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Deutschland.

9 Die Debatten über die Nassauische Wahlreform.

^Wiesbaden, 12. März 1848.

Auf Veranlassung mehrerer Deputaten der zweiten Kam­mer, welche vor Entwerfung und Berathung des neuen Wahlgesetzes die Stimmen einsichtsvoller und gesinnungstüch­tiger Männer darüber zu hören wünschten, wurden im Laufe dieser Woche, namentlich an den Abenden des 6., 7., 8., 9. u. 10. d. M., öffentliche Versammlungen zur Erörterung dieses Gegenstandes gehalten. Wir übernehmen es, unseren Lesern die gepflogenen Verhandlungen kurz und übersichtlich mitzutheilen. Dieselben berührten alle principiellen Punkte und enthielten viel Werthvolles, das zur Verständigung und zur Fortbildung der öffentlichen Meinung dienen wird, so daß wir den nicht in Wiesbaden wohnhaften Staatsbürgern durch eine Darstellung dieser Debatten einen wesentlichen Dienst zu erweisen glauben. Sie werden daraus erkennen, wie schnelle Fortschritte das öffentliche Leben und die Theil­nahme am Staat in wenigen Tagen gemacht hat; sie werden mit den Rednern bekannt werden, welche es wagten, die ersten zu sein auf diesem neu eröffneten und noch unge­wohnten Boden der öffentlichen Beredtsamkeit; sie werden endlich die angeregten und besprochenen Ideen ihrerseits wei­ter fortbilden und in ihren Kreisen verbreiten und verarbeiten können. Aber auch unsere Wiesbadener Bürger, welche den Versammlungen beiwohnten, werden es uns ohne Zweifel danken, wenn wir ihnen hier einen festen Anhaltspunkt zur Ordnung und Erinnerung des Gehörten bieten. Wir müssen indeß zur Vermeidung von Mißverständnissen (wenngleich zum Ueberfluß) erklären, daß sich unsere Mittheilungen kei­neswegs auf stenographische Aufzeichnungen, sondern blos auf das Gedächtniß gründen und nur die Grundzüge enthalten können, weshalb man etwaige Uebergehungcn und dergl. entschuldigen möge. Glaubt einer der verehrlichen Herrn Redner, daß wir seine Aeußerungen falsch aufgefaßt haben, so werden ihm diese Spalten zur Erklärung und näheren Erläuterung bereitwillig offen stehen.

Vorerst sei uns ein Wort über die äußere Haltung der Versammlungen erlaubt. Wir müssen gestehen, daß wir eine solche parlamentarische Haltung der Discussion, eine so ein­sichtsvolle Leitung und eine solche legale Einhaltung der sich von selbst verstehenden Ordnungsvorschriften für eine jede öffentliche Debatte, von einer noch so jung datirten Oeffent- lichkeit kaum erwartet hätten. Obgleich die Versammlungen zuletzt bis auf 400500 Theilnehmer augewachsen waren, störte kein willkürlicher Act die Ordnung der Erörterung. Obgleich von den aufgetretenen Rednern keiner, als der Präsident der Depudirtenkammer, Herr Procurator Hergen­hahn, eine Vorschule in der öffentlichen Beredtsamkeit ge­macht hat, sprachen doch einige mit Schwung und Gewandt­heit, fast alle aber mit Entschiedenheit, Klarheit und Ver­ständlichkeit. Kurz, diese ersten Bewegungen, mit welchen der Geist des öffentlichen Lebens seinen Flügelschlag beginnt, tragen einen so erfreulichen Charakter, daß wir sie mit den Worten eines unserer deutschen Dichter begrüßen:

Die Zukunft steht in Gottes Hand,

Doch ahnt mir, daß sie schön Dir tagt;

O schreite frisch und unverzagt,

Mein theures deutsches Vaterland!"

Am ersten Tage der Discussion (den 6.) bewegte sich die Debatte um den Wahlcensus. Es war mehr eine vorberei­tende Sitzung. Ihre Erörterungen wiederholten sich großen­teils am vierten Tage (den 9.), wir werden sie daher hier übergehen und am geeigneten Orte weiter unten einschalten.

