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Forderung eines verfassungsmäßig organisirtem und verbürgten Rechtsbestandes. In diesem Sinne bemerkte schon 1817 selbst der von angeblichen Liberalen verschrieene Hegel: „daö Glück und die Anstrengungen der europäischen Regierungen und ihrer Völker hatten es vollbracht, die Souverainität der deutschen Reiche von der Beschränkung, unter der sie noch lagen-, zu befreien, und damit die Möglichkeit herbeigeführt, den Völkern freie Verfassungen zunächst zu versprechen. Eine höhere Nothwendigkeit aber, als in dem positiven Bande eines Versprechens, liegt in der Natur der zu allgemeiner Ueberzeugung gewordenen Begriffe, welche an eine Monarchie die Bestimmung einer repräsentativen Verfassung, eines gesetzmäßigen Zustandes und einer Einwirkung des Volkes bei der Gesetzgebung knüpfen."
Zur Bildung dieser Ueberzeugung in unserem Volke trugen aber, nächst den vielfachen Mißständen, welche im Staatsleben aus der Verkennung oder Verläugnung deö Zeitgeistes entsprangen, nächst den Lehren freisinniger Forscher und den öffentlichen Verhandlungen in einigen Bundesstaaten, in nicht geringem Maaße die Debatten, die Siege und Niederlagen bei, in denen wir auf der französischen Weltbühne im größeren Maaßstabe das politische Drama sich entwickeln und seiner Peripetie entgegen eilen sahen, welches auch bei uns auf die mannigfachste Weise eingeleitet wurde.
Wie aber in Frankreich ein rückwärtsstrebender Adel und Klerus sich mit ehemals NapSleonischen Souverainitätödienern vereinigten, um aus dem Art. 14 der Charte die königliche Befugniß zur Vernichtung oder doch zur Paralysirnng eben dieser Charte abzuleiten , so waren auch in Deutschland sofort nach Cvnstituirung des Bundes Aristokraten und Hospublizisten eifrig bemüht, den Art. 13. der Bundesacte in einem Sinne zu deuten, welcher weder der uralten, historischen Autonomie der wahrhaften deutschen, noch dem in der Wissenschaft jetzt herrschenden Vernunft^recht, noch den positiven Eingeständnissen der übergroßen Mehrheit deutscher Fürsten entsprach. Man verwog sich sogar, der gerühmten deutschen Treue und Redlichkeit zum Trotz, zu deduziren, daß die in Zeiten der Noth von deutschen Fürsten ertheilten urkundlicheu Versprechen dieselben nicht zu deren Erfüllung verpflichteten. Führte nun jenes Restaurationsbestreben in Frankreich in Folge seiner Centralisation in kurzer Frist zu einer durchgreifenden, heilsamen Krise, so konnte Deutschland, seiner ganzen Beschaffenheit nach, nur allmählich und bis jetzt nur theilweise das Ziel erreichen, welches die Fürsten während des Befreiungskrieges, welches schmähliche Noth vor demselben, welches Geschichte, Vernunft und der Geist der Zeit uns vorgesteckt haben.
So viel liegt aber klar zu Tage, daß Religion, Kunst, Wissenschaft, Litteratur und Handel, daß sogar Eroberungskriege und Staatsschulden fast ganz Europa in eine innige und unverbrüchliche Gemeinschaft des Lebens und Strebens, der Bedürfnisse und Interessen verflochten haben, in welcher Gedeihen und Leiden, Fort« und Rückschritte des eine» Volkes mehr oder weniger die aller Anderen bedingen und hervorrufen. In dieser organischen Verkettung hat unstreitig Frankreich, seit Ludwig XIV. und durch ihn, hinsichtlich des Staats lebens die Initiative ergriffen und bis auf den heutigen Tag behauptet. Seine Sprache, seine Litteratur und seine Tagblätter sind eines der bedeutendsten Bildungselemente unseres Volkes geworden, und wenn seine vielfachen Verirrungen, Mängel und Fehlgriffe uns füglich zur Warnung zu dienen haben, so ziemt eS uns nicht minder, daS Wesentliche und Hochbedeutsame zu erforschen und anzuerkennen, welches mit Schmerzen zu gebären, Kelches mit Ruhm zu vollbringen ihm vom Weltgeist zugetheilt worden zu sein scheint. (Forts, f.)
Der Fürst Abu -Jschak.
Die Geschichte Afrikas ist nichts als eine fortwährende Reihe von Morden. Unter der Menge schändlicher Afrikaner, welche die Krone trugen, zeichnete sich jedoch noch besonders Abu-Jschak, aus dem Geschlechte der Aghlebiten aus, der, nachden er acht seiner Brüder hatte erdroffeln lassen, sich das grausame Vergnügen machte, daS Blut seiner eigenen Kinder zu vergießen. Mit Mühe nur gelang es der Mutter dieses Ungeheuers, seiner Wuth sechszehn junge Mädchen zu entziehen, welche ihm zu verschiedenen Zeiten von seinen zahlreichen Frauen geboren worden waren. Als diese Mutter eines Tages mit Jschak zu Mittag aß und seine Verzeihung wegen dem, was sie gethan, zu erlangen für nothwendig hielt, benutzte sie dazu den Augenblick, wo ihr Sohn eS zu bedauern schien, daß er keine Kinder mehr habe; zitternd gestand sie ihm, daß sie sechszehn Mädchen gerettet habe. Der Tiger schien gerührt zu sein und wünschte dieselben zu sehen. Sie kamen; ihre Anmuth, ihre Unschuld rührte den wilden Jschak; er liebkoste sie lange Zeit. Seine Mutter, welche Freudenthränen vergoß, entfernte sich, um Gott für diese glückliche Wendung der Sache zu danken. — Eine Stunde darauf brachten ihr Verschnittene die sechszehn Köpfe der jungen Prinzessinnen.
Druck und Verlag von Wilhelm Friedrich am Friedrichsplatz. — Verantwortlicher Redacteur: W. Friedrich.