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Neeht!«

Wiesbaden. Sonntag, 30. November

1831.

Virgrill Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der AdonnemeniopreiS beträgt vierteljä-rlich hier in Wiesbaden t 8. 45 fr., auswärt« durch die Post bezogen mit verhaltnißmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find btt der großen Verbreitung derFreien Zeitung- stets von wirksamem Er­folge. Die JnserationSgebührrn betragen für dte vtrrspaltig» Petitzetle 3 fr.

Die Verwaltung des Kirchenstaates.

Dom Rhein. Berichterstatter aller Farben schildern die Wirren im Kirchenstaate mit gleich grel­len Farben. Es dürfte daher wohl an der Zeit sein, einmal etwas tiefer auf des Uebels wahren Grnnd einzugehen. Die Sache vereinfacht sich bedeutend, wenn man den Hauptpunkt nicht aus dem Auge verliert.

Die römische Frage ist eine europäische Angelegen­beil, und wenn sie nicht als solche aufgefaßt und ge­löst wird, kann sie niemals zu einem befriedigenden Ergebniß gelangen. Was bisher geschehen ist Flickar­beit, dem es an jeder klar durchschauten Voraussetzung und eben barmn auch an jedem Endresultat fehlt. Nur eine so selbstgefällige beschränke Diplomatie, wie die französische, konnte sich einbilden, mit der Besetzung Roms, der Erlassung einer Staatsverfassung und der Zurückführung des Papstes , die Sache zu Ende ge­bracht zu haben. Aber heute thront der Papst in der Engelsburg und es ist damit wenig oder gar nichts erreicht. Alle Reformen, alle Institutionen werden sich so lange als völlig wirkungslos erweisen, bis im Kir­chenstaate ein Verwaltungspersonal eristirt, welches weiß, wozu das Regieren berechtigt und verpflich­tet!Man kann von den Disteln keine Trauben le­sen" undvon den Dornen keine Feigen," und von denjenigen, die in den geistlichen Uebungen und kirch­lichen Pflichten ausgewachsen sind, kann vernünftiger Weise nicht gefordert werden, daß sie als bürger­liche Obrigkeit ihre Stellen gut ausfüllen. Man schützt freilich vor, von den Beamten des Kirchenstaa­tes gehöre ein kaum beinerklicher Bruchtheil dem Prie- sterstaude, weit aus die meisten seien Laien; aber in den Ton und Richtung bestimmenden Persönlichkeiten liegt die Hauptsache, und diese sind überall Prä­laten !

Das herrschende System ist ein geistliches und eben barum mit den nächsten und dringendsten Bedürfnissen des weltlichen Regiments wenig oder gar nicht ver­traut. Es hieße Unmögliches von einem Diener der Kirche fordern, wollte man ihm zumuthen, in Erman­gelung jeglicher Beamtenroutine bei der Wahl der An­zustellenden keine Mißgriffe zu begehen, und wenn ir- gkiid etwas die Zustände des Kirchenstaates in diese Verwirrung gebracht hat, so war es eben der Mangel nur Halbweg tüchtiger Beamten. Die Anregungen zu einem den Volksgeist weckenden und belebenden Regi- ment müssen nothwendig von Männern ausgehen, die nicht blos tüchtige Studien gemacht, sondern zugleich Erfahrungen haben und das Volks- und Familienleben besser kennen, als diejenigen, welche in den Kirchen, wo geistliche Erziehung und kirchliche Obliegenheiten den Ausschlag geben, erworben werden. Alles was daher auf die materielle Wohlfahrt des Volkes Bezug hat, ist eben deshalb im Kirchenstaate so übel berathen. Auf dem Lande ist die Bevölkerung völlig verkommen;

