Einzelbild herunterladen
 

Nr. «

Nassauische Zeitung.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!

Wiesbaden, 19. März ISAS.

DieNassauische Zeitung" mit ihrem BeiblatteJürgerblatt für Unterhaltung und Literatur" erscheint täglich. Der Preis eines Vierteljahres ist für Wiesbaden fl. 1. 45 fr. Die Monate März bis Juni werden ebenfalls zu demselben Preis abgegeben. Man abonnirt in Wiesbaden in der Expedition am Friedrichsplatz. Für Auswärts nehmen alle Postanstalten Abonnements an mit verhältnißmäßiger Preiserhöhung. Inserate werden mit 3 Kr. für die gespaltete Zeile berechnet.

Landesherrliches Edikt.

Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. rc. haben in Anerkennung des auf die Ausbildung der Verfassung und die Verbesserung der öffentlichen Zustände nach den Forderungen der Zeit gerichteten allgemeinen Strebens, dem Zuge unseres Herzens folgend, uns gnädigst bewogen gefunden, wegen aller politischen Vergehen, we­gen deren noch unvollzogene Strafen erkannt und Untersuchungen ein- geleitet worden sind, oder eingeleitet werden könnten, eine allgemeine und unbeschränkte Amnestie und Vergessenheit des Vergangenen ein- tretcn zu lassen und verordnen daher:

Alle etwa von unseren Behörden erkannten und dermalen noch unvollzogenen Strafen wegen politischer Vergehen werden hiermit gänzlich erlassen; alle bereits anhängigen oder nach der bestehenden Gesetzgebung begründet erscheinenden Untersuchungen wegen bis zu dem Tage dieses Evictes begangener politischer Vergehen werden niederge­schlagen und sollen weder fortgesetzt noch angefangen werden.

Wir haben das volle Vertrauen in den gesetzlichen Sinn unserer getreuen Unterthanen, daß die durch unsere Proclamation vom 5ten 1. Mts. erfolgte Eröffnung der gesetzlichen Bahn zur Erlangung aller mit dem allgemeinen Wohl vereinbaren Freiheiten, zu deren geseblicher Verwirklichung theils schon Bestimmungen ergangen sind, wie die über die Preßfreiheit und'die allgemeine Volksbewaffnung, theils Gesetzes- Vorschläge zur Vorlage bei der künftigen Ständeversammlung vorbe­reitet werden, von nun au alle Versuche zur Erstrebung dieses Ziels auf ungesetzlichem Wege verhüten wird. Wir erwarten mit Zuversicht, daß unsere Behörden in ihren pflichtmäßigen Bemühungen zur Siche­rung der gesetzlichen Freiheit für Alle, welche neben einer schranken­losen Willkühr des Einzelnen nicht bestehen kann, bei der Handhabung der bestehenden Gesetze und der dadurch bedingten Sicherheit der Person, des Eigenthums und aller verfassungsmäßigen Rechte, in der für den Genuß der gesetzlichen Freiheit reifen und gebildeten Mehrheit der Bürger in den Städten, wie auf dem Lande, und namentlich an allen braven Wehrmännern die festeste Stütze und kräftigste Hülfe finden werden.

Wir überlassen uns demnach der Hoffnung, daß mit dieser unserer ebenso landesväterlichen als ernsten Warnung jedes Mißverständniß über eine, mit der wahren Freiheit unverträgliche Ausübung von Selbst­hülfe, sowie die Verkennung der in dem Zusammenwirken aller ächten Freunde des Vaterlandes liegenden Kraft der Regierung von nun an aufhören wird.

So gegeben Wiesbaden, den 17. März 1848.

(L. S.) Adolph.

vdt. von Dungern.

-___________________________________________________________________________________________________________________________________________________

# Was muß in jetziger Zeit unser Stotz sein?

Wiesbaden, den 18. März.

