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Wiesbaden MkitkwozE), 19. November

âeihett nad Recht!(

1851

DUgiete Rettung" nf^dnt, mit Ausnahme des Montags, lagUch tu einem Bogen. Der AdonnemenlSpreiS beträgt vierteljährlich hier in Wt<Sdadeii 1 fi. 45 h., auswärts durch die Post bezogen mit ver;âl!inßiuahlgem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bet der großen Beidrettung derfreien Zeitung" stets von wirksamem Er­folge. Die JnferationSgkbühren betragen für die virrspaltig» Petitzeit» 3 fr.

Nordamerikanische Fragen.

* Die deutsche und da wir hoffen, daß daS Werk bald inS Englische übersetzt werden wird, so kön­nen wir sagen, die Weltliteratur ist um ein ausgezeich­netes Buch reicher geworben. Karl Quentin, preus­sischer Regierungsrath außer Dienst, ein tüchtiger Be­amter, der durch Herrn von Manteuffel plötzlich aus seinem Berufe gerissen ward, nachdem er durch ein halbes Leben nur für Andere gewirkt, hat seine erzwun­gene Muse zu einer Reise nach Nordamerika benutzt und als deren AusbeuteReisebilder und Studien aus dem Norden der Vereinigten Staaten" herausgegeben, die zu dem Gediegensten gehören, was über dieses reiche Thema seit Jahr und Tag geschrieben wurde. Der Verfasser erörtert sowohl die politischen, wie industriellen Fragen, das Kirchen« und Schulwesen, die topographi- schen, wie kulturhistorischen Gegenstände mit einer Um- und Einsicht, sein Urtheil ist so nüchtern und doch wie­der so herzlich und gemüthvoll. daß es eine Freude und ein Gewinn für jeden ist, der schon etwas zum Buche mitbringt. Denn zu dem gewöhnlichen Troß der Aus- wanderungsschriften gehören diese Studien freilich nicht. Das aber ist gerade ihr Vorzug. Indem wir jeden, dem es in der Politik um mehr als oberflächliches Schwatzen zu thun ist, auf diese Schrift aufmerksam machen, werden wir etliche solcher Stellen, über welche leider selbst unter manchen Gebildeteren noch oft eine traurige Unkenntniß herrscht, ausheben, auch aus dem Grunde, weil die nähere Bekanntschaft mit Andern manche Utopien zerstreut, aber auch manche Gelegenheit bietet zu Vergleichen und yun Besserwerden und Bes- sermachen. Die neueste Geldkrisis in Neuengland, welche diesmal schneller, als in früheren Fällen über­standen ward, bestimmt uns, mit einem allerdings et­was trockenen, aber sehr wichtigen Kapitel zu beginnen, mit dem nordamer ikamschen

Münzsystem uud Bankwesen.

Da die Münzeinheit in den vereinigten Staaten der Dollar ist, und daS Decimal-System dessen Thei­lung zum Grunde liegt, so findet der Fremde wenig Schwierigkeit, sich das ungewohnte Münzsystem anzu- eignsn. Es gibt jetz^ Goldmünzen von 1, 5, 10 und 20 Dollars. Der Dollar enthält 100 Cents, und in Silber sind ganze, halbe und viertheil Dollars, dann 10 und 5 Centstücke, (Dime und halbe Dime) vorhanden; zur Ausgleichung diene» Kupfe>cents. Die Staatskassen nehmen und zahlen nur diese Decimal­münzen. Neben denselben läuft indeß im kleinen täg­lichen Privatverkehr noch eine altenglische Berechnung nach Schillingen und Sirpences, die durch alte spani­sche Münzstücke repräsentirt wird. Danach gehen 8 Schillings auf einen Dollar, so daß der Schilling 12% Cents, und der Sirpence 6% Cents gerechnet wird, und beide Münzen ungefähr die Hälfte der gleichnami­

gen englischen Münzen werth sind. Zwar gilt in den sechs Staaten Neu.Englands eine aobere Eintheilung des Dollars in 6 Schillings; aber der große Einfluß von Newyork auf den Westen hat sich auch darin gel­tend gemacht, daß seine 8 Schillings Rechnung dort überall maßgebend ist.