mit Ausnahme der größeren Städte macht sich so ziem- lich unter allen Berufsarten eine Apathie und Willen­losigkeit bemerklich, denen jede innere Triebkraft stylt. Alle für die Nationalökonomie so höchst wichtigen Zweige, wie die Waldkultur, liegen völlig darnieder; der Ackerbau steht vielleicht noch auf einer niedereren Steife als zur Zeit der Römer, für Handel und Ge­werbe eristiren keine andern Quellen des Verkehrs und des Verdienstes, als diejenigen, die sie schon vor lan­gen Jahren besaßen; in allen Klaffen der Bevölkerung nimmt daher auch die Verarmung zusehend überhand und bei gänzlichem Mangel an zweckmäßigen, dem Fortschritt der Zeit entsprechenden Werkzeugen und Arbkitsgeräthen ist der Arbeiter außer Stand ge­setzt, die fremde Konkurrenz auszuhalten, oder auch nur die billigsten Anforderungen zu befriedigen. Wie soll da Rath geschafft werden? Was nicht blos in den Dörfern, sondern auch in den Städten auffallend erscheint, ist die gänzliche Unbekanntschaft mit den po­litischen Ereignissen des TageS und die sich daraus zum Theil erklärende völlige Gleichgültigkeit gegen alles, was vorgeht. Eine Zeitung bekommt man selten zu Gesicht, dann und wann denOffervatore Romano," gegen dessen Richtung das Volk ein leicht erklärliches Mißtrauen bekundet. Nur in der Nähe der toskani­schen Grenze wird hie und da ein Blatt von freier Richtung, wie derNationale" gelesen. Man frage Hunderte, wüsste von ihrer politischen Zukunft halten? Sie antworten nicht; darin stimmen aber die Meisten überein, daß sie schlecht regiert werden, und aus diesem Grunde erklärt es sich leicht, daß eS den Meisten gleich­gültig ist, ob der Papst in der Engelsburg oder sonst wo resioirt. Hauptsächlich sind es aber zwei Punkte, die das Volk der geistlichen Herrschaft zum Vorwurf macht: einmal, daß sie gegen Erbschleicherei durch Beängstigung des Gewissens auf dem Todtenbette zu nachsichtig sei, und die übermäßigen hohen Sporteln, weiche an die bischöflichen Kanzleien bezahlt werden müssen. Unzählige haben ihre Familien in bitterer Armuth zurückgelassen, um auf den Rath des Priesters durch die Dahingabe ihres Vermögens ihre Seele zu retten. In einem so blühenden, gewerbthätigen Lande, wie Belgien, konnte die Regierung es nicht gleichgültig mit anjehen, wie die Geistlichkeit durch Schenkungen zu Geld und Gut kam, und seit der Revolution von 1830 ihr Vermögen wenigstens um zwölf Millionen Francs vermehrt hatte; das Ministerium Rogier beschränkte durch ein Gesetz die Rechte der todten Hand, und die Klage nahm zusehends ab. Wie muß erst ein so ausgesogenes, ausgedrücktes Volk, wie das römische, durch die unbe­schränkte Schenkfreiheit zu kirchlichen Zwecken leiden! Wenn man auch gern zugibt, daß ein großer Theil dieser Schenkungen in mildthätigen Spenden der geist­lichen Corporationen den Armen zu Gute kommt, so darf man doch eben so wenig übersehen, daß auf die­sem Wege zur Hebung des allgemeinen Wohlstandes, zur Förderung der Produktion und zur Mehrung ihrer

