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Leipzig, 14. März, Mittags. So eben wird hier fol­gende Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag zur Kenntniß des Publikums gebracht:

Dresden, 13. März. Se. königl. Maj. haben den Staatsminister von Könneritz aus dem Staatsdienst ent­lassen. Se. königl. Maj. haben auch die Entlassung der Staatsminister von Zeschau, von Wietersheim, von Carlowitz und von Oppell beschlossen, zugleich sedoch angeordnet, daß sie die ihnen übertragenen Departements so lange fortführen sollen, bis die ihnen des baldigsten zu ge­benden Nachsolger eingetreten sein werden."

Wir zweifeln keinen Augenblick, daß diese königliche Ent­schließung zur Beruhigung der Gemüther wesentlich beitragen und mancherlei Befürchtungen, deren man sich nicht evtschlagen konnte, nunmehr in Bälde beseitigen werde. Uebrigenö wissen sich die hiesigen Einwohner, namentlich aber die Studenten, vortrefflich mit den Soldaten zu vertragen. Letztere ziehen seit Sonntag in Schaaren auf die benachbarten Dörfer, singen, trinken, tanzen und sraternisiren mit den munteren sungen Mannschaften und theilen brüderlich ihre dreifarbigen Cocarden mit ihnen, die man hier allgemein trägt und wahrscheinlich in kürzester Zeit auch an der Brust der Conservativsten erblicken wird, wenn sich die Nachricht bestätigen sollte, daß der Bundes­tag in großartiger Consequenz die Farben, welche so vielen braven deutschen Jünglingen LebenSglück und Vaterland gekostet haben, als deutsche Nationalfarben anerkannt habe. (Köln. Z.)

Wahlgesetz.

Wiesbaden, 17. März.

Die öffentliche Discussion in den seitherigen Abendgesell­schaften über das bei den Ständen znr Berathung vorliegende Wahlgesetz ist nach einer gestern Abend von dem Vorsitzenden der Versammlung gegebenen Erklärung geschlossen, und bleibt es daher Aufgabe der Presse, den wichtigen Gegenstand in einzelnen Punkten weiter zu erörtern, so lange es noch Zeit ist. Ich will auf diesem Wege meine Ansichten über die Wahl von Staatsdienern zu Abgeordneten der Beurtheilung meiner Mitbürger übergeben. Es ist deren Zulassung als Deputirte einstimmig beja't worden und auch ich halte es für durchaus ungerecht, wenn wir jetzt einem Kastengeiste das Wort reden wollten, welchen wir seither an der Mehrzahl der Staatsdiener mit Recht getadelt haben. Eine Frage erscheint mir jedoch erheblich genug, um sie der Erwägung der jetzigen Ständekammer und des größeren Publi­kums zu unterbreiten es ist dies die Frage: In wel­cher Anzahl sollen Staatsdiener in der Kam­

mer Sitz haben können? Beschränken wir deren An­zahl gar nicht, so dürfte es vorkommen, daß die Hälfte der Kammer aus Staatsdienern bestände, und eine solche Kammer würde, ich darf es kühn behaupten, das Ver­trauen des Landes nicht genießen. Der Einwand etwa, daß hiergegen das Vertrauen der Wähler spreche, ist nicht stichhaltig. Die Wahlen erfolgen zu gleicher Zeit in allen Wahlbezirken, die Wähler des einen wissen nicht was in dem anderen vorgeht, sie wählen so und so viel Staats­diener, wissen und vermuthen aber nicht, daß in den ande­ren Bezirken ebenso viele oder mehr gewählt werden. Das Ergebniß sämmtlicher Wahlen überrascht sie, da die Staatsdiener allein schon für sich die Mehrheit in der Kammer bilden und das haben die Wähler nicht gewollt denn verhehlen wir es uns nicht, die Staats­diener stehen mehr oder weniger unter dem Einflüsse der Regierung, die doch durch die Stände controlirt werden soll. Sind sie auch durch demnächst zu erlassende Gesetze gegen willkürliche Pensionirung, Versetzung und Absetzung gesichert, d. h. sind sie gegen Strafen für etwaiges mißbelie- biges Verhalten in der Kammer gesichert, so hat die Re­gierung doch das Recht, die Will f'ährigen zu belohnen, sie hat das Recht, die Staatsdiener zu befördern. Dieses Recht können wir ihr so wenig entziehen, als ihre Befugniß, Gehaltszulagen, Gratificationen und dergleichen zu geben. Nehmen wir die Verhältnisse nicht, wie sie jetzt sind, wo wir von keiner Seite eine retrograde Bewegung zu fürchten ha­ben, nehmen wir solche, wie sse eintreten können, und neh­men wir weiter die Menschen, wie sie in der Wirklichkeit sind; nur Wenige finden wir gegen pecuniäre und andere Vortheile ganz unzugänglich, wenn sie Halbwegs glauben, ihre Handlungen ließen sich vor dem Richterstuhle des Ge­wissens vertheidigen. Da nun die möglichste Unabhängigkeit bei den Mitgliedern der Kammern eine der stärksten Garan­tien darbietet, so dürfte es dem Gesammtwohl nicht unange­messen erscheinen, dte Zahl der Staatsdiener in der Kammer- auf einMarimum von Zwölf zu beschränken, wenn dieGe- sammtzahl der Deputieren auf Vierzig festgesetzt wird. Wir würden dann eine würdige und hinreichende Repräsentation dieser achtbaren Klasse von Staatsbürgern haben, welche mit ihrer Geschäftskenntniß und ihrer Intelligenz des Guten Viel stiften könnten, ohne grade die Kammer zu beherrschen. Bei einer Eintheilung des Landes in 6 oder 12 Wahlbezirke ließe sich das Resultat ohne Mühe erreichen, wenn es jedem Bezirk überlassen bleibt, 2 und resp. 1 Staatsdiener zu wählen.

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