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Nassauische Zeitung.
Freiheit, Wahrheit und Recht!
Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!
Wiesbaden, 22. März 18L8.
Die „Nassauische Zeitung" mit ihrem Beiblatte „Durgerbtatt für Unterhaltung und Literatur" erscheint täglich. Der Preis eines Vierteljahres ist für Wiesbaden fl. 1. 43 fr. Die Monate März bis Juni werden ebenfalls zu demselben Preis abgegeben. Man abonnirt in Wiesbaden in der Expedition am Friedrichsplatz. Für Auswärts nehmen alle Postanstalten Abonnements an mit verhältnißmäßiger Preiserhöhung. — Inserate werden mit 3 Kr. für die gespaltene Zeile berechnet.
Deutschland.
A Preußens Zukunft.
Wiesbaden, 21. März.
In unserm leitenden Artikel vom 18. und unserer Nummer vom 20. März haben wir für Preußens Zukunft Hoffnungen und Befürchtungen ausgesprochen, welche in den wenigen Tagen bereits theilweise zur Wahrheit geworden sind.
Die großen Ereignisse in Wien haben in Berlin endlich den König bestimmt, alle Forderungen des Volkes, wie sie die von ganz Deutschland sind, zu bewilligen. — Doch das lange Zögern des Königs, der böse Rath schlechter Räthe, wohl eines Thile, Savignp und Eichhorn, ist die Ursache geworden, daß die Concessionen zu spät eintraten, unrein schreckliches Blutbad und die Metzelei zwischen Soldaten und Bürgern zu verhindern.
Die so eben uns zukommenden Berichte aus Berlin lauten:
Berlin, 19, März, Morgens 7 Uhr. Am 18. d. von Mittag 3 Uhr bis zum 19. März Morgens 5 Uhr ist in Berlin eine Schlacht geschlagen zwischen dem Volke und dem Militair, in welcher die Todten nach Hunderten, die Verwundeten nach Tausenden zählen werden. Das Militair ist Meister. Das Volk, dem sich zum Theil Bürger und Studenten angeschloffen hatten, ist unterlegen. In diesem 14stündigen Kampfe sind sämmtliche Barrikaden von den Truppen genommen und der Sieg durch Kartätschen entschieden worden. Ueber Ursache und Details des Kampfes erwarten Sie baldigst das Nähere; noch bin ich unvermögend, ruhigen Bluts zu berichten.
Nähere Berichte bringt unsre heutige Beilage. Möge Gottes Hand walten! — Die deutsche Freiheit mußte in Wien und Berlin mit dem Herzblute der Bürger erkauft werden, aber siegreich tritt sie aus dem Kampfe hervor! Preußens Zukunft ist nunmehr entschieden. Oesterreich und Preußen sind gewonnen für das große Vaterland, und bilden zwei neue feste Säulen des Ricsenbau's von Deutschlands Staatenbunde.
O Betrachtungen über die Preßverordnung.
Vom Rhein, 21. März.
Das Sicherheitscomitä zu Wiesbaden predigt gegen das im Lande herrschende Mißtrauen. Geniert eS vielleicht?
Die Nassauer haben sich nicht das Geringste vorzuwerfen, was die Würde der Bewegung beeinträchtigte. Niemand kann es uns aber nach so oftmaliger Ueberlistung verargen, wenn wir nicht in Jubel ausbrechen, bevor wir genau wissen, woran wir sind; wenn wir Allem scharf ins Gesicht schauen, um zu erspähen, ob wir Wahrheit oder Täuschung, ehrliche Menschenzüge oder Masken vor uns haben: wenn wir die vor uns liegende Theile des neuen Staatsgebäudes sorgfältig untersuchen, ob nicht jene Hinterthürchen in recht ver
steckter Weise angebracht sind, die, sobald der Wind von andrer Seite wehte, sich plötzlich öffnen und den Staatsdämonen des großen Lügenfürsten Metternich den feierlichen Einzug gestatten würden. — Gerade das mißliebige Mißtrauen ist die erfreulichste Erscheinung bei der gegenwärtigen Bewegung, und ein sicherer Bürge, daß das Volk alle Täuschungsversuche mit Entschiedenheit zurückschlagen und mit Würde sein erhabenes Ziel erreichen werde. In einer Procla- mation des Sicherheitscomitö's heißt es wörtlich:
„Die uns zugesicherte Preßfreiheit ist bereits auf gesetzmäßige Weise im Verordnungsblatt publicirt."
Schlagen wir nun im Verordnungsblatt nach, so finden wir:
§. 1. Die Censur ist aufgehoben und unbeschränkte Preßfreiheit eingeführt.
§. 2. Vergehen, welche durch das Mittel der Presse begangen werden, unterliegen den allgemeinen Strafgesetzen.
§. 3. Solche Vergehen werden von den Hof- und Appellationsgerichten abgeurtheilt.
Nehmen wir die Sache von der besten Seite; — das Folgende ist gewiß unwiderlegbar. — Wir stehen unter dem Wortlaut der obigen Verordnung, so lange Oeffentlichkeit, Schwurgerichte, Preßgesetz nicht ins Leben getreten sind. — Gerade in dieser Zwischenzeit bedarf man der freien Presse in der ausgedehntesten Weise, um die faulen Stellen unseres Staatskörpers beleuchten, um gestaltend eingreifen zu können in das vor uns liegende Chaos. — Werden wir nun durch unser Aufdecken, durch unser Beleuchten mißliebig, so kann man uns nach Strafgesetzen, aus denen alles Mögliche gemacht werden kann, von den Hof- und Appellationsgerichten aburtheilen lassen, und diesen ist es durch jahrelange Uebung eine Leichtigkeit, unser Wirken unter die Rubrik: „Verhöhnung von Behörden, frecher Tadel bestehender Gesetze" zu bringen. „Sie werden in jetzigem Augenblicke, da das Volk wacht, es nicht wagen, so zu handeln;" dieser Einwurf kann uns nur wenig trösten; es ist traurig genug, daß sie, auf die Verordnung gestützt, so handeln könnten. Machen sie von ihrem Gesetz keinen Gebrauch, so ist dies Gnade, wir wollen aber Recht. — Jedenfalls enthält obige Preßverordnung die trefflichsten Anknüpfungspunkte für die Reaktion. Sollte das Volk in den bleiernen Schlaf der Sicherheit verfallen, so dürften wir, nach kurzem Freiheiötraum, eines schönen Morgens wieder im alten Kerker erwachen. — Die Kammer kann allerdings vor dem Mißbrauch der Verordnung schützen, aber nur eine, den Volkswillen in seiner ganzen Reinheit aussprechende Kammer wird dies thun. Aber, sind wir denn sicher, ob man uns das Einkammersystem in diesem Sinne geben will, ob sich nicht bei der zu erwartenden Kammergeburt die Erbsünde dennoch einschleicht und ihr historisches Recht beansprucht? — Ganz gegen Nr. 8 der bewilligten Forderungen ist auch die erste Kammer versammelt und hält Sitzungen. Was wollen diese Leute? Mit höchst eignen Ohren hören, daß das Volk sie nicht will? Ist die erste Kammer einberufen, ihr eigenes Todesurtheil zu unterschreiben? Das wäre zu hart. Ist sie aber zu andern: