Nr. 11.
Nassauische Zeitung.
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden, 2â. März 1848.
Die „Nassauische Zeitung" mit ihrem Beiblatte „Jürgerblatt für Unterhaltung und Literatur" erscheint täglich. Der Preis eines Vierteljahres ist für Wiesbaden fL 1. 43 kr. Die Monate März bis Juni werden ebenfalls zu demselben Preis abgegeben. Man abonnirt in Wiesbaden in der Expedition am Friedrichsplatz. Für Auswärts nehmen alle Postanstalten Abonnements an mit verhältnißmäßiger Preiserhöhung. — Inserate werden mit 3 Kr. sür die dreispaltige Zeile berechnet.
Nächsten Samstag, den 25. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr findet öffentliche Sitzung der Depu- tirtenversammlung statt. Die Tagesordnung ist: Mittheilung von Petitionen in Betreff des Wahlgesetzes, und Anfang der Berathung über dasselbe. Montag, und wenn nöthig, Dienstag, den 27. und 28. wird damit fortgefahren.
Variationen
über den § 36 des Wahlgesetz »Entwurfs:
„Wählbar zu Volksabgeordneten sind alle Nassauischen Staatsbürger, welche das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt haben."
Mcl.: „Schleswig, Holstein, ineerumschlungcn k."
Junger Mann, laß Deine Klagen,
Sie sind fruchtlos gar und ganz;
Mag Dein Herz so warm auch schlagen
Für das Wohl des Vaterland-:
In die Kammer kommst Du nicht,
Weil's am Alter Dir gebricht.
Magst Intelligenz wohl haben,
Kenntniß von dem Staatshaushalt,
Aber klug wird man in Schwaben
Dann erst, wenn man auch wird alt.
In die Kammer kommst Du nicht,
Weil's am Alter Dir gebricht.
Wer ein graues Haar aufweisen
Kann auf seines Kopfes Grund,
Der soll uns willkommen heißen
Zn der Volksvertreter Bund.
Zn die Kammer kommet nicht,
Wem's an grauem Haar gebricht.
Za, zu stürmisch ist die Jugend,
Sie verläßt die Schneckenbahn ,
Und das Alter nur hat Tugend.
„Immer langsam nur voran!"
In die Kammer kommet nicht,
Wem's am Alter noch gebricht.
So, Ihr Herr'n, reicht Euch die Hände,
Unter Uns hübsch bleiben Wir.
Denkt nur, was entstehen könnte,
Schöb' man nicht den Riegel für:
„In die Kammer kommet nicht,
Wem's an dreißig Jahr'n gebricht."
Einsicht kommt mit dreißig Jahren,
Dreißig Jahre gibt Verstand,
Gibt Ausdauer in Gefahren,
Liebe für das Vaterland.
D'rum zur Kammer komme nicht,
Wem's an dreißig Jahr'n gebricht.
Wiesbaden, den 22. März. Ernst Eulenspiegel.
Deutschland.
Die kirchliche Frage.
I.
An alle Mitglieder der evangelisch-christlichen
Kirche des Herzogthums.
In der landesherrlichen Proclamation vom 5. März ist auch verheißen: „Beseitigung aller Beengungen der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit." Die Erfüllung dieser Verheißung ist nur möglich durch völlige Gleichstellung aller der verschiedenen Glaubensgemeinschaften der dem Gesetz und dem Staate gegenüber. Diese Gleichstellung ist wieder nur dadurch möglich, daß alle Glaubensgemeinschaften von dem Staate unabhängig erstritt werden, so daß dem Staate nur das negative Aufsichtsrecht bleibt, das Recht, darüber zu wachen, daß dem Staate nicht aus den Maßnahmen der Glaubensgemeinschaften Schaden erwachse. Daraus folgt wieder die Nothwendigkeit, daß jede Glaubensgemeinschaft sich selbst regiere, und ihrer Bürgerschaft zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten eine Gliederung gebe, tue ihren eigenen obersten Grundsätzen anae- messen ist.
Die vereinigte evangelisch-christliche Kirche muß aus diesem Grunde, und aus dem andern, daß bei ihren Grundsätzen eine freie Verfassung der Civilgemeinden auch eine freie Verfassung der Kirchengemeinden nach sich zieht, ebenfalls eine neue Verfassung haben. Frühere Anträge auf zweckmäßigere Vertretung der Kirchengemeinden, welche den Behörden eingegeben wurden, blieben ohne Erfolg. Sie waren auch nur auf halbe Maßregeln gerichtet, weil durchgreifende Veränderungen im Kirchlichen bei den bisherigen Zuständen des Staatslebens im Allgemeinen nicht rathsam schienen. Jetzt aber ist nicht die Zeit der halben Maßregeln.
Was soll nun geschehen? Ist eine Presbyterial- und Synodal-Verfassung zu umgehen? Ist es noch möglich, durch Verschmelzung der Presbyterial-Berfassung mit der Consistorial- Verfassung einen Organismus der Kirche zu schaffen, welcher dem kirchlichen Bewußtsein der Gemeinden entspricht? Muß nicht freie Wahl der Aeltesten, der Pfarrer, der Synodalmitglieder, der Decane, des Bischofs, Grundlage der neuen Kirchen-Verfassung werden?
Alle evangelischen Christen des Landes und alle Geistlichen insbesondere fordere ich hierdurch auf, diese Fragen in reifliche Ueberlegung zu nehmen, und mögen sich Viele berufen fühlen, sich darüber öffentlich auszusprechen, damit wir uns klar werden, was wir wollen.
Rückerod, Amt Selters, den 15. März.
' M. Fr. Schröder, Pfarrer und Decanats-Verwalter.
II.
Erklärung der Redaction.
Wir eröffnen durch den obigen Artikel die Erörterung der kirchlichen Frage, wie solche durch die Proclamation