Was wir in den letzten Tagen gewonnen, es ist eine solche Fülle der wichtigsten und werthvollsten Güter, wornach wir Jahrzehnte gerungen, daß wir uns oft besinnen müssen, ob nicht alle die Ereignisse, die an uns vorübergegangen, in deren Gefolge uns jene Errungenschaft überkommen, nur ein flüchtiger, neckischer Traum gewesen. Gott sei gedankt: es ist kein Traum, es ist Wirklichkeit. Das Wort ist frei in Schrift und Rede; das Volk trägt die Waffen in Gemein­schaft mit verbrüderten, auf die Verfassung vereidigten Sol­daten; das Recht wird uns fortan öffentlich gesprochen und der Staatshaushalt besser geordnet werden; alle Confessionen sind gleich berechtigt; ein neues Wahlgesetz wird bereits von den Landesdeputirten berathen; ein deutsches Parlament kann uns nicht lange mehr entstehen.

Neben diesen großen Zugeständnissen hat unser Herzog aus freiem Antriebe uns noch von einer Last befreit, welche lange wie ein schwerer Alp auf dem Volksleben gelegen, er hat uns eine freisinnige Gemeindeverfassung zugesichert; zur Erfüllung der gegebenen Zusage hat er sich ferner an die Spitze gestellt, um mit den übrigen deutschen Fürsten die möglichst baldige Errichtung eines deutschen Parlaments her­beizuführen; endlich hat er in den jüngsten Tagen das ver­altete, in unserer Zeit nicht mehr haltbare System der- reaukratie- und Volksbevormundung gebrochen.

Freudig schlägt unser Herz, wenn wir diese Fülle der Güter, welche dem theuren Vaterlande mit einem Male geworden sind, erwägen; freudiger noch, wenn uns das Be­wußtsein sagt, auch ein Scherflein zu deren Erreichung bei­getragen zu haben. Was muß aber nach solcher Errungen­schaft unser Stolz sein? Gewiß kann er in nichts Anderem bestehen, als durch Gesinnung, Wort und That der Welt zu zeigen, daß wir derselben würdig sind.

Je mehr der wahre Vaterlandöfreund von dieser Noth­wendigkeit durchdrungen ist, um so tiefer muß es ihn betrü­ben, wenn er sieht, wie Gesinnung, Wort und That gar vieler Brüder solcher Anforderung noch nicht entsprechen.

Was sollen wir halten von der Gesinnung Jener, welche die Preßfreiheit dazu benutzen, rings um sich alle Autorität zu untergraben, alle hervorragenden Persönlichkeiten in der Gesellschaft zu schmähen oder doch zu verdächtigen, wobei die ohnehin so üppig wuchernde Saat des Mißtrauens immer mehr verstärkt wird! Wer sein Vaterland aufrichtig liebt, kann sich dazu unmöglich hergeben. Die Worte, welche un­sere westlichen Nachbaren wiederum als Wahlspruch sich er­koren:Freiheit/ Gleichheit, Brüderlichkeit" und Alles, was daran sich knüpft, haben zum dritten Male ihre magische Zaubergewalt über das menschliche Herz geübt und in dem­selben einen Enthusiasmus erzeugt, welcher bei sehr Vielen den Sieg über den nüchternen Verstand davon getragen. Möge der Himmel gnädig verhüten, daß unser Vaterland nicht die daraus hervorgehende Verblendung noch schwer büßen müsse. Nur Verblendete können verkennen, daß ohne Hei- ligachtung des Gesetzes, ohne Unterordnung unter dasselbe, ohne gewisse Beschränkung des Einzelwillens zu Gunsten der allgemeinen Staatszwecke kein Slaatsverband denkbar ist; nur Solche, die nicht von heiliger Freiheitsliebe, sondern von unklarem Freiheitsschwindel ergriffen sind, können der Untergrabung aller Autorität sich schuldig machen, ohne den schrecklichen Abgrund zu gewahren, der neben ihnen sich öffnet.

Wohin solcher Freiheitsschwindel führe, davon sehen wir die traurigsten Beispiele im Odenwalde, wo selbst die frei­sinnige badische Regierung im Vereine mit der freisinnigsten aller deutschen Kammern sich gezwungen sieht, Verblendeten durch Militairgewalt die vergessene Heiligkeit des Gesetzetz in Er­innerung zu bringen. Leider aber haben wir nicht nöthig, unsere Blicke in die Ferne zu senden: im Schooße des eige­nen Vaterlandes hat die Ungesetzlichkeit bereits Wurzel ge­faßt. Was die Völker, welche fett lange der vollsten Frei-