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Theilen Deutschlands haben dazu vorzüglich die Versamm­lungen unter den Zelten, so wie die Berathung der Stadt- verördneten-Versammlung über die an den König zu richtende Adresse beigetragen. Das Komito derVolksadresse" hat gestern den Versuch gemacht, die Stadtverordneten zu be­wegen, dieselbe des Königs Majestät zu überreichen, allein das Gesuch wurde abgelehnt. Die von den Stadtverordneten selbst berathene Adresse hat nicht den Beifall des Publikums. Sie istmatt" undverwischt."

Der gestrige Tag war wieder sehr reich an Nachrich­ten von Verleihung größerer Commandos, Lruppenmärschen und Tageöneuigkeiten.

Köln, 15. März. In einer heute gehaltenen außer­ordentlichen Sitzung beschloß der Gemeinderath, sofort eine Deputation von 12 Mitgliedern an den König abzusenden, um demselben Vorstellung über die Lage der Stadt und der Provinz zu machen. Der Oberpräsident der Rheinprovinz ist in Köln eingetroffen, um hier einige Zeit zu verweilen.

* sseldorf, 14. März. Das hiesige Regierungs- Collegium hat sich ebenfalls an den König gewendet und in klarer Weise über die bedrohenden Zustände der Provinz be­richtet. Alle ehrenhaften Preuß. Behörden sollten dieses Bei­spiel bei Zeiten nachahmen. Der Oberpräs, von der Provinz Sachsen fordert dagegen die Magistrate auf, die öffentl. Sitzungen der Stadtverordneten streng zu überwachen, und falls eine Frage politischer Natur dabei zur Verhand­lung kommen sollte, sie sofort aufzuheben. Die energischsten Petitionen aus den Rheinlanden an den König nehmen fort­während zu; aus kleineren, und größeren Städten ergeht derselbe energische Ruf an denselben. In Westphalen muß aber noch eine dumpfe Luft herrschen. Da, man höre es, die treuen Markaner, Bewohner der Kreisstadt Bochum eine Loyalitäts-Adresse an den König berathen wollen, wie wir es eben aus der Elbers. Ztg. zu unserm Bedauern lesen.

Wesel, 11. März. Gestern ist hier der Lieutenant von Beust vom 17. Infanterie-Regiment plötzlich verhaftet, und seine Papiere sind vom Militär-Gericht durchsucht, und dem Vernehmen nach zum Theile in Beschlag genommen worden. Dr. Dronke hat am 11. die Gelegenheit gefunden, seine Zelle in Wesel mit der Freiheit zu vertauschen.

Magdeburg, 9. März. Gestern ist hier der Befehl zum Ausmarsch der hiesigen Garnison, des 26. und 27. Re­giments eingitroffen; sie werden am 11., 12. und 13. d. M. ans der Eisenbahn von hier in die Rhcinprovinz abgehen. Das in Köln stehende Milirair wird sein Standquartier süd­licher nehmen und unsere Garnison wird durch Garderegi­menter aus Berlin ersetzt werden.

Magdeburg, 10. März. Heute Morgens um 11 Uhr fand eine Bürger-Versammlung Statt. Man beschloß eine Bewaffnung der Bürger, und die Militair-Behörde erklärte sich bereit, zu diesem Behufe vorläufig 15000 Säbel zur Verfügung der Bürger zu stellen.

Von der posenschen Grenze, 9. März. Wie zu vermuthen war, haben "die Pariser Vorgänge ihre Wirkung auch auf unsere Polen zu äußern angefangen. Eine große Anzahl polnischer Edelleute hat sich in Posen versammelt.

Jtali^it.

Von der italienischen Grenze, 3. März. Ein Reserve-Lager von 30,000 Mann wird in der Umgegend von Udine zusammengezogen werden, so daß die österreichische Truppenmacht in Italien sich gegen 150,000 Mann belau­fen wird.

Anfrage an das Sicherheits-Comit» zu Wiesbaden.

In den am 2. März zu Wiesbaden publicirtenneun Forderungen der Nassauer" war unter Pos. 8 ver­langt:Sofortige Einberufung der zweiten Kammer, le­diglich zur Entwerfung eines neuen Wahlgesetzes,

welches auf dem Hauptgrundsatz beruht, daß die Wählbar­keit nicht an einen gewissen Vermögensbesitz gebunden ist."