Die Constitution gewährt dem Congreß das aus­schließliche RechtOflb zu münzen, den Werth der LandeSmünzen sowie fremder Geldsorten zu reguliren, und Gewicht und Maaß zu bestimmen."

Den unschätzbaren Werth dieser Bestimmung kann ein Deutscher vielleicht besser würdigen, als der, unter den Wohlthaten einer solchen Einrichtung geborene Amerikaner, welcher den Maßstab einer Vergleichung entbehrt. Materielle Vortheile weit mehr noch, als die formelle Erklärung politischer Rechte und theoretische Abwägung der Gewalten, gleichen die Verschiedenheit der, durch Clima, Sprache, Beschäftigung und Sitte bestimmten Volkscharaktere aus, nnd treiben selbst Staa- teil und Völker von schroff gesonderter Nationalität, zu ehrlicher Mitwirkung an dem großen Werke einer, auf das Grundgesetz der Constitution bassirten Union.

Aber diese Constitution untersagt nicht allein den Einzelstaaten ausdrücklichGeld zu münzen", sie geht noch weiter, indem sie ihnen zugleich verbietet:Papier­geld auszugeben, oder irgend eines andern Zahlmittels, als des gemünzten Goldes und Silbers zur Zahlung ihrer Schulden sich zu bedienen." Diese Bestimmung, den bitteren Erfahrungen des RevolutionSkrieges ent­sprungen, hat bekanntlich zu verschiedenen Zeiten die beiden politischen Parteien geschieden, und ist nament­lich unter Jackson's Präsidentschaft der Prüfstein für die Haltbarkeit der Constitution überhaupt geworden.

Nachdem die Vereinigte-Staatenbank durch Rück­nahme der Deposita des Staatsschatzes gestürzt, und die Einzahlung der Steuern in baarem Gelde gesetzlich bestimmt war, ist zwar nochmals durch den Präsidenten Tyler der Vorschlag zur Ausgabe unverzinslicher Schatz- scheine (Kassenanweisungen) gemacht, aber ebenfalls be­seitigt worden. Seitdem steht der Grundsatz der Con­stitution, wie es scheint, unerftyütterlidiA^ viele Whigs geben jetzt zu, daß das allmähsich sich aus- bildende System freier, nur gemäß allgemeiner Regeln der Klugheit gesetzlich beschränkter Privatbanken, den Bedürf­nissen dieses merkwürdigen Landes besser entspreche, und einer allgemeinen Handelskrisis wirksamer entgegen arbeite, als dies eine Staatenbank, abgesehen von ihren nothwendig antirepublikanischeu Einwirkungen, zu be­wirken im Stande sein würde.

Es ist nun Sache des Privatmannes, von der Sicherheit eines, ihm offerirten Bankscheines sich zu überzeugen, ganz in derselben Weise, wie er die Sicher­heit eines kaufmännischen Wechsels prüfen würde; und das Bestreben aufgeklärter legislativer Körperschaften in den Einzelstaaten ist mit Recht dahin gerichtet, daß gesetzliche Bestimmungen den Bankgesellschaften, dem Publikum gegenüber, eine, so viel möglich gleiche Soli­

dität geben mögen, wie sie größeren kaufmännischen Privatgeschäften eigen zu sein pflegt.

Eine allgemeine Handelskrisis kann unter dieser Voraussetzung offenbar nur den Erfolg haben, daß unvorsichtig geleitete Privat- oder Gesellschaftsbanken stürzen, gleichwie leichtsinnig geführte Handlungshäuser alsdann unterliegen müssen; während ohne Zweifel die größere Zahl der Bankgeschäfte eben so durch Vorsicht ihrer Verwalter erhalten bleiben wird, wie dies mit der Mehrzahl der Handlungshäuser in ähnlichen Lagen der Fall ist. In den Maßregeln zur Sicherung des Publikums, gegenüber den Bankgeschäften, geht der Staat Newyork mit lvbenswerthein Beispiele voran, und seine Gesetzgebung bient namentlich manchen der westlichen Staaten zum Vorbilde.

