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kleidet sein werden, als jetzt, wo die Scheidung des Volkes in eine herrschende und in eine sklavisch dienende und gehorchende Classe dem Bewußtsein desselben nur allzu traurig anklebte.
Auch das freie Associationsrecht, das Recht friedlicher Volksversammlungen ist nur freien Staaten eigen, und gewährt dem Volke die Mittel, nicht nur alle möglichen Vereine zum Schutz und zur Förderung seiner leidlichen und geistigen Wohlfahrt zu bilden, sondern auch in politischer Hinsicht Ansichten, Wünsche, Stimmungen über schwebende Tagesfragen oder herrschende Zustände zu offenbaren und kund zu geben, welchen, als einem Barometer der öffentlichen Meinung, von der Gesetzgebung wie von der Regierung des Landes stets eine gebührende Aufmerksamkeit und Beachtung gewidmet werden muß.
Durch die Einführung der Schwurgerichte endlich tritt das Volk in ein Recht wieder ein, bas ihm von den ältesten Zeiten seiner Geschichte an eigen war, das aber durch die Ungunst der Verhältnisse ihm längst verloren gegangen. Fortan wird in den wichtigsten Fragen über Freiheit und Leben der Angeschuldigte nicht mehr vor Richtern stehen, die vielleicht dem Volke entfremdet lebten und daher das Volk nicht kannten, zu welchen mithin das Volk auch nicht das Vertrauen haben kann, welches der Unschuld den freudigen Muth und selbst dem Verbrechen noch einigen Trost verleiht. Dadurch, daß fortan das Volk durch die aus seinen Reihen hervorgehenden Geschwornen mit zu Gericht sitzt und über den Thatbestand urtheilt, muß auch die Verwaltung der Gerechtigkeit in den Augen desselben einen ganz andern Charakter annehmen, und die Ehrfurcht vor dem Gesetze, das nicht nur als der Ausdruck der Allgemeinheit von dem Volke ausgegangen ist, sondern über dessen Heilighalmng nun auch von dem Volke selber gehalten wird, mächtig gewinnen. —
Fassen wir das Gesagte kurz zusammen, so ist unserem Volke durch die Proclamation vom 5. März Alles verliehen, was nur immerhin einem Volke unter der republikanischen Staatsform an Freiheit zu Theil geworden sein kann. Ein Volk, dem die Selbstverwaltung seines Gemeindewesens in die Hände gegeben ist, das die Waffen trägt zum Schutz seiner Institutionen nach Außen, wie nach Innen, das durch allgemeines Stimmrecht eine wahre Volksvertretung zur Herstellung von Gesetzen, die der Ausdruck des allgemeinen Volks- willens sind, zu seiner Selbstbesteuerung und zur Controle des Staatshaushaltes aufstellt, welches das Affociativnsrecht besitzt und durch Geschworne Jut) selbst richtet, dem endlich die freie Presse als immer offnes Auge dient, um alle Mißbräuche sogleich zu entdecken, an's Licht zu ziehen und dadurch abzustellen, — wahrlich, kein Bürger Nordamerika's kann sich einer größern Freiheit rühmen! So diene uns denn die unsrige vorab zum Wohle und zur Ehre unsres engern und weitern Vaterlandes, dessen freie und gesetzliche Söhne zu sein, unser höchster Stolz sein soll. —
Wiesbaden, 21. März. Die Frauen und Jungfrauen unserer Stadt wollen der hiesigen Nationalgarde Fahnen sticken, und hat das schöne Geschlecht heute darüber seine Berathungen gepflogen. Ein solches Vorhaben kann uns nur erfreuen, und mehr noch wird es Freude bereiten, wenn diese Fahnen die eigne Arbeit hiesiger Frauen und Jungfrauen sind. Referent vernimmt aber, daß man auch die Absicht ausgesprochen, die Fahnenstickerei außer Landes (in Mainz oder Frankfurt) besorgen zu lassen. Ein solches Vorhaben können wir aus vielfachen Gründen nur sehr mißbilligen, und wenn wir die Gründe, die so nahe liegen, auch nicht aussprechen, so hoffen wir doch, daß unsere Frauen und Jungfrauen der Nationalgarde kein Geschenk anbieten werden, welches sie nicht selbst fertigten, sondern außerhalb ihrer Vaterstadt haben verfertigen lassen. — —.