Demnächst wurde nach Nr. 4 des Verordnungsblattes vom 3. März d. I. durch das Staats-Ministerium die sofor­tige Einberufung der Stände verfügt.

In der zu Nr. 4 dieses Verordnungsblattes vom 3. März erschienenen Extrabeilage vom 5. März werden die obi- gen neun Forderungen, deren Gewährung vom Hrn. Mini­ster versprochen und durch die Frau Herzogin Mutter und den Bruder Sr. Hoheit seierlich verbürgt war, wiederholt in einer L a n d e s h e r r l i ch e n P r o c l a m a t i o n ", durch die Namensunterschrift des Herzogs auf's Neue be­stätigt.

Die zu Nr. 4 des oben erwähnten Verordnungsblattes vom 3. März erschienene zweite Extrabeilage vom 6. März bringt uns die Rede, womit Se. Hoheit die Ständeversamm- lung eröffnete, und worin die Berathung des neuen Wahlgesetzes als alleiniger Gegenstand ihrer Thätigkeit be­zeichnet wird.

In Nr. 5 des Verordnungsblattes vom 7. März finden wir das unter demselben Datum von Sr. Hoheit vollzogene Landesherrliche Edict, welches ausspricht:

§ 1. Die Censur ist aufgehoben und unbeschränkte Preß­freiheit eingeführt.

§ 2. Vergehen, welche durch das Mittel der Presse vergangen werden, unterliegen den allgemeinen Strafgese tzen.

§ 3. Solche Vergehen werden von den Hof- und Appellationsgerichten a b g e u r t h c i l t.

Die Extrabeilage zu Nr. 5 des Verordnungsblattes vom 7. März (b. Dato 8. März) theilt hm zwei land- ständische Adressen mit, welche Sr. Hoheit dem Herzog nach der Eröffnung der Ständcvcrsammlung überreicht worden waren. Die eine ist von dem Präsidenten der ersten Kam­mer, Grafen v. Walderdorf, die andere von dem Vorsitzen­den und den beiden Secretären der zweiten Kämmer Hergenhahn, Bertram und Siebert unterzeichnet, worauf Se. Hoheit erwiederte:Es freut mich, in Ihren Adressen den Ausdruck treuer Ergebenheit und Uebereinstinnnung Ihrer Gesinnungen mit den meinigen erneuert zu finden."

Aus dem vor uns liegenden Sitzungsprotocoll der ersten Kammer vom 7. März ersehen wir weiter, daß nach § 2 Se. Hoheit der Herzog den Hrn. Regierungspräsident Möl­ler, Hrn. Präsidenten Vollpracht, Hrn. Geh. Regie- rungsrath Gieße und Hrn. Ministerrath Bertram zu landesherrlichen Commissarien bei der Ständeversammlung, und nach § 3 den Herrn Grafen v. Walderdorf zum Präsidenten der Herrenkammer ernannt hat.

Es hat uns nicht recht klar werden wollen, zu welchen Berathungen die erste Kammer eigentlich berufen ist, da nach den von den Nassauern gestellten Forderungen und nach der von Sr. Hoheit ad Pos. 8 gegebenen feierlichen Zusage nur die zweite Kammer und lediglich zur Ent­werfung eines neuen Wahlgesetzes zusammentreten sollte, was nach dem ausgesprochenen Hauptgrundsatz,daß die Wählbarkeit nicht an einen gewissen Vermö­gensbesitz gebunden ist," doch vorerst die sofortige Reconstitnirung einer neuen Kammer auf jene Basis bedingt.

Da ferner durch § 3 des oben erwähnten Landesherr­lichen Edicts vom 7. März die Aburtheilung der Preß- vergehen vor das Forum der Hof- undAppol- lationsgèrichte verwiesen wird, was sich mit § 6 der Landesherrlichen Proclamation vom 5. März, wornach doch, wie wir es verstanden, von jetzt an Oesfentlich- keit, öffentliches mündliches Verfahren mit Schwurgerichten feierlich zugesagt sind, nicht vereinigen zu lassen scheint (denn noch ist uns das Schreckenssystem vom Jahre 1831 in zu lebhafter Erinnerung), so ersuchen wir das noch permanente Sicherheits-Comitö durch sein Organdie freie Zeitung" ungesäumt um eine offene, deutliche und beruhigende Erklärung.

Limburg, 11. März 1848. Mehrere Bürger.

Druck und Verlag von Wilhelm Friedrich. Verantwortlicher Redacteur: W. Friedrich.