Vor dem Jahr 1838 wurden alle Bankgesellschaf­ten im Staate Newyork einzeln inkorporirt, d. h. eS bedurfte, wie noch jetzt in Iden meisten Staaten der Union, namentlich in Neu-England, eines Spezialge- setzes, um die Theilhaber des Unternehmens vor per­sönlicher Haftbarkeit, über den Betrag ihres AntheilS am GefellschafSfondS (sharc) hinaus, zu befreien nnd der Bankgesellschaft die Rechte einer moralischen Per­son (character of individualily) vor dem Richter zu sichern. Als Bedingung der gewährten Borr chte for­derte das Gesetz u. A. den Beitritt der neuen Coipo« ration zu dem, durch einen Slaatskommissär verwal­teten Sicherheitsfonds, zu welchem jeder dieser Banken (safety fund banks) alljährlich % pCt. ihres Aktien­kapitals zu entrichten hat, und der dazu bestimmt ist, im Falle der Insolvenz einer, oder mehrerer dieser Banken, deren Schulden zu tilgen, vor allem ihre Bankscheine einzulösen. Es bestehen noch gegenwärtig 78 dieser älteren Banken, mit einem Gesammtkapitale von 29,638,860 Dollars. Seit 1839 haben sie 1,876,063 Dollars zum Safety-fund beigetragen, und damit sind sämmtliche Banknoten von inzwischen in­solvent gewordenen Banken eiugelöst worden.

Zwar waren die Newyork Banken unter den er­sten, welche nach der großen Handelskrisis ihre Baar­zahlungen wieder aufnahmen. Sie hatten dieselben aber doch eingestellt, und^der Kredit der großen Han­delsstadt Newyork forderte gebieterisch, namentlich auch Europa gegenüber, die kräftigste gesetzlich, Schutzwehr gegen die Wiederkehr ähnlicher Zustände.

Zu dem Ende wurde das Gesetz vom 18. April 1838 erlassen, betitelt:An Act to authorize die Business of Banking, welches obenan den Grund­satz stellt:

Jedes Individuum, oder jede Gesellschaft ist, ohne daß es zu dem Ende eines 'Specialgesetzes bedarf, bei rechtigt, Banknoten zum Bet iebe von Bankgeschäften zirkuliren zu lassen, jedoch nur dann, und nur in sol­chem Umfange, als für gleichen Betrag Staatspapiere der Union, oder gewiss r,' sicher erachteter Einzel- staaten derselben, bei dem Staatskontrolleur hinterlegt worden find. Dieser Kontrolleur hat den Druck der

Henriette Sontag.

H. An diesen Namen knüpfen sich schöne Kunst- erinnerungen, die um drei Decennien zurückgreifen und mich in eine Theaterzeit versetzen, in der, trotz aller Ueberschwänglichkeit von dein Theile des Publikums, der in jeder Zeit sich gleich bleibt, ein höheres Stre­ben, ein gemeinsameres Wirken, ein resultatvolleres Erzielen, und in diesem berufene Talente zur Knnstvol- lendung hinanst-ebten; doch stets mit dem Ganzen wir­kend, ja sämmtliche Einzelkräfte zu sich hinauziehend und mit sich zu einem Ganzen verwebend, und nicht wie die Kunst jeyer herumfahrenden Scholaren, Emil Devrient ja Emil Devrient--und wie sie alle heißen mögen, die nur allein Komödie spielen wollen, und deshalb alles neben sich Wirkende stören und das Ganze zerstören.