Mittel und Kräfte, durchaus Nichts erreicht wird. Die Capitalien verschwinden immer mehr aus dem Verkehr und verlieren gänzlich ihre befruchtende Triebkraft. Eben­sowenig kann es gebilligt werden, daß daS Sportel­wesen zu Gunsten der Geistlichkeit einen kaum glaub­lichen Umfang erreicht hat Wo und wie auch der Römer mit der Behörde zusammenkommt, er muß be­zahlen, und gerade in diesem Punkte ist das geistliche Regiment um Nichts nachsichtiger, als das weltliche. Wenn ein Mädchen sich verheirathen will und nur 10 Scudi im Vermögen besitzt, so muß sie 5 Scudi für den Trauungsschein an die bischöfliche Kanzlei be­zahlen; späterhin kommt der Ortsgeistliche mit seinen Stolgebühren u. s. w., bis die zehn Scudi aufgezehrt sind. Außerordentliche Besteuerungen dieser Art sind nicht blos nachtheilig in moralischer, sondern eben so sehr in materieller Beziehung, und allgemein hört man den Wunsch äußern: Pius IX., auf den das Landvolk immer noch nicht ohne Hoffnung sieht, möchte mit Abstellung dieser Mißbräuche zuerst den Anfang machen, da alle politi­schen Reformen Nichts fruchten, so lange das Uebel nicht in seinem eigentlichen Sitz und Mittelpunkt ge­faßt und ausgerottet werde.

Deutschland.

O Wiesbaden, 29. Novbr. Heute und gestern wurde vor dem hiesigen Schwurgericht die Verhand­lung wegen eines am 16. December 1850 an dem Ban­quierhause de Nenfville-Humser zu Frankfurt a. M. begangenen großen Diebstahls geführt. Der Thä­terschaft im Complott sind beschuldigt 1) Christian Aderholdt von Cronberg, 2) Conrad Usinger von Altenbain, 3) Joh Henrich und 4) Friedr. S ch r o d t von Cronberg. Die Angeklagten sollen, nachdem sie die Thüre des Comptoirs gewaltsam erbrochen, den darin befindlichen Caffe»schrank geöffnet und daraus die Summe von 5752 fl. 59 kr. sich zugeeignet haben. Durch Lärm im Hause an ihrem Vorhaben gestört, ergriffen sie die Flucht; doch gelang es noch, auf der­selben des Christian Aderholdt und Conrad Usinger mit einer Summe des von ihnen zum Theil weg­geworfenen Geldes habhaft zu werden. Das fehlende, von den durch die Flucht entwischten Joh. Henrich und Friedr. Schrodt wahrscheinlich mitgenommene, Geld be­trug 1262 fl. 5 kr. Die Angeschuldigten genie­ßen des schlechtesten Leumundes, verbüßen theils gegen­wärtig schwere Zuchthausstrafen und sind in noch weitere Untersuchungen verwickelt. Die Geschwornen erkann­ten nach einer kurzen Berathung über Sämmtliche das Schuldig" und der Gerichtshof verurtheilte demge­mäß 1) Christian Aderholdt zu einer Zuchthausstrafe von 9 Jahren; Conrad Usinger zu einer solchen von 11 Jahr 4 Monaten; Johann Henrich zu einer Zuchthaus­strafe von 13 Jahr 8 Monaten; I. Schrodt zu einer solchen von 13 Jahr 10 Monaten; die letzteren mit den üblichen Verschärfungen.

Papis und Loudon.

Skizzen über das englische und französische Militär.

* DieKöln. Ztg." bringt Reiseskizzen über Lon­don und Paris von Th. Mügge, worin über daS eng­lische und französtscheMilitär folgende Schilderung gegeben wird:Nichts unterscheidet Engländer und Franzosen so sehr, wie das Verhältniß, in welchem bei beiden Nationen der Soldat zum Bürger steht. In England ist jeder Soldat ein Geworbener, und mit dem rothen Rocke hängt ihm ein Makel an, der durch nichts zu überwinden ist. Man sieht fast niemals einen Solda­ten mit Leuten im bürgerlichen Kleide zusammen, kein Mädchen läßt sich mit einem Soldaten ein; in ihren Casernen sind diese abgesondert von dem übrigen Volke, das ganz so thut, als seien die Vertheidiger des Va­terlandes eine Paria-Kaste, deren Nähe jeder anstän­dige Mensch vermeiden müsse. Die Garde-Regimenter in London, lauter ausgesuchte Leute, in ihren präch, tigen Röcken und Bärenmützen, bilden eine stattliche Truppe; noch blitzender sehen die Reiter-Regimenter aus, deren schöne Pferde den Neid aller Cavallerie- Offiziere des Continents erregen müssen. Eine wahre Quälerei für Mann und Pferd ist es aber, daß man vor den Horse Guards in Westminster die Wachtpo­sten rechts und links zu Roß schultern läßt. Die rie­