Am zweiten Tage griff man die wichtigste Frage, eine innerste Principfrage auf, nämlich: Ob Ein-Kammer-System oder Zwei-Kammer-System? Die Debatte wurde mit großem Aufwand von Kräften von beiden Seiten geführt. Nachdem sich bereits in der vorausgehenden Discussion viele Stimmen für das Ein-Kammer-System ausgesprochen, trat Hr. Odern- heimer (Assessor an der Landes-Regierung) auf, um dasselbe

zu bekämpfen. Er gab zu bedenken, daß dasselbe fast in keiner Verfassung adoptjrt sei, daß, um von England zu schweigen, sogar die Vereinigten Staaten von Nordamerika es nöthig erachtet hätten, ihre Nationalvertretung in zwei Kammern zu scheiden, und daß ebenso Norwegen, bekannt durch die Freisinnigkeit seiner Verfassung, doch seinen Storthing (dies ist der Name der dortigen Volksvertretung) zwiefach gegliedert habe, indem die Gesammtheit der erwählten Re­präsentanten unter sich eine erste Kamnrrr erwähle, welche dann, von der zurückbleibenden zweiten gesondert, berathe und beschließe; es sei von der größten Erheblichkelk, daß wichtige Gegenstände einer zweimaligen Berathung in geson­derten Versammlungen unterworfen würden, weil nur hier­durch die Ruhe und Gründlichkeit der Erwägung gesichert werden könne, während es in einer einzigen Kammer möglich sei, daß ein beredtes und einflußreiches Mitglied die Majo­rität der Versammlung zu den extremsten und übereiltesten Beschlüssen verleiten könne. Der Redner sprach sich entschie­den gegen eine Adels-Kammer aus, eine solche vertheidige er nicht, deren Zeit sei vorbei, wenn er für ein Zwei-Kam­mer-System spreche, so meine er damit ein solches, welches auf denselben Grundlagen ruhe, wieder Norwegische Storthing, beide Kammern müßten aus der Wahl hervorgehen, dagegen müsse die erste aus solchen Männern bestehen, welche Bürg­schaften einer größeren Besonnenheit (etwa durch Alter und dergl.) böten. Die Ansichten des Hrn. Obernheimer wurden durch Hrn. Bergmeister Horstmann unterstützt und in vielen einzelnen Punkten näher begründet. Für das Ein-Kammer- System sprachen sich die Herren Landesdeputirten Dresel und Müller, sowie Hr. Lang aus Schwalbach aus. Sie führten an, daß, da Alle darüber einig seien, daß man eine Adels- Kammer nicht mehr wolle, sie nicht einsehen könnten, wozu man fernerhin die Abgeordneten in zwei Kammern theilen solle; die Erfahrung habe gezeigt, daß bisher stets die erste Kammer der Hemmschuh der zweiten gewesen sei, die neuen Wahleinrichtungen würden dafür bürgen, daß intelligente und patriotische Männer gewählt würden, die sich nicht von einem Einzelnen aus ihrer Mitte in das Schlepptau nehmen ließen, das Zwei-Kammer-System habe die Stimmung des Volks entschieden gegen sich, es lasse sich nicht mehr halten. Herr Braun (seit Kurzem Accessist an der Landesregierung, früher Amtsaccesfist in Selters) versuchte es, unter einer vergleichenden Darstellung verschiedener deutscher Verfassungen, namentlich aber mit Bezug auf die Knrhessische, die wider­strebenden Ansichten zu vermitteln: Die gegenwärtige Sach­lage spreche allerdings für Eine Kammer (welche Frage frei­lich in der Proclamation des Herzogs, die sich zunächst blos auf eine absolute Wählbarkeit beschränke, noch keine Basis finde, deswegen aber keineswegs ausgeschlossen oder gar un­möglich sei), die bevorstehende Ständeversammlung habe viele und schnell zu erledigende Arbeiten vor sich, es sei daher nöthig, daß ein möglichst einfacher und entschiedener Ge­schäftsgang, eine möglichst große Schnellkraft und Beweglich­keit erzielt werde, was wohl hauptsächlich durch ein Ein- Kammer-System bewirkt werden könne, während zwei Kam­mern stets einen langsameren Geschäftsgang und eine ge­wisse Rivalisirung erzeugten, bei welcher ebenso gut die zweite Kammer ein Hemmschuh der ersten werden könne und schon geworden sei, als umgekehrt; auf der anderen Seite aber sei es nicht zu verkennen, daß bei dem Ein-Kammer-System besondere Garantieen gegen Überschreitungen und Extremi­täten nöthig seien; diese glaube er aber zu finden:

1) in den Rechten ver Krone,

2) in den der Einen Kammer einzuverleibenden Elemen­ten der ersten Kammer (nämlich den großjährigen Prinzen des Herzoglichen Hauses und den Standesherrn, als erbli­chen Mitgliedern),

3) in einer für wichtigere Fragen über organische Site gelegensten festzustellenden Zwei - Drittel - Majorität. Herr Obernheimer stimmte dieser Ausführung bei und erklärte, daß auch er, unter solchen Garantieen, das Ein-Kammer- System für möglich und praktisch halte, wofür sich denn auch noch viele andere Stimmen erhoben.

Es wurde eine Stimme laut, welche Abstimmung ver-