Sie hat mich in die Zeit zurückgeführt, wo der deutsche Talma, Eßlair, seine Bewunderung erzwingen­den Heroen auf den Brettern zur Wahrheit machte, wo Sophie Schröder auf den antiken Kothurn durch ihre gewaltige, kunsterschöpfenke Rede, durch ihre aus­gebildete Mimik und Plastik über das Maaß des Ir­dischen hinauswuchs, imb doch in ihrem Schmerze so rein menschlich blieb; wo der geniale, unsterbliche Lud­wig Devrient an den Räthseln ShakeSspearc's an denen die meisten Commentatoren sich zu Narren ge­

grübeltin jeder Leistung zum Oedip wurde: Mensch! war seine Lösung, aber was für Menschen?! Shakes­peare-Charaktere! Devrientische Schöpfungen!

Sie führte mich in die Zeit zurück, in welcher der Gesang der Catalini, ein Hymnus, meiner Seele Schwin­gen belebte; wo die Gluth der Schulz mid) mit sich fortriß; eine Cornega mich in eine wundersame^Seelen- behaglichkeit sang; BaaderS und Gerstäckers Stimmen unnennbare Entzückungen Hervorriefeu; meine Seele in den mächtigen Tönen einer Schechner schwellte; in jene Zeit führte sie mich zurück, wo ich vor den Schöpfungen der Schröder-Devrient, der knustvollendet- sten Deklâmatrice im höheren dramatischen Gesänge, bewundernd stand, in denen Leistung und Persönlichkeit stetS zu Einem Gedichte verschmolzen, das eine reiche Welt der Empfindungen in mir hervorrief. Aus allem diesem Schönen, Großen und Gewaltigen zog eS mich oft, wie in eine» Zanberkreis, in daS Königstadter The­ater, wo das LieblingSkind der Grazien Aller Herzen mit den Blüthenkränzeu kindlicher Rührung und Freude umwand und sie in diesen duftenden Netzen gefangen hielt. Es war Fräulein Henriette Sontag!

Henriette Sontig war nach den ästhetischen An­forderungen nicht, aber im höchsten Grabt anmutsvoll; ihre lebendigen Zuge waren die bezaubernde Schrift der Charitinneuf und über alle ihre Bewegungen gossen sie ihren Reiz. Ich habe nie geschwärmt für diew E.pchei- nuug, doch hat sie in ch stets erfreut und erguickt; denn

; alle ihre Leistungen standen in harmonischer Wechsel­wirkung mit ihrer Persönlichkeit, und der ihr verliehene Gürtel der Aphrodite, hinter dem sie sich das Blümlein Wunderholv Bescheidenheit verwahrte, mag auch die damaligen Schwärmer rechtfertigen.

Ueberschwängliches Lob und gaUfüchtige: Tadel ran­gen damals hirntoll mit einander; doch unbekümmert, weil unberührt von diesem Treiben, ging si ihr n er­freuenden Weg fort, ob man ihr ;a tes Mezzo voce in die Wolken erhob, oder als eine Kunstgauke'ei, um beschränkte Mittel dahinter zu verbergen, auSschrie. Ein ehrliches Urtheil damals über sie ist Folg iives: Auf der einen Seite sowohl wie auf der andern war jedoch wie dies bei allen Ertravaganzen der Fall zu sein pflegt das, eben in der Mute lieg nde, rich­tige Ziel verfehlt worden. Ruhig die Siche geprüft, mußte man die GesängSweiie unserer Künstlerin als eine höchst liebliche, obgleich individuelle, an­erkennen, welche eben deshalb ausschließlich der anmu- thigen Henriette Sontag augehörte, und auf eine andere minder begabte Persönlichkeit übertragen, sich nicht so allgemein einwirkrnd und geltend erhalten dürfte. Die Sängerin hat seyr weislich sich in dem Umfange ihrer Individualität ausgebildet und denselben nie über­schritten, weshalb denn auch jene allgemeine, großartige Weise der ächt italienischen Schule, welche sich nicht an das Spezielle allein hält, sondern die ganze Sphäre des Gesanges, vom Zarteste» bis zum leidenschaftlich