ten Zusage des Herzogs offenbar nur sich schaden und zur Verwirklichung seiner Herzensmeinung auch nicht das Geringste beitragen würde. setzen wir aber das Unwahrschein-