X* Nassau. Während die Ruhe bei uns allmälig wiederkehrt, bereiten die Ultramontanen eine neue Agitation vor. Zu Limburg ist eine Petition an den Landes^crrn fabricirt worden, wonach die Aufhebung des Edicts v. 30. Jan. 1830 erbeten wird. Ein Träger schleicht von Haus
zu Haus; es ist ihm gelungeu, unter allen möglichen und falschen Vorspiegelungen manche Unterschrift zu erhaschen. Aber zur Ehre der Limburger sei es gesagt, Viele haben nicht unterzeichnet, weil sie das Unhaltbare, das Unlautere klar einsehen, Andere sind erbittert, weil man sie hintergangen hat. Die Petition bildet ein Heft, und soll ohne Zweifel die Wanderung durch's Land antreten.
Und was enthält nun jenes Edict? Der §. 1 lautet: „Der katholischen Religion steht das Recht der Ausübung des freien Bekenntnisses ihres Glaubens gleich den andern anerkannten Kirchengemeinden zu; allen Bekenâern ist der volle Genuß dieses Rechts zugesichert. Es bestimmt ferner, daß die geistliche Behörde Bullen, Breven und andere bedeutende kirchliche Anordnungen nicht ohne Zustimmung des Staats veröffentlichen darf, daß sie nicht jede ihr beliebige Versetzung oder Strafe der Geistlichen vornehmen kann. Diese stehen unter dem Schutz der Staats-Gesetze, wie Jeder.
Druck der katholischen Bevölkerung kann aus diesem mit andern Staaten abgeschlossenem Gesetz unmöglich hervorgefunden werden. Nein! Es schützt vor maßloser Willkür, vor beliebigen Kirchenstrafen, Ercommunicationen u. f. w. ; es bewahrt die Geistlichen vor unbedingter Unterwerfung.
Zu was also der letzte ohnmächtige Versuch der Dunkelmänner? Haben sie noch immer nicht begriffen, daß ihr System und das Wort Freiheit wie Spott klingt? Wahre Religionsfreiheit ist ja doch eine andere, als die, welche sie wollen. Während sie mit dem einen Auge mit der Göttin der Freiheit liebäugeln, schielen sie mit dem andern nach unumschränkter Gewalt.
Dies zur Aufklärung der Sache, denn alle wahrhaften Freunde des Volks können nur mit Indignation solchen Versuch zur Aufregung der Gemüther ansehen. Er scheitere am klaren Sinne jedes Vernünftigen!
König Friedrich Wilhelm IV. an» 19 März. In Berlin betrachtete sich das Volk nach einem 14 stündigen hel- denmüthigen Kampfe am Morgen des 19. als Sieger und war es auch, obschon die Truppen kein Terrain verloren. Um 11 Uhr wurde der Befehl gegeben, sämmtliche Truppen aus der Stadt zu entfernen. Mit der musterhaftesten Achtung für Gesetz, Ordnung und öffentliche Sicherheit hat sich das Volk betragen; keine Excesse, wekcher Art es auch sei, sind vorgekommen. Verwundete und Todte sind in's königliche Schloß gebracht worden. Hier ereignete sich zwischen dem Volke und dem Könige eine peinliche Scene. _ Die Gefallenen waren im Schlosse zur Schau gelegt. sDas Volk be- - gehrte, der König, welcher auf dem Balcon erschienen, solle herabkommen. Der König erschien und entblößten Hauptes bezeugte der König den Gefallenen seine Achtung. — In einem der Schloßhöfe ereignete sich etwas später ein anderer Auftritt. Mildem beliebten Polizeidirector voran zog ein Hause in das Innere des Schlosses. Auf seinen Ruf erschien der König; endloses Hurrahrufen erschallte. Mit einem Male stimmte dieser dichte Menschenhaufe den Choral an: „Nun danket alle Gott!" mit einer Ruhe und Sammlung, die von der mächtigsten Wirkung war. — Der König hat die allgemeine Volksbewaffnung zugegeben und seine Person und die Ruhe der Residenz deyi Schutze seiner guten Bürger anvertraut. In der Nacht vom 18.—19. März erließ er eine Proclamation an die Berliner: das Geschehene zu vergeffen, wie er cs in seinem Herzen vergessen wolle, um der großen Zukunft willen, die unter dem Friedens-Segen Gottes für Preußen und durch Preußen für Deutschland anbrechen werde. Die angebotene Entlassung der bisherigen Minister ist angenommen, Graf v. Aruim mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Graf Schwerin ist Cultusminister, Herr von Auerswald Minister des Innern, General-Steuerdireetor Kühner inter- ministischer Finanzminister; die übrigen Minister bleiben einstweilen im Amte, bis zur weiteren Beschlußnahme über die Besetzung ihrer Ministerien.
'Wien, 14. März. Heute ist Alles ruhig, daS Militär hat die Stadt räumen müssen, sämmtliche Plätze und öffentlichen Gebäude sind von Stu-