senhaften Reiter auf den riesigen Pferden sehen aller­dings prächtig aus, wenn sie im Harnisch und Helm wie Bildsäulen halten, den Karabiner auf das Knie gestemmt; aber das Ganze ist eine qualvolle, ruini- renbe Spielerei. Die Horse Guards sind die einzige öffentliche Wache, von wo aus die Posten vor den Staatsgebäuden, welche am James-Park liegen, die Posten im alten James-Palaste und in dem königlichen Palaste, Buckingham House, besetzt werden. Weiter sieht man in ganz London keine Wachen und keinen Soldaten im Dienst. Weder Böise, noch Bank, noch irgend ein Gefängniß oder irgend eine der vielen gro­ßen öffentlichen Anstalten hat einen Militm posten; die bürgerliche Aufsicht genügt vollkommen. Soldaten mit Wehr und Waffen dürfen auch in die City gar nicht hinein, nach einem alten Rechte, das eifersüchtig be­wahrt wird; eben so wenig dürfen Soldaten eine Waffe tragen, wenn sie nicht im Dienste sind. Es sieht da­her ziemlich luftig für den Bewohner des Continents aus, wenn er auf der Straße den Rolhröcken in- renmützen begegnet, ein leeres Bandelier über die Schulter gehängt und ein Spazierstöckchen in der Hand. Aber die Einrichtung ist jedenfalls gut und nützlich, mag sie ausseheu, wie sie will; denn sie hindert den Soldaten, in Trunkenheit oder brutaler Erbitterung die Waffe bei der ersten, besten Gelegenheit gegen seine eigenen Mitbürger zu gebrauchen und sich mit einem Verbrechen zu beflecken. Die Stellung des Soldaten

in England ist, das geht aus Allem hervor, eben so wenig über der Stellung aller anderen Staatsbürger, wie er irgend ein Vorrecht hat, oder einen besonderer Stand bildet, wenn er die Staatsgesetze beleidigt. Er wird gut gekleidet, gut ernährt und gut bezahlt; aber er darf niemals vergessen, wer ihn bezahlt, und daß Geld dazu aus der Tasche John Bull's kommt, der sich sein Recht nicht nehmen läßt. Eine Militär-Ge­richtsbarkeit gibt es nur nur bei Disziplinar-Vergehen, und eben diese soldatische Bestrafung mit Hieben, diese Herabwürdigung des Menschen, wie der echte Eng­länder sagt, diese Herabwürdigung des freien Mannes zu einer Maschine, wie es ihm erscheint, bewirkt die Mißachtung, welche im Volke vorhanden ist. Belei­digen Soldaten die Vorschriften der bürgerlichen Ge­setze und Einrichtungen, so werden sie ohne Weiteres festgenommen und von dem bürgerlichen Richter in das bürgerliche Gefängniß gesteckt. Es ist bekannt genug, wie vor einiger Zeit ein Garde «Capitän aus nobler Familie in das Arbeitshaus wanderte, weil er einen Polizeimann mit der Peitsche in das Gesicht geschla­gen hatte, und noch jetzt spricht man in London mit Stolz von diesem strengen Akte bürgerlicher Gerechtig- keitspflege, der allerdings ziemlich allein dasteht, weil gewöhnlich die übermüthigen Streiche junger Herren von Stande mit einer Geldbuße gefügt werden. Dagegen kommt es häufig vor, daß Soldaten vom Richter bei Wasser und Brod in daS SpinnhauS ge-